Unbedachte kurze Affäre mit Folgen

  • :winken: hallo an alle,


    mal ein kurzes feedback von mir. Meine Familie und ich sind derzeit wieder auf einen guten weg. also alles läuft gut, nix zu beanstanden. ich hätte vielmehr eine einfache frage am rande. über eine bekannte von mir, die auch eine bekannte meiner ex-affäre ist, habe ich erfahren, das sie wohl ihren neuen partner amtlich als vater hat registrieren lassen, was ja in meinem sinne wäre. zuvor hatte sie wohl keinen vater angegeben. würde/könnte dennoch die möglichkeit bestehen, die vaterschaft anzufechten (von mir sicher nicht) und mich dafür in regress nehmen? oder kann ich mich nun entspannt zurücklehnen und die sache abhaken, endgültig? gibt es hierzu fristen, wenn ja wie lange, oder besteht jederzeit die möglichkeit die vaterschaft in frage zu stellen?


    ich danke schon mal für eure antworten. lg rocky74

  • würde/könnte dennoch die möglichkeit bestehen, die vaterschaft anzufechten (von mir sicher nicht) und mich dafür in regress nehmen? oder kann ich mich nun entspannt zurücklehnen und die sache abhaken, endgültig?

    :kopf


    leb dein leben und interessiere dich bloß nicht für die folgen deines handelns.


    manche leute haben (k)ein gewissen...

  • Auf deine Frage weiss ich leider keine Antwort, damit kenne ich mich nicht aus.


    Aber schön zu hören, dass ihr noch die Kurve bekommen hat und es aufwärts geht :daumen

    Ich glaube daran, dass alles was passiert seinen Grund hat.
    Manche Menschen verändern sich, damit du lernst, jemanden gehen zu lassen.
    Dinge laufen falsch, damit du die Richtigen zu schätzen weißt.
    Die Lügen glaubst du, nur um dann daraus zu schließen, dass du nicht jedem vertrauen kannst.
    Und manchmal müssen gute Dinge vorbei gehen, damit Bessere folgen können.

  • schau mal bei wiki "vaterschaftsanfechtung"
    ein bekannter von mir hat innerhalb der frist die vaterschaft angefochten, da sich bei der trennung raus stellte, dass die Kleine nicht von ihm ist.
    immer eine traurige geschichte auf dem rücken der kinder :kopf

    LG Ancillula


    Gegen Liebe auf den ersten Blick hilft meist ein zweiter ... :nixwieweg

  • Ich denke wenn der Lebensgefährte der Ex-affäre die Vaterschaft offiziell anerkannt hat, dann kann dir keiner was noch wollen (und das ist es, was du wissen willst... oder?)... aber Fachmann bin ich da nicht für :kopf


    Wie siehts denn damit aus: soll das Kind auch in dem Glauben aufwachsen, LG der Ex IST leiblicher Vater??

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D


  • Wie siehts denn damit aus: soll das Kind auch in dem Glauben aufwachsen, LG der Ex IST leiblicher Vater??

    Wenn ich mich recht entsinne ist das in diesem Thread alles schon mal diskutiert worden .....


    Zur Frage des TS:
    Ich habe da eine Frist von 2 Jahren im Hinterkopf. Falls der Papiervater (oder Du) innerhalb von 2 Jahren Zweifel anmelden ..... aber ich bin kein Jurist!

  • man stelle sich nur mal fix vor:
    - ex und next trennen sich in 1/10/15 jahren
    - next will nimmer gradestehen und behauptet, nix über die tatsächliche leibliche vaterschaft gewusst zu haben
    - er kann whenever eine feststellung beantragen.


    :ohnmacht:

  • Wenn ich mich recht entsinne ist das in diesem Thread alles schon mal diskutiert worden .....


    den status quo wissen wir aber nicht... ist ja schon bissl Zeit vergangen! Mich würds interessieren... muß TS natürlich nicht beantworten :frag

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Ich denke wenn der Lebensgefährte der Ex-affäre die Vaterschaft offiziell anerkannt hat, dann kann dir keiner was noch wollen (und das ist es, was du wissen willst... oder?)... aber Fachmann bin ich da nicht für :kopf


    Wie siehts denn damit aus: soll das Kind auch in dem Glauben aufwachsen, LG der Ex IST leiblicher Vater??

    nur hypothetisch:


    - neuer lebensgefährte und KM trennen sich zeitnah
    - eingetragener vater gibt an "zweifel" zu haben und fechtet an
    - 2 jahresfrist ist nicht rum--> vaterschaft wird angefochten


    dann wäre er doch unterhaltsverpflichtet wenn die 2 jahresfrist nach bekanntwerden der umstände nicht rum ist.

    LG Ancillula


    Gegen Liebe auf den ersten Blick hilft meist ein zweiter ... :nixwieweg

  • Ich denke wenn der Lebensgefährte der Ex-affäre die Vaterschaft offiziell anerkannt hat, dann kann dir keiner was noch wollen (und das ist es, was du wissen willst... oder?)... aber Fachmann bin ich da nicht für :kopf


    Wie siehts denn damit aus: soll das Kind auch in dem Glauben aufwachsen, LG der Ex IST leiblicher Vater??

    ja...ich wollte wissen, ob man mir irgendwann trotzdem rechtlich an den kragen gehen kann, wenn der jetzige LG keine lust mehr haben sollte. ich denke, das kind wird mit dem wissen aufwachsen, das der LG der papa ist. jedenfalls gehe ich davon aus.

  • sag mal tut dir dein kind nicht leid?
    du hast scheisse gebaut...
    und warst dabei,für deinen mist geradezustehen,warum hörst du jetzt damit auf?
    weil es so schön bequem ist?
    der andere kann ja eine art vaterrolle übernehmen,da sagt ja keiner was.
    aber das kind sollte schon irgenwann von dir erfahren...wissen wo es herkommt.
    sieht ganz so aus als hätte deine ex affäre das aber niemals vor..
    und du bist darüber auch noch dankbar.
    wie es da rechtlich aussieht,weiss ich nicht.
    aber stell dir mal vor,du wärst der neue von deiner affäre und es geht in die brüche...
    würdest du dann ewig für ein kind zahlen wollen,was nicht von dir ist?
    ich weiss gerade gar nicht wen ich schlimmer finde,dich oder deine ex affäre.
    du bist der vater.ob du das willst oder nicht,mit allen rechten und pflichten.
    wenn du kein recht willst,dann übernimm wenigstens deine pflicht.
    wahrheit und zahlen.

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

  • mal ein kurzes feedback von mir. Meine Familie und ich sind derzeit wieder auf einen guten weg. also alles läuft gut, nix zu beanstanden.


    Na das freut mich aber *Ironie off*


    Alles wieder schön im trauten Heim ? Super! Und jetzt noch mal schnell absichern ob der "neue Papa" auch immer der neue bleibt... also rechtlich gesehen. Nicht daß DU nachher
    doch noch irgendwelche Konsequenzen tragen musst.



    Beitrag entfernt wegen Verstoßes gegen die Netiquette. Czeltik.


    Im übrigen verstehe ich auch Deine Frau nicht. Weiss sie von alle dem? Also alles? Wenn Du mein Mann gewesen wärst, dann wärst Du es spätestens jetzt die längste Zeit gewesen... Charakter= 6, setzen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • das kind wird mit dem wissen aufwachsen, das der LG der papa ist. jedenfalls gehe ich davon aus.


    Danke für die Info!


    Schade... traurig! :(

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • wenn ich es von mir aus so regeln wollen würde, das ich als vater eingetragen werden soll, wäre A) meine ex-affäre schon mal dagegen und B) auch meine frau. mir bliebe ja höchstens der klageweg. aber wozu? ich verliere alles und gewinne nix. es geht hier also nicht nur um mich, sondern auch um meine familie. das kind ist gut aufgehoben. auch mit einem nicht leiblichen papa. wachsen doch so viele mit patchwork-papas auf. unser kompromiss zur erhaltung der famile besteht unter anderem auch darin, keinerlei kontakt zum kind und mutter und idealerweise auch keinerlei verbindung über kontoauszug. es kommt mir daher durchaus sehr entgegen, wenn er eingetragen ist. er möchte scheinbar in vollem umfang die verantwortung für das kind übernehmen. warum sollte ich dagegen sprechen. vielleicht wirkt dies egoistisch, vielleicht bin ich egoistisch, dann aber meiner familie zuliebe.

  • Und jetzt wollen wir alle ganz schnell diesen Fred wieder verlassen, damit wir keinen zweiten Ihrwisstschon heranziehen


    Ein klein wenig zu spät ;) . Ich denke, ihr könnt eure Kritik auch netter formulieren. Besten Dank!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Unterhaltspflichtig ist er ab den Zeitpunkt wo er schriftlich zu Unterhaltszahlungen aufgefordert wird.


    Nach zwei Jahren ist der eingetragene Vater unterhaltspflichtig wenn es zur Trennung kommt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg