zum Thema Umgang

  • ich habe hier mal ne Frage, die eigentlich gar nix mit mir zu tun hat, aber mich würde die Antwort denoch interessieren


    letztesns habe ich eine Unterhaltung mitbekommen wo es um das Thema Umgangsrecht ging, kurz zu dem was ich aufgeschnappt hab,


    * Kind lebt bei Mutter
    * Vater hat einen test machen lassen mit dem ergebniss dass er der vater ist
    * er hat noch nicht anerkannt


    hat er nun ein Umgangsrecht, da er ja laut Test vater ist, oder muss dieser erst anerkennen bzw. durch das Gericht als vater bestimmt werden.....

  • Solange er die Vaterschaft nicht anerkennt, hat er keine Rechte und Pflichten. Zumindest bei den Rechten bin ich mir sicher, bei den Pflichten noch nicht ganz.



    Nein, Pflichten hat er vorher auch noch nicht - aber dann ab Anerkennung rückwirkend.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Rückwirkend in bezug auf Unterhalt, oder?


    logisch diese pflicht (recht :brille ) wird dir als KV immer eingeräumt und mit nachdruck durchgesetzt - leider fehlt dieser nachdruck in bezug auf umgang und GSR - ich wünsch dir viel glück und mach dich nicht so rar bei deiner KM - bleib mehr am ball und setz dich mit dem JA in Verbindung und frag die um rat wie du dich am besten verhalten sollst, damit du der elternebene nicht schadest, aber trotzdem für euer kind dasein kannst - sorry fürs OT, aber lag mir schon ein weilchen am herzen...


  • logisch diese pflicht (recht :brille ) wird dir als KV immer eingeräumt und mit nachdruck durchgesetzt - leider fehlt dieser nachdruck in bezug auf umgang und GSR - ich wünsch dir viel glück und mach dich nicht so rar bei deiner KM - bleib mehr am ball und setz dich mit dem JA in Verbindung und frag die um rat wie du dich am besten verhalten sollst, damit du der elternebene nicht schadest, aber trotzdem für euer kind dasein kannst - sorry fürs OT, aber lag mir schon ein weilchen am herzen...


    Danke immo für die Tips :-)
    Ich war wegen der Anerkennung beim Landratsamt, beim Amt für Familie und Jugend. Ist das jetzt das Jugendamt gewesen, von dem überall erzählt wird? Ich habe von meiner Mutter gehört dass das Jugendamt sich eigentlich im Rathaus befindet. :hae:
    Bin da jetzt halt ein wenig verwirrt.


    Ich würde gerne, für mich, ein Beratungsgespräch vereinbaren, vllt erfahre ich ja noch Dinge die ich vorher nicht wusste. Ist halt besser auf der sicheren Seite zu sein.


    Das mit dem Unterhalt habe ich mir schon denken können, brauchte nur eine Bestätigung. Im Klartext heisst das, wenn man die Vaterschaft nicht anerkennt, dann hat KV keine Rechte aber Pflichten, nämlich zu zahlen? Sehr fair....

  • Das mit dem Unterhalt habe ich mir schon denken können, brauchte nur eine Bestätigung. Im Klartext heisst das, wenn man die Vaterschaft nicht anerkennt, dann hat KV keine Rechte aber Pflichten, nämlich zu zahlen? Sehr fair....

    nein - wo keine anerkennung, da (offiziell und rechtlich) kein vater ;) - sprich keine pflichten.


    anders herum wird ein schuh draus: "mein" kv hatte das recht, junior vor der anerkennung zu sehen (laut JA "ist besser so, als wenn sie es ihm verweigern") - unterhalt kam erst, als ich mit rechtlichen schritten drohte... :pfeif

  • nein - wo keine anerkennung, da (offiziell und rechtlich) kein vater - sprich keine pflichten.


    das ist korrekt - wurde er aber rechtzeitig in verzug gesetzt dann darf er "nachzahlen" - entfallener umgang wird da sicher nicht nachgeholt...

  • das ist korrekt - wurde er aber rechtzeitig in verzug gesetzt dann darf er "nachzahlen" - entfallener umgang wird da sicher nicht nachgeholt...

    stimmt ;)
    ist in meinem fall leider irrelevant, weil kv sich auch jetzt kaum kümmert (vom nachzahlen ganz zu schweigen) :tuedelue


    edit: rein rechtlich hat er die pflicht zum umgang ab anerkennung, moralisch und sozial ab geburt (und das recht des kindes auf umgang mit dem vater ist es sowieso)

  • nein - wo keine anerkennung, da (offiziell und rechtlich) kein vater ;) - sprich keine pflichten.


    anders herum wird ein schuh draus: "mein" kv hatte das recht, junior vor der anerkennung zu sehen (laut JA "ist besser so, als wenn sie es ihm verweigern") - unterhalt kam erst, als ich mit rechtlichen schritten drohte... :pfeif


    okay gut, aber wie schaut es dann mit Unterhaltsvorschuß aus? Ich meine, wenn die KM nen Vater angibt, der aber die Vaterschaft nicht anerkennt, heißt nicht unterschreibt. Kann die Mutter dann Unterhalstsvorschuß beantragen? Wenn ja, dann würde das JA sich ja auch das Geld vom KV wieder holen, ergo wäre es ja in diesem Sinne eine ZahlungsPFLICHT vom KV, oder liege ich falsch?


  • ja die km kann unterhaltsvorschuß beantragen den der kv dann Rückwirkend wieder ans Amt zurückzahlen muss.


    Aber nur, wenn er in dieser zeit auch leistungsfähig ist. Und bei einem Kellner sehe ich die Leistungsfähigkeit nicht unbedingt gegeben.


    lg


    Camper