Die Vorgeschichte ist hier zu finden: Wenn nach 3 Jahren die Erleuchtung kommt...
Ansonsten hier eine kleine Zusammenfassung: Ex trennt sich von mir während der Schwangerschaft. Mehrere Kontaktversuche sind fehlgeschlagen. Vaterschaft wurde anerkannt, Unterhalt wird seit Anfang an bezahlt. Kontakt zum Kind bisher nur einmal, das war 2008, seither Funkstille.
Nun versuche ich seit März letzten Jahres Kontakt mit der Mutter aufzubauen. Jugendamt wurde im Oktober eingeschaltet. 2 Kontaktversuche wurden vom Jugendamt unternommen. Der erste wurde von meiner Ex ignoriert, erst beim zweiten meldete sie sich telefonisch. Ihre Aussage: Sie möchte weiterhin, dass kein Umgang zwischen mir und meinem Sohn stattfindet, da die bisherigen Kontaktversuche nicht so gut verliefen und sie das meinem Sohn nicht zumuten möchte.
Es sei hierbei nochmal erwähnt, dass ich meinen Sohn bisher einmal im jahre 2008 gesehen habe und seither auch keine Kontaktversuche unternommen wurden. Der Mitarbeiter vom Jugendamt bzw. vom Allgemeinen Sozialen Dienst meinte, dass er dann auch nichts mehr tun könne und er mir einen Gang vor das Gericht empfiehlt. Die Aussagee der Mutter ist in deren System gespeichert und wird bei Gericht dann für mich verwendet werden. Die Chancen würden auch sehr gut für mich stehen.
Nun habe ich zuerst einmal einige Nächte darüber schlafen müssen. Unteranderem deshalb, weil der Mitarbeiter vom ASD auch meinte, dass selbst über das Gericht ein Umgang nur schwer durchzusetzen sei, wenn die Mutter das partou nicht wolle.
Ich aber muss sagen dass schon die 3 bzw. 4 verstrichenen Jahre schon ein Fehler waren und ich ganz gewiss nicht auf den Umgang verzichten möchte, zumal ich ja auch von Anfang an Unterhalt bezahle.
Nur stellen sich mir verschiedene Fragen, wie das jetzt abläuft:
- Brauche ich einen Anwalt dafür? Beim Antrag stellen hilft mir ja ein Rechtspfleger im Amtsgericht und der Rest bedarf ja keines Anwalts. Problem ist hierbei auch, dass ich keine finanzielle Reserven habe, um den Anwalt zu bezahlen.
- Das wiederum lässt auch die Frage auftauchen, wie teuer so ein Verfahren wird? Ich las hier teils von ca. 300 Euro und sollte ein Gutachter dazu kommen, würde es dann vierstellig werden.
- Was, wenn die Mutter sich auch nicht durch das Gericht belehren lässt und weiterhin gegen den Umgang ist (Vielleicht auch den Umgang sabotiert, sprich den Kleinen gegen mich auffhetzt usw.)? Klar kann ich dann wieder dagegen klagen, aber ob das Sinn macht ist ne andere Frage, zumal ich nicht klein beigeben möchte.
Stehe also momentan etwas arg im Regen.