Heisst für mich im Umkehrschluss, dass jeder H4-Bezieher selbst schuld ist. Könnte ja arbeiten gehen, whatever......
Nee, dem kann ich nicht folgen.
Ein ALG - II Empfänger ist dann schuld an der ganzen Misere, wenn er sagt, wer kommt mit dem Geld zurecht. Er lügt sich in die eigenen Tasche.
Das hat sich der Kläger beim Threadstart eben nicht gefallen lassen. Er hat die Minuspunkte aus seiner Sicht heraus aufgezählt.
Die Klage hätte verhindert werden können, wenn das Jobcenter ihm ein Jobangebot gemacht hätte, das psychisch und physisch für ihn zumutbar ist.
So nach dem Motto, lass ihn nur machen. Er kommt nicht weit. Nun steht er vor dem Bundesverfassungsgericht und klagt seine Rechte ein.
Wenn die Entscheidung des BVerG zugunsten des Klägers ausfällt, dann hat das im Übrigen nicht nur Auswirkungen auf den Regelsatz.
Nein, es hat auch Auswirkungen auf den KU und den Selbstbehalt.
Wenn der § 1612a BGB in seinem jetzigen Wortlaut beibehalten wird, dann bedeutet das einen wesentlich höheren KU.
Auf der anderen Seite muss der Selbstbehalt sowohl für Nichterwerbstätige, als auch für Erwerbstätige angehoben werden.
Dann hat ein BET zwar Anrecht auf einen Mindestunterhalt von 260 € für ein Kind unter 6, gleichzeitig wird aber der Selbstbehalt auf mindestens 1050 € für einen Vollzeiterwerbstätigen angehoben (Alles Schätzwerte)
Das heisst. Es gibt wesentlich mehr UET´s, die ergänzend auf ALG II angewiesen sind, wenn der Wortlaut des § 1612 BGB nicht geändert wird.