Hallo,
kann mir jemand sagen wieviel Geld ein Vater für sich behalten darf, bevor er Unterhalt zahlen muss?
Liebe Grüße
Ute
Hallo,
kann mir jemand sagen wieviel Geld ein Vater für sich behalten darf, bevor er Unterhalt zahlen muss?
Liebe Grüße
Ute
Gemäß der Düsseldorfer Tabelle sind das 950 EUR (erwerbstätig) bzw. 770 EUR (nicht erwerbstätig) bei Kindesunterhalt.
Gemäß der Düsseldorfer Tabelle sind das 950 EUR bei Kindesunterhalt.
bei Erwerbstätigen.
Zitat
Zitat
ich glaube so zwiswchen 900 euro und 1100 euro.aber ich bin mir nicht ganz sicher :hae:
:lach:daumen Estragon!
:thanks: ch dachte der läge bei 1030 oder ist das der Pfändungsfreibetrag und bei Kindsunterhalt gilt immer noch 950?
Liebe Grüße
Ute
1050€ ist der Selbstbehalt. Hatte grad am Donnerstag einen Beratungstermin zu demselben Thema.
Lg
1050€ ist der Selbstbehalt. Hatte grad am Donnerstag einen Beratungstermin zu demselben Thema.
Lg
für Kindesunterhalt sind es 950... bei Betreuungsunterhalt sind es 1050
zu dem Selbstbehalt kommen noch ein paar Euros dazu, da der Betrag zum bereinigen des Nettoeinkommens zu den 950 dazu kommt
geht es um eine pfändung? so gibt es einen § (frag mich nicht welchen) ZPO der besagt, dass es durchaus auch ein weng weniger sein kann als 950 euro SB beim KU - dies bei einer Lohnpfändung, ansonsten ist der SB erstmal wie oben beschrieben 950 Euro bei KU und 1050 Euro bei deinem Unterhalt
Haargenau exakt 1050.-€ iss der SB.
Haben das Dingen hier grade durch mit Gericht usw :wink ExAlte von meinem Männe meint nämlich den für BU einklagen zu können :lach :wand ... Nee iss klar der Mann kann ja an den Nägeln kauen den ganzen Monat lang........................
Der Vater verdient an die 1300,-€ im Monat , ist zu dem mit Selbstständigkeit pleite gegangen und jetzt Insolvent.
Die Mutter hatte bis jetzt UHV für ihre Kids erhalten und nun arbeitet der Vater seit 3 Monaten und das JA hat die Zahlungen des UHV sofort eingestellt,weil der Vater ja soviel verdient....
Die Mutter lebt von ALG 2 und nun kommen eben sofort JA und Jobcenter und wollen Geld vom Vater.
Aber bei 1300,- reicht es doch nie für 2 Kids Unterhalt zu zahlen geschwiege denn Unterhalt für die Mutter.
Beim Jugendamt haben die 950,- gerechnet und die Mutter möchte halt wissen ob das nicht zu wenig ist für den Vater.
Habe ich das jetzt richtig verstanden 950,- bei Kindsunterhalt und 1050 ,-wenn auch Unterhalt für die Mutter gezahlt wird?
Liebe Grüße
Ute
Wohlgemerkt : die Rede ist hier immer vom sog bereinigten Netto... Dh der Vater kann einiges vorab abziehen... zb Altersvorsorge, zb Krankheitskosten Aufwendungen für Beruf etc.etc.. dazu kann man ja auch mal googeln... sind einige Dinge die Infrage kommen..
Alles anzeigenDer Vater verdient an die 1300,-€ im Monat , ist zu dem mit Selbstständigkeit pleite gegangen und jetzt Insolvent.
Die Mutter hatte bis jetzt UHV für ihre Kids erhalten und nun arbeitet der Vater seit 3 Monaten und das JA hat die Zahlungen des UHV sofort eingestellt,weil der Vater ja soviel verdient....
Die Mutter lebt von ALG 2 und nun kommen eben sofort JA und Jobcenter und wollen Geld vom Vater.
Aber bei 1300,- reicht es doch nie für 2 Kids Unterhalt zu zahlen geschwiege denn Unterhalt für die Mutter.
Beim Jugendamt haben die 950,- gerechnet und die Mutter möchte halt wissen ob das nicht zu wenig ist für den Vater.
Habe ich das jetzt richtig verstanden 950,- bei Kindsunterhalt und 1050 ,-wenn auch Unterhalt für die Mutter gezahlt wird?
Liebe Grüße
Ute
Da läuft etwas falsch. Das Jugendamt kann den Unterhaltsvorschuss erst einstellen, wenn der Unterhaltspflichtige defintiv zahlt - und nicht, wenn das JA der Meinung ist, der Unterhaltspflichtige sei zahlungsfähig.
Was sie aber können: Den Vater zur Zahlung über das JA und das Amt auffordern. Dafür muss der Vater sein Einkommen offenlegen und auch (wenn er will) angeben, was er noch abziehen will. Das wird er dann mit den Ämtern ausdiskutieren (bei Einigung alles klar, bleibt man uneins,muss er halt vor den Kadi gehen oder das Jugendamt ...)
Die Mutter sollte sich da raushalten und darauf verweisen, dass das die Ämter regeln und zu regeln haben. Sie muss nur darauf achten, dass die Ämter nicht ihr Geld einbehalten, weil ja gefälligst der Unterhaltspflichtige zahlen soll. Das Recht haben die Ämter nur, wenn dieses Geld nachweislich fließt ...
Das JA zahlt erstnal weiter UHV (nettes Telefonat und es ging :brille )
Das Problem ist ,der Vater spricht kaum deutsch , so versucht die Mutter für ihn alles zu regeln und ich versuche wiederum ihr/ihnen dabei zu helfen, wobei Unterhalt ob BU oder KU nicht wirklich mein Ding sind,aber man lernt ja nie aus.
:thanks: für Eure Hilfe
Liebe Grüße
Ute
In bestimmten Fällen kann der SB erhöht werden. z. B. bei einer unabweisbaren höheren Miete. Im SB sind nur 360 Euro warm eingerechnet.
wobei Unterhalt ob BU oder KU nicht wirklich mein Ding sind,aber man lernt ja nie aus.
na dann is das wohl das richtige für dich/euch :brille
FAQ Fragen über Unterhalt
In bestimmten Fällen kann der SB erhöht werden. z. B. bei einer unabweisbaren höheren Miete. Im SB sind nur 360 Euro warm eingerechnet.
Und wenn er erhöht werden kann dann kann er auch gesenkt werden.
Natürlich nur in bestimmten Fällen wie z.B. Heirat, etc.
bei 1300 € netto bleiben wohl maximal 150-200 euro GESAMT für beide Kinder zusammen... und die mutter bekommt garnichts