Ohnmacht nach Sturz

  • Unser Kind ist mit seinem Vater und einigen Freunden für ein paar Tage im Ausland im " Schnee- Urlaub".


    Heute haben wir kurz telefoniert und mein Sohn erzählte mir, dass er gestern beim Schlittenfahren beim Abbremsen an irgendeinem Hang mit dem Kopf auf eine Spitze des Schlittens knallte und kurz ohnmächtig gewesen sein muss. Ihm fehlt auch im Gedächtnis eine kurze Zeitspanne: Er sah während des Abbremsvorgangs seinen Freund den Hang mit Schlitten hochgehen, als er wieder zu sich kam, war dieser Freund ohne Schlitten bei ihm. Also wird das mit der Ohnmacht wohl stimmen.


    Mein Sohn hatte hinterher starke Kopfschmerzen, heute nicht mehr, aber ihn schmerzt bei bestimmten Kopfbewegungen der Nacken. Die Erwachsenen interessierten sich laut Aussage meines Sohnes nicht dafür und gingen auch nicht zum Arzt, also wollte ich kurz seinen Vater sprechen, da ich mir Sorgen mache.


    Dieser reagierte sehr ungehalten und bestritt die Ohnmacht. Mein Sohn hörte auch, dass ein Freund dem KV während unseres Telefonats sinngemäß sagte: " Sag ihr, es gab gar keine Ohnmacht."


    Ich kann ja jetzt von Deutschland aus eh nichts machen, aber mich interessiert mal Eure Meinung. Ist es von mir übertrieben, mir darum Sorgen zu machen? Ist eine Ohnmacht ( und Nackenschmerzen) nach so einem Vorfall vollkommen unbedenklich und ein Arzt vollkommen unnötig?

  • Eine Ohnmacht ist nie unbedenklich.


    Diese kommt scheinbar aus dem Kopf und nicht aus dem Kreislaufsystem.
    Gehirnerschütterung?


    Bin kein Arzt aber wenn Du einen Teledoktor hast (Bei meiner KK gibt es sowas ) dann würde ich mal nachfragen.

  • hat dein sohn erzählt , ob er erbrochen hat?


    ich finde es nicht richtig , das der vater nicht zum arzt gegangen ist!! vor allem bei kurzzeitiger bewußtlosigkeit/eintrübung


    kannst du auf andere erwachsene einwirken?


    ganz liebe grüße und gute besserung


    rübli

  • Hallo,


    Bewusstlosigkeit mit retrograder Amnesie deuten auf eine Gehirnerschütterung hin. Anhaltende Nackenschmerzen können Hinweis auf eine knöchere Verletzung sein. Nein, ich finde nicht, dass Du übertreibst. Vielmehr gehe ich davon aus, dass der Vater seine Pflichten nicht sehr genau nimmt. Wie lange sind die noch weg? Mehrere Tage? Und was sagt euer Sohn?


    Ich würde den Vorfall dokumentieren, sofort zum Kinderarzt gehen und den Vater klar darauf hinweisen, dass in so einem Fall bestimmte Maßnahmen erforderlich sind und er in eklatanter Weise seine Aufsichtspflicht verletzt. Je nach Konstellation der Sachlage bei euch (Sorgerecht, ABR etc.) würde ich diesen Vorfall zum Anlass nehmen, künftig solche Fahrten zu untersagen, sofern nicht sichergestellt ist, dass der Vater seine Pflichten erfüllt.


    Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber so ein Sturz kann auch Folgen haben, die man nicht sofort sieht sondern erst Tage später. Mir ist solch ein Verhalten völlig unverständlich.

  • klar, kannst du von hier aus nichts ausrichten, aber das sich dort keiner kümmert und interessiert würde mich auch wütend machen. wann kommt dein sohn nach hause?? ich würd das auf jeden fall abchecken lassen und ihn einem arzt vorstellen. deinem ex mann würd ich ja was erzählen....

  • Ist es von mir übertrieben, mir darum Sorgen zu machen?

    Nein, keinesfalls, Sorgen machen gehört zum Elternsein einfach dazu.


    Aber zum Glück ist das Kind ja nicht alleine unterwegs, sondern der Vater ist dabei.
    Und der wird vor Ort die Lage schon richtig beurteilen.

  • Ich finde deine Sorge berechtigt und würde sofort veranlassen, dass Kind abzuholen oder hinzufahren und zu einem Arzt zu bringen :daumen


    Find das Verhalten von dem KV, wenn es sich wirklich alles so abgespielt, absolut unverantwortlich :radab:kotz

  • hat dein sohn erzählt , ob er erbrochen hat?


    Er hat nicht erbrochen. " Nur" die Ohnmacht, Kopfschmerzen und Nackenschmerzen je nach Kopfbewegung ( ich glaube, wenn er nach oben guckt).


    Wie lange sind die noch weg? Mehrere Tage?


    Bis Dienstag Abend.


    Und was sagt euer Sohn?


    Er hat jetzt ( leider nicht unbegründete) Angst vor allen Erwachsenen, weil er sich gewagt hat, mir das zu erzählen.


    Ich würde den Vorfall dokumentieren, sofort zum Kinderarzt gehen und den Vater klar darauf hinweisen, dass in so einem Fall bestimmte Maßnahmen erforderlich sind und er in eklatanter Weise seine Aufsichtspflicht verletzt.


    Ich werde ihm noch eine entsprechende SMS schicken, denn telefonieren wird er mit mir nicht mehr. Er hat das sehr kurze Telefonat vorhin mit dem ( ausgesprochenen) " LMAA" beendet und aufgelegt. Als ich eine halbe Stunde später nochmal anrief, wurde ohne einen Ton sofort wieder aufgelegt.


    Je nach Konstellation der Sachlage bei euch (Sorgerecht, ABR etc.) würde ich diesen Vorfall zum Anlass nehmen, künftig solche Fahrten zu untersagen, sofern nicht sichergestellt ist, dass der Vater seine Pflichten erfüllt.


    Auch darüber muss ich mir künftig Gedanken machen. Wie soll ich das Kind ruhigen Gewissens nochmal mitfahren lassen?


    Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber so ein Sturz kann auch Folgen haben, die man nicht sofort sieht sondern erst Tage später.


    Darüber darf ich gar nicht nachdenken, weil ich unserem Kind jetzt und hier nicht weiterhelfen kann. :flenn


    Aber zum Glück ist das Kind ja nicht alleine unterwegs, sondern der Vater ist dabei.
    Und der wird vor Ort die Lage schon richtig beurteilen.


    Ihn darfst du nicht mit normalen Maßstäben messen. Es wurde auch schon mal ein Urlaub gerichtlich untersagt, weil der KV sich dem Kind gegenüber eben nicht immer optimal verhält.
    In diesem Fall vermute ich, dass er die bequemste und billigste Lösung wählt, weil er keine Auslands- Krankenversicherung hat.


    Ich finde deine Sorge berechtigt und würde sofort veranlassen, dass Kind abzuholen oder hinzufahren und zu einem Arzt zu bringen :daumen


    Das geht nicht so einfach, da sie im Ausland sind.


    Find das Verhalten von dem KV, wenn es sich wirklich alles so abgespielt, absolut unverantwortlich :radab :kotz


    Wenn mein Sohn das so schildert, ist es auch so gewesen. ;)

  • nen


    Wie alt ist eigentlich der Knabe?
    Ob eine Ohnmacht stattgefunden hat, können letztlich alle beurteilen, nur der Betroffene nicht. Sein Blackout kann auf einer Ohnmacht beruhen, klar. Muss aber nicht.
    Was macht man in so einer Situation? Ruhe, schlafen. Beobachten, ob erbrochen wird.


    Vater und andere Erwachsene vor Ort scheinen kein Problem zu sehen. Da jetzt allen Anwesenden eine Sorglosigkeit vorzuwerfen, ist problematisch.Wenn augenscheinlich eine Sache wäre, müsste vor Ort schon wer reagieren. Das ist zu erwarten.
    Im Sport, im Winterurlaub kommt es letztlich beständig zu so Situationen. Beim Kicken auf der Straße bekommt man den Ball gegen den Kopf geschossen. Auch da kann einer benommen sein. Auch da kann es theoretisch zur Wirbelverletzung kommen. Fahre ich da jedes mal zur Notaufnahme? Oder wenn ein Kind mit dem Fahrrad gefallen ist?


    Für eine Auslandskrankenversicherung muss übrigens ich als Betreuungselternteil sorgen. Wenn der Umgangselternteil das bei der Urlaubsbuchung nicht macht, muss ich da ran.
    Grundsätzlich: Entweder ich vertraue dem Umgangselternteil, dass es in der Lage ist, so Sachen zu händeln. Und glaube dann auch, wenn es erklärt, es sei alles in Ordnung.
    Oder ich stelle das infrage. Dann darf ich dem Umgangselternteil das Kind aber nicht mehr anvertrauen und muss das ggfls. vor Gericht durchsetzen. Sonst mache ich mich doch verrückt und "drehe am Rad", wenn so Infos kommen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • dass er die bequemste und billigste Lösung wählt, weil er keine Auslands- Krankenversicherung hat.


    Von welchen Ausland sprechen wir denn?


    In Europa wird jeder behandelt. Man muss eben alles ausfüllen.

  • Wie alt ist eigentlich der Knabe?


    Er ist 10 Jahre alt.


    Ob eine Ohnmacht stattgefunden hat, können letztlich alle beurteilen, nur der Betroffene nicht.


    Es war kein Erwachsener dabei. Das Kind, das später dazu kam, spricht kein Deutsch, sie konnten sich also nicht darüber unterhalten.


    Da jetzt allen Anwesenden eine Sorglosigkeit vorzuwerfen, ist problematisch.


    Damit magst du Recht haben. Es gab nur abgesehen vom aktuellen Vorfall schon viele andere in der Vergangenheit, ich kenne also die Einstellung des KV und die seiner Freunde.


    m Sport, im Winterurlaub kommt es letztlich beständig zu so Situationen. Beim Kicken auf der Straße bekommt man den Ball gegen den Kopf geschossen. Auch da kann einer benommen sein. Auch da kann es theoretisch zur Wirbelverletzung kommen. Fahre ich da jedes mal zur Notaufnahme? Oder wenn ein Kind mit dem Fahrrad gefallen ist?


    Nein, jedes Mal wohl nicht. Wäre ich aber dabei gewesen, wüsste von der Ohnmacht ( sofern sie stattgefunden hat, denn du meinst ja, das Kind kann es nicht unbedingt richtig beurteilen), den anschließenden Kopf- und Nackenschmerzen, würde ich sicherheitshalber einen Arzt aufsuchen.


    Für eine Auslandskrankenversicherung muss übrigens ich als Betreuungselternteil sorgen.


    Danke, das wusste ich noch nicht. Ich habe eine ADAC- Familienversicherung für Auslandskrankenschutz, bin aber davon ausgegangen, dass diese nicht greift, wenn nicht ich als Versicherungsnehmer mit dem Kind verreise.
    Der Name des Kindes ist glaube ich nicht mal irgendwo hinterlegt. :hae:


    Wenn der Umgangselternteil das bei der Urlaubsbuchung nicht macht, muss ich da ran.


    Der KV hat das erst beim Losfahren beiläufig erwähnt. Er wollte die Krankenversicherungskarte des Kindes haben, die ich ihm nicht gab, weil ich sie nach dem letzten Urlaub nicht zurückbekam und mit dem damals kranken Kind nicht mehr so einfach zum Arzt konnte. Lange unangenehme Geschichte, zu der ich hier letzten Sommer auch einen Thread hatte. Ich gebe die Karte deshalb nicht mehr heraus, aber ohnehin findet der Urlaub ja im Ausland statt. In diesem Zusammenhang erwähnte er dann, dass er keinen Auslandskrankenschutz habe.


    Grundsätzlich: Entweder ich vertraue dem Umgangselternteil, dass es in der Lage ist, so Sachen zu händeln.


    Nein, ich vertraue ihm nicht!


    Von welchen Ausland sprechen wir denn?


    In Europa wird jeder behandelt. Man muss eben alles ausfüllen.


    Sie sind in der Schweiz. Heißt das, die gesetzliche Krankenversicherung würde das zahlen?

  • Anhaltende Nackenschmerzen können Hinweis auf eine knöchere Verletzung sein.


    Hmm, also ich würde denken, daß das wahrscheinlichste sein würde, daß es aufgrund einer schnellen Beschleunigung im Halswirbelsäulenbereich ( positiv oder negativ ) eine muskuläre Verspannung wäre.7


    Da ja eine Bewusstlosigkeit im Raum steht, gehe ich davon aus, daß der Junge auf dem Kopf aufgeschlagen ist.


    Was ein Kinderarzt machen würde? Im Zweifel den Jungen für 1-2 Tage aufnehmen, um zu schauen, was passiert und um sich abzusichern.


    Dem Jungen hätte das den Urlaub versaut.


    Ich weiß ja nicht, inwieweit der Junge in den Streit zwischen den Eltern involviert ist, aber Kinder bekommen immer von Streitigkeiten viel mehr mit als man denkt.


    Wenn der Junge beim Vater ist, muss man nunmal darauf vertrauen, daß der macht, was er in dem Moment für das Beste hält.


    Männer sind da ja oft härter im Nehmen, da wird halt man gesagt: Stell Dich nicht so an und weiter gehts.


    Der wird dem Jungen schon nicht absichtlich schaden, immerhin hat er ihn in den Urlaub mitgenommen um gemeinsam eine schöne Zeit zu haben.


    Jetzt noch zum Arzt zu gehen, wenn Dein Sohn keine Beschwerden hat macht keinen Sinn.


    Röntgenstrahlung verursachen Krebs...nur mal so als Hinweis...

  • Jetzt noch zum Arzt zu gehen, wenn Dein Sohn keine Beschwerden hat macht keinen Sinn.


    Aus dem Grund war ich auch nicht mehr beim Arzt.


    Der wird dem Jungen schon nicht absichtlich schaden


    Man kann auch unabsichtlich schaden, weil man einfach zu bequem ist, einen Arzt aufzusuchen, oder weil man nicht genügend aufpasst. Das war schon öfter der Fall. Ich mache mir ja nicht grundlos Sorgen und würde zu gerne Vertrauen haben und abschalten dürfen, wenn das Kind beim KV ist. Aber mehr möchte ich jetzt dazu nicht schreiben.


    Vielen Dank Euch allen für Eure Antworten, mir hat das am Sonntag sehr weitergeholfen!

  • Ich möchte ja nur zu bedenken geben, daß es einem Kind auch schadet, wenn man wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt rennt oder ( noch viel Schlimmer ) wenn man einem Kind das Gefühl vermittelt, daß der Vater sich nicht ausreichend kümmern kann oder will.
    Und NEIN, ich sage NICHT, daß Du das machst!