Krankengeld bei "länger" Krank bzw. neuer Diagnose

  • weiß jemand ggf. darüber Bescheid?


    ich bin seit 2. 4. 2012 krankgeschrieben, wegen meiner Total-OP. Bekomme seit 15.05.2012 das Geld von der Krankenkasse (KK). Dieses würde bis morgen laufen und war eine Krankschreibung vom Gyn.


    nun habe ich ausgelöst durch die OP immer wieder Panikattacken. Ich war gestern bei meinem mich behandelnden Psychater.
    Ich soll/ möchte Tabletten nehmen. Aber der Körper muss sich erst darauf einspielen. Daher hat er mich seit gestern Arbeitsunfähig geschrieben - voraussichtlich ca. 4-5 Wochen.


    wie läuft das jetzt mit dem Krankengeld - bezahlt jetzt wieder der AG oder die KK?


    denn es sind ja "zweierlei Paar Schuhe" - einmal "oben", einmal "unten" :rotwerd




    Lieben Dank :winken:

  • Die ersten sechs Wochen bei einer Erkrankung zahlt der arbeitgeber. Anschließend zahlt die Krankenkasse bis zu 18 Monaten. Hier musst Du also nur der Krankenkasse die Erkrankung mitteilen und den Auszahlungsschein anfordern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • denn es sind ja "zweierlei Paar Schuhe" - einmal "oben", einmal "unten" :rotwerd


    Da sich die Arbeitsunfähigkeitsdaten überschneiden (bis morgen "unten", seit gestern "oben") heißt das im Krankenkassenjargon "hinzugetretene Krankheit" und es gibt keine erneute Lohnfortzahlung, sondern weiter Krankengeld auf "unten".


    Ruf doch mal bei der KK an, die sollten es ja wissen.


    Gute Besserung :blume

  • Die ersten sechs Wochen bei einer Erkrankung zahlt der arbeitgeber. Anschließend zahlt die Krankenkasse bis zu 18 Monaten. Hier musst Du also nur der Krankenkasse die Erkrankung mitteilen und den Auszahlungsschein anfordern


    meines Wissens nach ist das so nicht richtig.....


    Wenn Du "unten" gesund bist, dann handelt es sich um eine neue Ersterkrankung, und es zahlt wieder für 6 Wochen der AG.... die KK zahlt nur dann Krankengeld, wenn es sich um eine zusätzliche Erkrankung handelt.... die erste also nicht ausgeheilt ist-


    gugst Du zum Beispiel hier unter 2. der letzte Punkt

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Liebe wse,


    Dieses würde bis morgen laufen


    Ich war gestern bei meinem mich behandelnden Psychater.
    Daher hat er mich seit gestern Arbeitsunfähig geschrieben - voraussichtlich ca. 4-5 Wochen.


    In diesem Fall handelt es sich um den Hinzutritt einer Erkrankung während des Krankengeldbezuges.. dieses löst keinen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den AG aus. Dafür müsstest Du zwischen den beiden Arbeitsunfähigkeitszeiten wieder arbeiten gegangen sein..

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Da sich die Arbeitsunfähigkeitsdaten überschneiden (bis morgen "unten", seit gestern "oben") heißt das im Krankenkassenjargon "hinzugetretene Krankheit"


    du hattest recht, es gilt als hinzugetretene Erkrankung, da ich jedoch schon auf diese Erkrankung mein 78 Wochen Anspruchszahlung in 3 Jahren hatte bekomme ich momentan gar nichts.


    Weder vom AG noch von der Kasse, dort bin ich ausgesteuert.


    Will morgen noch einmal auf Arbeitsamt, fragen ob mir ALG1 zusteht - ich hänge seit 21.05. voll in der Luft - niemand ist zuständig .... :ohnmacht:

  • Will mochen mal auf Arbeitsamt, fragen ob mir ALG1 zusteht - ich hänge seit 21.05. voll in der Luft - niemand ist zuständig ....


    Ich will dir ja nicht die letzte Hoffnung nehmen, aber Alg 1 und auch 2 wirst du auch nicht bekommen, da du ja nicht arbeitsfähig bist.


    :Hm Sozialhilfe bei der Kommune würde mir noch einfallen, aber ob es stimmt :frag

  • Wenn Du ausgesteuert bist, hast Du bei weiterhin bestehender Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf ALG 1 nach der Ausnahmeregelung § 145 (wenn Du länger als 6 Monate arbeitsunfähig bist) - für maximal 1 Jahr. Allerdings wirst Du dann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen müssen.


    Bist Du weniger als 6 Monate arbeitsunfähig, bleibt nur Hartz4.


    Die voraussichtliche Dauer Deiner AU wird vom Amtsarzt der AfA eingeschätzt, meist machen die das nach Aktenlage auf Grund vorhandener Reha- oder MDK-Gutachten und Arztberichte.


    Sprich: ab zur AfA, Aussteuerungsbescheid mitnehmen und ALG 1 nach § 145 beantragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Frau Volleybap ()

  • (wenn Du länger als 6 Monate arbeitsunfähig bist.)


    heißt da ich muss jetzt 6 Monate krank sein oder kann ggf. in 3 Monaten wieder arbeitsfähig sein?


    erneut krank bin ich seit 15.05. - vom 15.-20.05. war noch die Kasse zuständig - jetzt angeblich niemand mehr. War schon auf dem AA, war bei der BfA, Arbeitgeber ist ab 1.7.2012 auch komplett raus ...


    keiner sagt irgendwas konkretes. jeder schickt mich irgendwo hin....

  • "durfte" gestern einen Antrag auf ALG 1 stellen - nachdem ich bei 2 bearbeitern aus der Leistungsabteilung für ALG 1 war, bei einer Bearbeiterin für ALG 2 und im "Schnelldurchlauf" beim med. Sachbearbeiter


    beim med. Sachbearbeiter, sowie med. Dienst habe ich am Dienstag dann einen `längeren` Termin ...


    mal schauen, wie es weiter geht.

  • Hi,


    wie du ja anscheinend schon richtig erkannt hast sollte dir ALG1 zustehen. Es gibt da die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, um die Zeit zu überbrücken bis geklärt ist ob die AA oder die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist. Du kannst auch EU-Rente beantragen, solltest du nicht mehr arbeiten können.
    Das ist aber alles ganz schön kompliziert und man muss auf vieles achten, deswegen würd ich lieber mal einen Fachmann dazu befragen, nicht das du jetzt unbewusst irgendwelche Fristen verstreichen lässt und du deswegen dann in der Klemme steckst. Solange man nicht vor Gericht geht muss man ja nicht immer gleich eine Kanzlei aufsuchen.
    Telefonische Rechtsberatung sollte also vollkommen genügen. Beitrag editiert und Hotline rausgenommen. Czeltik.
    Da sind auch aktuelle Fälle nachzulesen, die dir jetzt vielleicht nicht unbedingt weiterhelfen, aber vielleicht ja anderen.


    Du musst morgen auf jeden Fall über dein Gespräch berichten.


    Viel Erfolg :-)

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()