Weigerung sich an den Mietkosten zu beteiligen

  • naja sie sind seit 6 tagen getrennt


    Ist dem Hunger meiner Kinder dann auch egal!


    War damals in ähnlicher Situation, daher weiß ich, wie wichtig "Präventivschläge" sind, wenn man 3 hungrige Mäuler zu stopfen hat und die Ämter langen Atem haben.

  • Ist dem Hunger meiner Kinder dann auch egal!


    War damals in ähnlicher Situation, daher weiß ich, wie wichtig "Präventivschläge" sind, wenn man 3 hungrige Mäuler zu stopfen hat und die Ämter langen Atem haben.


    ist halt trozdem eher unwahrscheinlich das man das in der ersten wochen schon geregelt hat

  • Es gibt bei Caritas und Co für solche Fälle Sozialfonds, welche zwar zurückbezahlt werden müssen, aber erst mal den Kühlschrank füllen und man aus der "Bittsteller-Situation" dem Ex gegenüber rauskommt.


    Sie ist doch schon ALG-Fall?? Kann sie dann nicht mit dem Schein zur Tafel???

  • also ich hatte so einen ähnlichen fall..bzw 2 mal :rotwerd


    wir standen beide im mietvertrag u haben uns (im streit) getrennt.
    ich habe beim vermieter angerufen,habe ihm das mitgeteilt..
    ich habe ihm daraufhin eine kündigung meines teiles des mietvertrages geschickt und darin angegeben das ich auch nur die hälfte der miete bezahlen werde..
    die sache wurde später dann tatsächlich dem anwalt übergeben-
    ich konnte nachweisen das ich meinen teil zur miete beigetragen habe (kontoauszüge) u der rest war dann sein problem... :brille


    der letzte fall war so,das mein ex auch zu "faul" war sich umzumelden.
    war aber ein kind im spiel u ich musste uhv beantragen u hartz für den übergang weil ich in dem moment auch kein geld hatte.
    es wurde gefragr nach der wohnsituation-
    beim uhv musste ich schriftlich versichern das wir nicht mehr zusammen wohnen,auch wenn er noch gemeldet ist..
    beim hartz gabs noch weniger probleme..


    auf nachfrage beim jugendamt,was denn ist wenn mein ex sich absolut nicht ummeldet bekam ich die antwort das ich ihn auch nach ner gewissen zeit "zwangsabmelden" kann-
    und dann hat er ein richtiges problem-da er dann "ohne wohnsitz" ist..
    allerding war ich alleiniger mieter :frag


    ausserdem hab ich gehört das die caritas bei akuter geldnot weiterhilft-und das sofort..
    informiert euch mal..


    kann sie denn nirgendwo unterkommen?
    freunde,familie,notfalls frauenhaus?

  • Aber denkt denn niemand an die Kinder, die ja am meisten unter der Situation leiden? Lichtengel, wie bist du damals aus dieser Situation rausgekommen und wie hat dein Ex reagiert, als du ihn abgemeldet hast? Rein interessehalber, kann mir vorstellen, dass das ziemlich ausgeartet ist. Musst aber nicht antworten, wenn es dir zu persönlich erscheint.

  • sie kann sich beim gericht oder über einen anwalt, die wohnung zuweisen lassen.
    auch wegen des unterhalts würde ich den anwalt empfehlen und vorher beim gericht einen beratungsschein holen:
    http://www.rechtslexikon-online.de/Wohnungszuweisung.html


    http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/beratungshilfe.html


    auch beim einwohnermeldeamt könnte sie ihn abmelden, weil es nicht auf den mietvertrag ankommt, sondern darauf,
    wo er faktisch wohnt!

  • Danke Moni! Das habe ich ihr instinktiv auch geraten.


    Hmm doch, ich hab ihr schon angeboten, bei mir unterzuschlüpfen, jedoch will sie die Kinder nicht mit ihm alleine in der Wohnung lassen. Es kam auch schon zu Handgreiflichkeiten hinsichtlich der großen Tochter. und alle drei kann ich nicht unterbringen bei mir in der Wohnung, zu wenig Platz. Frauenhäuser nehmen doch nur auf, wenn man geschlagen wird? Oder mit sonstigem triftigen Grund?

  • Emotionale Erpressung, Drohungen etc reichen für ein Frauenhaus.


    Ich seh da aber gar keinen wirklichen Handlungsbedarf. Sie sollte mit ihrem Vermieter sprechen und schauen, welchen Weg er mit gehen würde.
    Dann die Wohnungsschlüssel einfordern, da er seinen Teil des Vertrages ja nicht mehr bedient.


    dann die nächsten Schritte....

  • Ich würde an ihrer Stelle die Wohnung nicht verlassen, daher auf jeden Fall versuchen sich die Wohnung zuweisen zu lassen. (Begründung: Auch wenn sie die Wohnung verlassen hat, ist sie weiterhin für alles Haftbar: Schäden, Miete etc.)


    Dann mit dem Vermieter sprechen. Ob der überhaupt mit ihr alleine einen neuen Mietvertrag machen möchte. Und wenn das geklärt ist: Auflösungsvertrag (sofern der Expartner zustimmt). Und wenn er nicht zustimmt, gibt es z.B. die Möglichkeit des Vermieters, zu kündigen, wenn die Mieter mit der Miete zwei Monate in Rückstand liegen. Also sollte die Strategie doch klar sein...


    Blöd wirds nur, wenn sie die Wohnung nicht zugewiesen bekommt und er die Miete zahlt. Dann bleibt nur der Gang vors Gericht.

  • , mit dem sie eine 16-jährige Beziehung führte (nicht verheiratet) und zwei gemeinsame Kinder hat


    Er will sich die Wohnung mit Hilfe von Mutti leisten



    Über welches Alter sprechen wir hier. Hört sich nach Jugendlichen an.
    EIn Erwachsener Mensch kommt doch nicht auf die Idee sich eine Wohnung durch Mama zu finanzieren.

  • Ich danke Euch allen für die hilfreichen Antworten. :thanks: Sie war beim Jugendamt und die Dame gab ihr ähnliche Tips, die hier schon erwähnt wurden. Nach mehreren Eskalationen, bei denen es auch wieder zu Handgreiflichkeiten kam, bei denen auch die Kinder mit zusehen mussten, lenkte er ein und nun will er ihr und den Kindern wohl die Wohnung überlassen. Ihm sei sie zu groß alleine (na ach...)und für die Kinder sei es das Beste, wenn sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können (ja???auf einmal??). Jetzt musse eben durch den Ämterwald gehen. :winken:

  • Ach Mensch...warum muß das immer so in Krieg ausarten, wenn man sich trennt??


    Gegenfrage: Warum soll man(n) immer klein beigeben und kuschen? Es ist genausogut auch die Wohnung in der er zu Hause ist.
    Im Übrigen kann er genauso gut wie sie für sich in Anspruch nehmen, dass er die Kinder gerne zu sich nehmen will. Warum wird eigentlich immer zuerst einmal seitens KM unterstellt "Die Kinder bleiben bleiben bei mir und die Kinder sollen ihr Gewohntes haben."? Er kann das mit Fug und Recht auch.


    Emotionale Erpressung, Drohungen etc reichen für ein Frauenhaus.


    Wenn es danach ginge müsste die Hälfte aller Männer schon längst im "Männerhaus" weilen. Schade nur, dass es keine gibt... :nixwieweg
    Gleichberechtigung in Reinkultur :respekt

  • Jaja klar schrein jetzt die Männer. Werdet lachen, ich versteh ihn sogar. Er soll gehn ihr die Wohnung überlassen, ist schon nen bissl der angearschte. Hab ich ihr auch gesagt. Und das er es nicht eínsieht alles kampflos aufzugeben.Auslöser waren Schläge gegen die ältere Tochter und das war nicht die erste Chance, die sie ihm gab. :angry Aber mal ehrlich, die Mutter dann vor den Kindern zu schlagen und schubsen ist schon nen bissl armselig. Und die Kinder WOLLEN bei ihr bleiben. Außerdem hat die Trennung seine Vorgeschichte an der er und die tolle Schwiegermutter nicht ganz unschuldig sind. Aber das würde hier zu weit führen die ganze Beziehungsgeschichte zu erklären.