Mein Sohn (16) lebt seit September 2011 bei mir, vorher bei der KM, dort war er auch gemeldet.
Das Problem ist, dass die KM in Hamburg, ich in SH, aber nur 20km entfernt, wohne. Eigentlich müsste ich seit September also KG für meinen Sohn bekommen. Den kann ich aber nur beantragen, wenn er auch bei mir gemeldet ist (Die Familienkasse hat das bisher immer so dargestellt). Zum Ummelden brauche ich die Zustimmung der KM (GSR). Diese verweigert aber die Zustimmung mit der Begründung, dass er dann die Schule wechseln muss und das nicht dem Kindeswohl dient. Ich habe inzwischen aber mit allen beteiligten Stellen gesprochen und es ist wohl so, dass in der Theorie die KM Recht hat, er müsste die Schule wechseln da Umzug in anderes Bundesland. In der Praxis bescheinigt aber seine Schule, dass er bleiben kann (ist ja auch schon Klasse 12, macht also im nächsten Jahr Abi). Leider steht auf der schriftlichen Bestätigung der Schule (habe ich inzwischen schon seit 4 Monaten), dass er bleiben kann, "wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind". Auf Nachfrage habe ich dann per E-Mail die Info vom Oberstufenkoordinator, dass dmait nur gemeint ist, dass er die Oberstufe in einer bestimmten Zeit beenden muss, damit ist nicht gemeint, wo er gemeldet ist. Also hat m.E. die KM keinen Grund, die Zustimmung zu verweigern, tut sie aber!
Bleibt mir tatsächlich nur der Weg über eine Klage, damit ich KG bekommen kann?