Frage zum Umgang mit den Großeltern!

  • Hallo,



    Ich habe da mal eine Frage zu den
    Umgängen mit den Großeltern.



    Meine jüngste Tochter hat seit einigen
    Wochen über Internet Kontakt zu ihrem Großvater. Wäre ja nichts
    gegen einzuwenden, wenn er nicht ständig versuchen würde Infos aus
    ihr herauszulocken. Er fragt nach Treffen, Handy etc.



    Er ist der Vater meines Ex. Ich habe
    inzwischen beim OBLG Aussetzung des Umgangs beantragt(mit dem Vater)
    aus verschiedenen Gründen (langes Thema).


    Jedenfalls geht es darum, dass ich zu
    meinem Ex Schwiegervater keinerlei Vertrauen habe und befürchte,
    dass er seinen Sohn mitbringt zu den Treffen. Deshalb habe ich meiner
    Tochter gesagt, dass sie ihren Opa gerne treffen kann, im Eiscafe
    etc, aber das ich dabei bin. Daraufhin kam als Reaktion von ihrem Opa das er sich
    mit dieser Person (mir) an keinen Tisch setzen würde und lieber aufs
    Treffen verzichtet.



    Allerdings versucht er es jetzt immer
    weiter und belastet meine Jüngste.



    Da ich das alleinige Sorgerecht habe
    mache ich mir halt eben große Sorgen um sie!!!Ich bin froh darüber,
    dass sie Vertrauen zu mir hat und mir die Nachrichten zeigt (ach ja
    und er unterstellt mir ich hätte die Nachrichten geschrieben). Als
    ich die Nachrichten gelesen habe, war mir sofort unwohl denn die Art
    und Weise wie die Nachrichten geschrieben sind lassen eher darauf
    schließen das sie mein Ex geschrieben hat.


    Wie verhalte ich mich nun am besten?
    Ich finde es ja schade, dass scheinbar keine vernünftige Lösung
    möglich ist, aber das liegt nicht an mir. Ich würde mich nicht
    gegen ein Treffen stellen, aber ich kenne meinen Ex Schwiegervater
    nur zu gut!!!


    Ich hatte schon überlegt mit meiner
    Anwältin darüber zu reden und ich glaub das mache ich auch!


    Trotzdem was meint ihr dazu?
    Vielen Dank und liebe Grüße Schmetterling37

  • Hmmm....schwierig...


    du hast ja zu einem Treffen in deiner Begleitung zugestimmt und er wollte das nicht. Ich würde jetzt erstmal schauen, dass sie über Internet keinen Kontakt mehr haben können, solange bis geklärt ist, wie das mit dem Umgang weitergeht und vorallem, weil es deine Tochter ja belastet.


    Kannst du ihn da irgendwie sperren, dass er sie nimmer anschreiben kann.


    Dann kommt erstmal Ruhe rein. Und wenn es ihm doch so wichtig ist, dann wird er sich schon mit euch in Verbindung setzen.

    Ich glaube daran, dass alles was passiert seinen Grund hat.
    Manche Menschen verändern sich, damit du lernst, jemanden gehen zu lassen.
    Dinge laufen falsch, damit du die Richtigen zu schätzen weißt.
    Die Lügen glaubst du, nur um dann daraus zu schließen, dass du nicht jedem vertrauen kannst.
    Und manchmal müssen gute Dinge vorbei gehen, damit Bessere folgen können.

  • Genau das ist ja das Problem, dadurch das mein Ex nette Dinge über mich erzählt (die so nicht stimmen!) sind meine Ex Schwiegereltern nicht gut auf mich zu sprechen. Ich hatte bei den Beratungsgesprächen beim JA angeboten mit den Großeltern und meinen Kids auf den Weihnachtsmarkt (das war 2010) etc zu gehen und es kam nie eine Anfrage der Großeltern!
    Also ich denke auch, dass in dieser Form Kontakte nicht gut sind (zumal ich glaube es ist mein Ex der ihr schreibt) und ich werde aber nochmal lieber mit meiner Anwältin telefonieren!


    Liebe Grüße Schmetterling 37

  • Wie alt ist Deine Tochter und was möchte sie?


    Redet ihr darüber?


    Ich würde auch nicht zuschauen wollen, wenn ich mitbekomme, daß soetwas dazu genutzt wird um auszuhorchen und mittelbar auch Gift zu verspritzen...


    Von welcher Seite ging dieser Kontakt aus und wie war es vorher...?

  • Sie ist 14 aber entwicklungsverzögert (vom Verhalten wie eine 9 oder 10 jährige etwa) es belastet sie, weil sie ja mitbekommt das ein "normaler" Kontakt nicht möglich ist.
    Der Opa hat sie angeschrieben aber sie hat eher Interesse daran seiner Tochter(ihrer Tante sie ist 17) zu schreiben!
    Und der Kontakt zur Tante ist auch ok weil die beiden über Musik etc schreiben (was Teenies halt so schreiben :-) ).
    Habe inzwischen auch mit meiner Anwältin gesprochen und sie wird dem Opa schreiben, das es so jedenfalls nicht geht!


    Liebe Grüße Schmetterling37

  • Hmm, also es gäbe da ja noch sk...e und ähnliches.
    Wenn es wirklich Opa ist kann man das bei Videocalls ja sehen.
    So hätten sie Kontakt wenn von Deiner Tochter erwünscht und Du musst nicht grübeln, ob es Dein Ex ist.
    Dass Du Zweifel hast, zwecks Treffen und Anwesenheit des Ex ist verständlich.
    Würde ich dann auch einfach mal vn Dir aus ansprechen.
    Denn wenn da eine Kontaktsperre besteht hat das auch seinen Grund.
    Wenn die Großeltern Kontakt zum Enkelkind wollen haben sie sich halt an Regeln zu halten.
    Wenn Ex sich an Regeln hält wird die Sperre ja auch nicht von Dauer sein.
    Wenn das den Parteien nicht klar ist müssen sie halt damit leben, dass sich nichts ändern wird.
    Bin da vielleicht etwas hart, aber so würde ich es klipp und klar ausdrücken.

  • Deshalb habe ich meiner
    Tochter gesagt, dass sie ihren Opa gerne treffen kann, im Eiscafe
    etc, aber das ich dabei bin. Daraufhin kam als Reaktion von ihrem Opa das er sich
    mit dieser Person (mir) an keinen Tisch setzen würde


    Das muss er auch nicht und du hast bei dem Umgang grundsätzlich erstmal nix zu suchen denn er hat ein Recht auf Umgang mit der Enkelin genau wie jedes andere Großelternpaar auch. (sorry wenn ich das mal eben so hart ausgedrückt habe)
    Dass er sie übers i-net aushorcht, schieb nen Riegel vor, wenn er Kontakt haben will soll er anrufen.
    Wenn Tochterkind Kontakt zu ihrer Tante haben will können die beiden miteinander reden, sofern der Opa (Vater der Tante) nicht daneben steht denn den Opa gehen deren Gespräche nix an, auch Tochterkind und Tante können sich doch so treffen oder?


    Bin gespannt was der Opa nun zum Besten gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von MamaJ ()

  • Das muss er auch nicht und du hast bei dem Umgang grundsätzlich erstmal nix zu suchen denn er hat ein Recht auf Umgang mit der Enkelin genau wie jedes andere Großelternpaar auch.


    Das stimmt so nicht!


    Die Großeltern haben das Recht auf Umgang, wenn es dem Kindeswohl DIENT. Das ist ein großer Unterschied zum Recht der Eltern auf Umgang (hier darf der Umgang "nur" nicht schaden). Dazu kommt, dass dieses Umgangsrecht nur durchsetzbar ist, wenn es eine sehr starke Bindung zwischen Enkel und Großeltern gibt.
    Die Großeltern haben sich nicht in die Erziehungskompetenz der Eltern einzumischen und schon gar nicht das Kind gegen diese aufzuhetzen. Das sind alles Gründe um das "Umgangsrecht" mindestens einzuschränken.


    Von daher kann die KM sehr wohl sagen, dass sie dem Umgang unter der Bedingung ihrer Anwesenheit zustimmt, aber nicht alleine...


    LG
    Mami2511

  • Wenn die Aushorcherei nicht mehr gemacht wird, kann ich nix sehen was dem entgegensteht dass der Opa die Enkelin allein zum Umgang hat.

  • Wenn die Aushorcherei nicht mehr gemacht wird, kann ich nix sehen was dem entgegensteht dass der Opa die Enkelin allein zum Umgang hat.


    ...ich meine so klar ist es gar nicht geregelt. Klar gibt es Recht auf Umgang mit Geschwistern, Großeltern, Bezugspersonen etc. - aber ich meine, in diesem Zusammenhang, war auch von bestehenden Bindungen die Rede, die weitergeführt werden sollen. Wann Großeltern lange Zeit gar keinen Kontakt hatten, bin ich mir nicht sicher, ob sie dann einen "Recht" auf Umgang haben, was ja eh eigentlich beim Kind liegt...


    Man mag mich gern verbessern, wenn ich da völlig flasch liege...



    Edit: Mami2511 hats ja schon gesagt :daumen

    2 Mal editiert, zuletzt von Amselrüde ()

  • Naja.... und ich erkenne nicht, wo der Umgang dem Kindeswohl DIENEN soll.


    Das Mädchen möchte eigentlich Kontakt zur Tante, auf jeden Fall scheint es nicht unermesslich wichtig zu sein Kontakt zu den GE zu haben.
    Der GV will Kontakt nur alleine mit dem Kind - nicht im Beisein der KM - ansonsten verzichtet er.


    Das Verhalten des GV, das Kind praktisch als Informationsquelle zu nutzen und da noch hin und wieder negative Äußerungen vom STapel zu lassen, wird bei persönlichem Kontakt nicht besser sondern eher schlimmer.


    Wenn es beim OLG zur Aussetzung des Umgangs mit dem Vater kommt und dieses auf diesem Wege umgangen wird, wird es ebenfalls schwierig. Und die Befürchtung steht ja. Dann wären wir eh im Bereich begleiteter Umgang... bestenfalls...


    LG
    Mami2511

  • Es sollten klare Absprachen gemacht werden.
    Was ein UET beim Umgang alles vom Stapel lässt kann man auch nicht beeinflussen oder was Kinder unter sich erzählen auch nicht.
    Gespräch zwischen Mutter und Opa wie er sich zu verhalten hat, hält er sich nicht dran, Umgang in Mutters beisein! Damit er direkt klar sieht.


    Wie ist es denn nun mit der Tante? haben die beiden Außerhalb des i-net Kontakt?

  • Nein haben sie nicht, da wir weit entfernt wohnen! Es geht auch nicht nur um die Belastung beim Umgang mit dem Opa oder das Aushorchen, ich habe einfach kein Vertrauen zu ihm und befürchte, das er seinen Sohn mitbringt und eben das bekomme ich ja nicht mit wenn ich nicht mitgehe. Sein Sohn also mein Ex ist psychisch labil und ich traue ihm alles zu (Entführung etc). Allerdings habe ich nun vorgeschlagen über die Anwältin das es auch Kontakte bei unserer UmgangsbegleitungCaritas geben kann.

  • Allerdings habe ich nun vorgeschlagen über die Anwältin das es auch Kontakte bei unserer UmgangsbegleitungCaritas geben kann.


    Gute Idee.... du hast einen Vorschlag gemacht, es liegt an den GE ob ihnen die Enkeltochter wichtig genug ist sich damit zu arrangieren... oder eben nicht....



    LG
    Mami2511

  • Sein Sohn also mein Ex ist psychisch labil und ich traue ihm alles zu (Entführung etc).


    Wow das ist jetzt begründet oder einfach nur so eine einfache Befürchtung weil er sich nicht arrangieren mag?

  • Wow das ist jetzt begründet oder einfach nur so eine einfache Befürchtung weil er sich nicht arrangieren mag?


    Ja, die Begründung fehlt mir bisher auch.

  • Bist du dir sicher, dass Opas Fragen ein Aushorchen sind - oder der Versuch eines Gesprächsbeginns mit einem Teenager. Da würden viele es mit dem gesprächsthema Händi probieren ...


    Aber es ist natürlich ein riesengroßes Misstrauen von beiden Seiten aus dem Thread rauszulesen. Was würde denn passieren, wenn er das Enkelkind trifft?


    Und selbst wenn der Vater dazu stoßen würde: Wäre das fürs Kind eine Katastrophe oder für den Vater, der diesen (juristischen) Gau erst einmal erklären müsste. Das Türen dann zu wären und der Opa rein gar nichts mehr anzumerken hätte, wäre auch klar...
    Aber vieleicht, vielleicht wäre es aber doch ein erster Vertrauensschritt, Opa und Enkel zueinander zu lassen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wäre das fürs Kind eine Katastrophe oder für den Vater,[...]


    ...oder vielleicht auch für die TS??? :brille


    Wenn das da

    wenn er nicht ständig versuchen würde Infos aus ihr herauszulocken


    dadurch das mein Ex nette Dinge über mich erzählt (die so nicht stimmen!)


    dieses hier

    Ich habe inzwischen beim OBLG Aussetzung des Umgangs beantragt(mit dem Vater)
    aus verschiedenen Gründen (langes Thema).


    ausreichend begründen würde, hätte der KV sich ans OLG gewandt weil das FG deinem Antrag statt gegeben hat. Dem Richter dort war es aber wohl auch nicht ausreichend begründet, weshalb er den Antrag abgelehnt hat. Richtig?