Unterhalt bei Lohnpfändung

  • Hallo,


    der Papa meiner Kleinen weigert sich seit ihrer Geburt die Einkommensnachweise vorzulegen um den Unterlagen berechnen zu lassen.


    Er hat zwei Verdienstbescheinigungen abgegeben aber mehr auch nicht. Auf diesen ist eine monatliche Lohnpfändung und er ist daher der Meinung, dass er deswegen nichts zahlen muss bzw. er will auch nicht.


    Er verdient aber nicht schlecht und hat auch noch einen Nebenjob, den er aber nicht wegen dem Geld macht, sondern weil es einfach sein Hobby ist.


    Hat jemand so nen ähnlichen Fall oder weiß wie es mit Lohnpfändungen bei der Unterhaltsberechnung ist?


    LG und a herzlichs :thanks:

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Kindesunterhalt geht vor anderen Verpflichtungen.


    Aber da ein Unterhalt fürs Kind noch nicht gerichtlich festgesetzt zu sein scheint, wenn ich das jetzt richtig zusammenklamüsere aus deinem Posting, musst Du erst einen Titel vor Gericht erstreiten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die Info.


    Momentan muss ich per Gericht erst mal einklagen, dass er seine restlichen Einkommensnachweise vorlegt, denn ohne die, kann ja leider nichts festgesetzt werden. Naja, und wie es dann weiter geht, kann ich mir schon denken, denn er wird den Betrag sicher nicht akzeptieren und es wird immer so weiter gehen.

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  • weiß wie es mit Lohnpfändungen bei der Unterhaltsberechnung

    Kindesunterhalt geht vor anderen Verpflichtungen.

    der KV ist mit der Geburt, Unterhaltspflichtig für das Kind somit steigt auch seine Pfändungsfreigrenze


    Das muss Er aber selber beim Lohnbüro melden bzw. Lohnbüro müsste das an Kinderfreibetrag sehen, wenn Er 0,5 auf der Lohnsteuerkarte hat
    Problem ist das nur wenige das wissen und auch die Lohnbüros sich das nur wenig auskennen.


    Nächste Problem ist KV hat zwar höhere Pfändungsgrenze muß aber dann Unterhalt selbstständig an Dich überweisen.


    Erwirkst Du oder das JA einen Titel und kommt es dann zur Pfändung ist zu erst die Unterhaltspfändung zu befriedigen und danach bzw. Rest geht an die anderen Schuldner.
    Würde jetzt noch Betreuungsunterhalt dazu kommen wäre KV für 2 Personen ( also Kind und KM ) unterhaltspflichtig und Pfändungsfreigrenze wäre nochmal höher gegenüber dritten.


    Das komplizierte an dem ganzen ist das der Unterhaltspflichtige seine Pfändungsfreigrenze höher setzen lassen kann mit entsprechenden nachweisen gegenüber dritten. Damit aber sein Lohn immer noch zu erst auf seinen Konto landet und Er es dann an die Unterhaltsberechtigte weiterleiten muß.


    Einzig beruhigende für Dich ist das Unterhaltsschulden in der Regel nicht verfallen der KV also irgendwann nach zahlen muss da er ja Leistungsfähig ist.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg


  • Irgendwann als er mal die ersten 2 Lohnzettel abgegeben hat, meinte das JA dass er ein Schlapphund ist, da er das Kind nicht mal auf seiner Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen.


    Naja, konnte er ja bis Dezember auch nicht, da seine Tante seine Steuer und alles macht und er niemandem von der Kleinen erzählt hat.


    Da sind ihm andere Dinge wichtiger, das hat er sicher bis jetzt noch nicht machen lassen.

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  • Danke für die Info.


    Momentan muss ich per Gericht erst mal einklagen, dass er seine restlichen Einkommensnachweise vorlegt, denn ohne die, kann ja leider nichts festgesetzt werden. Naja, und wie es dann weiter geht, kann ich mir schon denken, denn er wird den Betrag sicher nicht akzeptieren und es wird immer so weiter gehen.


    Ein Anwalt macht das üblicherweise in einer Stufenklage: 1. Stufe: Vollständige Auskunft über die Einnahmen. (Den Prozess gewinnt man immer.) Vorlage muss bei Gericht erfolgen.
    2. Stufe: Klage auf Unterhaltsberechnung durch das Gericht. (Erfolgt also, wenn dem Gericht die Unterlagen vorliegen).


    Da ist kein Spielraum für den Unterhaltspflichtigen, mit der gerichtlichen Unterhaltsberechnung nicht einverstanden zu sein. Er kann das während der Verhandlung anbringen. Und nach dem Urteil in Revision gehen, wenn das überhaupt ermöglicht wird. Aber da ist sehr schnell "Ende Gelände".


    Verweigert er die Auskunft, kann und wird das Gericht das Einkommen großzügig einschätzen und einen Unterhaltsbetrag festlegen. Dagegen kann der Unterhaltspflichtige nur an, indem er nachweist, was er verdient ...


    Ist das Urteil da, funktioniert es, wie von Luvi beschrieben. Der Unterhaltstitel hat Vorrang und muss vom Arbeitgeber des Vaters zuerst bedient werden. Du musst halt nur gucken, dass dein Anwalt in die Pötte kommt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Supi, das wusste ich alles gar nicht.


    Was ich aber nicht so ganz verstanden habe, ist die gerichtliche Unterhaltsberechnung auch gleich der Titel oder muss ich da separat was dafür tun?

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    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Du kannst nach dem Urteil beim Gericht ein Dokument erstellen lassen, mit dem der Gerichtsvollzieher die Pfändung veranlassen kann. Verwaltungsakt, kostenlos. Lass es eine Woche brauchen ...
    Das Urteil als solches verpflichtet die betroffenen Parteien bereits, eigenständig sich ans Urteil zu halten. Bei normal vernunftbegabten Menschen bedeutet das: Man zahlt ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • gerichtliche Unterhaltsberechnung auch gleich der Titel

    Gerichtliche Unterhaltsberechnung endet immer in Titel
    Lediglich bei Berechnungen vom JA steht es dem Unterhaltspflichtigen frei ob er den Titel anerkennt und er somit Pfändbar und rechtens wird
    oder Er wartet bis Gericht die Entscheidung trifft

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  • Hallo,


    nachdem mal endlich alle Unterlagen vom Herrn vorliegen und ich heute wegen was anderes bei meinem Anwalt nachgefragt habe, hat er mir noch so nebenbei gesagt,


    dass wenn dem KV seine ganzen Schulden vom Gericht angerechnet werden der Unterhalt wahrscheinlich bei der Mindestgrenze von 225,00 Euro festgesetzt wird und
    für mich kein Unterhalt möglich ist.


    Der KV hat ja seinen Trainerjob aufgegeben, weil es für ihn finanziell besser ist und macht es jetzt ehrenamtlich. Hat er mir ins Gesicht gesagt. :tuedelue


    Wie ist das mit einer Eigentumswohnung die er hat und evtl. den Bauernhof seiner Eltern, wo er ja immer geprahlt hat, dass alles ihm gehört?


    KV will auf biegen und brechen nicht zahlen und schafft es jetzt wirklich mit einem Einkommen von so monatlich 2.200 Euro noch genug Schulden anzugeben um so wenig
    wie möglich zahlen zu müssen.


    Gestern und heute kommt es echt wieder knüppeldick für mich und ich frage mich gerade was ich getan habe, dass ich immer der Looooooser bin :dribbel:dribbel:dribbel

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    2 Mal editiert, zuletzt von Sommerblume2012 ()

  • Wie ist das mit einer Eigentumswohnung die er hat und evtl. den Bauernhof seiner Eltern

    Erwirtschaftet er daraus Einkommen?
    Selbst wenn er ne Porschesammlung hat und ne Villa in Nizza. Solange die kein Einkommen abwerfen zählt das nicht.


    KV will auf biegen und brechen nicht zahlen und schafft es jetzt wirklich mit einem Einkommen von so monatlich 2.200 Euro noch genug Schulden anzugeben um so wenig
    wie möglich zahlen zu müssen.

    Überleg mal warum er das macht. Warum verschlechtert er sich? Ist es vieleicht möglich das er es satt hat das ständig gefordert wird und er sich krumm arbeitet für 900€ in der Tasche?


    Ob das wirklich eine gute Sache ist lasse ich mal hingestellt sein.

  • Überleg mal warum er das macht. Warum verschlechtert er sich? Ist es vieleicht möglich das er es satt hat das ständig gefordert wird und er sich krumm arbeitet für 900€ in der Tasche?


    Wer fordert denn ständig von ihm?


    Ich kann ja wohl nichts dazu, dass er so viele Schulden hat weil er Handyrechnungen von 800,00 Euro hat und sie nicht zahlt und lauter solche Sachen.
    Dann leiht er sich bei mir 3.000 Euro, als ich sie zurück wollte - sagt er mir ich soll ihm Nachweise bringen, dass ich ihm das Geld gegeben habe und so weiter.
    Der Mann ist einfach nicht fähig mit Geld umzugehen. Von seinen Schulden wusste ich nichts. Genau wie von seiner Lohnpfändung.


    Und dass ich Unterhalt fordere ist ja wohl ganz klar. Oder wohl nicht? :heul


    Als ob ich heute nicht wirklich schon genug angefressen bin, darf ich mir das auch noch anhören, weil ich Unterhalt fordere. Ich muss auch schauen, wie ich mit Kind und unserem Geld zu Recht komme.


    Wenn er sein ganzes Geld für Sportwetten und Ausflüge mit seinen Fußballer ausgibt obwohl er es sich nicht leisten kann dann finde ich das wirklich spitze. Ich gönne ihm das alles von Herzen aber
    deswegen könnte er auch Mann genug sein, seinen Unterhalt zu zahlen.


    Sorry, aber mir reichts heute einfach :angry

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    Einmal editiert, zuletzt von Sommerblume2012 ()

  • Der KV hat ja seinen Trainerjob aufgegeben, weil es für ihn finanziell besser ist und macht es jetzt ehrenamtlich. Hat er mir ins Gesicht gesagt.


    Wie ist das mit einer Eigentumswohnung die er hat und evtl. den Bauernhof seiner Eltern, wo er ja immer geprahlt hat, dass alles ihm gehört?


    KV will auf biegen und brechen nicht zahlen und schafft es jetzt wirklich mit einem Einkommen von so monatlich 2.200 Euro noch genug Schulden anzugeben um so wenig
    wie möglich zahlen zu müssen.


    Wenn die ETW und der Hof Gewinne auf seinen Namen abwerfen - ist das interessant.


    Der Richter wird ein Auge drauf haben... abwarten...

  • ähh du wirst lachen bei sind von 2500 netto nur 169 euro an BU übriggeblieben für die KM ... so wie du das anrecht hast Unterhalt zu fordern, so ist es geregelt das er sein netto um X Y Z Beträge bereinigen darf...

  • ähh du wirst lachen bei sind von 2500 netto nur 169 euro an BU übriggeblieben für die KM ... so wie du das anrecht hast Unterhalt zu fordern, so ist es geregelt das er sein netto um X Y Z Beträge bereinigen darf...


    Eben. Bei BU sind die Posten anders zu bereinigen, als bei KU. Da gelten ganz andere Abzugsmöglichkeiten, als wenn ein Mangelfall für KU droht.


    Er ist für BU auch nicht gesteigert erwerbspflichtig und darf Nebenjobs annehmen und wieder aufgeben, wie er grad lustig ist.


    Und Rohezal zahlt meines Rechtsverständnisses nach auch nur BU, weil er auf auf Umgang mit seinem Kind verzichtet. Würde er diesen wahr nehmen. würde er keinen Cent BU zahlen (müssen).


    Aber das ist seine alleinige Entscheidung, die man nur moralisch kritisieren kann. Rechtlich ist das in Ordnung.


    lg


    Camper

  • Mir geht es eigentlich weniger um den BU mehr um den KU.


    Beim Umgang geht es ihm nur um Recht und Macht auszuspielen.
    Dem JA hat er gesagt warum er überhaupt Zahlen soll, auch wenn es sein Kind ist.


    Ich bin heute einfach am Ende. Sorry :(((

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


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  • Warum glaubt er denn nicht zahlen zu müssen? Weil ihr nicht verheiratet wart? :ohnmacht:


    Der Mitarbeiter vom JA hat mich anschließend angerufen und war von dem Gespräch ziemlich mitgenommen.
    Er hat sich auf blöd gestellt und so Aussagen gebracht wie, sowas steht doch nicht im Gesetz und das wäre ja nicht sein Problem mit dem Kind.


    Mein RA hat mir gesagt dass auf seinen Lohnbescheinigungen die Kleine mit 0,5 nicht mal eingetragen ist. Also kann ja die Pfändungsfreigrenze nicht angehoben werden. So ein A....


    Drückt sich vor jeglicher Verantwortung.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • :troest :troest :troest
    ku läuft doch über die beistandschaft bzw. anwalt? also einfach laufen lassen. irgendwann werden sich sicherlich mal zahlbeträge ergeben.
    jemand hier im forum sagte mir mal, plane lieber ohne den bu deinen weiteren weg.


    schade das er sich wie ein esel verhält.
    ich wünsche dir gute nerven und durchhaltevermögen.


    alles liebe :knuddel

    LG Ancillula


    Gegen Liebe auf den ersten Blick hilft meist ein zweiter ... :nixwieweg

    Einmal editiert, zuletzt von ancillula ()

  • :troest :troest :troest
    ku läuft doch über die beistandschaft bzw. anwalt? also einfach laufen lassen. irgendwann werden sich sicherlich mal zahlbeträge ergeben.
    jemand hier im forum sagte mir mal, plane lieber ohne den bu deinen weiteren weg.


    schade das er sich wie ein esel verhält.
    ich wünsche dir gute nerven und durchhaltevermögen.


    alles liebe :knuddel


    Ich habe mit dem BU Gott sei Dank nie geplant. Ich plane sogar ohne KU, obwohl er ja zumindest die 225,00 zahlen muss.Bin da sehr realistisch und vorsichtig.


    Aber es ärgert mich, dass er mit allem so einfach durchkommt.


    Ich war selbst Fußballtrainer und kannte niemanden der in dieser Klasse ehrenamtlich eine 1. Mannschaft trainiert. Schade, dass man sich so verarschen lassen muss.

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