im Falle eines Falles

  • Hallo,


    ich habe nix richtiges im Netz gefunden, und hoffe das mir jemand helfen kann.....


    ich bin alleinerziehend und habe das volle Sorgerecht für meine Tochter....


    der Kindsvater kümmert sich nur flüchtig ums Kind, also so gut wie nie......


    so meine Frage ist:


    was passiert mit meinem Kind wenn ich zb, nen tödlichen Unfall habe.....????


    und wie Schreib ich was, wo ich festlege , WOHIN mein Kind kommt, wenn mal was passieren sollte.....



    würde mich freuen, wenn Ihr mir helft....


    DANKESCHÖN :winken:

  • wenn dir etwas passiert, ist der Papa die 1. Ansprechperson
    du kannst aber eine Sorgerechtsverfügung schreiben und z.B. beim Jugendamt hinterlegen
    an deine gewünschte Verfügung muss sich der Familienrichter aber nicht halten
    es macht u.U. auch Sinn die Finanz-Sorge an eine andere Person zu geben


    Grundsätzlich wird es schwer, den Papa da rauszunehmen - nur nicht viel kümmern, reicht da nicht.

  • auch, wenn Kindsvater sich überhaupt nicht kümmert????


    mir hat jeman gesagt, ich soll nen "Testament" aufsetzten, wo ich die Person bestimmen kann.... wo mein Kind denn hinsoll...


    verständlich wird es vorher vom JA geprüft....

  • Hallo Jesse,


    Deine Frage ist hier im Forum schon vielfach diskutiert worden. Über die Suchfunktion findest Du die meisten Threads.


    In Kurzform: 1. Die Gefahr, dass ein AE-Elternteil vor der Volljährigkeit verstirbt, ist ausgesprochen gering.
    2. Falls das passiert und Du mit dem Vater nicht das Gemeinsame Sorgerecht hast (ich weiß jetzt nicht, was Du mit "vollem Sorgerecht meinst. Es gibt das Gemeinsame Sorgerecht und das Alleinige Sorgerecht), wird das Jugendamt per Gesetz zum vorläufigen Vormund. Es sucht dann einen Vormund.Du kannst dem Gericht, das die Entscheidung treffen muss, durch einen Hinweis die Arbeit erleichtern. Dafür kannst Du ein Testament hinterlassen oder ein entsprechendes Schriftstück. Das sollte ggfls. regelmäßig erneuert werden. Denn eine fünf Jahre alte Verfügung, dass meinetwegen die Großeltern den Vormund übernehmen sollen, kann da schon hinfällig sein.


    Wichtig zu wissen ist: Ich kann es nicht bestimmen. Und sicherlich wird zuerst immer beim anderen leiblichen Elternteil geguckt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo


    Kinder sind nicht vererbbar und kommen zu ihren nächsten Angehörigen.
    Und das ist und bleibt der leibliche Vater nunmal.


    Er steht verwandtschaftstechnisch dem Kind wesentlich näher als Großeltern oder Tanten.


    Du kannst in einer Vorsorgevollmacht Deine Bedenken äußern dazu, aber sofern er das Kind aufnehmen möchte und das Kindeswohl dadurch nicht massiv und nachweisbar gefährdet ist, so wird das Kind zu ihm kommen.


    Selbstverständlich könnten die von Dir genannten Personen dann aber einen Eilantrag auf ABR und Sorgerecht stellen, denn sie werden von Deinem Ableben wohl eher erfahren als der KV bei so wenigem Kontakt.


    Chancen = siehe oben.