umgang verbieten wegen hausarrest?

  • nee,ganz so isses ja auch nicht.
    auch wenn papa als zb uet nicht darauf eingeht,weil er unter umständen nichts davon weiss,so wird das kind ja wieder heinkommen und dann wird eben dann das ganz aufgerollt.
    ins fäustchen würde sich ein kind nur lachen,wenn mama es nach dem umgang wieder vergessen hat was sie angekündigt hat.
    idealerweise ziehen die eltern an einem strang...aber ideal isses nunmal nicht bei vielen..
    da will der uet seinen umgang wahrnehmen..hat sich gefreut und darauf eingestellt...
    wohnen die eltern zusammen hat sie strafe vorrang,aber da sehen sich alle ja ohnehin jeden tag...
    stell dir vor ,du siehst dein kind nur alle 2 wochen...du freust dich wie bolle und dein ex sagt,nee heute ist nicht..die /der war unmöglich,umgang fällt aus..
    da hört dann der spass auf...
    darauf wette ich..

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

  • zozzy, wenn mir gesagt wird, das Kind hat sich unmöglich benommen, würde ich als ET als allererstes in allen Details wissen wollen, was genau vorgefallen ist, und anschließend überlegen was für das Kind besser wäre. Wäre ich der Meinung, das Kind verdient keine Belohnung, würde ich selbst vorschlagen, den Umgang zu verschieben. Wohlgemerkt verschieben, nicht ausfallen lassen. Und wenn man 2 Wochen gewartet hat, dann kommt es auf einen Tag nicht mehr an.

  • Ein gutes ruhiges Gespräch - wenn sich die Wogen geglättet haben - finde ich eine bessere Alternative als Arrest. Arrest empfinde ich als Gefängnis, generell. Wenn vorher mit dem Vater vereinbart worden war, dass ein UmgangsWE stattfindet, kann man da auf keinen Fall den Arrest terminieren. Da käme ich mir als Vater ziemlich auf den Arm genommen vor.


    Oft reagieren Eltern auf pubertierende Kinder auch nicht immer normal und beneben sich ebenfalls total daneben, statt entspannt souverän gegenzulenken und den Wind aus
    den Segeln zu nehmen. Wenn dann dieses süße liebe Kind ausrastet, ist das manchmal nachvollziehbar. Seine Macht als Mutter durch das Verhängen von Arrest zu unterstreichen, käme für mich nicht in Frage.

  • Umgang verbieten wg. Hausarrest finde ich totalen Quatsch 1. kann der KV (oder KM) ja nichts dafür und 2. gibt es so zu Hause noch mehr Stunk!


    Und ob das so okay ist von JA-Seite wäre ich mir auch nicht so sicher...

  • Erzieherische Maßnahmen sollten sich nicht auf Umgang auswirken


    ein Gespräch mit UET sollte auf jedenfall erfolgen


    am wirkungsvollsten sind immer Konsequenzen hinter denen beide ET stehen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • zozzy, wenn mir gesagt wird, das Kind hat sich unmöglich benommen, würde ich als ET als allererstes in allen Details wissen wollen, was genau vorgefallen ist, und anschließend überlegen was für das Kind besser wäre. Wäre ich der Meinung, das Kind verdient keine Belohnung, würde ich selbst vorschlagen, den Umgang zu verschieben. Wohlgemerkt verschieben, nicht ausfallen lassen. Und wenn man 2 Wochen gewartet hat, dann kommt es auf einen Tag nicht mehr an.


    NL für einen Vater, der sein Kind liebt, der sich um sein Kind kümmern will, ist es schon schwer wenn der Umgang auch nur um einen Tag verschoben wird. Stell dir doch mal vor, du wartest 2 Wochen sehnsüchtig darauf dein Kind wiedersehen zu dürfen und dann kommt sowas daher. Da würde es mich auch ziemlich stören, wenn Hausarrest als Grund angeführt wird, den Umgang zu verschieben. An die BET: Versetzt euch mal in die Lage eines UETs der sich auch mit Leib und Seele um sein Kind kümmern will und das Kind nicht jeden Tag um sich hat, es sich aber gerne wünschen würde. Diese UETs, zu denen ich mich auch zähle, tun sich schwer damit ihr Kind nicht jeden Tag sehen zu können und reagieren nun mal "empfindlich" wenn ein Termin abgesagt oder verschoben wird.


    Meine Lösung wäre also, in so einem Fall, den Umgang stattfinden zulassen und, je nach Härtegrad, ein ruhiges aber ernstes Wörtchen mit dem Kind zu führen. Das funktioniert aber nur wenn die Kommunikation mit der Ex noch möglich ist.

  • ItalienPapi, aber normalerweise sieht doch ein UET, der wirklich am Kind interessiert ist, sein Kind öfter als nur einmal in 2 Wochen und in dem Fall ist das Verschieben vom Umgang kein Weltuntergang, FALLS es den Erziehungszwecken dienen soll.

  • wie handhabt ihr das?


    Noch ist das nicht vorgekommen, dass ich Hausarrest erteilt habe. Ich weiss auch generell nicht, ob diese Strafe wirklich wirkungsvoll ist. Bin da jetzt kein Freund von...


    Rein logisch überlegt halte ich Strafen genau wie Regeln als Privatsache meines Haushalts. Bei der Ex gelten halt andere Regeln oder Strafen. Das eine mit dem Anderen vermischen ist falsch...


    NemesisLady: Wenn Eltern nicht an einem Strang ziehen, provoziert man Probleme damit, wenn man Umgang eigenmächtig als Strafe aussetzt. Das sollte in jedem Fall Elternübergreifendes Thema sein. Wenn sie an einen Strang ziehen, dann kann das UET die Bestrafung nach Absprache bei sich weiterführen. Aussetzen des Umgangs ist in keinem Fall eine Option. UND Umgang ist nicht nur das Recht des Kindes! Es ist auch ein Recht eines jeden Elternteils. Mir egal was da der Staat mit seinen versteinerten Gesetzen dazu sagt, ich empfinde das so und ich lebe das so.

  • Sponge, wenn Eltern nicht an einem Strang ziehen, dann finde ich es sowieso nicht gut fürs Kind. Eine Lösung habe ich allerdings auch nicht. Ich kann nur froh sein, dass mir diese ganzen Probleme erspart bleiben.

  • Was findest du dann nicht gut für's Kind? Dass es Hausarrest bekommt?


    Zitat von "NemesisLady"

    ItalienPapi, aber normalerweise sieht doch ein UET, der wirklich am Kind interessiert ist, sein Kind öfter als nur einmal in 2 Wochen und in dem Fall ist das Verschieben vom Umgang kein Weltuntergang, FALLS es den Erziehungszwecken dienen soll.


    Normalerweise ist das so bei Elternteilen, die mal eben nebenan leben. Aber nicht bei Elternteilen, die etliche km zwischen sich haben. Da ist Kommunikation und Planung sehr wichtig. Da jetzt, weil Zicklein mal eben spinnt, alles einreissen zu wollen, halte ich für ein Konfliktpotential auch in Konstellationen, in denen es mit Papa bisher immer gut klappte! Wenn Papa etliche km weit weg lebt, kann man nämlich nicht mal eben schnell verschieben bzw. auch trotz Liebe nicht mal eben schnell vorbeikommen!

  • Sponge ich meine es ist nicht gut fürs Kind wenn die Eltern nicht miteinander klarkommen.

  • ItalienPapi, aber normalerweise sieht doch ein UET, der wirklich am Kind interessiert ist, sein Kind öfter als nur einmal in 2 Wochen und in dem Fall ist das Verschieben vom Umgang kein Weltuntergang, FALLS es den Erziehungszwecken dienen soll.


    Ich nehme mal meine Umgangsvereinbarung als Bsp. Ausgemacht war ja 3x/Woche also Mo, Mi und Fr. D.h. die längste Zeit wo ich meine Tochter nicht sehe sind der Sa und So. Ich muss also zwei Tage ausharren bis ich die Kleine wiedersehen kann. Habe mich damit jetzt leider abfinden müssen(vermisse sie schon wieder :flenn ). Wenn jetzt, wie heute aktuell, der Montag verschoben wird auf Dienstag, dann sehe ich die Kleine drei Tage nicht. Für manch einen mag das kein Weltuntergang sein, weil die meisten ja ihr Kind bei sich haben und es sich dadurch leichter reden lässt, für mich als neu gewordener Vater , der sein Kind nicht jeden Tag um sich hat ist das schwer. Würdest DU denn, als frisch gewordene Mutter, dein Kind für drei Tage hergeben? Wohl kaum. Bin da auch ehrlich, ich würde wahrscheinlich genau so reden. Warum? Weil ich einfach derjenige wäre, bei dem das Kind lebt.


    Aber gut das ist was anderes. Habe meiner Ex geschrieben das ich deswegen kein Theater mache, um nicht erneut Gründe für nen Streit zu liefern. Dann sehe ich meine Maus eben am Dienstag :love


    Um zum Thema zurück zukommen. Sollte also so ein Hausarrest, auf einem Umgangstag fallen, dann wäre es nun mal Pech für den BET...um es mal salopp auszudrücken. Ein verantwortungsvoller UET, der ich nun mal sein möchte, würde versuchen mit dem anderen ET an einem Strang zu ziehen und bestimmt nicht den Umgang verschoben haben wollen. Ich erinnere nochmal, es sind zwei zum erziehen da. Genau genommen sind es sogar mehr, die wichtigsten sind aber die Mutter und der Vater.


    Ich würde also auf die Einhaltung des Umganges bestehen weil, 1. Ich es als UET möchte und 2. Ich der Meinung bin das ich mit meiner Art der Erziehung genau so zum Ziel kommen kann wie die Mutter.

  • NemesisLady


    Erziehung kann nicht vor Umgang stehen. Das eine ist eine sehr subjektive Geschichte, das andere sind Rechte von Personen, die ggf. beeinflusst werden.


    Wer sagt denn, dass beide Elternteile dieselben Erziehungsmaßstäbe haben? Wenn ein ET eine Bestrafung für richtig hält, dann muss der andere ET dies noch lange nicht genauso sehen. Ich z.B. halte nichts von Bestrafungen, meine Ex hat das dagegen gerne und sehr kreativ angewendet. Warum muss ich dann als UET unter Maßnahmen leiden, die ich a) nicht beurteilen kann, ob sie gerecht und angebracht sind, b) so selbst nie anwenden würde und c) die meine und die Rechte des Kindes auf Umgang miteinander einschränken?


    Nein, selbst wenn beide ET dieselben Erziehungsmaßstäbe haben, dann wird immer noch das Umgangsrecht eingeschränkt, welches wesentlich höher anzusiedeln ist als die Erziehung.

  • Wäre ich der Meinung, das Kind verdient keine Belohnung, würde ich selbst vorschlagen, den Umgang zu verschieben.


    Sorry aber Umgang als Belohnung hinzustellen und Zeit mit dem UET als Bespaßung zu bezeichnen, finde ich als Argument total verkehrt. Das mag es geben und die BETs regen sich dann auch zurecht hier darüber auf. Wenn man aber selbst schon mit dieser Einstellung rangeht, muss man sich auch nicht wundern, dass man es nicht schafft, gemeinsam zu erziehen. Umgang sollte Teil des Alltags sein und dafür sind meiner Meinung nach beide ET verantwortlich.


    Zum Thema: Auch der UET hat Pläne und Erwartungen, die einfach so den eigenen Strafmaßnahmen unterzuordnen, muss früher oder später im Streit enden. Wenn es das Verhältnis hergibt, sollte man sicher drüber sprechen und eine gemeinsame Lösung finden. Geht das nicht, kann man nur das positive in dieser "Auszeit" suchen (was auch sinnvoll sein kann).


    Zum Thema Flexibilität: Wenn man sich halbwegs konstruktiv austauschen kann, ist Flexibilität sicher angenehm für alle. Ansonsten bin ich für klare Absprachen, die dann auch eingehalten werden müssen. Man muss dann wenig abstimmen und es gibt weniger Streit, was letztendlich allen nützt.

  • Geht gar nicht!
    Wenn man das zu Ende denkt wäre es die perfekte Ausrede für jeden umgangsverweigernden Elternteil.
    Einfach an jedem Umgangswochenende Hausarrest ausrufen und die Umgänge finden nie mehr statt.


    Wie oft habe ich hier schon gelesen und auch selbst geschrieben, was während des Umgangs passiert ist einzig im Verantwortungsbereich des UETs und nicht des BETs.
    Also muss das auch im Umkehrschluss gelten.


    Und eben auch auf Strafen und Sanktionen bezogen.
    Warum soll die Bestrafung beim Umgangselternteil fortgesetzt werden?
    Das geht ja wohl gar nicht!
    Zu einem Streit gehören immer zwei.,
    Wenn sich also das Kind mit dem BET zofft, heißt das nicht, daß es dies auch mit dem UET gemacht hätte und umgekehrt.
    Warum soll der andere Elternteil dann die Strafe mittragen?


    Was ist wenn der UET zwei Wochen Hausarrest verhängt?
    Wie soll das der BET umsetzen?


    Nenene, jeder BET und UET, machen da mal ihr eigenes Ding.
    Vermischen geht gar nicht.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    2 Mal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Stimmt! Die WE beim UET müssen nicht immer Bespassungs-WE sein! Warum auch? Werden Kinder in "intakten" Familien alle 14 Tage bespasst? Ich habe hier mal den Riegel vorgeschoben, nachdem sämtliche Verwandte meinten, die Jungs müssten aber Erlebnisbetreuung an allen Enden und Kanten haben. Da war für den Kleinen eine Woche Österreich mit der Tante, dann für alle drei mit mir 1 Woche Spanien. Dann Freizeitpark, dann für die Grossen Paintball-Tag, dann für alle wieder Bowlingabend. Dann sollte es noch ein WE ans Meer mit Tante gehen. Ich sachte "Nö"! Das reicht! Aber die liebe Verwandtschaft kommt nicht aus der Denke "die aaaarmen Kinder ohne Mutter" raus! Das macht mich langsam auch sauer! Die lachen sich doch ins Fäustchen, was die alles von links und rechts bekommen.... das ist nicht meine Erziehungsvorstellung....

  • wie handhabt ihr das?


    Umgangsentzug wird nicht als Strafe gesetzt! Das ist Zeit die Tochter mit ihrem Vater hat und das hat damit nichts zu tun. Das ist zumindest meine Meinung! ;)

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

    Einmal editiert, zuletzt von Ich76 ()

  • Von Hausarrest als Strafe halte ich schon nicht viel - und den UET mitbestrafen, weil das Kind sich daneben benommen hat - nee, das geht gar nicht. Als UET würde ich das auch nicht wollen. Zudem denke ich, dass eine Strafe auch mit dem Vergehen zusammenhängen sollte - und wenn ich als Strafe für Rumzicken Hausarrest verhänge, bestrafe ich mich selbst. Da würde ich eher dazu neigen, Strafen zu verhängen, die auswärts stattfinden... :D

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern