neue gesetzgebung zu gemeinsamem sorgerecht?

  • Zarathustra


    Und warum sollte das dem Vater aufgebürdet werden? Es ist doch nicht seine Schuld, dass bei GSR 2 Monate weniger Elterngeld gezahlt wird! :frag

    Es ist aber seine Schuld, dass er die Betreuung für das Kind nicht die zwei Monate übernimmt. Wenn es um GSR, Umgangsrecht und sonstige Rechte geht, heißt es immer, Väter könnten alle das leisten, was Mütter leisten können. Warum aber soll ein Vater nicht mal zwei Monate aus dem Job aussteigen, um die Vollzeitbetreuung zu übernehmen? Die Mutter muss es doch auch können. Insofern hat der Vater die Wahl zwischen Zahlung von Betreuungsunterhalt und Übernahme der Vollzeitbetreuung.

  • Nein, es ist weder die Schuld des Vaters noch der Mutter. Der Gesetzgeber hat diese Lage herbeigeführt und muss im Zweifel dann auch für Ausgleich sorgen.
    Aber das ist für diesen Thread jetzt wirklich OT, weil die Eingangfrage sich rein auf das Sorgerecht bezog.

  • Nein, es ist weder die Schuld des Vaters noch der Mutter. Der Gesetzgeber hat diese Lage herbeigeführt und muss im Zweifel dann auch für Ausgleich sorgen.
    Aber das ist für diesen Thread jetzt wirklich OT, weil die Eingangfrage sich rein auf das Sorgerecht bezog.

    Mittelbar ist auch das eine Frage des Sorgerechts, denn das Sorgerecht beinhaltet auch eine Pflicht, die sich im Unterhalt widerspiegelt.


    Aber ja, der Thread hat damit nichts zu tun.

  • oh! mir fällt es gerade etwas schwer den überblick zu behalten :hä...


    campusmami: danke das du das optimismusfähnchen hochhälst - ich glaube
    auch an das gute, auch wenn's einem irgendwie immer weniger begegnet.
    aber wenn man nur noch die dunklen wölkchen um sich kreisen lässt, macht
    das leben doch irgendwie keinen richtigen sinn ..... von daher: für
    dich:blume
    Zarathustra & shielover: auch für euch: einfach nochmal :thanks:


    folgendes: heute morgen habe ich mit der sehr netten sb beim ja gesprochen & auch sie hat mich mit folgendem worten beruhigt (& ich hoffe sehr, dass sie aus dem aktuellsten stand heraus gesprochen hat...):das tatsächlich an diesem neuen gesetzentwurf gearbeitet wird, steht ausser frage, allerdings ist er noch nicht durch. der kv muss das sorgerecht im moment noch beantragen & ein familiengericht wird dann entscheiden, ob er's bekommt oder nicht. die sb meinte, dass es in seinem fall, so wie sich der kv bisher verhalten hat, recht schwer bis unmöglich für ihn werden würde & kaum ein gericht ihm das sorgerecht im moment zusprechen würde. er würde mich scheinbar nur verunsichern & unter druck setzen wollen, da er selbst mit dem rücken zur wand steht. außerdem scheint es, dass das ganze ihm nur ums prinzip geht (für mein geld will ich auch was 'sehen') da er sich schon viel früher zb um die vaterschaftsanerkennung hätte kümmern können bzw. überhaupt mal zu äußern, dass er den kleinen sehen wollte.....ich soll sie entweder heute nach dem gespräch mit dem kv oder morgen nochmals anrufen, dann könne sie mir mehr sagen ....


    letztendlich scheint es so zu sein, wie ihr bereits alle geschrieben/erlebt habt & vielleicht ist es einfach am besten mal tief durchzuatmen, einen schritt nach dem anderen zu gehen, eure tips zu beherzigen:knuddel,erst mal abzuwarten, was der termin heute so bringt & vor allem & ganz wichtig: keine angst zu haben. & ich möchte euch noch was sagen: obwohl ich euch nicht persönlich kenne, bin ich wirklich sehr, sehr dankbar für eure hilfe & bin froh, hier in diesem forum/community gelandet zu sein. hier herrscht so ein netter und (meist:-)) herzlicher umgang miteinander & so eine hilfsbereitschaft, das ist schon was besonderes und alles andere als selbstverständlich, ich weiß das ehrlich zu schätzen, liebe leute :platz

  • Ich würde mal sagen, was Deine SB da zum momentanen Stand gesagt hat, scheint in allem korrekt zu sein.
    Wenn sich der KV dann nach Inkrafttreten um das GSR bemüht, dann wird es allerdings schwerer sein, es ihm zu verwehren. Deswegen brauchst Du Dir aber noch keine Sorgen zu machen, auch mit GSR stehen Dir ausreichend Mittel zur Verfügung, damit Du ruhig bleiben kannst.


    Wenn ich helfen konnte, freut es mich. :-)


  • Verstehe grade das Problem nicht. :hae: Was ändert denn das Neue Sorgerecht (was im übrigen erst noch im Bundestag Beraten wird und wohl kaum vor 2014 in Kraft tritt) an der Bezugsdauer vom Elterngeld? Wenn die Eltern nicht zusammenleben kann auch jetzt der Vater (bzw. UET) nicht die Elternmonate nehmen. Und die 14 Monate für Alleinerziehende sind nicht vom Sorgerecht sondern ABR abhängig. Also was bitteschön soll sich denn ändern? :hae:


    http://www.bmfsfj.de/Redaktion…j,sprache=de,rwb=true.pdf

  • Verstehe grade das Problem nicht. Was ändert denn das Neue Sorgerecht (was im übrigen erst noch im Bundestag Beraten wird und wohl kaum vor 2014 in Kraft tritt) an der Bezugsdauer vom Elterngeld? Wenn die Eltern nicht zusammenleben kann auch jetzt der Vater (bzw. UET) nicht die Elternmonate nehmen. Und die 14 Monate für Alleinerziehende sind nicht vom Sorgerecht sondern ABR abhängig. Also was bitteschön soll sich denn ändern?


    Also da ich gerade Elterngeld beantragt habe, kenne ich mich ein wenig aus. Das ABR ist Teil des gemeinsamen Sorgerechts und mann bzw. frau müsste sich beim GSR das ABR allein geben lassen - das wird aus diesem Grund auch so empfohlen und nach dem Elterngeldbezug kann es dann wieder geteilt werden - in der Tat ist das nämlich ein Problem beim Elterngeld. Man braucht auf jeden Fall eine "Negativbescheinigung" bzgl. GSR um an die 14 Monate zu kommen obwohl ich eine Haushaltsbestätigung eingereicht habe aus der hervorgeht das KV nicht bei uns lebt (er hatte noch nicht mal die Vaterschaft anerkannt).


    Also anscheinend geht der Elterngeldbezugsbürokrat davon aus dass Leute die GSR haben nicht "richtig alleinerziehend" sind - quatsch natürlich wenn man nicht zusammenlebt aber whatever

  • Und die 14 Monate für Alleinerziehende sind nicht vom Sorgerecht sondern ABR abhängig. Also was bitteschön soll sich denn ändern?


    Das ABR ist Minimal-Kriterium für den 14. monatigen Elterngeldbezug ;) sprich gibt es das Gemeinsame Sorgerecht, egal nach welchem Verfahren, bekommt die Mutter bei der das KInd lebt, nur noch 12 Monate Elterngeld.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • as ABR ist Minimal-Kriterium für den 14. monatigen Elterngeldbezug sprich gibt es das Gemeinsame Sorgerecht, egal nach welchem Verfahren, bekommt die Mutter bei der das KInd lebt, nur noch 12 Monate Elterngeld.


    Es gibt die Möglichkeit das ABR aus diesem Grund aus dem GSR für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes auszugliedern - steht zumindest so in den "Richtlinien"

  • Etwas wasser in den wein muss ich leider doch gießen. Zwar ist ein gesetzentwurf "erst" in der Mache. Aber das Bundesverfassungsgericht hat dem gesetzgeber nicht nur auferlegt, das Gemeinsame Sorgerecht zum standard eines neuen familienrechts zu machen, sondern auch eine Übergangsregelung verbindlich festgelegt. Danach ist auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht dem Antragssteller zu gewähren. Es sei denn, dies würde dem Kindeswohl widersprechen. Hier urteilen die gerichte derzeit recht unterschiedlich aus. Aber es wird deutlich, dass es eine Umkehr der "Beweislast" gibt. Die allein sorgeberechtige Mutter muss vielfach den Nachweis führen, warum und wieso ein gemeinsames Sorgerecht dem Kindeswohl schaden würde. - Und das ist verflixt schwer.
    Allerdings wird in solchen Streitfällen in hohem Prozentsatz das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zugesprochen, damit auch die Alltagssorge. Damit ist im "Normalfall" eigentlich wieder alles beim alten. Einzig das Recht auf Umgang des Vaters ist erheblich gestärkt. Wobei dies ja nun dem Kind zugute kommt, wenn es Umgang mit beiden Elternteilen hat.
    Die Elterngeldfrage - 14 Monate/12 Monate ist eine deutliche Lücke, die sich auftut. Hier weigern sich die Ämter. Durchgeklagt ist das aber m.W. noch nicht richtig ...
    Und @ Lele: Wenn die Vaterschaft noch nicht festgestellt ist, dürfte es für 14 Monate Elterngeld auf AE-Ticket wahrhaft kein Problem geben. Einzig halt den Negativbescheinigungszettel. Umgekehrt müsste ein Vater für die zwei Monate aber auch Papiere vorlegen und Nachweise bringen ... Ohne "Nachweis" geht in D eigentlich nix. Letztlich ist das aber sogar gut so ... Sonst haben wir irgendwann "griechische Verhältnisse": Da gab es wohl viele Tausend "Blinde", die Rente bezogen einzig aufgrund eines formlosen schriftlichen Antrags und ohne ärztlichen Attest ... Da trage ich dann doch lieber immer meinen gestempelten und gesiegelten Bescheid von irgendwas aufs Amt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und @ Lele: Wenn die Vaterschaft noch nicht festgestellt ist, dürfte es für 14 Monate Elterngeld auf AE-Ticket wahrhaft kein Problem geben. Einzig halt den Negativbescheinigungszettel.


    Gabs letztlich auch nicht. Außer dass sich alles sehr hinausgezogen hat und ich es einfach für "doppelt-gemoppelt" halte, wenn es noch keine Anerkennung gibt wird es wohl kaum GSR geben, oder?Ich denke zwischen uns und der griechischen Bürokratie liegen noch ein paar Papierchen, oder? :D

  • Und die 14 Monate für Alleinerziehende sind nicht vom Sorgerecht sondern ABR abhängig. Also was bitteschön soll sich denn ändern?

    wie schon gesagt, das abr müsste gerichtlich! geklärt sein...
    und da könnte die zeit knapp werden :ohnmacht:


    eine einigung über den aufenthalt würde der elterngeldstelle nicht ausreichen...

  • Bei aller Väterfreundlichkeit und Kinderfeindlichkeit: In diesem Fall gäbe es keinen Grund, warum ein Gericht entscheiden würde, dass das Kind bei einem Elternteil lebt, der kaum eine Beziehung zum Kind hat, weil Umgang nur sporadisch stattgefunden hat.


    Das ist der blanke Hohn und ein Schlag ins Gesicht aller Väter, die seit Jahren vergeblich versuchen, Umgang mit ihren Kindern gegen den Willen der Mutter durchzusetzen. :angry

  • @ mischka: trotz berechtigter wut mancher väter die "entsorgt" wurden würde ich empfehlen genau zu lesen um was es hier in diesem fall geht.


    und genauso wenig wie andere vorgeschichten und deren gründe nicht zählen würde hier eben ein gericht (normalerweise) so entscheiden dass ein kind bei vertrauten personen bleiben darf weil es ums kind geht und nicht darum irgendwem zu seinem recht zu verhelfen weder vater noch mutter. und das ist auch richtig so.

  • @ mischka: trotz berechtigter wut mancher väter die "entsorgt" wurden würde ich empfehlen genau zu lesen um was es hier in diesem fall geht.

    Mein Kommentar war nicht auf diesen speziellen Fall bezogen, sondern auf den Begriff "Väterfreundlichkeit" in Bezug auf Gerichte in D (daher auch diese beiden Worte fett). Jeder Vater, der vergeblich um seine Kinder kämpft weiß, dass es leider an deutschen Gerichten einen Mutterbonus gibt - jegliche Äusserung, die das Gegenteil behaupten (wie hier) sind bewusste Täuschungen und eine Verhöhnung von Opfern dieser menschenverachtenden Justiz.

  • so, heute ist der große tag - er sieht den kleinen am nachmittag zum ersten mal & wir machen den vaterschaftstest - also für den fall, dass er kommt....
    ich bin wirklich gespannt, wie's wird und bedauerlicherweise auf alles gefasst::)....leider hat er auch meine bitte nach schriftlichem kontakt, so wie ihr's mir empfohlen habt,vehement abgelehnt & gesagt, dass er's dann über einen anwalt laufen lassen würde....ich hab keinen schimmer, wie ich ihn dazu bringen kann, dinge schriftlich darzulegen...bei den telefonaten hab ich soweit alles mitgeschrieben, aber ist das im nachhinein relevant und auch verwendbar? letztendlich hätte ich das ja auch wann anders schreiben oder erfunden haben können .... bin gerade etwas ratlos?(.....

  • Telefonmitschriften sind nicht verwendbar und das scheint er auch zu wissen. Deshalb seine Weigerung und unsere Empfehlung an Dich, darauf zu bestehen.


    Ich drücke trotzdem für Euch die Daumen. :daumen

  • ..leider hat er auch meine bitte nach schriftlichem kontakt, so wie ihr's mir empfohlen habt,vehement abgelehnt & gesagt, dass er's dann über einen anwalt laufen lassen würde....ich hab keinen schimmer, wie ich ihn dazu bringen kann, dinge schriftlich darzulegen...bei den telefonaten hab ich soweit alles mitgeschrieben, aber ist das im nachhinein relevant und auch verwendbar? letztendlich hätte ich das ja auch wann anders schreiben oder erfunden haben können .... bin gerade etwas ratlos?(.....

    sprich/telefoniere einfach nicht mehr mit ihm!
    es MUSS dann ja alles (besuchstermine z.b.) schriftlich geregelt werden (sms oder e-mail) :tuedelue


    wenn er sein geld fürn anwalt rausschmeißen will, na und :rolleyes2:
    wofür eigentlich :hae:
    was soll der anwalt für ihn schriftlich regeln :hae:



    so, heute ist der große tag - er sieht den kleinen am nachmittag zum ersten mal & wir machen den vaterschaftstest - also für den fall, dass er kommt....

    wie war es heute?

  • es war sehr, sehr entspannt - wer hätts gedacht:-) ... keine ahnung, ob das jetzt wieder so'ne phase oder masche ist oder ob's doch irgendwie in seinem kopf klick gemacht hat :hae: - der kleine war total relaxed bei ihm, die beiden haben sich scheinbar gut verstanden, er hat quatsch mit ihm gemacht,ihn rumgetragen, ihm was von seinem vater erzählt & ihm was vorgesungen (!)....wenn die vorgeschichte nicht so merkwürdig wäre, könnte man glatt das gefühl haben, dass er keinerlei zweifel hat, so wie er ihn angesehen hat - im gegenteil ..... naja, ehe ich in große freude ausbreche, werd ich erst mal abwarten wie's sich weiterentwickelt,aber so ein klitzekleines bißchen hoffnung nach dem chaos zu haben wäre zur abwechslung auch wirklich nochmal schön :bet

  • Hört sich zunächst doch mal gut an.


    Jetzt nicht gleich komplett an das Gute glauben, aber Schritt für Schritt könnte sich alles normalisieren, auch zum Wohle des Kindes. Aber das hast Du selbst ja schon erkannt, meinen :respekt . Ich finde, Du machst das alles schon sehr gut.
    Bei weiteren Problemen gerne wieder melden.