Kindergeld und/ohne Ummelden

  • Mein Sohn (16) lebt seit September 2011 bei mir, vorher bei der KM, dort war er auch gemeldet.


    Das Problem ist, dass die KM in Hamburg, ich in SH, aber nur 20km entfernt, wohne. Eigentlich müsste ich seit September also KG für meinen Sohn bekommen. Den kann ich aber nur beantragen, wenn er auch bei mir gemeldet ist (Die Familienkasse hat das bisher immer so dargestellt). Zum Ummelden brauche ich die Zustimmung der KM (GSR). Diese verweigert aber die Zustimmung mit der Begründung, dass er dann die Schule wechseln muss und das nicht dem Kindeswohl dient. Ich habe inzwischen aber mit allen beteiligten Stellen gesprochen und es ist wohl so, dass in der Theorie die KM Recht hat, er müsste die Schule wechseln da Umzug in anderes Bundesland. In der Praxis bescheinigt aber seine Schule, dass er bleiben kann (ist ja auch schon Klasse 12, macht also im nächsten Jahr Abi). Leider steht auf der schriftlichen Bestätigung der Schule (habe ich inzwischen schon seit 4 Monaten), dass er bleiben kann, "wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind". Auf Nachfrage habe ich dann per E-Mail die Info vom Oberstufenkoordinator, dass dmait nur gemeint ist, dass er die Oberstufe in einer bestimmten Zeit beenden muss, damit ist nicht gemeint, wo er gemeldet ist. Also hat m.E. die KM keinen Grund, die Zustimmung zu verweigern, tut sie aber!



    Bleibt mir tatsächlich nur der Weg über eine Klage, damit ich KG bekommen kann? :(

  • hm.. also mein Ex ( sohn hat vorher bei mir gewohnt, wohnt jetzt seit 1 jahr bei meinem Ex) hat einfach an die Kindergeldkasse geschrieben, dass das kind bei ihm wohnt und seit wann. Ich bekam dann Post von der Kindergeldkasse, hab das bestätigt, seit dem geht das kindergeld an Ex. Wir wohnen auch nur ein paar Km entfernt, aber auch zwei verschiedene Bundesländer ( Berlin- Brandenburg) . Kind ist noch immer bei mir gemeldet und bleibt es auch, allein wegen der Schule.


    Hoffe ich konnte dir helfen.


    LG Manaleri

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Hoffe ich konnte dir helfen.


    Nicht wirklich, aber trotzdem Danke. :D


    Ich kann natürlich noch mal versuchen mit "meiner" Kindergeldkasse das zu klären, aber bisher haben die auf stur geschaltet.

  • nee, nich mit DEINER Kindergeldkasse, sondern mit der von der JETZT das Geld kommt
    Mitteilen, dass das Kind seit... bei Dir wohnt. Nicht mehr bei der Kindsmutter. Keiner wollte wissen, ob das Kind umgemeldet ist!

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • 1. Wenn es Dir "nur" um das Geld geht - könnte KM das Geld ja auch an Dich überweisen.


    2. Wenn es Dir um damit verbundene Zulagen geht oder Du Dich nicht darauf verlassen kannst, dass KM das Geld an Dich überweist dann würde ich zum Einwohnermeldeamt gehen und dort Euren Sohn abmelden (Ihr habt doch sicherlich GSR). Oder Unterschrift ersetzen lassen, falls das nicht geht. Das Kindergeld steht Dir/dem Sohn zu und nicht der KM.


    Da bin ich mir jetzt nicht sicher aber ich meine dass das Kindergeld aus Ländertöpfen gezahlt wird - wenn dem so ist, wäre es auch für das Land Hamburg interessant, dass jetzt Schleswig-Holstein zahlt.

  • nee, nich mit DEINER Kindergeldkasse, sondern mit der von der JETZT das Geld kommt
    Mitteilen, dass das Kind seit... bei Dir wohnt. Nicht mehr bei der Kindsmutter. Keiner wollte wissen, ob das Kind umgemeldet ist!


    Bei der Hamburger Kasse (die JETZT an die KM zahlt) hatte ich mich schon gemeldet, die hat gesagt, ich müsse bei der SH Kasse das KG beantragen. Die hat aber wiederum gesagt, dass er erst in SH gemeldet sein muss. Naja, man wird halt von einem zum nächsten geschickt.

  • 1. Wenn es Dir "nur" um das Geld geht - könnte KM das Geld ja auch an Dich überweisen.


    2. Wenn es Dir um damit verbundene Zulagen geht oder Du Dich nicht darauf verlassen kannst, dass KM das Geld an Dich überweist dann würde ich zum Einwohnermeldeamt gehen und dort Euren Sohn abmelden (Ihr habt doch sicherlich GSR). Oder Unterschrift ersetzen lassen, falls das nicht geht. Das Kindergeld steht Dir/dem Sohn zu und nicht der KM.


    Es geht mir nicht nur ums Geld, es geht mir vor Allem um das Einhalten von Regeln und Gesetzen. Per Gesetz steht das KG nun mal dem zu, bei dem das Kind lebt. In der Praxis wird man nur manchmal vor Hürden gestellt.


    Das Geld würde die KM im Leben nicht an mich überweisen! :D



    Also bleibt nur ein weiterer Versuch mit den Kassen das direkt zu regeln, ansonsten Gericht?

  • wenn das KInd bei dir lebt, muss es auch umgemeldet werden - Meldegesetz- nicht lustig ... vielleicht helfen ihr daraus ein paar Auszüge ...

    Ich stimme Dir 100%ig zu, leider interessiert das die KM wenig. Naja, Einsicht kommt vielleicht noch.

  • Na ja, ist ja klar, dass SH nicht vor Verzückung in die Luft springt wenn es um Zahlungen geht. Daher würde ich eher in HH ansetzen, denn die sind sicherlich mehr daran interessiert eine Zahlung loszuwerden. Was hindert Dich daran, Euren Sohn in HH alleine abzumelden?

  • Na ja, ist ja klar, dass SH nicht vor Verzückung in die Luft springt wenn es um Zahlungen geht. Daher würde ich eher in HH ansetzen, denn die sind sicherlich mehr daran interessiert eine Zahlung loszuwerden. Was hindert Dich daran, Euren Sohn in HH alleine abzumelden?


    Äh, das geht? Sorry, aber ich dachte, wenn ich ihn nicht ohne Zustimmung der KM ummelden kann (GSR), dann kann ich ihn auch nicht alleine ab- und anmelden. Denn wenn er abgemeldet wäre, dann muss er ja auch wieder angemeldet werden, oder? Da wären wir wieder bei der Zustimmung. :D



    @ Lena: Das mit dem JA ist ne gute Idee. Zu denen hab ich eigentlich einen ganz guten Draht. Danke!


  • Äh, das geht? Sorry, aber ich dachte, wenn ich ihn nicht ohne Zustimmung der KM ummelden kann (GSR), dann kann ich ihn auch nicht alleine ab- und anmelden.


    du musst deinen sohn nicht abmelden, sondern NUR bei dir anmelden!
    und dazu brauchst du keine weitere unterschrift der mutter...


    vielleicht gehst du mit dem sohn zur meldestelle :winken:

  • du musst deinen sohn nicht abmelden, sondern NUR bei dir anmelden!
    und dazu brauchst du keine weitere unterschrift der mutter...


    Genau das habe ich angefragt und als Info bekommen, dass ich eben genau dazu die Unterschrift der KM brauche. Ich gebe jetzt nur das wieder, was mir vom Amt gesagt wurde.


    Aber das ist ja auch genau das, wo das GSR greift, oder nicht? Stichwort: Wohnortwechsel

  • Genau das habe ich angefragt und als Info bekommen, dass ich eben genau dazu die Unterschrift der KM brauche. Ich gebe jetzt nur das wieder, was mir vom Amt gesagt wurde.


    hast du das von der meldestelle gesagt bekommen??? :hä


    es gibt ja eine meldePFLICHT!
    und der junge muss da gemeldet werden wo er wohnt!


    schau mal hier:


    http://www.landshut.de/thema/s…nd-ummeldung-wohnung.html


    ggfs.!!! :rolleyes2: wollen sie eine 2. unterschrift, aber nur für UNTER 16 jährige


    er kann sich alleine anmelden :D

  • er kann sich alleine anmelden


    Das scheint DER Ansatz für mich zu sein. Da hab ich gar nicht mehr dran gedacht, weil als ich das ganze gestartet hatte war er noch 15. Aber jetzt.... :D


    :thanks: Juwi, das war ein SUPER TIPP! :daumen

  • Mit 16 muss Er auch Personalausweis mit sich führen und kann den alleine beantragen


    Den hat er schon, kann man ja heute auch schon vor 16 haben. :D