Wie hoch ist der Selbsterhalt ?

  • 1050€ ist der Selbstbehalt. Hatte grad am Donnerstag einen Beratungstermin zu demselben Thema.


    Lg


    für Kindesunterhalt sind es 950... bei Betreuungsunterhalt sind es 1050 ;)



    zu dem Selbstbehalt kommen noch ein paar Euros dazu, da der Betrag zum bereinigen des Nettoeinkommens zu den 950 dazu kommt

  • geht es um eine pfändung? so gibt es einen § (frag mich nicht welchen) ZPO der besagt, dass es durchaus auch ein weng weniger sein kann als 950 euro SB beim KU - dies bei einer Lohnpfändung, ansonsten ist der SB erstmal wie oben beschrieben 950 Euro bei KU und 1050 Euro bei deinem Unterhalt

  • Haargenau exakt 1050.-€ iss der SB.


    Haben das Dingen hier grade durch mit Gericht usw :wink ExAlte von meinem Männe meint nämlich den für BU einklagen zu können :lach :wand ... Nee iss klar der Mann kann ja an den Nägeln kauen den ganzen Monat lang........................

  • Der Vater verdient an die 1300,-€ im Monat , ist zu dem mit Selbstständigkeit pleite gegangen und jetzt Insolvent.
    Die Mutter hatte bis jetzt UHV für ihre Kids erhalten und nun arbeitet der Vater seit 3 Monaten und das JA hat die Zahlungen des UHV sofort eingestellt,weil der Vater ja soviel verdient....


    Die Mutter lebt von ALG 2 und nun kommen eben sofort JA und Jobcenter und wollen Geld vom Vater.
    Aber bei 1300,- reicht es doch nie für 2 Kids Unterhalt zu zahlen geschwiege denn Unterhalt für die Mutter.


    Beim Jugendamt haben die 950,- gerechnet und die Mutter möchte halt wissen ob das nicht zu wenig ist für den Vater.


    Habe ich das jetzt richtig verstanden 950,- bei Kindsunterhalt und 1050 ,-wenn auch Unterhalt für die Mutter gezahlt wird?


    Liebe Grüße


    Ute

  • Wohlgemerkt : die Rede ist hier immer vom sog bereinigten Netto... Dh der Vater kann einiges vorab abziehen... zb Altersvorsorge, zb Krankheitskosten Aufwendungen für Beruf etc.etc.. dazu kann man ja auch mal googeln... sind einige Dinge die Infrage kommen..


  • Da läuft etwas falsch. Das Jugendamt kann den Unterhaltsvorschuss erst einstellen, wenn der Unterhaltspflichtige defintiv zahlt - und nicht, wenn das JA der Meinung ist, der Unterhaltspflichtige sei zahlungsfähig.
    Was sie aber können: Den Vater zur Zahlung über das JA und das Amt auffordern. Dafür muss der Vater sein Einkommen offenlegen und auch (wenn er will) angeben, was er noch abziehen will. Das wird er dann mit den Ämtern ausdiskutieren (bei Einigung alles klar, bleibt man uneins,muss er halt vor den Kadi gehen oder das Jugendamt ...)


    Die Mutter sollte sich da raushalten und darauf verweisen, dass das die Ämter regeln und zu regeln haben. Sie muss nur darauf achten, dass die Ämter nicht ihr Geld einbehalten, weil ja gefälligst der Unterhaltspflichtige zahlen soll. Das Recht haben die Ämter nur, wenn dieses Geld nachweislich fließt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das JA zahlt erstnal weiter UHV (nettes Telefonat und es ging :brille )
    Das Problem ist ,der Vater spricht kaum deutsch , so versucht die Mutter für ihn alles zu regeln und ich versuche wiederum ihr/ihnen dabei zu helfen, wobei Unterhalt ob BU oder KU nicht wirklich mein Ding sind,aber man lernt ja nie aus.


    :thanks: für Eure Hilfe


    Liebe Grüße


    Ute

  • In bestimmten Fällen kann der SB erhöht werden. z. B. bei einer unabweisbaren höheren Miete. Im SB sind nur 360 Euro warm eingerechnet.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • In bestimmten Fällen kann der SB erhöht werden. z. B. bei einer unabweisbaren höheren Miete. Im SB sind nur 360 Euro warm eingerechnet.


    Und wenn er erhöht werden kann dann kann er auch gesenkt werden.


    Natürlich nur in bestimmten Fällen wie z.B. Heirat, etc.