Fahrtkosten bei Umgang: wer trägt sie bei Wegzug?

  • Für diese Fälle habe ich nach PN und googeln herausgefunden, dass grundsätzlich der UET die Umgangskosten trägt. Im einzelnen mögen Interessierte hier schauen, insbesondere am Ende unter "Fazit" (hoffe, der Link funktioniert)

    Jein.


    Es ist sicher auch Verhandlungssache. Wenn BET wegzieht und UET dem zustimmen soll.
    Bei 100km entstehen dem UET 400x0,30€ Fahrtkosten im Monat.
    Also muss eine Einigung her befor man wegzieht.



    In der Regel ist es so das derjenige der die Entfernung schafft auch die Kosten trägt.

  • Bei mir mit Standardumgang, alle 2 Wochen, würden es pro Monat mind. 8 Fahrten und somit mind. 800 KM sein! Kann mir bitte jemand das erklären?


    Sarek war schon müde ;)


    Nichts desto trotz, solange ein Richter nicht anders entscheidet wird der UET die Kosten tragen müssen.
    Und in meinen Augen war lediglich die Elternzeit besprochen, nicht mehr.
    Daran hat sie sich gehalten.


    Ist die Frage ob sie das im Falle des Falles bezeugen muss oder er das Gegenteil.


    Kann man diese Fahrkosten eigentlich bei der Steuer angeben ? :hae:

  • Mal kurz OT


    Wie sieht es denn aus, wenn der UET über seinen Anwalt erklärt, dass er momentan am Umgang nicht interessiert ist und BET in dieser Zeit wegzieht... ;) wobei die genaue Situation wahrscheinlich nicht interessiert, sondern allein die Tatsache, dass BET die Entfernung geschaffen hat...


    Anmerkung: direkt nach der Mitteilung, dass BET umgezogen ist kam der UET auf den Trichter doch wieder Umgang zu wollen...

  • Sarek war schon müde




    Stimmt!


    Bei 2Woe sind es 8 Fahrten.



    Kann man diese Fahrkosten eigentlich bei der Steuer angeben ?



    Ich glaube man kann es angeben. Nur ob es gewertet wird ist fraglich. Ab 5% des Einkommen vielleicht



    Kann man die Fahrtkostenauf den Selbstbehalt aufrechnen?

  • Mal kurz OT


    Wie sieht es denn aus, wenn der UET über seinen Anwalt erklärt, dass er momentan am Umgang nicht interessiert ist und BET in dieser Zeit wegzieht... ;) wobei die genaue Situation wahrscheinlich nicht interessiert, sondern allein die Tatsache, dass BET die Entfernung geschaffen hat...


    Anmerkung: direkt nach der Mitteilung, dass BET umgezogen ist kam der UET auf den Trichter doch wieder Umgang zu wollen...


    Dann hat UET vor Gericht sehr sehr schlechte Karten würde ich sagen.


    Mit den Kosten ist es ja eh, dass ein Gericht das entscheiden muss, wenn es strittig ist.

  • Fahrten pro Monat=360 KM*0,30 Euro= 108 Euro

    Du kannst nicht für sie volle Strecke 0,30 € pro KM anstzen. Bei mir hat das gericht nur für die ersten 30 KM 0,30 € und für jeden weiteren nur 0,15 € angesetzt. :angry


    Während des ersten Jahres nachdem meine Ex mit Tochte abgehauen war führ ich alle zwei Wochen von FFM nach HH und die Kleine zu holen und wieder zurückzubringen.
    Auf den Koste bin ich sitzen geblieben- ausser, dass sich diese Kosten später in der Verhandlung um den Trennungsunterhalt den meine Ex von mir gefordert hatte positiv für mich auswirkten.
    Dann hat das Gericht entschieden, ( bis zur kKärung des ABR ) dass derjenige zu dem das Kind geht dieses gebracht bekommt oder man trifft sich auf halber Strecke.

  • Dann hat UET vor Gericht sehr sehr schlechte Karten würde ich sagen.


    Mit den Kosten ist es ja eh, dass ein Gericht das entscheiden muss, wenn es strittig ist.


    Danke :blume (bis jetzt kam noch nichts, aber wer weiß was ihm noch so alles einfällt...)

  • Möchte wohl mal wissen, was ist, wenn BET finanziell gar nicht in der Lage wäre, für irgendwelche Fahrtkosten für den Umgang aufzukommen, auch wenn BET mit Genehmigung des UET die Entfernung geschaffen hat bzw. das Entfernungsschaffen einen wichtigen Grund hatte.

  • Möchte wohl mal wissen, was ist, wenn BET finanziell gar nicht in der Lage wäre, für irgendwelche Fahrtkosten für den Umgang aufzukommen, auch wenn BET mit Genehmigung des UET die Entfernung geschaffen hat bzw. das Entfernungsschaffen einen wichtigen Grund hatte.


    Dann muss BET das auch nicht machen.
    Es ist immer noch Sache eines Gerichtes sowas festzulegen, ansonsten hat UET dafür aufzukommen !


    BET der das mutwillig macht und über genügend Vermögen verfügt, da kann es unter Umständen sein, dann UET das vom Kindesunterhalt abziehen kann, es sich dadurch verrechnet.

  • Wenn der UET den Umgang pflegt, dann kann er zum Jobcenter gehen und ausrechnen lassen, ob er durch den Umang zum erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird. Unter Umständen erhält er (ergänzendes) ALG II.


    Dazu muss er sich aber komplett für das Jobcenter finanziell nackig machen. Das heisst Einkomme und/oder Vermögen, sowie Ausgaben offen legen.


    Das Jobcenter rechnet dann aus, ob ihm (ergänzendes) ALG II zusteht.

  • Ist schon nen bissel Komisch immerhin ist doch auch der BET dazu verpflichtet den Umgang zu unterstützen .. und da kann es doch auch druchaus dazu gehören das man das Kind zum UET bringt ....

  • Da mehrere gerätselt haben:


    Ja, ich bin für die Elternzeit zu meinem Ex gezogen (wir haben in seiner Gegend eine gemeinsame Wohnung gemietet). Es war klar, dass diese Wohnung nur eine Übergangslösung sein würde, da ich dort keine Arbeit habe. Wir hatten auch überlegt, zunächst die eigenen Wohnungen zu belassen, weil wir erst kurz zusammen waren, aber das wollten wir beide nicht so richtig. Für die Zeit nach der Elternzeit war alles offen: ich erstmal wieder Ort x. er dort bleiben, also Wochenendbeziehung, bis ich vielleicht versetzt werden kann und wir an Ort Abc gemeinsam neu anfangen. Er wollte partout seinen Arbeitgeber nicht wechseln. Das war so die Idee, aber mehr auch nicht. Wir wollten erstmal schauen, wie es klappt.


    Kompliziert, ich hoffe, Ihr habt es verstanden :tuedelue

  • im endeffekt wirst du auf diene frage hier keine antwort bekommen - du hast verschieden meinungen und ansichten geschildert bekommen, wenn dein KV dies geltend macht wird es eh ein richter entscheiden von daher heisst es für dich erstmal abwarten was der kv in dieser sache unternimmt - deinem post zu urteilen gibt es hierzu nichts neues - korrekt?

  • Das nennt man dann doppelte Ungleichberechtigung!


    Hier wurde einfach im § 38 des SGB II die Hol- und Bringschuld eines UET zementiert. Demnach ist es keine Ungleichbehandlung, sondern Gesetz.


    Wenn der UET das Umgangsrecht wahr nehmen will, dann soll er sich darum kümmern, dass er die Kosten bekommt.


    Er kann das Geld dann ja wieder an den BET weiter reichen, wenn dieser die Fahrzeit und -Kosten auf sich nimmt.


    Zum Schluss beantragen beide die Fahrkosten und bekommen sie auch beide, was dann wieder eine Ungleichbehandlung für den Steuerzahler und ein erheblicher bürokratischer Aufwand wäre, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.


    Vielleicht hat sich der Gesetzgeber aber auch gedacht, dass auf diese Weise die Eltern des Kindes/der Kinder auf Elternebene zurück kehren und im Innenverhältnis untereinander klären, wer wem die Kosten für den Umgang erstattet.



    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ist halt nur blöde, wenn man nen KV (Ex1) hat, der Teenie nur nimmt, wenns für ihn keine Kosten verursacht und Teenie gerne zu ihm möchte. Er scherrt sich nen Dreck drum, daß ich das aus meinem Alg2-Regelsatz bezahle und das Jobcenter argumentiert, daß Teenie dann eben nicht zu KV kann - Teenie möchte aber gerne, daher beiß ich in den sauren Apfel. Wenns die Möglichkeit auch für Kinder gäbe, die Fahrkosten für den Umgang zu beantragen, dann wäre zumindest für mich vieles leichter.