Neues Gesetz zum Sorgerecht


  • Die meisten AEs sind sicherlich noch die KMs... ob das letztlich bedeutet, daß der VAMV männerfeindlich ist, weil die meisten UET männlich sind...hm...


    Nur mal so grundsätzlich: Sind UET keine AEs? Was ist bei 50/50? Klar spreche ich mich vielleicht mehr ab als andere Eltern, aber am Ende hab ich die Bande allein an der Backe. :-)

  • na, das ist aber arg übertrieben.
    sie mag halt keine gewalttätigen väter...
    hier ein mann zu dem thema:
    "was gegen ein quasi halbautomatisch-übertragenes-mitsorgerecht ...spricht"
    http://www.anwalt24.de/beitrae…-freundlicher-schriftsatz


    Sehr interessant. Vor allem der Absatz in dem er beschreibt, dass es bis 1998 "kein Schwein" interessiert hat, dass bei der Scheidung >99% der Väter das Sorgerecht entzogen wurde und deshalb noch lange nicht "nur verkümmerte Kinderexistenzen herangewachsen seien".


    Bis 1919 (und zwischen 1933-1945) hat es auch "kein Schwein" interessiert, dass Frauen in Deutschland nicht wählen durften. Ebenso wenig hatte es bis dato "kein Schwein interessiert", dass Frauen bis 1958 nur mit Einverständis des Ehemanns den Führerschein machen durften oder laut Gesetz erst seit 1977 einer Arbeit nachgehen dürfen ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes.


    Hätte man das alles so belassen sollen, nur weil bis dahin aus den nicht erlaubten Dingen niemand ein messbarer Nachteil entstanden war? Wohl eher nicht.


    Noch etwas:
    Alleine die Tatsache wie oft oder wie lange man etwas schon tut ist nicht ausschlaggebend. Man kann durchaus etwas auch 10, 20 , 30 Jahre lang (oder 1000 mal) falsch machen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Bis 1919 (und zwischen 1933-1945) hat es auch "kein Schwein" interessiert, dass Frauen in Deutschland nicht wählen durften. Ebenso wenig hatte es bis dato "kein Schwein interessiert", dass Frauen bis 1958 nur mit Einverständis des Ehemanns den Führerschein machen durften oder laut Gesetz erst seit 1977 einer Arbeit nachgehen dürfen ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes.


    Der Unterschied? Es geht hier nicht um ein Kind sondern um "Sachwerte" wie Führerschein, Wahlrecht, Arbeit ... es geht also um eine "Gleichstellung der Person" und nicht um eine "Gleichstellung" in Bezug auf eine dritte Person, die nicht "mündig" und "schützenswert" ist = Kind.


    Ich bin nicht gegen ein GSR - ABER gegen dieses "Argument" ... das einen "Hasenfuß" hat meiner Meinung nach.


  • Der Unterschied? Es geht hier nicht um ein Kind sondern um "Sachwerte" wie Führerschein, Wahlrecht, Arbeit ... es geht also um eine "Gleichstellung der Person" und nicht um eine "Gleichstellung" in Bezug auf eine dritte Person, die nicht "mündig" und "schützenswert" ist = Kind.
    Ich bin nicht gegen ein GSR - ABER gegen dieses "Argument" ... das einen "Hasenfuß" hat meiner Meinung nach.


    Richtig. Und beim Thema ASR contra GSR geht es um ein viel höheres Gut: Nämlich das (zukünftige) Leben eines Menschen und wie es verläuft.


    In allen möglichen - noch so banalen - Lebensbereichen verteilen wir die Last von Entscheidungen auf mehrere Schultern und und versuchen mehrere Gesichtspunkte und Meinungen in die Entscheidung einfließen zu lassen.

    • Bei Gericht gibt es u.U. Schöffen
    • Beim Fußball gibt es Schiedrichter-Assistenten
    • Beim Boxen gibt es Punktrichter
    • Beim Kauf eines neuen TV wird die komplette Bekanntschaft gefragt
    • Auf der Arbeit gibt es einen Betriebsrat
    • Im Verein gibt es einen mehrköpfigen Vorstand
    • ...

    Nur beim Kind soll eine(r) alles alleine Entscheiden dürfen, weil man sonst ja mit dem zweiten eine Einigung erzielen müsste um eine Entscheidung zu treffen. Wer das gut heißt ist an Ignoranz nicht zu überbieten :kopf

    Einmal editiert, zuletzt von 3erpapa ()

  • Ja? Welcher Absatz nun?

    Ich habe von keinem Absatz gesprochen :frag Es geht um die ganze Stellunsgnahme an sich ... die ich vom VAMV auch nicht anders erwartet habe.


    Richtig. Und beim Thema ASR contra GSR geht es um ein viel höheres Gut: Nämlich das (zukünftige) Leben eines Menschen und wie es verläuft.

    Genau das. Hier geht es eben um viel mehr, nämlich um ein Kind und von daher ist hier auch viel mehr zu tun.

    Wer das gut heißt ist an Ignoranz nicht zu überbieten :kopf

    Ich glaube nicht, daß alles "gut heissen" dieser User nun auf Ignoranz beruht. Ich sehe hier vielmehr diskussionsfreudige User die ihre Sicht einbringen und eben ihre Meinung dazu haben. ;)


  • Richtig. Und beim Thema ASR contra GSR geht es um ein viel höheres Gut: Nämlich das (zukünftige) Leben eines Menschen und wie es verläuft.


    In allen möglichen - noch so banalen - Lebensbereichen verteilen wir die Last von Entscheidungen auf mehrere Schultern und und versuchen mehrere Gesichtspunkte und Meinungen in die Entscheidung einfließen zu lassen.

    • Bei Gericht gibt es u.U. Schöffen
    • Beim Fußball gibt es Schiedrichter-Assistenten
    • Beim Boxen gibt es Punktrichter
    • Beim Kauf eines neuen TV wird die komplette Bekanntschaft gefragt
    • Auf der Arbeit gibt es einen Betriebsrat
    • Im Verein gibt es einen mehrköpfigen Vorstand
    • ...

    Nur beim Kind soll eine(r) alles alleine Entscheiden dürfen, weil man sonst ja mit dem zweiten eine Einigung erzielen müsste um eine Entscheidung zu treffen. Wer das gut heißt ist an Ignoranz nicht zu überbieten :kopf


    *schmunzel*
    Das GSR ist grundsätzlich gut, aber jetzt hör doch auf es mit so merkwürdigen Sachverhalten begründen zu wollen ;)


    Beim Fussball entscheidet der Schiedsrichter, nicht der Assistent. Beim Kauf eines neuen TV befragt man die Bekanntschaft, aber die Entscheidung trifft diese ja nun nicht. Der Betriebsrat entscheidet reichlich wenig, wenn man die ganze Firma betrachtet.Im Vorstand sind nicht alle Mitglieder gleichgestellt, es gibt auch Einzelvertretung. Und da es Schöffen nicht in der ganzen Gerichtsbarkeit, sondern nur in einzelnen Zweigen gibt, hinkt es auch hier.


    Es ist kein "schlagendes" Argument zu sagen, dass beim GSR im Gegensatz zum ASR mehrere Meinungen einfliessen. Meinungen fliessen durch Ärzte, Kindergärtner, Lehrer und das komplette soziale Umfeld ebenso beim ASR ein und finden eine gewisse Berücksichtigung.


    Das GSR "unterstellt" das beide ET den Anspruch an sich haben im Sinne des Kindes die besten Entscheidungen zu treffen und dass diese Verantwortung, die dem obliegt, von Beiden wahrgenommen wird. Zudem sagt es aus, dass eigentlich die Eltern (also die Menschen, die mit dem Kind am meisten zu tun haben und -normalerweise- ein besonderes Interesse daran haben, dass es dem Kind gut geht) befugt sind wichtige Entscheidungen im Sinne des Kindes zu treffen - unzwar vor allen Anderen (geschütztes Elternrecht).
    Das ist der Grundsatz... und wenn man diesem folgt, kann man nicht ein "besseres" und ein "schlechteres" Elternteil konstruieren und drauf irgendwelche Rechte/Pflichten abstellen.
    So einfach ist das...

    LG
    Mami2511

  • Da werde ich unheimlich wütend und erklärte ihm, dass er nicht nach fünf Jahren einfach ankommen könne und sagt: "Hallo, ich bin dein Papa..." und danach wieder in der Versenkung verschwindet (wie gesagt, 700 km Entfernung). Was sagt ihr dazu?

    Warum hast Du Dich nicht gefreut. Ein Hoffnungsschimmer auf Kontakt und Umgang!

    Jedoch hege ich arge Zweifel daran, wie hier so oft beschrieben stand, dass diese Regelung zum Wohle des Kindes sein soll!

    Kannst Du die Zweifel begründen warum es für ein Kind nicht gut sein soll wenn die Last der elterlischen Sorge auf 2 Schultern ausgetragen wird.

    Ich halte das GSR als eine Kindeswohlgefährdung in vielen Fällen an!


    Ich halte diese Aussage für falsch. Wenn das wirklich so wäre müssten vom Prinzip alle Ehen mit der Geburt des ersten Kindes geschieden werden und immer ein Elternteil das ASR bekommen.

  • "Ach könnte ich eben noch vorbeikommen und..."


    Und wo ist das Problem? Bei uns zu Hause kommt der Papa von LGs Kindern öfter mal bei Sohnemann vorbei.
    Oder Muttern bekommt kurzfristig, gerade jetzt in den Ferien, eine SMS "Bin mit dem Rad zu Papa. Komme morgen wieder" oder ähnlich.
    Ich verstehe wirklich nicht wo das Problem sein soll?!


    was ist, wenn der KV (wie in unserem Fall) weder Umgang noch Sorgerecht will und sich von jeder Frage das Kind betreffend belästigt fühlt? kann er dann das Sorgerecht ablehnen?


    Ganz einfach: Er wird es nicht beantragen. Ohne Antrag kein SR.


    Irgendwie hab ich manchmal noch das Gefühl, daß aus dem Blickwinkel argumentiert wird, das Kind war in meinem Bauch, also gehört es mir


    Guggsdu Signatur ;)


    Das GSR "unterstellt" das beide ET den Anspruch an sich haben im Sinne des Kindes die besten Entscheidungen zu treffen und dass diese Verantwortung, die dem obliegt, von Beiden wahrgenommen wird.


    ...und ASR unterstellt, dass der zweite ET nicht willens oder in der Lage ist Entscheidung im Sinne um zum Wohl des Kindes zu treffen.

  • Zitat von »Mami2511« Das GSR "unterstellt" das beide ET den Anspruch an sich haben im Sinne des Kindes die besten Entscheidungen zu treffen und dass diese Verantwortung, die dem obliegt, von Beiden wahrgenommen wird.


    ...und ASR unterstellt, dass der zweite ET nicht willens oder in der Lage ist Entscheidung im Sinne um zum Wohl des Kindes zu treffen.


    So isses ;) Und genau darum ist das GSR richtig! :daumen



    LG
    Mami2511


  • Naja, also "Freude" wenn jemand sich nicht kümmern wollte? Also ich denke es ist gut für das Kind (erst mal außer bei extemen Fällen) Kontakt zu beiden ET zu haben, aber eben regelmässigen. WAs hat das Kind - außer der Tatsache, des Wissens um seine Wurzeln (und dazu bedarf es nun wirklich keines GSR - von einem ET, das mal kurz auftaucht und das Kind freut sich vielleicht noch und hegt Hoffnungen und bums ist dieses ET nicht mehr erreichbar um dann dieses Spielchen wieder von vorn beginnen zu lassen?
    Und wie hier - von einem Vater - so schön gesagt wurde: für die meisten BETs ist es vollkommen schnuppe es geht um das Kind also "Freude" vom BET zu erwarten halte ich für absolut unangebracht in diesem Fall.


    Wenn die Eltern sich bemühen gemeinsam auf ihren Schultern - wie du so schön schreibst - die Elterliche Sorge auszutragen dann wäre das schön und dagegen spricht nichts. Dann versuchen sie nämlich zu kommunizieren. Und das ist super und optimal für alle Kinder. Niemand hier hat etwas anderes behauptet (und im Übrigen auch Frau Schwab nie). Wenn die Eltern aber wie Böcke mit ihren Schultern aufeinander losgehen? Wenn einer nur dieses REcht haben will um des Rechtes willen? Ich denke davon reden hier Leute und nur davon.


    Was sollte das mit der Scheidung bei Geburt? Das sollte wohl ein Witz sein, oder? Mir entgeht die dahintersteckende Logik vollkommen...

  • Nur mal so grundsätzlich: Sind UET keine AEs? Was ist bei 50/50? Klar spreche ich mich vielleicht mehr ab als andere Eltern, aber am Ende hab ich die Bande allein an der Backe. :-)


    Hihi, ich glaub, ich hab mich zum großen Teil wieder mit meinem eigenen Blickwinkel überlistet :lach Wobei es schon so ist, daß ein BET ins stärkerem Maße alleinerziehend ist als ein UET oder letztlich ist gar keiner AE, weils ja immer noch den anderen gibt :brille


  • Naja, dann gäbe es dieses Gesetz ja wohl nicht so wie es es nun gibt? :hae: Nein, ehrlich ich denke jeder Verband vertritt die Sichtweise seiner Mitglieder, bzw. ist das bei Vereinen lt. Satzung so. und bei gesetzesänderungen werden die entsprechenden verbände immer gehört,,,


    Hihi, ich glaub, ich hab mich zum großen Teil wieder mit meinem eigenen Blickwinkel überlistet Wobei es schon so ist, daß ein BET ins stärkerem Maße alleinerziehend ist als ein UET oder letztlich ist gar keiner AE, weils ja immer noch den anderen gibt


    oder sind nur die alleinerziehend wo der zweite et sich verdrückt hat? und vielleicht evtl. nur die bei denen es dann wirklich niemanden gibt, der "miterzieht" wie z.b. oma? also wohl wirklich keiner? :hae::lach

  • Zitat von »frascita«
    was ist, wenn der KV (wie in unserem Fall) weder Umgang noch Sorgerecht will und sich von jeder Frage das Kind betreffend belästigt fühlt? kann er dann das Sorgerecht ablehnen?



    Ganz einfach: Er wird es nicht beantragen. Ohne Antrag kein SR.


    Meine Frage, bezog sich auf das in den Raum gestellte, gewünschte GSR ab Geburt.
    Im Falle des neuen Gesetzes ist mir schon klar, dass ein solcher KV es einfach nicht beantragt... ;)

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)


  • oder sind nur die alleinerziehend wo der zweite et sich verdrückt hat? und vielleicht evtl. nur die bei denen es dann wirklich niemanden gibt, der "miterzieht" wie z.b. oma? also wohl wirklich keiner? :hae: :lach


    Also ich sehe mich durchaus tatsächlich als AE. Ich habe (ungewollt) das ASR, KV will keinen Umgang, Großeltern wohnen weit weg, Rest der Familie auch. Gibt es also schon. Und ich
    denke nicht, dass ich da ein Einzelfall bin...

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • von einem ET, das mal kurz auftaucht und das Kind freut sich vielleicht noch und hegt Hoffnungen und bums ist dieses ET nicht mehr erreichbar

    Das war eine Annahme der TS oder von Dir. Die Aussage war der Vater meldet sich und möchte Kontakt.


    Was sollte das mit der Scheidung bei Geburt? Das sollte wohl ein Witz sein, oder? Mir entgeht die dahintersteckende Logik vollkommen...

    Lies das Zitat darüber. Wenn jemand das GSR für in vielen Fällen Kindswohlgefährden hält, ist es logisch doch zu fordern sofort bei Geburt des Kindes die Eltern zu trennen und ASR einzuführen.



    Wenn es allerdings so ist das in der Regel (oder in den meisten Fällen) es sinnvoll ist die elterliche Sorge durch beide Eltern auszuüben ist das natürlich unlogisch.