1.000 offene Fragen zum Unterhalt

  • Leider weiß ich grad nicht wie ich was angehen muss:


    Bin seit letztem Jahr getrennt, und wir haben drei gemeinsame Kinder 5/10/14. Das Haus gehört mir nun alleine, dies ist in einer Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar alles korrekt abgewickelt worden. In diesem Vertrag wurde auch festgelegt, das er unter anderem das Familienauto bekommt (dazu später). Quasi hab ich zwar ein Haus, aber sonst keinen Cent, natürlich jetzt auch genug Schulden bei der Bank und bei meine Eltern. Allerdings wohne ich hier billiger als in einer kleinen Mietwohnung. Da er seinen Job hingeschmissen hat, bezieht er nur noch Arbeitslosengeld.


    Bis November lief alles so einigermaßen, er bezahlte ca. 600 Euro Unterhalt (wenn er noch arbeiten würde wären es 1450 euro gewesen...), dann im Dezember bekam er angeblich nur die Hälfte ALG und konnte nicht zahlen. Januar bezahlte er, und den Februar dann am letzten des Monats. Im März konnte er wieder nichts bezahlen, meldet sich auch nicht mehr auf Anrufe und Mails. Ich selbst habe nur einen 15 Stundenjob pro Woche und erhalte noch ca. 200 Euro Lastenausgleich für das Haus.


    Da mir nun schon das 2. Mal der Unterhalt fehlt reicht mir das Geld hinten und vorne nicht. Soweit ich weiß hat er einen Titel (was bedeutet das für mich?)beim Jugendamt unterschrieben damit sein Konto (er hatte alte Schulden die nun aber beglichen sein müssten) nicht gepfändet werden darf wegen dem Unterhalt usw.. Wie komme ich da an Unterlagen? Was kann ich denn noch wo beantragen?


    Der nächste Hammer kam im März, da buchte das Finanzamt die Steuer von 401 Euro für das Familienauto von meinem Konto ab!!! Er hat es quasi nicht umgemeldet und ich bin für das FA der Schuldner! Wie komme ich da raus?


    Ich war damals wegen der Trennung bei einer Anwältin ..... die hat nix gemacht außer einmal einen Brief an meinen EX zu schicken das er ausziehen muss, und einen in dem er sein Einkommen angeben sollte -- hat er aber nie gemacht. Sie hat beim Notar einen Termin vereinbart und denen gesagt was in dem Vertrag stehen muss ------- ihre Rechnung von 3800 Euro musste ich nur dafür bezahlen (den Betrag haben mir meine Eltern ausgelegt). Nochmal kann ich mir das nicht leisten!


    Langsam bin ich mit meinem Latein am Ende, weil der Herr vermutlich grad im Kurzurlaub in Italien mit einer aus einem Chatforum ist und den Unterhalt dort verbrät. Am liebsten würde ich ihm den Umgang mit den Kids ganz untersagen weil er sich kaum kümmert ---- verspricht Sachen die er nie einhält usw.. Im letzten halben Jahr hat er sie höchstens 2x für eine Nacht genommen --- und dann natürlich nicht alle zusammen, sondern nur einzeln.


    Wann kann ich die Scheidung denn genau einreichen? Ein Jahr nach seinem Auszug, oder?, getrennt haben wir uns eigentlich bereits im Mai, ausgezogen ist er Ende Juni. Ich habe gehört wenn man kaum etwas verdient muss man für die Scheidung nicht so viel bezahlen, stimmt das?


    Menno, sorry für das Kuddelmuddel im Text und die 1.000 Fragen!
    LG

  • du solltest dir dringend einen guten anwalt für familienrecht suchen!!!
    es ist sogar strafbar, die arbeit aufzugeben um der unterhaltspflicht zu entgehen und euch "verhungern" zu lassen...


    hole dir vorher einen beratungsschein beim amtsgericht :troest


    http://de.wikipedia.org/wiki/V…ung_der_Unterhaltspflicht


    http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/beratungshilfe.html


    ob er einen titel unterschrieben hat, erfährst du beim jugendamt.
    hast du denn eine beistandschaft zur ermittlung und titulierung eingerichtet :hae:


    wenn es einen gäbe, hättest du ihn doch...sonst nützt er dir ja nichts...
    auch den trennungsunterhalt solltest du regeln lassen.
    über einen anwalt! am besten gleich beides :winken:

  • Zumindest für das Auto-Problem wüßte ich Rat:



    Eine problemlose Zwangsabmeldung ist nicht zu erwirken, selbst ummelden kannst Du auch nicht.


    Wenn Du die Möglicheit hast, die Steuern wieder zurückzubuchen, tu dies.
    Es folgen zwar böse Briefe vom Strassenverkehrsamt, aber die sind nur der Standard.
    Die Folge davon ist, daß deren Außendienst nach dem Fahrzeug fahndet und entstempelt.
    Wird der Versicherungsbeitrag denn auch von Dir abgebucht? Dann könntest Du auch hier einfach
    die Beiträge weglassen. Dann wird von denen das Strassenverkehrsamt informiert, mit gleichen Folgen.
    Einfacher wäre es, wenn Du die Fahrzeugpapiere hättest. Dann könntest Du einfach die Kennzeichen abschrauben und abmelden.
    Bedenke, daß Du noch in der Halterhaftung bist, wenn etwas passiert. Z.B. abgefahrene Reifen, TÜV überfällig, oder ähnliches,
    schon bist Du voll dabei.
    Da ich mich diesbezüglich in einer ähnlichen Situation befand, bekam ich diese Tipps aus zuverlässiger Quelle
    (mein Herzblatt arbeitet nämlich beim Strassenverkehrsamt...) :D

  • puh sehr verworren - versuchen wir es einmal


    besteht ein Titel bzgl. KU?
    Wer hat den KU damals ausgerechne`t?
    Ist er vorübergehend arbeitslos interessiert das bei einem Titel nicht, dieser muss für die nächsten 6 Monate trotzdem bedient werden - erst danach kann der KV auf abänderung klagen.


    Wie Lena geschrieben hat Beistandschaft beim JA einrichten und UHV beantragen - kostet nichts und machen erstrmal den gleichen Job wie ein RA.


    RA:
    Ich zweifle die Rechnung i.H.v. 3800 Euro an - womit wurde diese Rechnung begründet, was war genau das Mandat?


    Auto:
    Wer steht im Fahrzeugbrief?
    Ruf beim FA an und teile denen den Sachverhalt mit und frage nach wie du dich jetzt verhalten sollst, da du nicht mehr im besitz des Autos bist.


    Unterhalt für dich vs. Hauseigentümerin - dürfte für dich schwer werden nach der Scheidung EU oder dgl. zu bekommen, da Grundbesitz und Bedürftigkeit sich in der Regel ausschließt.


    Ist euer Trennungszeitpunkt im Mai 2011 auf irgendeinem RA-Schreiben oder dgl. vermerkt? - Ja das Trennungsjahr beginnt ab Trennung und nicht ab Auszug, zumindest, wenn ihr von Tisch und Bett getrennt war, aber ein Richter war da sicher nicht dabei ;-). Also reiche mitte April die Scheidung ein, dann bist anfang 2013 geschieden.
    Du kannst VKH für die Scheidung beantragen, diese wird nach den letzten drei Einkommen der Parteien "abgerechnet" - saprich der Streitwert setzt sich daraus fest bzgl. Scheidung - dazu kommt der VA und ggf. noch weitere Sachen wie Unterhalt und oder Zugewinn....


    ich hoffe ich hab nichts vergessen...

  • Bedenke, daß Du noch in der Halterhaftung bist, wenn etwas passiert. Z.B. abgefahrene Reifen, TÜV überfällig, oder ähnliches, schon bist Du voll dabei.


    Nur wenn das Fahrzeug auf sie zugelassen ist. Läuft "nur" die Bankverbindung auf ihr Konto ist sie nicht Halter. Dann allerdings wäre bei der Verkehrsbehörde etwas schief gelaufen bei der Ummeldung, weil dann Halter != Kontoinhaber und somit die Unterschrift des Kontoinhabers notwendig gewesen wäre fürs Lastschriftverfahren.
    Das sollte sich aber mit einem kurzen Besuch bei der Verkehrsbehörde klären lassen sofern das Kennzeichen bekannt ist. Ist die TS laut deren Unterlagen Halter gibt es keinen Grund "Datenschutz" zu rufen und sie bekommt die Infos. Ist sie nicht Halter sagt der Sachbearbeiter "Darf ich Ihnen wegen Datenschutz nicht sagen" womit die Frage auch beantwortet wäre ;)

  • Ich würde mich ganz schnell bei einer Beratung für Alleinerziehende beraten lassen. Es gibt da einiges was Du tun kannst (und solltest) um nicht zu verhungern. Zur Not auch mal SGBII-Aufstockleistungen. Unterhaltsvorschuss müsstest du auch gleich kriegen usw. Die Leute an diesen Beratungsstellen sind sehr kompetent und helfen dir ganz schnell zu Geld zu kommen (und auch mit evtl. Schulden). Alleine oder durch eigene Info da durch zu kommen scheint mir fast unmöglich..

  • Stimmt, wenn TS nicht in den Papieren steht, kann ihr haftungsmäßig nichts passieren.
    Dann bleibt nur der Weg, die Lastschrift zurückzubuchen, damit die Behörde schnellstmöglich reagiert.
    In diesem Falle geht ja der gesamte folgende Schriftwechsel zum Fahrzeughalter.
    Allerdings ging ich aufgrund der Äußerung, das Fahrzeug sei noch nicht umgemeldet, davon aus, daß TS derzeit die offizielle Fahrzeughalterin ist.

  • Ach ja, die Ämter sind in solchen Fällen nicht immer sehr kooperativ, bei meinem ersten Versuch sagte man mir nur, dieses Problem sei nur
    zivilrechtlich zu klären. Alles Weitere weiß ich zwar aus erster Quelle, aber eben inoffiziell...

  • Ach du großer Gott, er hat das Auto einfach nicht umgemeldet und somit stehe ich überall drin. Auch die Versicherung schickt alles an meine Adresse. Das werde ich morgen sofort klären, ich dachte durch die offizielle Übergabe des Kfz-Briefes beim Notar bin ich da von der Haftung ausgeschlossen.


    Die Rechnung von der Anwältin war leider korrekt, und dabei hat sie aus Kulanz!!! sogar nur die Hälfte des Hauswertes für sich berechnet. Dazu kommt das Ausrechnen des KU und diese Summe kam dabei heraus. Ich habe das mit Hilfe meiner Rechtschutz bei einem anderen Anwalt prüfen lassen weil ich auch aus allen Wolken gefallen bin. Einen Titel oder ähnliches habe ich aber nicht in der Hand, werde das morgen beim Jugendamt nachfragen.


    Da er arbeitslos ist, könnte er mir von dem am Anfang errechneten ALG ca. 700 Euro bezahlen, der KU wäre für alle drei noch ca. 250 Euro höher. Da ist kein Unterhalt für mich mit eingerechnet. Er fühlt sich noch nicht fit genug wieder zu arbeiten, und zwingen kann ich ihn ja schlecht...


    Kinderzuschlag hatte ich schon vergeblich versucht zu beantragen und das neue Bildungspaket hat auch nichts für mich übrig --- das kann ich bei meinem 15 Stundenjob kaum verstehen. Klar brauche ich irgendwann noch einen Plan B, aber wie schon erwähnt ist eine 3 Zimmerwohnung teurer als das Wohnen im Haus.


    Das Haus hat er mir nicht einfach überlassen, er hat einen Geldbetrag und das Auto bekommen ------- meine Eltern haben quasi die Schulden für das Haus bezahlt um dies vor der Versteigerung (von der ich nichts ahnte) zu retten. Aus der Sache mit dem Haus ist er sogar zu seinem Vorteil raus.


    Danke schon mal für die ersten Antworten, ich werde morgen alles nochmal genauer durchlesen und konkreter antworten.