Vielleicht ist die Überschrift komisch ausgedrückt, wusste aber ach nicht wie ich es schreiben sollte.
Muss ja am Mittwoch zu der Gerichtsverhandlung wegen der Vaterschaftsfeststellung, da er der Vater is brauch ich mir da keinen Kopf machen. Ich habe ja derzeit das alleinige Sorgerecht und auch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, in wie Weit würde sich das denn jetzt ändern?? Klar er gibt Umgangsrecht (?!) aber nichts weiter oder?
Mein Ex hat Borderline und war deswegen auch schon oft in psychiatrischen Kliniken untergebracht, desweiteren verletzt er sich selbst und ist nict in der Lage eine Längerfristige Beziehung einzugehen/aufzubauen. Kann ich das, falls es um Sorgerecht/Umgang oder weiß Gott was geht als Argument nehmen das ich Angst habe ihn mein Kind auszuhändigen?
Ich mein, ich will gerne das er sich darum kümmert und ihn sieht, aber eben nur in meinem Beisein oder im Beisein einer anderen Person die Obacht auf das Geschehen hat.
Weiß nicht vielleicht hab ich das jetz alles doof ausgedrückt, hoffe aber jedoch ihr versteht den Grundgedanken weiß grade nicht wie ich es andern Schildern soll.
Danke im vorraus und Sorry für das Wirrwar. :thanks:
Seelchen