Mutter-Kind-Kur mit 14 jährigen

  • hallo,


    ich habe eine mutter-kind-kur für mich beantragt. ich habe 3 kinder, mein ältester wird im mai 14 jahre alt.


    ich habe grade mit der kk telefoniert, aus neugier, ob mein antrag gut angekommen ist ;)


    der nette mensch bejahte dieses und erwähnte dabei nebenbei, dass ich die kur mit 2 meiner kinder machen möchte. natürlich habe ich ihm gesagt, dass ich auch einen antrag vom kinderarzt für meinen ältesten sohn beigefügt habe. der kinderarzt hat:"mobbing in der schule" und "kann noch nicht für sich selber sorgen" geschrieben.
    jetzt mache ich mir einwenig sorgen. was wenn, ich mit meinen anderen beiden fahren darf aber ohne ihn? was kann ich bei dem wiederspruch schreiben?


    bei dem selbstauskunftsbogen habe ich ja schon ausführlich geschrieben wie die situation bei uns ist. keinen kontakt zur ganzen familie, kindsvater des ältesten verstorben, keine freunde (halt nur gute bekannte) usw.


    habt ihr ein paar tipps? ohne ihn fahre ich auf gar kein fall, dann halte ich die situation ebend noch ein weiteres jahr so durch und versuche es im nähsten jahr.


    :hilfe


    lieben gruss und im voraus schon einmal ein dickes :thanks:
    aura

  • Hallo aura,


    ich selbst habe im letzten Jahr auch eine Muki Kur mit meinen beiden Söhnen gemacht, 12 und 14 Jahre alt.
    Das Problem ist, die meisten Kurhäuser nehmen nur Kinder bis 12 Jahre auf. Natürlich kann dein Kind mit 14 Jahren nicht allein zu Hause bleiben, daher gilt es - sofern keine andere Betreuung für ihn möglich ist- ein geeignetes Kurhaus zu finden, in dem auch ältere Kinder aufgenommen werden.
    Deine KK müsste dir da weiterhelfen können. Ansonsten versuch auf eigene Faust nach einer Einrichtung zu googeln und zu telefonieren .Hab ich auch gemacht. Wenn du Glück hast akzeptiert deine KK deine Vorschläge.
    Ich wünsch dir viel Glück und das ihr das Passende für euch findet... :daumen

    Liebe Grüße, Manu





    Die Vergangenheit ist Geschichte
    die Zukunft ein Geheimnis
    doch dieser Augenblick
    ist ein Geschenk

    Einmal editiert, zuletzt von manu.2010 ()

  • manu.2010


    hallo,


    ein geeignetes kurhaus habe ich bereits. ich habe meinen kurantrag über die awo eingereicht, dieser ist meine situation auch klar. das haus baltic in großenbrode wurde für mich "reserviert"; ist auch ein haus der awo. da mache ich mir generell keine sorgen mehr, eher, dass die kk es aufgrund seines alters nicht bewilligen möchte.


    glück, ja das können wir gut gebrauchen....vielen lieben dank :blume

  • Das Problem sind nicht die Kurhäuser..... Sondern ehr daß die KK nur Kinder beis zum vollendeten 12 LJ zahlen muss als Begleitkind... Also sollte ein Kind das älter ist entweder was haben das seine Mitbehandlung nötig macht - oder aber es wird schwierig....

  • Ich würde einfach nochmal ein Schriftstück vom Arzt hinzufügen, in dem er begründet warum dein Sohn mit sollte.
    Ansonsten würd ich einfach hinterhertelefonieren, bis die bei der KK genervt sind... :D Ich hatte dann auch ne Zusage... ;)

    Liebe Grüße, Manu





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  • Auch eine Begründung warum ein nicth kurbedürftiges Kind mit muss hat schon in nicht wenigen Fällen nichts genutzt... Die KK muss das nicht bewilligen....


    Zudem gibt es für solche Fälle andere Möglichkeiten der Unterbringung.. Zb Kind zum Vater oder Kurzeitpflege... Und so argumentieren nicht wenige KK...


    ich weiß ich weiß - ist nicht gerade toll.... aber rechtlich einwandfrei.



    Ich halte übrigens nix von solchen Aussagen : einfach anrufen bis die SB genervt sind , dann wirds schon klappen..... Das kann gerade in die Hose gehen.. Ich würde andere Wege gehen. zb versuchen Kind als Kurkind mit durchzubekommen..

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Um welche Krankenkasse handelt es sich denn? Es gibt u.a. einige AOKs, die die Altersgrenze auf 14 Jahre hochgesetzt haben und einige weitere andere, die man bei ausreichender Argumentation durchaus umstimmen kann, leider aber auch die, wo gar nichts geht.

  • Und einige andere die die Grenze früher auf 14 Jahre hatten und sie jetzt bei 12 haben----- zb die Barmer....

  • AOK ist nicht gleich AOK. die Regionalverbände wirtschaften vollkommen unabhängig voneinander...

  • Bei meiner letzten Kur war mein Großer 13. Ich habe ihn als Kurkind durchbekommen. Sonst hätte er auch daheim bleiben müssen.


    Lass deinen Arzt noch mal was schreiben, warum dein Großer kurbedürftig ist. Vielleicht braucht er Physio wegen evtl. Haltungsprobleme oder sowas in die Richtung. Oder hat ne vermehrte Infektanfälligkeit und deswegen Kur im Reizklima (Ost-Nordsee).


    Nerven kann böse nach hinten losgehen. Würde ich daher nicht machen.


    Viel Glück.

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Infektanfälligkeit reicht meist bei KInder als Kurgrund nicth aus... da machen viele KK und MDKs nicht mit...

  • Meine Älteste ist in der letzten Kur 15 geworden, war aber ne Sondersituation und auch erst nach Widerspruch und allem. Eigentlich ist bei meiner KK auch mit 12 Jahren Schluß, aber wie gesagt, war ne Sondersituation, Einzelfallentscheidung (wir haben allerdings Monate dazu gebraucht bis wir die Bewilligung hatten).

  • Dann schaust du einfach mal nach bis zu welchem Alter die ne Haushaltshilfe zahlen wenn du nicht in der lage bist den haushalt zu schmießen wegen Krankheit....
    Gesetzlich ist vorgesehen bis 12 - manche KK machen das aber bis 14---- Und genau dann zahlen sie in der Regel auch Kinder als Begleitkinder bei Kuren bis 14....

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • :flenn haushaltshilfe wird nur für kind/er unter 14 jahren genehmigt :wand



    gibt es da nicht vielleicht ein kleines schlupfloch. sohnemann wird ja erst, genau in 1 monat, 14 jahre alt. die bewilligung ist doch einige monate gültig, aber die bewilligung zählt doch ab "sofort" (und momentan halt noch 13 jahre alt) :hae:

  • Unter 14 heißt immer bis zum vollendeten 14 Lj- und das ist mit dem 14 Geb. erreicht... Und da gibts dann kein Schlupfloch mehr....Nur Behinderte Kinder können länger mit.. Und dabei ist deine KK dann schon eine die das länger ( eben bis 14 ) zahlt...


    Wenn die KK noch nicht genehmigt hat , kannst du einfach nur erst mal abwarten...

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Da Du den Haushalt auflöst (niemand wäre mehr da als der 14jährige) und Dein Großer den Laden noch nicht schmeißen kann, ist die Sache interessant. Die KK hat die Kosten für die Kur zu übernehmen. Dazu können auch die Kosten gehören, den 14jährigen zu betreuen. Das kann zB durch die Unterbringung in einem betreuten Wohnen bei Dir heimatnah bedeuten. Kostet zwischen 140 bis 400 Euro am Tag. Oder sie finanzieren als begleitperson in der Kur. Kostet je nach Haus die KK zwischen 40 und 80 Euronen.


    Stellt sich die KK quer, melde Dich beim Jugendamt, teile Deine Kur aus Gesundheitsgründen mit und die Auflösung des Haushalts für die Zeit. Dann steht das JA im Senkel (ist bei Mu-Ki-Kur ein bisschen problematisch, ist eindeutig bei Kuren zur Wiederherstellung der Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit). Dann muss sich das JA mit dem Kostenträger zaggeln, wer denn nun dafür die Kosten trägt. Das führt üblicherweise zur Übernahme durch die KK.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nein - Wenn der Haushalt aufgelöst ist hat die KK mit den Kosten nix zutun die dadurch entstehne... Dafür ist meines Wissens nach das JA zuständig.... Die müssten zb einen Kurzeitpflegeplatz für Kind suchen und zahlen..


    Wäre bei nem unvorhergesehenen Krankenhausaufenthalt auch so.