Meine Ex hat mein Kind "entführt"

  • Danke für eure Tipps.


    Also bei Gericht hab ich ja bis jetz nur zwei mal angerufen, einmal in der Zentrale, wo ich das Aktenzeichen bekommen habe und einmal in der Geschäftsstelle. Die anderen male ist ja keiner ran gegangen...


    Das mit dem Anwalt in Berlin hört sich gar nicht schlecht an, mal mit meinem Anwalt drüber reden.


    Und den Richter direkt zu erreichen, hab ich auch noch nicht Probiert...


    In der Kita hab ich schon bescheid gegeben, wenn ich irgendwann diese Einstweilige Verfügung bekomme, hat sie eh kein recht mehr sie aus der Kita zuholen.


    Also danke nochmal und ich schreib dann wieder, wenn was passiert.


    Lg Bobbi

  • Ohjee das hört sich ja schlimm an... wobei das Kind ja gar nicht weiss was passiert... Aber normal müsste es doch schnell gehen sie hat doch kein recht dazu...KEnne mich leider auch nicht so damit aus.. bei mir hat das Jugendamt gesagt er darf so lange wie die GEfahr besteht das er mir die kleine nimmer wieder bringt nur unter betreuung von mir oder dem Jugendamt sehen und da er das nicht will hat er pesch gehabt... ich drücke dir die Daumen das du schnell deine kleine Wiederbekommst.


    Wie lange ist sie denn schon weg???? Versuch nochmal mit deiner Ex zu reden.. denn sie muss ja in den Kindergarten uns so!

  • Sie ist seit dem 07.09.07 weg.


    Wir haben gemeinsames Sorgerecht und das heißt, sie kann sie solange behalten wie sie will.
    Is zwar nicht die feine Englische von ihr aber da hab ich leider keine rechtliche Handhabe gegen.


    Und mit meiner Ex reden...is so sinnvoll wie gegen eine Wand reden. Obwohl die Wand, wohl noch mehr Verständnis und Mitgefühl hat als meine Ex.


    Danke für den Tip. Ich bin sicher du hast es gut gemeint aber leider ist das nicht sehr aussichtsreich.


    Lg Bobbi

  • Zitat

    Original von Bobbi
    Sie ist seit dem 07.09.07 weg.


    Wir haben gemeinsames Sorgerecht und das heißt, sie kann sie solange behalten wie sie will.
    i


    Das stimmt so nicht. Wenn das Kind bisher bei Dir war, war die Situation ja dem Grunde nach von beiden Eltern getragen! Wenn sie das Kind dann zu sich nehmen will, bedarf sie Deiner Zustimmung, die sie nicht hatte. Außerdem hat der betreuende Elternteil noch mal eine andere Rechtsstellung als der nicht betreuende Elternteil.


    Noch mal: Frage in der Geschäftsstelle nach, wer der zuständige Richter ist und führe mit ihm/ihr ggf. ein persönliches Gespräch.


    Ich verstehe aber auch den Richter, der bisher für Dich zuständig war nicht. Er hätte zumindest unmittelbar nach der "Entführung" tätig werden dürfen, weil der Aufenthalt des Kindes dann ja noch bei Dir war und der Aufenthalt bei der Mutter widerrechtlich.


    Gruß


    Grinsekatze

  • Hallo Grinsekatze


    Es ist wirklich so...glaub mir. Deshalb haben die Polizisten ja keine Anzeige wegen Kindesentziehung sondern lediglich eine Vermisstmeldung aufgenommen.


    Ja das mit dem Richter ist ganz einfach zu erklären:


    Meine Ex hat sie an einem Freitag "Entführt" Sonntag die Anzeige bei der Polizei und am Montag ist sie selbst zum Gericht in Berlin gegangen und hat einen Antrag aufs ABR gestellt.


    Da gabs ja noch keinen Richter der für mich zuständig war und in dem Antrag wird sie bestimmt nicht rein geschrieben haben, das sie meine Tochter einfach behalten hat.


    Mein Anwalt konnte ja erst Am Mittwoch danach den Antrag stellen weil wir da erst die richtige Adresse von ihr in Berlin hatten.


    Und ich glaub nich das mein Anwalt, der Richter hier in Schwedt, das Jugendamt und die Polizei alle falsch liegen was das widerrechtliche angeht. Denn die haben alle gesagt das, das zwar ne riesen Sauerei ist aber durch das gemeinsame Sorgerecht halt nichts widerrechtliches ist.
    Oder hast du irgendwo eine Gesetzlich niederschrift dazu, mit der man eindeutig belegen kann das es widerrechtlich ist?


    Ich mein ich könnt jetz nach Berlin fahren, meine kleine holen und wieder her fahren, währ auch nicht widerrechtlich. Aber dann wär ich nicht besser als meine Ex und ich glaub auch nicht das das für meine Kleine so gut ist wenn sie so rabiat hin und her gerissen wird.


    Den Vorschlag mit dem Anruf beim Richter, werd ich mir zu Herzen nehmen, muss aber erstmal bis Montag warten.


    Lg Bobbi

  • Hallo Bobbi,


    ich habe Dir die rechtliche Sichtweise bereits erklärt:


    Wenn Ihr beide gemeinsame Sorge habt, kann der Aufenthaltswechsel
    nur erfolgen, wenn beide Eltern dem zustimmen. Und Du hast
    ja nunmal nicht zugestimmt!
    Die einzige Möglichkeit hiervon abzuweichen ist, dass Du das Kind auch
    nicht gerade auf einer sauberen Grundlage bei Dir hast. Dies könnte
    z.B. der Fall sein, wenn Du das Kind erst kurze Zeit bei Dir hast oder der
    Mutter seinerzeit das Kind verweigert hast.


    Es ist keineswegs so, dass der Elternteil, wo das Kind nicht lebt, jederzeit
    sein Kind ohne Zustimmung des anderen holen kann etc.. Deshalb hat
    der Gesetzgeber ja auch ein gewisses Bestimmungsrecht für den
    Elternteil eingeführt, wo das Kind lebt.


    Wenn die (rechtliche) Situation anders wäre, könnten Eltern ja ihre
    Kinder ständig hin und her entführen!!


    Wie lange hat denn schon das Kind bei Dir gelebt?


    Gruß


    Grinsekatze

  • Sie hat jetzt schon fast ein Jahr bei mir gelebt. (seit 26.08.2006)
    Mit Einverständnis meiner Ex, sie hat sie ja fast an mich abgeschoben.


    Hmmm... dann find ichs aber extrem seltsam das niemand zu wissen scheind wie man, ich sag jetz mal mein Recht durch setzen muss.


    Dann hätte ich ja theoretisch nicht zum Anwalt gehen brauchen und keinen Eilantrag stellen müssen.


    Da hätte ja die Polizei gleich sagen müssen: Ok, wir fahren jetz nach Berlin und holen ihre Tochter zurück, weil ihre Ex kein recht auf solch eine Aktion hat.


    Ach ja, die Theorie is so schön...bleibt wohl ein Wunschgedanke.


    Hab da noch son komisches bedenken und zwar haben die von der Einwohnermeldebehörde mir gesagt das sie meine Tochter einfach so in Berlin ummelden kann. Und das ohne mein Einverständnis.
    Gibt da wohl auch ne Richterliche Grundsatzendscheidung zu.


    Find ich echt verwirrend den ganzen Quatsch.


    Oh man, :tuedelue das leben könnt so schön sein...

  • Oh man ...


    Ich bin zwar nicht religioes, aber fuer dich werd ich heute abend beten, dass alles gut fuer dich und deine kleine Tochter wird :(


    Ich hab seit ich schwanger bin angst, dass der Erzeuger mir meinen kleinen Liebling wegnehmen kann (eigentlich unbegruendet). Ich hab mir solch ein Szenario schon so oft - unabsichtlich - vorgestellt, dass ich mich total in dich reinversetzen kann.


    Und dann erst die arme kleine Maus, was muss wohl in ihr vorgehen, ploetzlich aus ihrer gewohnten Umgebung und von ihren gewohnten Bezugspersonen gerissen wurden zu sein :flenn


    Ich wuensch dir viel, viel Erfolg.

  • Hallo,


    Zitat

    Original von Bobbi
    Da hätte ja die Polizei gleich sagen müssen: Ok, wir fahren jetz nach Berlin und holen ihre Tochter zurück, weil ihre Ex kein recht auf solch eine Aktion hat.


    Grinsekatze
    Das kann man vergessen - ich hab es probiert und ich hatte statt einer mündlichen Absprache eine schriftliche Umgangsreglung vom Gericht. Die Polizei wird sich höchstens bewegen, wenn es ins Ausland geht (Auskunft meiner Polizeidirektion) oder ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliegt. Vorher sind das alles Luftschlösser. Trotzdem machen, dann hat man a) was fürs Gericht, b) die Polizei kennt einen was falls Muttern mal dir Polizei auf den Hals schickt schon was bringt und man hat geübt, c) reagiert man sich so etwas ab, da man nichts versäumt hat.


    Natürlich müssen beide Eltern einem Aufendhaltswechsel zustimmen. Das Problem ist nur ist einer so frech sich nicht dran zu halten brauchst du erst mal einen Gerichstbeschluss - das dauert. Und ob der dann vollstreckt wird steht auf einem ganz anderen Blatt.


    Und dann stellen wir uns das mal praktisch vor: Kind sagen wir bei Mutter, Polizei & Gerichtvollzieher & Mitarbeiter vom Jugendamt laufen auf holen das Kind was vermutlich heult da raus - das will man nicht wirklich. Und ob diese Aktion überhaupt von deutschen Behörden gemacht wird wage ich mal zu bezweifeln. In Österreich wird Vätern verweigerter Umgang grundsätzlich nicht zwangsvollstreckt - aber hier geht es ja um mehr.

    Und dann hast du noch ein Problem: du willst ja einen Alltag haben bei dem nicht dauernd die Gefahr besteht das so eine Aktion von Mutter wiederholt wird.


    Der Weg zum Anwalt und warten und grummeln und grummeln und hoffen ist der einzig gangbare. Und ich schätze auch von wegen Lebensmittelpunkt (z.B. Kindergarten) auch aussichtsreich.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • Als ich das gestern laß mit dem Ummelden mußt ich schlucken.
    Ich hab erstma grübeln müßen und meinen Männe gefragt, ob der irgendwas Unterschrieben hat, das ich die Kifd ummelde.


    Nee hat er NICHT :schiel, heißt dann wohl, sie kann das TATSÄCHLICH :wow


    Man ey, ich drück dir die Daumen das alles schnell wieder seine richtigkeit findet...


    LG Katja

    Der große 7/2003 und die kleine :motz: 4/2006



    Ich esse gern von einem schönen Teller!
    Aber lieber einige Kratzer, doch dafür zergeht das Menü auf der Zunge und beschert meinem Gaumen bleibenden Genuss.

  • Hey Bobby,


    einfach ummelden geht nicht ohne die Unterschrift beider Eltern (bei gem. Sorgerecht)
    Die haben einen Fehler gemacht. Du kannst Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Bringt Dir vielleicht nicht soviel, aber der Sachbearbeiter wird sich einen solchen Schritt beim nächsten Mal gründlicher überlegen.
    Ob das wegen des Fehlers unwirksam ist oder rückgängig gemacht werden kann. Müsste abzuklären sein.
    Oder weiß Grinsekatze da eine Antwort?


    Liebe Grüße,


    Chrissi

  • Ich hab heute einen Anruf von meiner Ex bekommen.


    Undzwar hatte ich gestern beim Jugendamt in Berlin angerufen und da hat sich auch jemand bereit erklärt mal bei ihr vorbei zu gehen, da ich ja nicht weiß wies da in Berlin, bei ihr in der Wohnung überhaupt aussieht.


    Nu war die Frau vom JA Gestern bei der von der Meldestelle angegebenen Adresse aber die hat sie da nicht gefunden. Kein Name an den Klingel schildern.


    So dann heute der Anruf von meiner Ex. Sie sagte das sich eine Frau vom JA in Berlin mit ihr in Verbindung gesetzt hat. Und sie heute beim JA war mit ihr geredet hat und ohne mein bei sein beschlossen haben das Tina am Freitag wieder zu mir zurück gebracht wird und das ich sie ihr jede Woche übers Wochenende geben soll.


    Die spinnt doch. Schön und gut das ich sie am Freitag wieder bekomme freu mich auch total aber sie jedes We weggeben. :radab


    Die vom JA will sich mit mir nochmal in Verbindung setzen mal sehn was bei raus kommt. So richtig glauben tu ichs erst wenn sie wieder bei mir ist.


    Aber mal ne Frage können die so einfach festlegen das ich sie jedes We zu ihr lassen muss? Vor allem nach dem was jetz so gelaufen ist?


    Gruß Bobbi

  • Das mit jedes Wochenende ihr geben ist sicherlich nicht drin! Vor allem nicht nach der Aktion. Gut möglich das die vom JA so etwas geflunkert hat um deine Ex zu erweichen das sie die Kleine dir wieder zurück bringt! :schwitz
    Warte jetzt ertsmal Freittag ab! Kommt deine Kleine wieder haste übelst Glück gehabt und kannst dich freuen wie sonst was! :D
    Und dann gehste am Monatg gleich beidir zum JA und redest dort mit nem Mitarbeiter wo ihr dann zusammen einen gergelten Umgang ausarbeitet. Den darf sich dann deine Ex ertsmal zu Gemüte führen! Wobei ich denke das JA wird da schon nicht gut gelaunt sein, die haben sicherlich auch kein Bock jede Wochenende so´n Theater mitzumachen nur weil sie die Kleine mal wieder länger wie bagemacht bei sich behält! :nudelholz Oder du läßt über Anwalt ein Umgangsangebot aufsetzen! So hab ich es zum Beispiel gemacht! :tanz

  • Hallo ? Also wenn Deine Kleine nach diesem Stress wieder da ist würde ich erst mal komplett blockieren. Sofort mit Anwalt weiter gegen vorgehen und aber begleitet Umgangsbesuche anbieten und mehr nicht.


    Die macht doch sonst mit Dir und vor allem mit dem Kind was sie will.


    Ich drück Dir erstmal die Daumen das Deine Tochter am Freitag wieder kommt.


    LG


    celtic

  • Also der KV hat sich nach der Trennung ein viertel Jahr nicht gemeldet.
    Dann kam ein Schreiben vom Anwalt, so nach dem Motto ich entzieh ihm das Kind (kennste ja aus anderem thread!!) und er will Umgang und zwar jede Woche soll ich den Kleine Freitags vor die Tür stellen und er holt ihn sich ab und bringt ihn mir Sonntags irgendwann wieder! Kontakt zu anderen also mir oder so will er dabei nicht haben! :radab Ganz in echt so stehts geschrieben!
    Da ich ja wegen anderer Twistigkeiten gegen den KV eine Anwältin hab haben wir uns mal besprochen! :tuschel Umgang verweigern geht ja nicht, aber so ein Umgang? Zumal er gut 2 Stunden Fahrt von hier weg wohnt und zurück ja auch wieder muss...


    Sie hat seinem Anwalt dann geschrieben das wir der Meinung sind Kontakt müsse schrittweise aufgebaut werden, der Kleine hat seinen Vater zu dem Zeitpunkt nicht mehr vermisst und auch nicht gefragt... Und um den Bezug Vater-Sohn wieder aufzubauen könne er entscheiden entweder betreuten Umgang über JA oder eine andere öffentliche Stelle oder in Begleitung von mir oder einer von mir gewählten Person! Wie der Umgang dann weiter geht sobald ein Bezug wieder da ist sollten doch bitte die Mandanten (also wir Eltern) selber entscheiden. Gerne aber auch das JA um Hilfe bitten! Aus den Augen sollten wir aber nicht lassen wie klein unser Kind ist!
    Ansonsten könne er ja noch klagen. Klage wäre dann hier wo das Kind wohnt.


    Schreiben von seinem Anwalt zurück: Sein Mandant hat nun eine neue Arbeit und wird sich nun bald um geregelten Umgang bemühen.


    Seitdem, ist aber auch schon wieder fast 3 Monate her, war ein Umgang! Sind 2 Stunden spazieren gegangen, der Kleine hat seinen Vater komplett kindlich ignoriert, ansonsten fand ich das Treffen recht ok! Hatte dazu auch mal nen thread!


    Nun hatte er im August ein "vorbei kommen" angekündigt, ist aber nicht da gewesen! Über Anwalt ist nun zu dem Thema auch Ruhe! Zu einer Klage kommt es sicherlich auch nicht und wenn hab ich ja ein Umgangsangebot! Bekomm ja auch die Briefe die meine Anwältin an ihn schickt! :klimper


    Dem JA hab ich beide Umgangsvorschläge, also sein und mein Vorschlag vorgezeigt! Eine Kopie ist in den Akten, falls es jemals wieder Thema wird. Die fanden den Vorschlag von mir ausreichend und auch kindgerecht! :daumen


    Nun ist das ja etwas anders bei dir, aber ich denke dir könnte sowas vielleicht auch helfen! Ein Anwaltsschreiben hat ja doch auch immer ganz gut Gewicht!


    Puh, jetzt hab ich aber viel geschrieben! :lach

  • Hallo Celtic,


    danke fürs Daumen drücken...kann ich gebrauchen!!!


    :wow cath da haste ja viel zu lesen hinterlassen^^


    Is auch ne gute Lösung.


    Also hab jetz mal mit der Frau vom Berliner JA telefoniert und...


    Sie sagt, sie hat meine Ex davon überzeugt, Tina am Freitag zurück zu bringen.
    Die wiederum hätte aber gern Tina jede Woche übers We da.


    Umgang ganz verbieten?
    Auf der einen Seite, ja durch diese miese Aktion. Auf der anderen Seite, muss ich mich etwas kulantz zeigen.
    Das macht vor Gericht bestimmt einen guten Eindruck, wenn ich trotz dieser Aktion den Umgang gewähre.
    Außerdem ist sie leider immer noch ihr Kind und ich fühl mich nicht wohl bei dem Gedanken, meiner Tochter zu verwähren ihre "Mutter" zusehen.


    Ich habe der Frau vom JA gesagt das ich eventuell mit drei WE`s im Monat einverstanden bin.


    Wenn:


    1.Ich eine mit Meldebescheinigung bestätigte Adresse habe.


    2.Eine Telefonnummer habe unter der ich sie immer erreichen kann.


    3.Eine schriftliche Umgangsregelung vom JA habe.


    4.Ich die Einstweilige Verfügung habe, denn ich hab keine lust darauf das sie sich dann nochmal sowas einfallen lässt und dann kann ich ohne Anwalt und Gericht nach Berlin fahren und mit der Polizei sie da raus holen.


    Wenn das wieder schiefgehen sollte, dann glaube ich kann ich es einfacher Begründen, wenn ich sage: Du bekommst die Kleine nicht mehr!


    Wie seht ihr das?


    Lg Bobbi

  • Bobbi,


    mit ner EV kannste garnichts anfangen. Du solltest trotzallem das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Damit bekommst Du Deine Tochter wieder. Mit nichts anderem!!!!!!


    Laß Dich zum Schein auf jeden Deal ein, bis das Deine Tochter wieder da ist! Danach kannste machen was Du willst!!!!

  • Hallo,

    Zitat

    Original von Bobbi
    Umgang ganz verbieten?
    Auf der einen Seite, ja durch diese miese Aktion. Auf der anderen Seite, muss ich mich etwas kulantz zeigen.


    Richtig so und auch aus den richtigen Gründen.


    Zitat

    Original von Bobbi
    Ich habe der Frau vom JA gesagt das ich eventuell mit drei WE`s im Monat einverstanden bin.


    Zwei Wochenenden ist "großzügiger Umgang", als Dreingabe vielleicht einmal im Monat den Freitag ab Donnerstag Mittag solange sie noch nicht zur Schule geht.


    Zitat

    Original von Bobbi


    3. Eine schriftliche Umgangsregelung vom JA habe.


    4. Ich die Einstweilige Verfügung habe, denn ich hab keine lust darauf das sie sich dann nochmal sowas einfallen lässt und dann kann ich ohne Anwalt und Gericht nach Berlin fahren und mit der Polizei sie da raus holen.


    Ich würde nur rechtsgültige mit Zwangsgeld versehene Gerichtsbeschlüsse wollen. Was tut man gegen die Verletzung einer "schriftlichen Umgangsregelung vom JA" das gleich wie bei einer mündlichen Absprache: hoffen und grummeln.


    Und ich würde versuchen das Aufendhaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Dann hast du in Richtung Kindesentzug mehr Durchgriff. Wenn es klar ist, eine Kopie ans Meldeamt.


    Grüße,
    Grünschnabel