Kinder zur Oma? Gemeinsames Sorgerecht bei Tod?

  • Hi, bin neu hier.
    Habe 2 Grundschulkinder und bin an Krebs erkrankt. Habe mit dem Kindvater das gemeinsames Sorgerecht. Kinder gehen gerne zu ihrem Papa, aber nicht länger als sein muss. Oma wohnt im selben Ort und springt immer ein wenn etwas ist oder Kids übernachten auch gerne bei ihr. Spreche offen mit den Kindern über die Krankheit, da kam als Äusserung, dass sie, wenn Mama nicht mehr ist, lieber bei der Oma wohnen wollen und den Papa weiterhin als Umgang besuchen.Wer kann mir sagen, ob und wie das möglich ist?

  • Sicher ist das möglich - wenn der Vater dem zustimmt. Hast du denn mal mit ihm darüber gesprochen? Vielleicht ist ihm diese Lösung auch lieber? (Wäre meine Mutter gestorben hätte mein Vater mich zu meiner Tante geben, als ich noch "klein" war, weil er sich selbst damit überfordert gefühlt hätte.).


    Ansonsten ist es nun mal so, dass der Vater das Sorgerecht hat. Solltest du sterben hat er das alleinige Sorgerecht, und damit "bestimmt" er auch, wo die Kinder leben. Du kannst auch Oma nicht das Sorgerecht "vererben".


    Ich denke, hier ist reden wichtig, für alle Beteiligten.


    (Und vor allem hoffe ich für euch, dass diese Lösung nicht nötig sein wird! ).

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Heftige Situation - ich wünsch Dir alles Gute um Deine Krankheit zu besiegen.


    Am einfachsten ist es wahrscheinlich in der Form, das alle Beteiligten an der Entscheidung teilhaben und sie auch mit tragen. Die Oma - mit dem Horizont wie fit sie noch ist (und wie lange) - der Papa (der aber auch Übung in Umgang und Erziehung bekommen sollte) - und dann irgendwann auch die Kinder.
    Aber Kindeswille ist nicht unbedingt Kindeswohl - sonst würden sich viele von Süßigkeiten ernähren.


    Wenn ihr nichts regelt würde wohl der Vater das alleinige Sorgerecht bekommen, was ja nun aber auch nicht unbedingt bedeuten muss das sich am Umgeng etwas ändert.


    Was sagt die Oma zum Thema - und was sagt der Papa ?


    Gute Besserung :daumen

  • Oma und Opa sind fit und würden für ihre Enkel kämpfen. Mit dem Vater meiner Kinder bin ich durch. Reden unmöglich. Er würde wahrscheinlich eh wieder zum Jugendamt rennen oder die Anwälte beschäftigen. Wenn er die Chance hätte, würde er mir die Kids wegnehmen, ohne zu überlegen was die Kinder wollen oder gut für sie ist. Hab seit der Trennung vor fast 6 Jahren entweder ein Gerichtstermin oder das Jugendamt meldet sich mal wieder, weil der Vater der Kinder sich meldet und behauptet das Kindeswohl sei gefärdet. Klasse!

  • Das Problem ist: da können die Großeltern kämpfen wie sie wollen. Das Sorgerecht liegt dann beim Vater. Und solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt wird es ihm auch kein Richter der Welt nehmen und den Großeltern geben. Wenn der Vater das nicht möchte, werden die Kinder nicht zu Oma und Opa kommen. (Allerdings haben die beiden Umgangsrecht, das können sie notfalls auch einklagen. ).

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Puh, hoffe sehr für Dich, dass es nicht soweit kommt.
    Viele Daumen dafür :daumen:daumen:daumen


    Nach dem was Du schreibst, so werden sie aber zum Vater kommen. Er hat dann automatisch das komplette Sorgerecht für auch seine Kinder.


    Ich würde Euch dringend empfehlen die Vergangenheit ruhen zu lassen und gemeinsam ! in die Zukunft zu schauen, wie ihr diese schwere Zeit meistern könnt.


    Auch wenn ich sehr hoffe für Dich , dass es nicht geschehen wird, es wird hart genug für die Kinder, wenn Du gehen musst, dann noch ein Sorgerechtstreit dazu ?


    Meinst Du, Du kannst über 49364893 Schatten springen und nocheinmal das Gespräch mit dem Ex suchen ? Weiß er von Deiner Krankheit ?


    Alles alles Gute für Euch.

  • Das ist totaller Quark, hatten wir letztens erst in Rechtskunde.


    Punkt 1. mach ein Testament bei Notar mit deinem letzten Willen, denn dieser ist unantastbar.
    Punkt 2. GSR und ABR sind 2 paar Schuhe.
    Punkt3. werden auch die Kinderwünsche berücksichtigt und wenn diese zu den Großeltern möchten weil eben eine bessere Bindung da ist, wird keiner Richter das verweigern wenn trotzdem weiter Umgang stattfindet wie bisher.
    Desweiteren wenn du aufschreiben lässt wo du die Kinder nach deinem Tod haben möchtest kannst du auch noch einen Rechtsanwalt zur rate ziehen.
    Nur weil Väter das Sorgerecht mit haben heißt das nicht das nach dem Tod der Frau die Kinder automatisch dahin kommen.
    Es gibt mehr als einen Fall wo erstmal das Jugendamt vorübergehend entscheidet bis klar geregelt ist wo du die Kinder verbleiben.
    Oder eben der letzte Wille berücksichtigt wird.
    Ja er kann das dann bei Gericht anfechten aber ob er dann recht bekommt ist was anderes.
    Zumal wird niemand die Kinder zwingen nach dem Tod eines Elternteils der ein sehr schwerer verlust ist, dort hinzugehen wo sie nicht möchten.
    Die Gefahr das die Kinder in ein psyschiches Loch fallen ist zu groß und keiner würden die Kinderseele/ gesundheit riskieren.
    Es ist immer noch hier das Gesetz zum wohle des Kindes.


    Und wie gesagt nur weil jemand das Sorgercht hat, hat er no lange net das ABR


    Ich wünsche dir alles gute und das du schnell wieder gesund wirst.


    Lg

  • Und wie gesagt nur weil jemand das Sorgercht hat, hat er no lange net das ABR


    In der Regel hat er das immer, es sei denn ein Richter hat ihm das ABR aberkannt und dem anderen Elternteil alleine anerkannt.


    Ansonsten :


    Bürgerliches Gesetzbuch
    Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921)
    Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772)
    Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b)


    § 1680
    Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts


    (1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.


    (2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.


    (3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird.


    Quelle : http://dejure.org/gesetze/BGB/1680.html


    Komische Rechtskunde hast Du da .....

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Ja das mag so sein, aber wenn sie in ihrem Testament schreibt das ihr letzter Wille anders aussieht muss das erstmal stehen bleiben so.


    Ich habe nicht gesagt das die § nicht Stimmen ich sagte nur hier spielen noch andere Faktoren mit rein.


    Und dann wird geprüft wenn sie mit angegeben hat aus welchen Gründen. Sind die Gründe nicht berechtigt wird automatisch übertragen.
    Sollte aber eben die Gründe berechtigt sein wird geprüft und entschieden.


    Und es gibt genug Fälle wo eben nicht immer Stur nach unserem BGB entschieden wird

  • es gibt auch Fälle in denen das Kind/die Kinder in der häuslichen Lebensgemeinschaft (wenn vorhanden) bleiben.


    Alles nicht so einfach.


    TS, ich wünsche dir viel Kraft, Glück und Mut.
    Du solltest dir einen fähigen Rechtsbeistand suchen, der dir hilft die Situation möglichst sicher zu klären.
    Auch vorbereitende Gespräche mit dem Jugendamt sind sicher nicht schlecht.

  • Ja , Ausnahmen gibt es sicherlich.
    Soweit ich weiß wenn nie Kontakt war, keine Bindung ist, oder eben nachgewiesenermaßen das Kindeswohl gefährdet ist.


    Sehe ich hier alles nicht, der Vater sieht die Kinder regelmäßig, hat eine Bindung und ist bereit sei aufzunehmen ....


    Von daher finde ich es falsch ( nicht persönlich gegen Dich gemeint Berta ) der Erstellerin Hoffnungen zu machen, dass sie ein Testament schreibt und dann ist das schon so wie sie das will.
    Ein Testament ist eben nicht ! unantastbar, da Kinder nicht vererbbar sind.


    Sollte der Vater ausfallen, dann wird sicherlich zuerst da geprüft, was die TE in einem Testament niedergeschrieben hat.
    In erster Instanz ist es aber immer der nächste Angehörige der zuständig ist.
    Und das ist nunmal der Vater.


    Und ja, ich verstehe ihre Angst, diese war ein Grund mit, warum mein Mann den Großen im Endeffekt adoptiert hat.
    Und ich habe mich diesbezüglich ganz ganz genau informiert.

  • Waren die verstorbenen Eltern verheiratet und teilten sie sich das gemeinsame Sorgerecht, ist die Lage einfach: Stirbt der eine, bekommt der andere automatisch das alleinige Sorgerecht. Komplizierter ist es bei getrennt lebenden oder geschiedenen Paaren. Verstirbt der Elternteil, der das gemeinsame Kind großzieht, gehen zwar Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht auch zunächst an den anderen Elternteil über. Aber in diesem Fall redet das Jugendamt mit.


    quelle


    Da ist auch zu lesen das die Kinder mit entscheiden dürfen und das Kindeswohl berücksichtigt wird.
    Da jeder Fall anders und individuell denke ich liegt es nicht in unserem ermessen darüber hier zu entscheiden was geschehen würde.
    Sondern was geschen könnte.


    Nein pani eben nicht es spielt schon eine Rolle wenn sie geschieden sind siehe oben.
    Und ich finde es genauso wenig gut hier gleich den Horror anzukündigen.
    Hier ging es nicht um vererben sondern um den letzten Willen und wenn sie da berechtigte Zweifel reinbringt müssen diese geprüft werden.
    Und ich würde es sehr wohl als Kindeswohlgefährdung sehen wenn man die Kinder nach so einem verlust von Oma und Opa in dem Fall wegreißen würde, wenn sie ausdrücklich sagen das sie bei Ihnen bleiben möchten.
    Aber darüber kann man spekulieren.
    Ich würde aufjedenfall mich in der Situation beraten lassen von JA RA und vielleicht noch einer Beratungsstelle.

    No Risk No Fun..... :brille

    Einmal editiert, zuletzt von Berta ()

  • Mod.-Hinweis: Die von Berta dargestellte angebliche Rechtssituation entspricht nicht der tatsächlichen Rechtssituation in Deutschland.


    Häse, in Deiner Krankheitssituation ist es vielleicht nicht falsch, sich auf das Schlimmste vorzubereiten. Obwohl in den meisten Fällen die Diagnose Krebs heutzutage kein "Todesurteil" mehr ist.
    Wenn Du Dich vorbereiten willst, ist es darum häufig viel wichtiger, sich auf die Behandlungszeiten vorzubereiten. Du solltest mit Deinen Ärzten auf jeden Fall durchsprechen, ob es in der Behandlungszeit Phasen geben wird, in denen Du nur bedingt die Kinder betreuen kannst oder in denen Du mutmaßlich keine Kraft haben wirst, notwendige Entscheidungen zu treffen. Für diese Zeiten muss man Absprachen treffen, Dinge vorbereiten und kann dies auch als Elternteil mit Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hier helfen Dir das Jugendamt und auch Deine Krankenkasse.


    Ich wünsche Dir sehr viel Kraft, alles gut durchzustehen und in die richtigen Bahnen zu lenken. Und vor allem wünsche ich Dir, dass Du den Kampf gegen den Krebs aufnehmen kannst und ihn gewinnst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.