Hallo zusammen,
ich möchte anonym schreiben, weil das Thema doch sehr privat ist. Es geht um meinen Partner. Er hat vor langer Zeit in seiner Jugend einen Kredit aufgenommen, der damals schon völlig überzogen war, was sein Einkommen und damit verbunden die mögliche Rückzahlung angeht. Naja, er war halt jung und hat absolut nicht nachgedacht - dämlich, aber passiert ist passiert.
Jetzt ist es so, dass er den Kredit in der Rückzahlung zwar bedient hat, aber eigentlich hauptsächlich die Zinsen tilgte und der Gesamtbetrag aufgrund von Arbeitslosigkeit zwischendurch und damit verbundener Zahlungsunfähigkeit noch anstieg. Sicher war auch falsche Scham im Spiel, sich zeitnah Hilfe zu holen. Er hat auch jetzt noch "Angst" davor, ich konnte ihn aber überzeugen, dass es besser ist, sich professionelle Hilfe zu holen.
Das hat er jetzt also gemacht. Wir bzw. er strebt einen Vergleich an, möchte um jeden Preis um die Insolvenz herum kommen.
Er hat jetzt ein geregeltes Einkommen, Vollzeitjob. Kinder keine, verheiratet ist er mit mir, aber ich arbeite selbst 20 Std.
Jetzt hätte ich gern gewusst ,ob mir da jemand Erfahrungen oder Ratschläge geben kann. Es geht um 18.000 Euro bei nur einem einzigen Gläubiger, einer Bank (mittlerweile läufts über Inkasso).
Wie hoch (prozentual) fällt so ein Vergleich denn in etwa aus? Ist der Versuch eines Vergleichs überhaupt sinnvoll oder ist der Betrag schon zu hoch? Wie sieht es aus, wenn andere ihm Geld leihen? Sind die dann richtig mit in die Sache "verwickelt" sprich: Kann die Bank dann auch weiterhin an diese Leute rantreten?
Die Schuldnerbetraterin meinte, dass Vergleiche doch ganz gut gingen und dass sie dann eine Summe anbietet, die knapp über dem liegt, was der Gläubiger kriegen würde, wenn der Schuldner in Privatinsolvenz geht. Ist das gängige Praxis?
Im Internet habe ich von Vergleichen immer im Zusammenhang mit Anwälten gelesen - geht also sowas immer vor Gericht? Oder kann man das auch außergerichtlich klären, wenn der Gläubiger zustimmt? Braucht man dazu ne spezielle Rechtsschutzversicherung? Oder geht das immer über den Beratungsschein vom Amtsgericht?
Ich weiß, dass es ein heikles Thema ist, auch für jemanden, der hier antwortet. Vielleicht findet sich aber dennoch jemand, ich würde mich sehr freuen. Danke euch!