Im §1626 BGB steht das die Eltern die Pflicht haben sich um ein Kind zu sorgen. Und das JA sagt nö braucht das Kind in den ersten 3 Jahren?
vielleicht weil hier §1626a zutrifft:
Im §1626 BGB steht das die Eltern die Pflicht haben sich um ein Kind zu sorgen. Und das JA sagt nö braucht das Kind in den ersten 3 Jahren?
vielleicht weil hier §1626a zutrifft:
In seiner/ihrer Selbstherrlichkeit kann das JA/können JA-Mitarbeiter so ziemlich alles. Zumindest denken sie das
Das glaube ich sofort.
Und der JA Mitarbeiter entscheidet das pauschal für alle Kinder unter 3?
Echt, beide ET brauchen den selben Wohnsitz um Elternzeit zu nehmen ?
Warum sollte man dem anderen ET nicht auch die Möglichkeit geben, zwei Monate mit dem Kind zu verbringen ?
Echt, beide ET brauchen den selben Wohnsitz um Elternzeit zu nehmen
Nee aber man braucht den selben wie das kind. das müsste dann theoretisch umgemeldet werden ...
Mir hatten das, damals auf Anfrage wie das mit dem gemeinsamen Sorgerecht usw. ist, verschiedene Mitarbeiter geraten...aber auch unter dem Aspekt des Elterngeldes, wenn man nicht zusammen ist. Ich weiss nicht ob sie es so pauschal für jeden raten, aber davon abgesehen ist es in dem Sinne nur etwas offizielles, was einen schon einiges an Geld kosten kann und man am Ende da steht, wenn der andere sich nicht kümmert. Im Normalfall tauscht man sich doch auch so aus, ohne den Stempel GSR zu haben.