Meine Ehe ist am Boden...und nun??? :o(

  • Mehr Arbeiten??? Ich habe Lohnsteuerklasse 5. Und wer passt dann auf das Kind auf, welches in den Kindergarten geht??? Momentan mache ich meine Arbeit von zu Hause aus.


    Naja, in Zukunft dann Steuerklasse II (2).


    Wenn dein Mann nicht bereit bzw, in der Lage ist, dir ausreichend Trennungsunterhalt zu zahlen,
    wirst du arbeiten müssen - auch wenn die Arge dir erstmal mit Hartz4 oder Wohngeld hilft.

  • mir gings damals bei meiner trennung genauso. und ich habs bis jetzt noch kein mal bereut.
    Und für meine Mädels war es auch gut. Seit dem hat er sie wahrgenommen und endlich was mit ihnen gemacht.


    Man kann nicht immer alles retten.Manchmal ist es einfach unausweichlich. :frag


    Edit: LSK 2 ist unter anderem allein erziehende. Oder anders gesagt, für Einzelpersonen mit Haushaltsmitgliedern unter 18 jahren.

    Einmal editiert, zuletzt von sks606 ()

  • Aber gilt die LSK 2 dann auch, wenn wir erstmal nur getrennt leben, oder erst, wenn die Scheidung durch ist???


    Ich denke er wird kein Interesse mehr an der Kleinen haben, weil sie 1. nicht sein leibliches Kind ist und 2. nervt sie ihn auch hier leider nur. :(

  • Mehr Arbeiten??? Ich habe Lohnsteuerklasse 5. Und wer passt dann auf das Kind auf, welches in den Kindergarten geht??? Momentan mache ich meine Arbeit von zu Hause aus.

    Ich weiß auch nicht, ich frage mal meine EX wie die das bei 3 Kindern gemacht hat.


    Solange du noch nicht geschieden bist, hast du ein Recht auf Trennungsunterhalt. Ich weiß nicht, wie hoch das Einkommen deines Mannes ist, aber kläre das ab

    Hmmm Trennungsunterhalt vom Mann .... der wird sagen geh doch arbeiten ich muss das doch auch!
    Das Argument Kind muss man dann gegenüber dem Vater des Kindes heranziehen.


    Das mit den Steuerklassen ist auch regelbar. Es sollten nur beide dafür sein.

  • Nur zum Verständnis: Ich bin KEIN Arbeitsverweigerer, aber Du scheinst zu vergessen, dass mein Mann nur in LSK 3 ist, WEIL wir verheiratet sind! Somit wegen mir. Und soweit ich weiß, ist solch ein Unterhalt nicht abzuwenden und er muss ihn zahlen! Selbst wenn ich ihn nicht wollen würde!


    Bischen mehr Feinfühligkeit würde Dir sicher gut stehen!

  • Bischen mehr Feinfühligkeit würde Dir sicher gut stehen!


    Entschuldige ich habe Dir keinen Vorwurf machen und Dich irgendwie angreifen.


    Das sollte ein sachliche Info sein.


    Ich versuche es mal so zu sagen. Dieses Jahr hat er einen Geldvorteil durch die Steuerklasse. Natürlich sollte er Dich daran beteiligen.
    Warum soll dein Mann dafür Geld zahlen das Du ein Kind mit einem anderen hast und dafür nicht arbeiten gehen kannst?
    Nacheheliche Treue?


    So jetzt eine persönliche Einschätzung: Warum kann Frau nicht arbeiten gehen wenn Kind im Kindergarten ist? In meiner Ehe konnten "wir" das wunderbar.

  • Es ist ja nunmal so, dass nach der Trennung Unterhalt von dem gezahlt wird, der eben mehr verdient und wie ich schon sagte, bin ich niemand, der Arbeit verweigert! Fraglich ist dann nur für mich, wie das im Trennungsjahr ist? Ist er weiterhin LSK 3???? Oder ändert sich das dann mit samt der Trennung???


    Zudem denke ich ist jeder Fall einzeln zu betrachten. So sei gesagt, dass ich seit sehr langer Zeit SEINE Schulden ausgleiche und ich ihn schon mit 3500 Euro aus der Sch*** gezogen habe, während er zeitgleich neue Schulden machte...

  • Fraglich ist dann nur für mich, wie das im Trennungsjahr ist? Ist er weiterhin LSK 3???? Oder ändert sich das dann mit samt der Trennung???


    Steuerjahr ist nicht Trennungsjahr.


    Bis Ende des jahres könnt Ihr eure Steuerklassen behalten. Was ja auch in der Regel sinnvoll ist.


    Dannach habt Ihr beide I(II). Ausser Ihr versöhnt Euch Silvester und lebt 1 -2 Tage zusammen. Dann seid Ihr 2013 nicht dauerhaft getrennrt und könnt den günstigen Steuersatz fahren.

  • ...wie geagt, mit ihm zu reden bringt GAR NICHTS!!! Hab ich erst heute morgen noch um 5 Uhr früh versucht....


    Also um 5 Uhr morgens bin ich auch nicht so wirklich ansprechbar .....
    Hast Du Ihn mal gefragt wie der Unterschied zwischen Deiner Wahrnehmung und dem Inhalt des Briefes zustande kommt ?


    Noch eine ganz andere Frage: Wie stellt sich das aus der Perspektive Deines Kindes dar ?
    Haben Kind und Ehemann schon lange Kontakt ? Haben sie irgendwann auch "normale" Umgangsformen miteinander gehabt ?
    Würde im Fall einer Trennung Dein Mann als Bezugsperson für die Tochter erhalten bleiben oder verschwinden ?
    Hat das Kind noch eine Erinnerung an den leiblichen Vater ?

  • Hm, und warum sollte ich dann keinen Unterhalt bekommen, wenn ich die nachteiligere LSK habe??? Wären wir nicht verheiratet, dann wär er doch gar nicht in LSK 3! Und ich bekäme mehr raus! Ist das rechtens, dass er dann alles behalten darf, während ich benachteiligt wäre??? Immerhin habe ich auch Unkosten und Schulden, die durch ihn entstanden sind.

  • Also ich sehe das so, dass er, als der nicht leibliche Vater, Dir ermöglicht hat, beim Kind zuhause zu bleiben. Natürlich muss er mehr verdienen, wenn er für Euch so gut wie alleine sorgen soll. Wenn ihr euch trennt, ist es nicht seine Sache, Euch zu unterstützen, es ist ja nicht sein Kind.


    Und wegen den Schulden: ging mir ganz genau so. Leider selber Schuld!

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Ähhhm, haaalllo? Soweit ich weiß bekommt jede Frau Trennungsunterhalt auch wenn sie mit ihrem Mann kein Kind hatte! Und wie ich sagte er hat die LSK 3 doch nur, WEIL wir verheiratet sind!!! Warum soll ich benachteiligt werden und vor allem was hat das mit dem Kind zutun??? Er kommt doch gar nicht für sie auf!!! Ach so, und es ist ok, wenn ich mit LSK 5 benachteiligt werde, auch WEIL ich mit ihm verheiratet bin??? Hääääää? Versteh gerade nichts mehr!

  • Hm, und warum sollte ich dann keinen Unterhalt bekommen, wenn ich die nachteiligere LSK habe???

    Habe ich oben geschrieben das er den Vorteil an Dich weitergeben muss.

    Und ich bekäme mehr raus!


    Wenn man keine Steuern zahlt ist die Steuerklasse wohl egal. Dieses Jahr werdet Ihr eh zusammenveranlagt.

    Immerhin habe ich auch Unkosten und Schulden, die durch ihn entstanden sind.


    Du? Seine Schulden? Oder Eure Schulden?