Meine Ehe ist am Boden...und nun??? :o(

  • Soweit ich weiß bekommt jede Frau Trennungsunterhalt auch wenn sie mit ihrem Mann kein Kind hatte!


    Er kommt doch gar nicht für sie auf!!!


    So, das sind die zwei relevanten Punkte.


    Egal, was andere denken oder meinen...


    • Grundsätzlich hast du Anspruch auf Trennungsunterhalt
    • Kind ist außen vor, weil nicht sein Kind
    • Würde ich sofort aufhören Schulden für ihn abzubezahlen


    Egal, wie die Kiste bei euch ausgeht. Du willst dich trennen?
    Dann mach dich auf den Weg:
    Erste Adresse Beratungsstelle
    Zweite Adresse wären bei mir die Ämter
    Dritte Adresse der Anwalt


    Das ist ein Forum...hier bekommt man neben Meinungen und persönlichen Ansichten ein paar sachliche Informationen, die aber bei dir wieder ganz anders liegen können, weil Einzelfall or whatever...


    Der Rest wie Arbeiten und Steuerklassen klärt sich mit der Zeit. Weitergehen tut es immer.

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Ja sicher! Ich steh drauf anderen auf der Tasche zu liegen! Vielen Dank! Ich find es krass, wie man verurteilt wird ohne gekannt zu werden, nur weil man ein paar Fragen stellt!


    Ich klink mich jetzt aus! Danke an alle für die ernstgemeinten Antworten! An die anderen! Echt fies auf jemanden herumzutrampeln, der schon am Boden liegt! :kopf

  • Grundsätzlich hast du Anspruch auf Trennungsunterhalt


    Kind ist außen vor, weil nicht sein Kind


    Würde ich sofort aufhören Schulden für ihn abzubezahlen



    Ok, ums noch einmal genauer zu beschreiben, auch auf die Gefahr hin, wieder angemault zu werden:


    zu Punkt 1: Sehe ich genauso.
    zu Punkt 2: Sehe ich ebenso.
    zu Punkt 3: Sehe ich riskant. Wenn es wirklch nur SEINE Schulden sind, würde ich auch aufhören. Sind es aber gemeinsame Schulden, (wir wissen ja nicht, ob die beiden einen Ehevertrag haben usw) wäre ich vorsichtig und würde genau abwägen. Allerdings kann sie im Nachhinein keinen finanziellen Vorteil erwarten, nur weil sie bis jetzt seine Schulden bezahlt hat. Deswegen selber schuld.


    Wegen den Steuerklassen: Das ist nun mal so, da kann keiner was dafür... Letztlich bekommt man zuviel bezahlte Steuer am Jahresende raus, zu wenig bezahlte Steuer muss man nachzahlen. Am Besten einen Steuerberater fragen.
    Ich würde schnellstmöglich zu einem Anwalt gehen und den freundlich um Rat fragen.


    Soviel zu meinen unnützen Beiträgen, da ich ihren Fall ja nicht kenne, kann ich halt auch nur raten, sich Rat von jemandem zu holen der den Fall kennt. Schönen Tag noch. :frag

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Hallo Ratsuchende,
    das tut mir leid für dich und deinen Zwerg.
    Aber du hast ja schon viele hilfreiche Tipps bekommen.


    Eines jedoch, stößt bei mir immer wieder auf:


    Und trotzdem macht er bei mir einen auf emotionale Erpressung - er erhängt sich im Keller wenn ich gehe....


    Lass dich keinesfalls erpressen und vor allem mach dich nicht emotional erpressbar auch wenn es dir noch so schwer fällt, die nötige Distanz zu wahren.


    Kauf ihm ein Seil und sage ihm: Aber bitte nicht im Keller, ich muss dich dann ja auch noch abholen lassen.


    Hört sich hart an aber meine Ex hat das damals auch versucht nur mit einem Zug..
    Ich hab ihr daraufhin einen Fahrplan geschenkt und sie darauf hingewiesen, dass das eine üble Schweinerei macht ;-)


    Was meinst du wohl, wie schnell damit Schluss war. So etwas musst du gleich im Keim ersticken.


    Ich wünsch dir und deinem Zwerg alles Gute für die Zukunft. Du schaffst das schon.


    Gruß

  • Trennungsunterhalt hat überhaupt nichts mit gemeinsamen Kindern zu tun. Steht demjenigen zu, der weniger verdient. Hat überhaupt nichts mit "auf der Tasche liegen" zu tun.


    Schlußendlich wirst du nur Klarheit bekommen, wenn du zu einem Anwalt gehst. Der wird dir das alles auch nochmal erklären


    Deine Steuerklasse behälst du bis Ende des Jahres. Am Ende des Jahres macht ihr einen Steuerausgleich und ab nächstes Jahr hat dein Mann dann Steuerklasse I und du II.


    Ist die Steuerklasse bei dir aber erstmal nicht egal? Beim 400 Euro Job bist du doch gar nicht steuerpflichtig oder sozialabgabenpflichtig. Du bist auch noch solange bei ihm mit krankenversichert, bis die Scheidung rechtskräftig ist.

  • Hi,


    naja bei TU wird wohl die Gegenseite einen Verwirkungsgrund suchen/sehen. Was auch richtig wäre....meine Meinung.
    Der KV müßte eigentlich zu BU rangezogen werden.


    Die Steuerklassen könnte man am Ende des Jahres durch die Einkommenssteuererklärung auseinanderklamüsern.
    Das du @TS, den höheren Anteil bekommst, als Ausgleich, da du die 5 hattest.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    Aha. Und was ist deiner Meinung nach hier der Verwirkungsgrund? Das muss schon was schwerwiegendes sein.

    naja, ich will nun nicht näher drauf eingehen ... aus Rücksicht. Aber die Gegenseite könnte was "stricken" ....
    Im Gegenzug könnte auch der KV zur Verantwortung herangezogen werden, nämlich um BU zu zahlen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • naja, ich will nun nicht näher drauf eingehen ... aus Rücksicht. Aber die Gegenseite könnte was "stricken" ....
    Im Gegenzug könnte auch der KV zur Verantwortung herangezogen werden, nämlich um BU zu zahlen.

    Falls du das Kind meinst, das war ja schon vor Eheschließung da und er wusste, dass es nicht von ihm ist. Ansonsten wüsste ich nicht, worauf du anspielst. Es sei denn, du kennst die TS persönlich und hast mehr Infos.


    Dass in einem hässlichen Trennungsstreit mit böswilligen Anwälten auch gerne mal versucht wird, was zu stricken, kann passieren und kommt nicht selten vor. Aber die Geburt des Kindes und das Datum der Eheschließung lässt sich ja beweisen.


    Ich meine, dass der BU Anspruch an den Ex mit einer neuen Eheschließung verwirkt ist. Bin mir da aber nicht sicher

  • Kauf ihm ein Seil und sage ihm: Aber bitte nicht im Keller, ich muss dich dann ja auch noch abholen lassen.


    Also ich bin sicher gegen jegliche Form von Erpessung ABER mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig (zumindest Du den hier beschriebenen Menschen gar nicht kennst). Eine Bekannte von mir hat so etwas Ähnliches
    zu ihrem Partner gesagt nachdem er gedroht hat sich umzubringen (Wortwörtlich: "Dann mach es aber bald, bevor ich mir eine neue Wohnung gesucht habe, dann kann ich hier wohnen bleiben).
    Am nächsten Tag hat er sich erschossen mit seiner Dienstwaffe :(

  • @ cloude: Das würde ich so oder so nie machen!


    @ Babbendeckel: Das würde mich jetzt auch mal interessieren...? Gluab mir, ich habe gute Gründe!!! Und für MEIN Kind will ich keinen Cent von ihm!!! Also, bitte, was meinst Du???


    Loewe, sorry, hatte Deinen Post gar nicht gesehen. Ja, die Kleine hat regelmäßigen Kontakt zum KV.

  • Also ich hab einiges hier überflogen und weiß nicht ob ich was übersehen habe .



    Du bekommst auf jedenfall Trennungsunterhalt .... gerade bei den LSK die Du angibst.
    Ich hatte ds bei meiner Trennung auch , selbst als wir dann am Jahresende wieder in LSK 1 gewechselt haben .
    Da wurde der Unterhalt einfach neu berechnet von unseren Anwälten. Und ich bin Vollzeit arbeiten gegangen.
    Bis zur Scheidung wurde der auch gezahlt ... ich hätte sogar Nachehelichen unterhalt bekommen können . Davon habe ich aber Abstand genommen .


    Die Männer hier werden mich jetzt steinigen aber es gibt dazu leider auch eine Vorgeschichte ....... :flenn

  • Warum soll ich benachteiligt werden und vor allem was hat das mit dem Kind zutun??? Er kommt doch gar nicht für sie auf!!! Ach so, und es ist ok, wenn ich mit LSK 5 benachteiligt werde, auch WEIL ich mit ihm verheiratet bin??? Hääääää? Versteh gerade nichts mehr!


    Du bist doch ncith per se benachteiligt. Ihr hättet doch auch die Kombi der Steuerklassen 4/4 machen können- Selber schuld wenn man das nicht macht. ist doch eure Entscheidung gewesen 3/5 zu nehmen.


    Du musst auch nicht die Steuerklasse 5 bis zum Jahresende behalten sondern kannst ab Auszug auf die 2 wechseln....Allerdings müsst ihr die Einkommensteuererklräung für das laufende Kalenderjahr halt noch zusammen machen - Und dann kommt deutlich mehr raus wenn du mehr arbeitest..


    Ach so : ich habe Vollzeit gearbeitet auch als mein Kind in der Kita war.... Und ? wo ist da das Problem ?

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Du musst auch nicht die Steuerklasse 5 bis zum Jahresende behalten sondern kannst ab Auszug auf die 2 wechseln....Allerdings müsst ihr die Einkommensteuererklräung für das laufende Kalenderjahr halt noch zusammen machen - Und dann kommt deutlich mehr raus wenn du mehr arbeitest..


    Vorsicht Sue müssste dann den Verlust den der andere Partner erleidet ausgleichen.