KV hat gegen Wohlverhalten in Privatinsolvenz verstossen - was tun?

  • Ich möchte gerne mal ein paar unabhängige Meinungen hören, schlagt ruhig auf mich drauf, ich kann das vertragen.


    Ich bin seit 11/2010 geschieden. Beim Scheidungstermin ist vereinbart worden, dass der KV den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für die bei mir lebenden Jungs (inzwischen 5 u 7 Jahre alt) sowie 3 Jahre lang monatlich für mich 200€ zahlen wird.


    Da er zu diesem Termin schon stark von seiner jahrelangen Alkoholerkrankung gezeichnet war, habe ich mit dem Unterhalt für mich nicht wirklich gerechnet.


    Wie von mir befürchtet verlor er Ende Februar 2011 seinen Job. Seine Privatinsolvenz wurde im Frühling 2011 eröffnet.
    Da er einen ziemlich gut bezahlten Job hatte, bekam er ein AL-Geld i.H. von etwas über 1.700€.


    Mein RA, der mich zu dem Zeitpunkt in der Sorgerechtssache betreute, forderte den Insolvenzverwalter 2 x schriftlich auf, dafür Sorge zu tragen, dass der KV den Kindsunterhalt bezahlt. Es kam nie eine Reaktion.


    Auch habe ich meinen Ex-Mann mehrmals mündlich gebeten, doch bitte den Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Er jedoch war der Meinung, dass der Vorschuss, den ich mittlerweile von der Stadt erhielt, ausreichend sei.


    Im November 2011 erfuhr ich durch Zufall durch meine Ex-Schwiegermutter , wie hoch sein AL-Geld tatsächlich ist, und ich bin damals vor Wut ziemlich an die Decke gegangen, vor allem, weil ich aufgrund seiner Privatinsolvenz nun Gerichtskosten abstottern muss. Darauf habe ich mir hier im Forum Rat geholt und somit erstmalig von einer Beistandschaft erfahren, Danke nochmals dafür!!


    Die habe ich dann sogleich einrichten lassen. Die zuständige Dame hat u.a. auch den Insolvenzverwalter angeschrieben. Der volle Kindsunterhalt wird vom Insolvenzverwalter nicht in den zu verteilenden Geldern berücksichtigt, da er ja an die Kinder zu leisten ist.
    Er ist aber tatsächlich vom März bis Oktober, also bis zum Einrichten der Beistandschaft, nicht geleistet wórden.
    Und ich bin jetzt nicht nickelig, das Geld kann ich für die Jungs weiss Gott gut gebrauchen!


    Nun fühle ich mich innerlich in der Zwichmühle.
    Ich denke darüber nach, den Insolvenzverwalter anzuschreiben, da ich gerne eine Stellungnahme dazu hätte, wie es sein kann, daß sein Mandant mit Seinem Wissen während der Insolvenz neue Schulden anhäuft. Zur Anzeige bringen möchte ich das eigentlich nicht, da habe ich ja nichts von.
    Am liebsten wäre mir eine Art Vergleich, d.h. die Rückstände werden z.B. abgestottert und dafür zeige ich nicht an...


    Erschwerend kommt die Erkrankung des KV dazu. Momentan ist er seit einigen Wochen trocken und wird wohl Mitte März eine Langzeittherapie antreten (die 2. in 2 Jahren). Ich kenne die Mechanismen in der Schwiegerfamilie genau. Wage ich, einen "bösen" Brief zu schreiben, ist das gleich für den KV wieder ein Grund, wieder zur Flasche zu greifen und ich bin dann Schuld (O-Ton Schwiegermonster nach Einrichtung der Beistandschaft: "jetzt hat der arme Kerl nur nochh 500€ monatlich für sich").


    Also bitte, Einschätzungen frei weg: was tun?? Klappe halten und weiterärgern oder Brief schreiben ?? :kopf
    Vielen Dank fürs Lesen!!

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius

  • für die Zeit fehlt dir die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Unterhalt - wieviel ist das ?
    Lohnt das den Streß & Aufwand ?

    Es geht um 8 x 213€, ein unglaublicher Haufen Kohle für mich. Dieses Gled hat er selbst verbraucht.

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    Konfuzius

  • Strafverfahren wg. Unterhaltspflichtverletzung werden meist beim ersten Mal eingestellt.
    In späteren Verfahren unter der Maßgabe, dass künftig Unterhalt geleistet wird.


    Da du inzwischen Unterhalt bekommst, sehe ich mit einer Anzeige "schwarz".


    :brille

  • Bitte mach dich nicht verantwortlich für seine Sauferei. Wenn du das Geld der Kinder (!!!) einforderst und er darin freudig eine Rechtfertigung fürs weitertrinken sieht, dann ist das nicht deine Schuld!!!!!

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Wovon lebt er jetzt? ALG I müßte ja zu Ende sein - bzw. hast du überhaupt eine Chance ?

    ALG I endet nun, keine Ahnung, wie es weitergeht.
    Ich sehe halt nur die Möglichkeit, dass seine nicht ganz arme Familie in die Bresche springt um Ihn vor einer Anzeige zu bewahren, ist aber irgendwie Erpressung, oder?
    :motz:

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    Konfuzius

  • Also bitte, Einschätzungen frei weg: was tun?? Klappe halten und weiterärgern oder Brief schreiben ?? :kopf
    Vielen Dank fürs Lesen!!

    Bevor du irgendwas tust,was du am ende bereust,würde ich mir erstmal handfeste Infos besorgen,d.h.
    wie das derzeitige Einkommen oder Vermögensverhältnisse sind. Eines muss dir auch klar sein, sein Selbstbehalt
    bleibt ihm auf jeden Fall.
    Gibt es denn schon einen vollstreckbaren Titel ?


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Gibt es denn schon einen vollstreckbaren Titel ?

    Ja, längst. Nutzt mir aber nichts, während der Privatinsolvenz werden alle Pfändungen ausgesetzt. Damit kann ich mir di Wände tapezieren.
    Ich finde das alles so ungerecht!

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius

  • Mein RA, der mich zu dem Zeitpunkt in der Sorgerechtssache betreute, forderte den Insolvenzverwalter 2 x schriftlich auf, dafür Sorge zu tragen, dass der KV den Kindsunterhalt bezahlt. Es kam nie eine Reaktion.


    Auch habe ich meinen Ex-Mann mehrmals mündlich gebeten, doch bitte den Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Er jedoch war der Meinung, dass der Vorschuss, den ich mittlerweile von der Stadt erhielt, ausreichend sei.

    Er ist aber tatsächlich vom März bis Oktober, also bis zum Einrichten der Beistandschaft, nicht geleistet wórden.

    Ist das der Beistandschaft bekannt ?


    Beistandschaft kann ab dem Zeitpunkt wo dein EX eine schriftliche Aufforderung bekommen hat Unterhalt nachfordern.


    Wichtig ist erst mal das die laufenden Zahlungen stehen, am günstigsten wäre direkt vom ALG abgezogen werden hier ändert sich ja leider auch immer die zuständige Stelle je nach Länge der Arbeitslosigkeit.

    Am liebsten wäre mir eine Art Vergleich, d.h. die Rückstände werden z.B. abgestottert und dafür zeige ich nicht an...

    Wie gesagt Unterhaltsrückstände kann Beistandschaft nachfordern eventuell Stunden oder Ratenzahlung vereinbaren wenn eine schriftliche Aufforderung zur Unterhaltszahlung vorliegt.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Ist das der Beistandschaft bekannt ?

    Ja. Nachfordern durfte sie nur einen Monat



    Wie gesagt Unterhaltsrückstände kann Beistandschaft nachfordern eventuell Stunden oder Ratenzahlung vereinbaren wenn eine schriftliche Aufforderung zur Unterhaltszahlung vorliegt.

    Die Beistandschaft hat wohl auch mit dem Insolvenzverwalter kommuniziert, war ergebnislos.

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius

  • Ja, längst. Nutzt mir aber nichts, während der Privatinsolvenz werden alle Pfändungen ausgesetzt. Damit kann ich mir di Wände tapezieren.
    Ich finde das alles so ungerecht!

    Betrifft nicht Unterhaltsleistungen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Betrifft nicht Unterhaltsleistungen

    Verstehe ich nicht ganz. Aber selbst wenn jetzt gepfändet würde, nutzt es nichts mehr, bei Ihm selbst ist ja jetzt nichts mehr zu holen.

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius

  • und Unterhalt geht vor Schuldentilgung


    Das ist ja auch der Grund, warum aus seinem AL-Geld nur Cents in die Schuldentilgung gehen. Nur hat er eben leider einen Teil des Unterhaltes einfach nicht gezahlt und für sich verbraucht.
    Ab März rutscht er in Hartz IV, es sei denn, aufgrund seiner vielen Krankheitsbedingten Ausfälle in 2011, wo er noch nicht mal in der Lage war, Vorstellungstermine wahrzunehmen, wird die Zahlung des ALG I verlängert.

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    Konfuzius

  • Alkoholismus ist Sch*, nur mal so am Rande.
    Ich weiß das man theoretisch, auch die Großeltern belangen kann, aber naja. Bei uns haben sie das auch nicht angeleiert, so richtig richtig finde ich das auch nicht.
    Und ja ich verstehe durchaus deinen Frust, ich rechne schon garnicht mehr nach...

  • Und ja ich verstehe durchaus deinen Frust, ich rechne schon garnicht mehr nach...

    Danke hierfür!
    Habe mich jetzt entschieden, ich schreibe den Insolvenzverwalter mal an, wie es denn sein kann, dass einer seiner Mandanten mit seinem Wissen nicht seiner (Kinds-)unterhaltspflicht nachgekommen ist.
    Wenigstens mal ein bischen ins Wespennest pieksen.. :thanks:

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius