Hallo allerseits,
wo liegt genau der Unterschied zwischen Sonder- und Mehrbedarf? Ich hatte die Tage mit einer Nachbarin die Diskussion, ob sich der Vater an den Schulbuchkosten oder an den Kinderbetreuungskosten beteiligen muss, wenn er es kann. Sind für mich böhmische Dörfer, daher hoffe ich hier auf Antworten. Wenn die Mutter alleinerziehend und berufstätig ist und durch die Beschäftigung Kinderbetreuungskosten entstehen, kann man den Vater auffordern sich dran zu beteiligen? Ich kann das nicht glauben, das es so sein soll. Und wie ist das mit den Schulbüchern z.B. kann man den Vater auch daran beteiligen?
Wäre dankbar für "Aufklärung". :hae:
Lg
Angelz