Auszahlungstermin ALG 2 - Regelung ?

  • Huhu .


    Bisher lief es so :


    Mein Gehalt kam immer um den 15/16 rum, ich musste den Kontoauszug einreichen und habe dann rückwirkend ALG 2 bekommen, da gings aber immer nur im 2 Euro ...


    Nun bekomme ich aber mehr ALG 2 und frage mich, ob es zu dem Auszahlungstermin eine Regelung gibt... Ich bin halt immer tagelang ohne Kohle wenn die immer nur rückwirkend zahlen und ich muss zu Monatsanfang halt alle Verträge / Miete etc zahlen ..


    Kann mir das JC denn nicht normal zu Monatsende meinen Anspruch zahlen und falls es zur Überzahlung kommt, zahl ich einfach zurück ? Vom JC bekomme ich leider keine Antwort ..


    Es liegen dem JC übrigens genaue Zahlen vor, mein Arbeitgeber und die Krankenkasse haben bestätigt wie viel ich jetzt Monat für Monat genau usgezahlt bekomme, mein Anspruch ist also auch vollkommen klar und ausrechenbar fürs JC ...


    :hilfe Hoffe ich habs verständlich erklärt :hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Muc_Mami2012 ()

  • Steht das irgendwo fest ?


    Ich bekomme nämlich nur rückwirkend ausgezahlt solange ich noch Lohn erhalte .. also bis Dezember noch .. Ich kann doch nich ständig Miete und alles zu spät zahlen :(

  • Steht das irgendwo fest ?


    Ich bekomme nämlich nur rückwirkend ausgezahlt solange ich noch Lohn erhalte .. also bis Dezember noch .. Ich kann doch nich ständig Miete und alles zu spät zahlen :(

    so wars bei meiner ex auch. Sie hat gearbeitet und da sie schone in Kind hatte aufgestockt. Wir haben halt immer von der Arbeit einen wisch ausgefüllt, der ging an die Arge und darauf hin haben die erst rückwirkend bezahlt. Da das gehalt immer identisch war, wurde irgendwann auf das das Formular verzichtet und sie musste nur noch Lohnabrechnungen einrechen.
    Die haben dann immer ca. zum 16. Überwiesen

    Einmal editiert, zuletzt von Elsagor ()

  • ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist
    verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht
    Wochen oder Monate später.
    Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
    §
    17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet ist darauf
    hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen
    in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
    Gemäß § 41 Abs. 1
    Satz 3 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem
    Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
    Der
    so verpflichtete Leistungsträger darf also, wenn er (z.B. nach § 2 Abs.
    3 ALG II-V) Einkommen anrechnet, dessen genaue Höhe er nicht kennt, nur
    einen Betrag anrechnen, der nicht gegen seine gesetzlich verankerten
    Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt.
    Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des
    Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer
    Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II im Anrechnungsmonat
    kommt.
    Bei Überzahlung hat der Leistungsträger die sich aus den §§ 45
    und 50 SGB X ergebenden Rechte der Rückforderung und kann diese nach §
    43 SGB II mit laufenden Leistungen aufrechnen.

  • Äh Tex .. das heißt mein JC MUSS mir für den Folgemonat zahlen ? Wie gesagt, die Höhe von meinem Gehalt steht fest, hat meine Firma extra hingeschrieben mit den genauen Zahlen ..


    An wen wende ich mich denn wenn meine Sachbearbeiterin des trotzdem immer erst nach Kontoauszug überweißt ?

  • Ich würde zum Jobcenter gehen, mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen und schriftlich beantragen das du das Geld im Vorraus ausgezahlt bekommst. Falls sie dir schriftlich mitteilen das das nicht geht, kannst du widerspruch einlegen. Wenn das Gehalt berechenbar ist, sollte das Ganze kein Problem sein.

  • Ich hab schon 4 Briefe gesendet wo ich darum gebeten habe im Vorraus zu zahlen, die Sachb. sagt immer Nö und fertig :ohnmacht:


    Nur diesen Monat werd ich denen ma Feuer machen, es ist monatsende, wenn die mir jetzt nix zahlen - hab ich keene Kohlen, aber da ich jetzt n Baby hab, kann ich nich mehr ewig auf Essen und sowas verzichten ..


    Na wird schon werden ...

    Einmal editiert, zuletzt von Muc_Mami2012 ()

  • Ich hab heut nochmal n Schreiben geschickt mit der Geb.urkunde meiner Tochter und eben nochmals erwähnt wie wichtig das wäre und dass ich bei Überzahlung natürlich sofort rücküberweißen werde ^^


    Warte erstmal den neuen BEscheid ab ...

  • Also ich kann das nicht verstehen, wenn die Arge weis, wieviel Geld du jeden Monat von deinem AG bekommst, dann können sie das doch auch gleich für jeden monat so berechnen.


    Bei uns war es so, ich hatte auch unterschiedlichen Lohn durch Zuschläge etc. und bei mir wurde trotzdem normal gezahlt und ich habe einfach meinen Lohnzettelabgeben und es wurde mit der nächsten Zahlung verrechnet, klappte immer gut.

  • Tja, was macht man, wenn das Jobcenter rechtswidirg oder nicht regelkonform arbeitet?
    Beschweren? Die Frage ist nur wo?
    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre 3 mal F:
    Formlos
    Fristlos
    Fruchtlos


    Im Prinzip wäre der Gang zum Sozialgericht der Richtige...aber davor hat der Gesetzgeber das Widerspruchsverfahren, das in der Regel bis zu drei Monate dauern darf (erst danach darf man eine Untätigsklage einreichen...) gesetzt. Aber nur ein Verwaltungsakt ist widerspruchsfähig. Ein Bewilligungsbescheid wäre also widerspruchsfähig. Ist jetzt die Frage, was da in deinem Bewilligungsbescheid steht. Im § 40 SGB II Satz 4 heisst es: "...die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden...". Sprich: Die Leistung für September müssen spätestens am 1.9. für dich verfügbar sein.
    Ist dies nicht der Fall, würde ich nicht mit dem Sachbearbeiter, sondern gleich auf ein Gespräch mit dem Teamleiter bestehen. Obgleich ich bezweifle, dass dies fruchten wird.
    In diesem Fall kann man in einem EA-Verfahren beim Sozialgericht die Auszahlung für den Monatsanfang erwirken. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus der Versorgungsgefährdung für das Kind. Nur auch einstweilige Anordnungsverfahren dauern auf Grund der Überlastung der Sozialgerichte einige Wochen...
    Suche dir jemanden, mit dem du zum Jobcenter gehen kannst. Man nennt das Beistand. Rechtsgrundlage ist hier:
    § 13 SGB X (…)
    (4) Ein Beteiligter kann
    zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das
    von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht,
    soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.


    Weil dann hast du einen Zeugen....in der Regel sind Sachbearbeiter dann etwas friedlicher...sorry freundlicher...

  • Mir geht es auch ähnlich: Nachdem ich meinen Job anfing, hab ich das natürlich gleich brav mitgeteilt. Dummerweise hatte ich die erste Zeit mehr Stunden zu arbeiten und das Jobcenter hat sich genau nach dieser Verdienstabrechnung gerichtet. Das heißt, ich bekomme jetzt JEDEN Monat erstmal zu wenig vom Jobcenter, muss dann meine aktuelle Verdientabrechnung einreichen und bekomme dann - WOCHEN SPÄTER - eine Nachzahlung. Die brauchen immer fast 3 Wochen dafür. :motz:


    Auch ich habe schon mehrere Briefe diesbezüglich geschrieben, immer nett und freundlich und meine Situation erklärt. Ändert aber nichts. Also muss ich das nun so mitmachen bis zum Folgeantrag...an dem ich natürlich wieder mehr bekomme, weil am Jahresende wieder mehr zu tun ist. Und nach dieser Verdienstabrechnung wird sich dann wieder gerichtet.


    Das kann doch nicht in Ordnung sein, oder?

  • Bella,


    nur mal so ne Frage: Du hast erst gestern mitgeteilt, dass die Kleine da ist ?


    Und wieso bekommst du noch Geld von deinem Arbeitgeber wenn du im Mutterschutz bist ?


    Was ist mit Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt für die Kleine? Weiss dein JC das alles ?


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Nein Igrainne, hab gleich nachm Krankenhaus Bescheid gegeben, aber die Geburtsurkunde kam erst gestern mit der Post, das hat ewig gedauert :( und mein Antrag wird jetzt erst mit Urkunde bearbeitet ..


    Wenn ich Pech habe wird er sogar erst mit dem Bescheid der Krankenkasse bearbeitet, dann hab ich richtig Akarte, wie gesagt, brauche Kohle ^^und der Bescheid braucht auch noch paar Tage ..


    Meine SB weiß alles von mir, ich werde Kindergeld, Uhaltvirschuss undElterngeld beantragen, JC wollte in Vorleistung gehen und dann nen Etstattungsantrag bei den Stellen melden, irgendwie so .. Aber die is im.Urlaub, hab angerufen, nur die Vertretung is da ... Ich sagte wie dringend es ist ..


    Denn die Anträge sind auch gestern raus, kann ja aber paar Wochen dauern bis die durch sind ...



    Achso, Lohn bekomme ich noch, weil der Arbeitgeber doch aufs Geld von der Krankenkassr aufstockt bis zum.durchschnittsnettolohn, KK zahlt den Betrag für 8 Wochen aufeinmal, Arbeitgeber zahlt normmal zum 15 immer für 1 monat ;)



    Edit : es gibt echt nix was mein JC nich weiß, hab meinet SB schon vor Gebburt alles mitgeteilt was ich wie beantragen werde, hab denen sogar genaue Tabellen gemacht mit den genauen Angaben meinet Einnahmen bis Dezember .. Firma und KK haben die Zahlen bestätigt, JAc is bestimmt nur zu faul nachzurechnen ..

    Einmal editiert, zuletzt von Muc_Mami2012 ()

  • Ah okay


    dann hoff ich mal, du hast morgen das Geld drauf und die Urlaubsvertretung klappt. Ansonsten geh hin und besteh auf einem Vorschuß für die Septemberzahlung .


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Morgen wird das Geld nich drauf sein :(


    Das Problem ist, ich bin ab morgen nicht mehr im Bezug sozusagen, hab ja noch keinen Bescheid vom Weiterbew.antrag, der ist ja erst heute (wenn überhaupt so schnell)bearbeitet, da gestern die Geburkunde meiner Tochter erst eingegangen ist ...



    Na ma gucken, vllt zahlt die KK schnell, muss nur selbst rechnen wir ichs Geld aufteilen muss, beim Mutterschaftsgeld scheint das Zuflussprinzip nicht zu gelten ^^

  • Habe mal einige Informationen für dich zusammengesucht.


    Da mal reinschauen: Leistungspflicht des Leistungsträgers Da steht auch alles zu Barauszahlung, Vorläufige Zahlung und was man tun muss wenn das Jobcenter nicht zahlt. Stelle am besten einen Antrag auf vorläufige Zahlung, denn der Bedarf muss ja gedeckt sein, gerade mit Kind. Beispiel: Antragsbeispiel vorläufige Zahlung. Beschwerdestelle für Jobcenter ist das Kundenreaktionsmanagement und es ist immer besser wenn von ganz oben der Geschäftsführer des Jobcenters auf den Deckel bekommt. Kontaktmailadressen: Kundenreaktionsmanagement Nürnberg.


    Mit dem Antrag auf vorläufige Zahlung hingehen und auf sofortige Auszahlung bestehen. Die haben die Leistungspflicht und wenn du alle Anträge frühzeitig gestellt hast müssen die auch zahlen und nicht erst in ein paar Wochen. Nicht abwimmeln lassen und wenn du denen deine Tochter auf den Schreibtisch setzt und das vor dem Windeln wechseln :lach . Oben aus dem Link zur Not das Wichtigste ausdrucken und wenn die beim Amt mit Ausreden kommen, legst du denen die Paragraphen auf den Tisch und verlangst den Teamleiter oder gleich den Geschäftsführer. Gehe am besten mit Beistand dorthin. Hast du Anspruch drauf nach §13 SGB X. Lohn/Gehalt anrechnen wie sie lustig sind dürfen sie auch nicht. Sie dürfen die Höhe auch nicht schätzen und erst dann anrechnen wenn das Geld zufliesst und nicht eher.