"Ich zahle das nicht"

  • Hallo


    Ich habe Ex eben gefragt, wann er den ausstehenden Betrag zum Kindsunterhalt bezahlt. Er hat zuwenig gezahlt und ist aufgefordert durch die Beistandsschaft, die Differenz zu überweisen. Es geht um 400€. Seine Antwort: Er würde das nicht zahlen. Er habe mir in den letzten Monaten 600€ Unterhalt für mich überwiesen und somit mehr als das. Laut deutschem Gesetz müsse er an mich nicht mehr zahlen.


    Meine Antwort war, dass Kindsunterhalt nicht verrechenbar ist, die Beistandsschaft klagen würde. Außerdem sei er bis zur Scheidung verpflichtet, Trennungsunterhalt zu zahlen. Das lehnt er ab, sein Anwalt habe ihm was anderes gesagt. Was denn nun?


    Gruß

  • Entweder du lässt das so stehen und akzeptierst das.


    Oder du lässt ein Gericht entscheiden, wer Recht hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Verstehe ich das richtig? Er hat dir 600€ zuviel Unterhalt gezahlt auf die du eigentlich keinen Anspruch gehabt hättest?
    Wenn dem so ist, dann finde ich dein beharren auf den 400€ fehlenden KU etwas ... naja ... dreist.
    In der Soll/Haben-Rechnung hast du unterm Strich immer noch 200€ gut gemacht.

  • wer hat denn deinen unterhalt berechnet ? gibt es da etwas rechtlich verbindliches ?


    wenn nein, haste schlechte karten

  • Hallo


    Naja, laut meiner Anwältin steht mir bis zur Trennung Unterhalt zu.


    Er hat zuwenig Kindsunterhalt gezahlt. Die Differenz fordert die Beistandsschaft von ihm.


    Sein Anwalt sagt, mir stünde seit drei Monaten kein Trennungsunterhalt mehr zu, somit hat er mir diesen Betrag zuviel überwiesen.


    Es geht mir um zweierlei: Welcher Anwalt hat Recht? Und kann er in Eigenentscheidung den einen gegen den anderen Unterhalt aufrechnen? Der Kindsunterhalt ist tituliert, er hat auch unterschrieben, den ausstehenden Betrag zu überweisen.


    Wenn es um Geld geht, welches mir nicht zusteht, dann werde ich das ganz sicher nicht einfordern. Und ich würde (wenn er mir denn mal das Wort gönnen würde!) auch mit mir reden lassen, das zu verrechnen. Aber meines Wissens nach steht mir bis zur Scheidung sowohl Trennungsunterhalt, als eben auch Kindsunterhalt zu. Somit hat er nix zu viel sondern eben bisher 400€ zuwenig gezahlt. Und die 400€ würden mir ganz gut tun, klar.


    Gruß

  • Normalerweise ist die Auskunft Deiner Anwältin so wie ich es auch kenne. Aber das Ganze ist an Voraussetzungen gebunden, siehe auch hier.


    Gegen den Kindesunterhalt ist aber eh nicht aufzurechnen. Den muss er zahlen. Ich lese, dass eine Beistandsschaft eingerichtet ist. Dann kann die Beistandschaft auch für die Durchsetzung des Anspruches sorgen.

  • Hallo,


    ich habe ja den Abzug für eine Autoreparatur...die Beistandschaft beim Juamt hat mir erklärt, dass nichts aber auch gar nichts vom Unterhalt abgezogen werden darf. Selbst wenn du ihm Tausende schulden würdest der ich meinem Ex, es DARF vom Unterhalt nichts abgezogen werden. Sollte dir IRGENDETWAS zuviel gezahlt worden sein, wird es von einer offiziellen Stelle wieder gefordert !


    In diesen Sachen sind am Ende NUR die Fachleute und zuletzte das Gericht die Entscheider. Weder dein Ex, du oder ich können da irgendetwas entscheiden.
    Unterhalt ist fürs Kind.


    Die wollen ja nur Aufmerksamkeit und Unruhe stifetn durch ihre Kürzungen.


    VG
    ALexa

  • nur das was deine anwältin alleine sagt und rechnet, ist halt nicht wirklich rechtlich von bedeutung, genauso wie die berechnungen der anderen seite, weil papier ist ja geduldig


    ohne gericht schaut es da aber nicht gut für dich aus

  • *kopfkratz* Ich frage mich wirklich, wie der gegnerische Anwalt darauf kommt, dass kein Trennungsunterhalt zu zahlen ist. Begründet hat er das nicht. Die in dem Text genannten Dinge treffen alle nicht zu. Er sprach von Anfang an von "nachehelichem Unterhalt" und meine Anwältin hat ihn x Mal daruf hingewiesen, dass "Trennungsunterhalt" was anderes sei.


    Naja, die Beistandsschaft will eh Rückmeldung haben, ob das Geld eingegangen ist. Denen werde ich kein Gefälligkeitsmärchen aufbinden. Meine Anwältin frage ich dann noch mal explizit. Im Verlauf der Scheidung wird es um nachehelichen Unterhalt gehen, allerdings um einen deutlich höheren Betrag. Ich wäre ja schon zufrieden ,wenn die 200€ weiter kämen (diverse Gründe im Kind, in der Ehe und in meiner Gesundheit begründet, liegen vor). Aber Ex läßt sich auf gar nichts ein. Na gut. Wird das eben "ausgeurteilt".


    Gruß

  • Ich finde es wenn ich das alles lese und auch wie ich es aktuell erlebe doch irgendwie erbaermlich wegen 200-300Euro im Monat für die Leistung, die SingleMums, die eben für ihre Kinder da sind kämpfen zu müssen.


    Wenn Väter anfangen daran zu zweifeln, dass das Geld nicht nur einen Tropfen auf den Heissen Stein ist was SingleMums leisten und auch geben, haben sie eh die Realität verloren und vermuten mit Geld Dich noch etwas ärgern zu können - eben die letzte Chance: Macht ausueben zu wollen, gesehen zu werden und wenn es auch nur negativ ist.
    Klar. Einfordern musst Du, um für Dein Kind alleine schon alles getan zu haben, den Vater an seine Verantwortung zu erinnern und nicht rauszulassen, aber versuche es als Chance zu sehen, dass es echt gut ist, dass Du den grossen Bub los bist.....das ist kein Mann, der nicht Tag und Nacht arbeitet, um seine Kids versorgen zu können.


    Versuch dem Geld keine Macht zu geben - klingt am Anfang schwer, aber überleg mal wie wenig "Frau" arbeiten muss, um die laecherlichen 200Euro im Monat auch noch zu verdienen bei dem Aufwand, den Anwaelte kosten, Aemter....Das Armustszeugnis stellt sich Dein Ex...., der nichteinmal 400Euro im Monat für eine perfekte Betreuung für seine Kids ausgeben will....auch mal 200Euro extra. Ueber was streitet der Mann? Schon alleine eine Legoeisenbahn kostet 90Euro...und eine gute Kinderbetreuung für Vollzeit 650Euro Minimum.

  • das ist kein Mann, der nicht Tag und Nacht arbeitet, um seine Kids versorgen zu können.


    Naja, DAS wird aber hoffentlich nicht Dein Ernst sein, sowas zu "verlangen", oder? ;)

  • Ich finde es wenn ich das alles lese und auch wie ich es aktuell erlebe doch irgendwie erbaermlich wegen 200-300Euro im Monat für die Leistung, die SingleMums, die eben für ihre Kinder da sind kämpfen zu müssen.


    Es gibt auch genügend SinglePapas ,dene es genauso geht !!!



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Zitat: 'Ich finde es wenn ich das alles lese und auch wie ich es aktuell erlebe doch irgendwie erbaermlich wegen 200-300Euro im Monat für die Leistung, die SingleMums, die eben für ihre Kinder da sind kämpfen zu müssen.'
    Das Wort 'erbärmlich' geht mir in diesem Zusammenhang auch immer wieder durch den Kopf... Über 100-200 eur wär ich schon recht glücklich... :ohnmacht:

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Jeder Anwalt versucht immer das Beste für seinen Mandanten herauszuholen. Dein RA sagt, dir steht Trennungsunterhalt zu, seiner sagte dir steht keiner zu. Klassischer Fall. Vermutlich abschließend nur vor Gericht zu klären. Bis es ein Gerichtsurteil dazu gibt, das ihn tatsächlich zur Zahlung verpflichtet, wird ihm angeraten nicht zu zahlen, da solches Geld (fast) immer als ausgegeben gilt und er es nie von dir zurückbekommen würde, falls er vor Gericht gewinnen sollte. Verliert er, bekommst zu die Nachzahlung plus Zinsen.
    EU ist nicht auf KU anzurechnen. Demnach hat die Beistandschaft das REcht das GEld bei ihm einzuklagen.


    Ich finde aber, dass man bei solchen Auseinandersetzungen immer auch die (finanzielle) Situation des anderen berücksichtigen sollte und nicht nur auf Profit aussein. Nicht dass ich dir das unterstellen würde, aber oft verliert man doch ganz gerne aus den Augen, dass der Ex auch noch ein Leben hat.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Zitat von »Bajala«
    Ich finde es wenn ich das alles lese und auch wie ich es aktuell erlebe doch irgendwie erbaermlich wegen 200-300Euro im Monat für die Leistung, die SingleMums, die eben für ihre Kinder da sind kämpfen zu müssen.




    Es gibt auch genügend SinglePapas ,dene es genauso geht !!!


    Hihi, brauche gar nicht kämpfen, gibt eh nix zu holen und wenn, hätte ich keine Chance - ist aber auch kein Problem, ärgerlich, aber was soll's... :lach

    Hüte Dich. Erliege nicht dem Haß. Er führt zur dunklen Seite der Macht.

  • die frage ist, wie wurde das geld bei der überweisung den benannt, wenn ers nicht expliztit als unterhal fpr dich ausgewiesen hat, sagt er einfach das war der kindesunterhalt und gut ist, und du schaust ganz gewaltig in die röhre, wenn du dann noch wegen dem KU vor gericht ziehst wirst du verlieren und die kosten auch tragen.


    ich weiss immer nicht was passieren muss, das die leute mal verstehen, dass zwischen dem was ihnen ihrer meinung nach ZUSTEHT und dem worauf sie ein RECHT haben in der regel ein gerichtsverfahren oder zumindest ein amtlicher bescheid liegt, kein rechtsanwalt in deutschland kann mit 100% sicherheit sagen das der betrag XYZ einem rechtlich zusteht... zuzmindest nicht im familienrecht weil da zuviele faktoren eine rolle spielen

  • Guten Morgen Rohezal


    Ich bekomme zwei Überweisungen. Einmal ausgewiesen als Kindsunterhalt, einmal ausgewiesen als Unterhalt für mich und das läuft so seit er weg ist, von ihm selber so festgelegt.


    KU ist jetzt tituliert worden, inklusive der Nachzahlung und er hat es unterschrieben. Das Ganze regelt eine Beistandsschaft.


    Es ist auch ein wenig vom Thema abgekommen worden. Mich wudnert, dass mit TU nicht zustehen soll. Sein Anwalt wird das ja nicht aus dem Blauen greifen und ich frage mich ,wie er darauf kommt und warum meine Anwältin mir das nicht erklären kann. Auch auf Nachfrage ihrerseits bekam sie von ihm keine Antwort, sprich keinen Bezugsparagraphen oder sowas, keine Begründung.


    Was nachehelichen Unterhalt betrifft ist mir völlig klar, dass dieser über's Gericht laufen wird und das ist eingereicht und geht seinen Gang.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Lucca ()

  • Auch wenn dies hier keine rechtlich aussagekräftige Relevanz haben kann, was wir sagen, kann ich nicht nachvollziehen, warum der gegnerische Anwalt sowas fordert. Allerdings hast Du ja bereits anwaltliche Vertretung, insofern ist alles ok.


    Nochmal, der Kindesunterhalt ist tituliert und muss gezahlt werden. Der Kindesunterhalt ist nicht zu kürzen. Da aber bereits ein Beistandschaft für das Kind eingerichtet wurde, würde ich die Beistandschaft sich um die Durchsetzung der Nachforderung kümmern lassen.
    Wenn die Einschränkungen für den Trennungsunterhalt bei Dir nicht zutreffen, dann ist auch dieser Trennungsunterhalt zu zahlen und zwar bis zur Rechtskraft der Scheidung. Über nachehelichen Unterhalt wird dann vor Gericht entschieden.
    Du musst Deinen Ex wegen des Trennungsunterhalts aber dringend zur Zahlung auffordern, falls noch nicht geschehen. Soweit ich weiß besteht nur für Unterhaltszahlungen, bei denen zur Zahlung aufgefordert wurde, auch nachträglich noch Anspruch zur Zahlung. Frag da bitte nochmal Deine Anwältin, falls noch nicht geschehen.
    Moralisch ist die Verrechnung des KV für mich persönlich eh unterste Kanone, aber das machen leider einige Väter (und Mütter auch).


    In die Diskussion, ob die Unterhaltshöhe "lächerlich" ist oder nicht und ob der Vater nur ein Mann ist, wenn er Tag und Nacht arbeitet, will ich nicht einsteigen, das ist mir zu polemisch.

  • Hallo


    Ich lasse es über die Beistandsschaft laufen, die wollen ja Auskunft haben. Das Argument "zu viel gezahlt" zählt in meinen Augen auch nciht, da ihn ja keiner gezwungen hat. Er hat den Betrag per Dauerauftrag selbst angewisen. Da kann er wohl kaum kommen und sagen, er habe mir ja drei Monate zu viel gezahlt und will das jetzt vom KU zurück haben.


    Mit der Aussage, der Betrag sei lächerlich, kann ich ebenfalls nichts anfangen. Lächerlich hoch? Lächerlich niedrig? Das mag jeder selbst bewerten und ist individuell. Natürlich spielt in jedem Fall, auch hier, das Drumherum mit rein. Und wenn ich dann die Gegenrechnung aufstelle und ihm sage, er habe ja von Anfang an zuwenig KU gezahlt und schuldet mit demnach, abzüglich der angeblich zuviel gezahlten - lassen wir das. :lach


    Ich habe nicht nach dem Betrag gefragt, sondern, ob irgendjemand Gründe kennt, dass Trennungsunterhalt ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht zu zahlen ist. Du hast mir da den Link eingestellt (Danke dafür!) und diese Gründe treffen nicht zu. :frag Es scheint keine bekannten Gründe zu geben. Ich bezweifle ,dass die Beistandsschaft sich dafür interessiert, ob er mir freiwillig einen anderen Betrag überwiesen hat. Er hat's tituliert, er hat dort zugesagt, alles zu zahlen. Dann hätte er dort Wiederspruch einlegen sollen, oder dies seinen Anwalt machen lassen (was auch nciht geschehen ist).


    Leute, ich freue mich auf den Tag der Scheidung. Dann ist endlich alles geklärt, ich bin nicht mehr von seinem Good Will abhängig, laufe hinter jedem Pups her und kriege dann noch Unterstellungen. Dann ist endlich jedem klar, womit er zukünftig zu rechnen hat und ich kann wieder ein Stückchen abschließen. Noch das Haus verkaufen, umziehen und dann das Buch in die hinterste Ecke stellen und so schnell nciht mehr ansehen.


    Gruß