Kindergeld - wer hat den Anspruch beim Wechselmodell

  • Salut,


    vielleicht kann mir jemand von Euch helfen!?


    Wir, meine Ex-Partnerin und ich, haben eine gemeinsame Tochter im Kita-Alter. Unsere Tochter wird von uns beiden jeweils zur Hälfte in einem Wechselmodell seit 07/2012 betreut. Es zahlt niemand dem Anderen einen KU. Das WM haben wir mit Unterstützung des Jugendamtes erarbeitet und u.a. dort auch vereinbart, dass sie mir die Hälfte des KG-Betrages zur Monatsmitte überweist. Seit der Geburt unserer Tochter erhält sie das KG von der Kasse ausgezahlt.


    Trotz Vereinbarung hat sie mir bislang keinen Cent überwiesen, obwohl ich sie noch mehrfach daraufhingewiesen und ihr meine Daten per Email mitgeteilt habe. Darauf angesprochen verknüpft sie diese Vereinbarung mit Bedingungen, die ich erfüllen soll, bevor sie überweist.


    Ich würde jetzt gern wissen, wie ich nicht mehr weiterhin ihrer Willkür ausgesetzt bin, ohne auf das anteilige KG zu verzichten. Wem steht das KG grundsätzlich zu? Ist es auch mein Recht, das KG anteilig zu erhalten. Lohnt sich der Weg zur KG-Kasse?


    Dank!

  • Hi,


    gesetzlcih gibt es kein Wechselmodell. Auch darf das Kind nur einen Hauptwohnsitz haben (Meldegesetz), und die KG-Kasse
    zahlt nur an den wo das Kind den Hauptwohnsitz hat.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Das müßt ihr unter euch klären. Vielleicht der, der auch die Kita-Kosten zahlt ?
    Die Kindergeldkasse kennt diese Regelung nicht.
    Trotz WM muß es manchmal vor dem Gesetz, z.B. auch beim 1. Wohnsitz und
    bei der Schulanmeldung - da gibt es nur 1. Meldeadresse.

  • Hallo, wir haben (normalerweise) das Wechselmodell. Und es ist so, das der KV das Kindergeld von der Kasse bekommt und mir dann die Hälfte überweist. Meistens wird von der Hälfte noch die Hälfte der Mittagskosten für die Kita abgezogen, da wir uns die auch teilen.
    Die Kindergeldkasse überweist nur an einen. Den Rest müßt ihr dann unter euch regeln.


    Lg,sabine

  • Danke für Eure Beiträge.


    Beim Ausarbeiten des Wechselmodells im Beisein des JA haben wir u.a. mündlich vereinbart, dass sie mir das KG anteilig abzüglich der Kosten für die Kitakosten überweist. Es geht um eine monatliche Summe von 68€, unser Kitaplatz kostet nicht viel. Diese Vereinbarung hat sie bislang nicht erfüllt, obwohl wir das beim JA vereinbart haben. Sie weigert sich zu überweisen und ich bin ihrer Willkür ausgesetzt. Irgendwie muss man sich doch dagegen wehren können. Oder?


    Dank

  • Hinweis: Wir praktizieren das wöchentliche Wechelmodell. Väter wehrt
    euch!


    Mein Fall:
    Die Mutter bezog das Kindergeld (2 Kids) und behielt es für sich. Die
    Kosten hat sie aber alle auf mich abgewälzt. Auf Anfrage weigerte sie
    sich die Hälfte abzugeben. Jugendamt, Steuerberater und Anwalt meinten
    nur: damit musst du leben, wird dir doch in der Steuererklärung
    angerechnet... SCHWACHSINN!!
    Familienkasse meinte, sie können NUR einem
    das Geld aus zahlen....SCHWACHSINN!!



    Es gab eine Klage, mir wurde Recht gegeben, die Familienkasse MUSS je
    die Hälfte an je einen Elternteil überweisen.


    Beruft euch auf Urteil: AMTSGERICHT Potsdam
    AZ 45 F 206/12

  • Wenn jeder 50/50 betreut, sollte auch alles geteilt werden, oder? Das ist nur fair. Könnte mir selber als "Entschuldigung" nur vorstellen: Mami zahlt die neuen Anziehsachen für das Kind. oder Sportkurs. Aber, das machen ja bestimmt auch die Papa`s?! Grundsätzlich finde ich es toll, wenn man sich so einigt. Hut ab! Aber dann muss man alles zusammenrechnen und teilen. Kohle behalten + z. B. Papi muss trotzdem alles neu kaufen ist nicht erlaubt.

  • Es gab eine Klage, mir wurde Recht gegeben, die Familienkasse MUSS je
    die Hälfte an je einen Elternteil überweisen.


    Beruft euch auf Urteil: AMTSGERICHT Potsdam
    AZ 45 F 206/12


    Kannst Du mal bitte eine geschwärzte Kopie hier rein setzen. Ich finde nichts im Netz.
    Danke.

  • Find ich richtig so aaaaber
    im Gegenzug sollte man z.B. einer Mutter das volle Kindergeld zusprechen wo sich der Ex gar nicht kümmert. Mein Ex z.B. holt sie jedes zweite WE, nimmt sonst nicht am Alltag teil, keine Ferien nix, zur Einschulung nix (noch nicht mal seine Anwesenheit) und darf das hälftige Kindergeld vom Unterhalt abziehen.

    :rainbow:

    Einmal editiert, zuletzt von Carmen ()

  • Wenn der Themenstarter nochmal wiederkäme hätte man mal hinterfragen können, an welche Bedingungen eine evtl. Auszahlung geknüpft gewesen ist. Vielleicht hat man sich aber auch mittlerweile geeinigt.


    @ Carmen


    Und wenn er sich mehr kümmert als vereinbart, sollte er Kindesunterhalt einbehalten dürfen?

    Einmal editiert, zuletzt von Tom Dooley ()

  • Es gab eine Klage, mir wurde Recht gegeben, die Familienkasse MUSS je
    die Hälfte an je einen Elternteil überweisen.


    Beruft euch auf Urteil: AMTSGERICHT Potsdam
    AZ 45 F 206/12



    Amtsgericht? Was hast du denn da geklagt? Hat das Amtsgericht geurteilt, dass das Kigeld dir hälftig zusteht und damit die Mutter es dir zahlen muss? Das ist, sorry, "kalter Kaffee" und schon oft ausgeurteilt worden.


    Oder hast du die Fam-Kasse verklagt und gewonnen (was mich wundern würde. Denn dafür wäre das Finanzgericht zuständig.) Das Überweisen an beide Elternteile kann ein Amtsgericht sicherlich nicht ausurteilen. Denn es ist ja Gesetztext, dass das Geld an eine Stelle ausgezahlt wird. Und um Gesetzestexte zu kippen, braucht es ein etwas höheres Gericht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn der Themenstarter nochmal wiederkäme hätte man mal hinterfragen können, an welche Bedingungen eine evtl. Auszahlung geknüpft gewesen ist. Vielleicht hat man sich aber auch mittlerweile geeinigt.


    @ Carmen


    Und wenn er sich mehr kümmert als vereinbart, sollte er Kindesunterhalt einbehalten dürfen?


    Ja wenn er sich mehr kümmert und an Alltagsbesorgungen beteiligt bräuchte er sogar keinen Unterhalt zahlen. Nichts anderes sieht das Wechselmodell auch vor.
    Er hätte sie in den Ferien, er hätte sie in der Woche, er würde ihr auch mal die 8 Euro Kakao Geld in den Tornister legen wenn sie dann bei ihm ist, gehen die Schuhe kaputt und sie ist bei ihm geht er in die Stadt, er zahlt seinen Teil der Schulbetreuung damit wir beide arbeiten können.
    Und ja dann steht ihm auch da hälftige Kindergeld zu.

    :rainbow:

    Einmal editiert, zuletzt von Carmen ()

  • an Alltagsbesorgungen beteiligt bräuchte er sogar keinen Unterhalt zahlen. Nichts anderes sieht das Wechselmodell auch vor.


    Das Wechselmodel hat in erster Linie nichts mit Unterhalthöhe zu tun.


    Es kann auch ein 50/50 Wechsel geben sein und trotzdem kann einer dem anderen K-Unterhalt Schulden.


    Genauso wie ein BET Barunterhaltspflichtig werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • @ Carmen


    vermischt du nun deinen persönlichen Fall mit dem des Themenstarters?


    Bei dem angeführten Wechselmodell ist überhaupt kein Unterhalt fällig. Folglich sollte auch das KG geteilt werden. Wenn sich der Vater nicht kümmert, so wie du es beschreibst, geht es auch nicht um ein 50/50 Wechselmodell. Denn da müsste er sich ja kümmern. Es bleibt ihm ja gar nichts anderes übrig.

  • Hi, 3erpapa: Was meinst du: ist nicht fair? Hab ich mich event. falsch ausgedrückt? Weiß gerade nicht, was du meinst

  • Hi, 3erpapa: Was meinst du: ist nicht fair? Hab ich mich event. falsch ausgedrückt? Weiß gerade nicht, was du meinst


    Einerseits das Kindergeld zu bekommen andererseits aber den anderen zahlen zu lassen ist durchaus erlaubt - aber halt nicht unbedingt fair.

  • @3erp: ah, verstehe! Mit ist nicht erlaubt - war meine Ansicht/Meinung. Spatzl, alles gut - sehe ich auch so..