Hallo ich frage mal,
mein Ex Mann (KV) nimmt für ca 3-4 Wochen meine Tochter weil ich in die Kur gehe. Jetzt will er mir den Unterhalt für die betreute Zeit kürzen.
Kennt sich jemand aus? Mein Ex Mann hätte jetzt in den Sommerferien sowieso 14Tage und (fährt auch in der Zeit mit ihr in den Urlaub ) dazu bekommt er auch Verdienstausfall von der KK bezahlt für die gesamte Zeit.
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Hallo Holly,
ich glaube nicht das er das darf
da deine Fixkosten ja weiter laufen.
Oder kürzt er dir den KU auch wenn er deine Tochter in den Ferien nimmt :hae:
Grüßle belami -
nein, er darf den unterhalt nicht kürzen!
ist der unterhalt tituliert?
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Nein, er darf ihn nicht kürzen.
Aber, auch wenn du schreibst er bekommt den Ausfall von der KK erstattet.
Und auch wenn er es erstattet bekommt hat er nicht mehr an Geld zur Verfügung als wenn das Kind nicht bei ihm wäre diese vier Wochen.
Wenn ich jetzt auf Kur gehen würde, würde ich meinen Ex schon entgegen kommen. Müssen würde ich nicht. Aber vom Moralischen Aspekt gesehen, ich habe solange die Kinder beim Papa sind keine Ausgaben für Lebensmittel.
Der Papa hat extra ausgaben für Lebensmittel weil er über einen längeren Zeitraum die Kinder mit verpflegen muss...Und die Kinder sollen ja auch bei ihm auch ne schöne Zeit verleben.
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Hi Holly,
rein juristisch darf er vermutlich weder Kindes- noch Trennungs-Unterhalt kürzen. Aber da Du in der Zeit in Kur bist, hast Du gar keine Kosten für Lebensmittel, Ausflüge, Strom und Warmwasser. Es wäre also, wie Celcite schon geschrieben hat, nur fair, wenn Du in dem Monat zumindest auf KU verzichten würdest. :engel
Falls Du den harten Weg gehen und den Unterhalt einklagen möchtest, könnte gut es sein, dass ein Gericht ihm zumindest teilweise Recht gibt. Dann habt ihr beide Geld, Zeit, Nerven und Gesicht verloren und Euch die Elternebene massiv erschwert. Lohnt sich das? :frag
LG
Flo
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hast Du gar keine Kosten für Lebensmittel, Ausflüge, Strom und Warmwasser. Es wäre also, wie Celcite schon geschrieben hat, nur fair, wenn Du in dem Monat zumindest auf KU verzichten würdest.
Sorry für OT:
Aber so eine Aussage könnte ja im umgekehrten Fall auch heißen, dass der KV, wenn er nie die Kinder hälftig in den Ferien holt oder auch sonst kaum, dann mehr Unterhalt bezahlen müsste, weil ja in der Berechnung genau diese Zeit berücksichtig ist für ihn als Mehrkosten ..... :brille:brille
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@ Kristallkind,
ja, das ist ein Gedanke. Ich habe schon mal gehört, dass ein UET, der die Kinder in den Ferien nicht nimmt, einen Teil der Kosten der Kinderbetreuung zusätzlich zum KU zahlen musste. Besser wäre natürlich, der UET würde sich aktiv und liebevoll kümmern, aber wenn er seinen Teil dazu zahlt, ist das ein guter Zug von ihm. :daumen
LG
Flo
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Danke für eure Antworten,
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Aber so eine Aussage könnte ja im umgekehrten Fall auch heißen, dass der KV, wenn er nie die Kinder hälftig in den Ferien holt oder auch sonst kaum, dann mehr Unterhalt bezahlen müsste, weil ja in der Berechnung genau diese Zeit berücksichtig ist für ihn als Mehrkosten .....
ja!
und in diesem fall wollte er die tochter sowieso in den ferien haben, verreist UND bekommt die kosten (des "verdienstausfalles" :hae: )schon von der krankenkasse erstattet :brille -
Ich denke das ich meinem Ex ein teil des KU erlassen werde. ( Mein Freund will während der Betreuung für meine Tochter kein Geld, er hat dafür ne Haushaltshilfe )
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1. Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ist so berechnet, dass ein üblicher und normaler Umgang stattfindet. Dies heißt zumindest: Alle 14 Tage Wochenende. Ferien hälftig. Zweiter Feiertag an "hohen Feiertagen".
Bedeutet: Diese Umgangstage müssten erheblich überschritten werden, damit eine finanzielle Ungerechtigkeit greift. Und zwar nicht nur auf ein Jahr, sondern letztlich hochgerechnet bis zum Ende des Unterhalts.
Wenn ein Umgangselternteil das Kind für eine überschaubare Zeit bei sich aufnimmt (Urteile sprechen von Zeiten bis 3 bzw. 6 Monate), dann ist dies "vorübergehend" und hat keine finanzielle Relevanz.
2. Kindesunterhalt wird zwar monatlich gezahlt. Aber er enthält auch sog. Ansparanteile. Vom KU sollen und müssen ggfls. auch Sonderanschaffungen geleistet werden neben den laufenden Kosten wie Mietanteil etc. Die finanzielle Belastung des Umgangselternteils ist jedenfalls bei Normaleinkommen vertretbar. Sollte der Umgangselternteil jedoch Sozialgelder beziehen, kann er dort gesonderte Anträge stellen.Schlicht gesagt: Nix ist mit einem Rechtsanspruch auf gekürzten Unterhalt. Weder juristisch noch ethisch.
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Sollte der Umgangselternteil jedoch Sozialgelder beziehen, kann er dort gesonderte Anträge stellen.
Kleine Korrektur.
Er kann zum Sozialleistungsempfänger werden, weil er Umgang hat. Auch mit Vollzeitjob. Nennt sich dann ergänzendes ALG II und ist für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gedacht.
Dafür ist allerdings notwendig, dass sich der Kindesvater beim Jobcenter an seinem Wohnort (§ 36 SGB II) finanziell nackig macht. Also den Hauptantrag ausfüllt und Einnahmen bzw. Ausgaben belegt.
Das Jobcenter rechnet dann nach, ob ihm noch ergänzendes ALG II zusteht.
lg
Camper