Umgang wird verweigert, nun Klage

  • Die Vorgeschichte ist hier zu finden: Wenn nach 3 Jahren die Erleuchtung kommt...


    Ansonsten hier eine kleine Zusammenfassung: Ex trennt sich von mir während der Schwangerschaft. Mehrere Kontaktversuche sind fehlgeschlagen. Vaterschaft wurde anerkannt, Unterhalt wird seit Anfang an bezahlt. Kontakt zum Kind bisher nur einmal, das war 2008, seither Funkstille.


    Nun versuche ich seit März letzten Jahres Kontakt mit der Mutter aufzubauen. Jugendamt wurde im Oktober eingeschaltet. 2 Kontaktversuche wurden vom Jugendamt unternommen. Der erste wurde von meiner Ex ignoriert, erst beim zweiten meldete sie sich telefonisch. Ihre Aussage: Sie möchte weiterhin, dass kein Umgang zwischen mir und meinem Sohn stattfindet, da die bisherigen Kontaktversuche nicht so gut verliefen und sie das meinem Sohn nicht zumuten möchte.


    Es sei hierbei nochmal erwähnt, dass ich meinen Sohn bisher einmal im jahre 2008 gesehen habe und seither auch keine Kontaktversuche unternommen wurden. Der Mitarbeiter vom Jugendamt bzw. vom Allgemeinen Sozialen Dienst meinte, dass er dann auch nichts mehr tun könne und er mir einen Gang vor das Gericht empfiehlt. Die Aussagee der Mutter ist in deren System gespeichert und wird bei Gericht dann für mich verwendet werden. Die Chancen würden auch sehr gut für mich stehen.


    Nun habe ich zuerst einmal einige Nächte darüber schlafen müssen. Unteranderem deshalb, weil der Mitarbeiter vom ASD auch meinte, dass selbst über das Gericht ein Umgang nur schwer durchzusetzen sei, wenn die Mutter das partou nicht wolle.


    Ich aber muss sagen dass schon die 3 bzw. 4 verstrichenen Jahre schon ein Fehler waren und ich ganz gewiss nicht auf den Umgang verzichten möchte, zumal ich ja auch von Anfang an Unterhalt bezahle.


    Nur stellen sich mir verschiedene Fragen, wie das jetzt abläuft:


    - Brauche ich einen Anwalt dafür? Beim Antrag stellen hilft mir ja ein Rechtspfleger im Amtsgericht und der Rest bedarf ja keines Anwalts. Problem ist hierbei auch, dass ich keine finanzielle Reserven habe, um den Anwalt zu bezahlen.


    - Das wiederum lässt auch die Frage auftauchen, wie teuer so ein Verfahren wird? Ich las hier teils von ca. 300 Euro und sollte ein Gutachter dazu kommen, würde es dann vierstellig werden.


    - Was, wenn die Mutter sich auch nicht durch das Gericht belehren lässt und weiterhin gegen den Umgang ist (Vielleicht auch den Umgang sabotiert, sprich den Kleinen gegen mich auffhetzt usw.)? Klar kann ich dann wieder dagegen klagen, aber ob das Sinn macht ist ne andere Frage, zumal ich nicht klein beigeben möchte.


    Stehe also momentan etwas arg im Regen. :(

  • Hallo Kernos,


    ich denke, Du machst Dir zu viele Danken in dem Sinne: "Was passiert wenn .... / Was passiert, wenn nicht ...."


    Es gibt keine Garantie, dass etwas gelingen wird. Deine Aufgabe sollte es sein, Dein Ziel zu verfolgen. Dein Ziel sollte sein, den Umgang zu erreichen. Die ersten Schritte, Dich an das Jugendamt zu wenden und um Vermittlung zu bitten, hast Du getan. Der nächste Schritt ist der, sich an das Gericht zu wenden. Einen Antrag musst Du nicht über einen Anwalt stellen, Du kannst Dich auch an die Rechtsantragsstelle Deines Amtsgerichtes wenden.


    Ein Gericht wird dann eine Anhörung anberaumen (nach dem Gesetz innerhalb von 4 Wochen) und sich die Sicht beider Parteien anhören. Das Gericht wird in der Verhandlung der Mutter deutlich machen, dass Dir ein Umgangsrecht zusteht.


    Dann wird halt eben -je nach Konstellation des Falles- vorgegangen und Euch z.B. eine Vermittlung über eine Beratungsstelle oder das Jugendamt vorgeschlagen.


    Da Du seit längerer Zeit keinen Kontakt zum Kind hattest, wird es eine schrittweise Anbahnung der Besuchskontakte geben. Ergo -> Es werden mit Sicherheit nciht gleich ganze Wochenenden beschlossen.


    Geh da ran und viel Erfolg


    Der Kater :brille

  • Scheibenkleister...


    Hast du der Mutter bereits eine Umgangvereinbarung als Einschreiben (mit Frist) geschickt?
    Also ein von dir schriftlich ausgearbeiteter Vorschlag, wie der Kontakt angebahnt werden und sich weiter entwickeln könnte?
    Welche Vorstellungen/Möglichkeiten hast du?


    Diese Fragen für dich beantwortet zu haben ist wichtig, denn bei einer evtl. Kage ist es ja sinnvoll, wenn du konkrete Angaben machen und nachweisen kannst, dass du bisher erfolglos versucht hast, Umgang mit eurem Kind zu leben.

  • Hallo Kernos,


    es tut mir sehr leid, dass Du Dein Kind nicht sehen kannst. Aber ich finde es sehr gut, dass Du dafür kämpfst.
    Wenn Dein Kind größer ist und nicht mehr direkt unter dem Einfluss der KM steht, dann möchte es Dich vielleicht sehen. Dann kannst Du ihm beweisen, dass Du gekämpft hast und das Kind Dir wichtig ist. Dann kann die KM viel erzählen, hierfür gibt es Unterlagen. Dann habt ihr beide vielleicht eine gemeinsame Zukunft, wenn es älter ist.
    Aber wenn Du gar nix machst, dann denkt Dein Kind vielleicht, das es Dir nicht wichtig genug war.
    Also ich würde alles dafür tun, und beharrlich bleiben. Ist doch schliesslich Dein Kind.
    Klar ist es schade um die vergeudete Zeit, aber am Ende spielt sie dann trotzdem für Dich.


    Viel Glück!
    LG
    Lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Hallo,


    ich habe eine ähnliche Ausgangslage. Während der Schwangerschaft getrennt, Kind anerkannt und seit dem Geburtsmonat Kindesunterhalt bezahlt.


    Ich will auch Umgang mit meinem Kind und will voll als Vater für das Baby da sein. Derzeit lässt es die KM nicht zu.


    Derzeit lasse ich mich noch vom JA hinhalten, die bereits ein Einzelgespräch mit der KM geführt haben. Sie werden jetzt ab Februar einen begleitenden Umgang arrangieren und dann soll es verbindliche Vereinbarungen zum Umgang geben.


    Ich habe die Klage hinten angestellt, um wieder einmal zu demonstrieren, dass ich an friedlichen und außergerichtlichen Einigung interessiert bin. Das Kind ist im September geboren.


    Sollte es in irgendeiner Weise im Februar stocken, wir mit dem JA nicht weiter kommen. Werde ich sofort klagen. Meine Geduld ist auch total am Ende. Und von daher würde ich mir an deiner Stelle auch eine Frist setzen zu der du dann auf jeden Fall klagst.

  • Hast du der Mutter bereits eine Umgangvereinbarung als Einschreiben (mit Frist) geschickt?
    Also ein von dir schriftlich ausgearbeiteter Vorschlag, wie der Kontakt angebahnt werden und sich weiter entwickeln könnte?
    Welche Vorstellungen/Möglichkeiten hast du?

    Möglichkeiten habe ich nicht viele, da mir unteranderem die Anschrift meiner Ex nicht bekannt ist, diese auch nicht m Telefonbuch zu finden ist und ich keine Dritten mit in diesen "Vorfall" ziehen möchte/kann. Ich habe nur die Möglichkeit, sie über Facebook anzuschreiben (Bin dort aber nicht mit ihr bfreundet) und habe von dort auch bisher nur einmal eine Antwort bekommen auf die zahlreiche Briefe (Das war vor knapp nem Jahr).


    Ich hab ihr jetzt halt noch eine Frist bis zum 5. Februar geschickt (Eine Empfehlung des ASD-Mitarbeiters), dass man sich bis dahin auch nochmal über den ASD einigen kann und es ansonsten vor Gericht geht.


    Sie blockiert ja vollständig meine Versuche, mit ihr in Kontakt zu kommen und da auch das Jugendamt keine Erfolg gebracht hat, bleibt mir, wie Lale und Katze schon geschrieben haben, eigentlich nur der Weg vor Gericht.


    Dass ich mir da viele Gedanken mache weiss ich, aber lieber mache ich mir im Vorfeld zuviele Gedanken wie dass ich nachher dastehe und mir denke "Warum ist dir das nicht früher eingefallen?".


    Bzgl. der Anschrift stellt sich auch die Frage, ob ich diese zwingend bei der Antragsstellung brauche oder ob die das Gericht auch über das Jugendamt einholen kann

  • Aber das Jugendamt hat ihre Anschrift, oder?


    Je vernünftiger deine Vorschläge sind, desto größer die Chance, dass du langfristig für euer Kind als Vater da sein kannst.


    Z. B. Kennenlernen beim Kinderschutzbund und 5 bis 10 wöchentliche betreute Umgänge. Dannach 2 Nachmittage/Woche nach dem Kindergarten und/oder 1 Nachmittag und ein halber Tag am Wochenende. Ab Juni/Juli 1 oder 2 Nachmittag nach dem Kindi und 1 Tag am Wochenende; der 2. Weihnachtsfeiertag bei dir. Erste angedachte Übernachtung im Herbst. Ab da 2 Nachmittage nach dem Kindi und jedes 2. WE. - Vielleicht möchtest du langfristig mehr Kontakt mit eurem Kind? Soll es auch unter der Woche bei dir schlafen?

  • Die Mutter blockiert ja komplett. Sie hatte nur vor ner Woche den telefonischen Kontakt mit dem ASD und mehr nicht (Mal die Beistandschaft und die Sache mit Anerkennung/Unterhalt vorne weggelassen). Bei dir ist es ja so, dass se zumindest mit dem Jugendamt redet.


    Da spricht dann auch erstmal nichts dagegen, mit einer Klage zu warten. Aber wenns so ist bei mir gibt es da nicht mehr viel zu warten. Zumal ich ihr ja auch nochmal ne Frist gestellt hab, ehe das ans Gericht geht.



    Aber das Jugendamt hat ihre Anschrift, oder?


    Je vernünftiger deine Vorschläge sind, desto größer die Chance, dass du langfristig für euer Kind als Vater da sein kannst.


    Z. B. Kennenlernen beim Kinderschutzbund und 5 bis 10 wöchentliche betreute Umgänge. Dannach 2 Nachmittage/Woche nach dem Kindergarten und/oder 1 Nachmittag und ein halber Tag am Wochenende. Ab Juni/Juli 1 oder 2 Nachmittag nach dem Kindi und 1 Tag am Wochenende; der 2. Weihnachtsfeiertag bei dir. Erste angedachte Übernachtung im Herbst. Ab da 2 Nachmittage nach dem Kindi und jedes 2. WE. - Vielleicht möchtest du langfristig mehr Kontakt mit eurem Kind? Soll es auch unter der Woche bei dir schlafen?

    Das Jugendamt hat die Anschrift. Zumal sie ja auch eine Beistandschaft hat. Ich wusste nur nicht, inwieweit das Gericht Daten beim JA/ASD einholen kann. Mach mir wohl wieder zuviele Gedanken... :(


    Vorschläge? Hab schon das ein oder andere gelesen, aber das war alles nicht so konkret und durchdacht wie dein Vorschlag das jetzt ist 8Danke dafür!). Ich persönlich dachte, dass man anfang ein paar betreute Umgänge beim ASD hat, danach mehrmals die Woche eine Stunde und es dann weiter ausbaut bis hin irgendwann zum übernachten in ferner Zukunft.


    Langfristig möchte ich so viel Kontakt wie möglich. Aber bisher habe ich gelesen, dass so der Standard alle 2 Wochen ein We ist und ein Nachmittag unter der Woche (Klar, nicht gleich am Anfang, aber eben in ferner Zukunft). Damit hab ich mich auch irgendwie schon abgefunden, weil ich nicht die Möglichkeit sah,d ass es mehr geben wird/kann.


    Bin ja froh wenn ich ihn überhaupt jetzt mal sehen darf.

  • Das Jugendamt ist eingeschaltet. Da braucht es keine privaten Vorschläge mehr. Das gespräch wurde ja von der mutter abgelehnt. Jetzt hilft wirklich nur noch die Klage.
    Bei niedrigem Einkommen hast Du Chancen auf Verfahrenskostenhilfe. 1. Schritt wäre, beim (so in den meisten Bundesländern) Amtsgericht einen Beratungsschein zu holen. Den trägst Du zu einem 2. Schritt Fachanwalt für Familienrecht. Mit dem klärst du das mögliche Vorgehen und auch den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Fraglich halt ob ein Anwalt für sowas wirklich nötig ist? Die einen sagen ja, die anderen nein. Oder wäre das jetzt nur, um sich mal vorab einen Überblick über die rechtliche Lage zu holen?

  • Das schon, aber man kann bei ihr ganz stark davon ausgehen, dass sie sich vehement dagegen wehren wird. Sei es dass sie meinen Sohn negativ gegen mich beeinflusst und er dann sagt, er will nicht zu mir. Oder eben anderweitig dafür sorgt, dass der Umgang nicht stattfindet. Sind aber nur (begründete) Bedenken. Erst schauen, wie es wirklich läuft.

  • Hi,


    Sie kann nicht "andersweitig dafür sorgen, dass der Umgang nicht stattfindet."
    Wenn es eine Regelung gibt, ist sie dazu gezwungen diese einzuhalten. Ausfälle muss sie durch ärztliche Atteste belegen. Das heißt, den Umgang darf sie nur aussetzten, wenn das Kind krank ist oder sie im Urlaub mit Kind ist.


    Grüße,
    Romi

  • Da braucht es keine privaten Vorschläge mehr. Das gespräch wurde ja von der mutter abgelehnt.


    Mir wäre es trotzdem wichtig, meine Kommunikationsbereitschaft nachweisen zu können; also: freundlicher Brief (Einschreiben/Rückantwortschein) ans JA, mit der Bitte, den beiliegenden Brief und die Umgangsvereinbarung an die Mutter weiterzuleiten und mir schriftlich mitzuteilen, wann der Brief weitergeleitet wurde, Anlage Umgangsvereinbarung und Brief an die Mutter in zweifacher Ausfertigung (Mutter u. JA).


    In dem Brief an die Mutter würde ich erst mal "nur" die betreuten Umgänge und das Angebot einer Mediation erwähnen (wenns schon über das JA laufen muss).


    Auf die zwei bis drei Wochen kommt es auch nicht mehr an.
    Die Zeit könnte der TE aber gut dazu nutzen, sich über seine Vorstellungen/Möglichkeiten etc. klar zu werden, um diese bei Gericht entsprechend vortragen zu können. - Und ich würde schon dazu raten, fachanwältliche Hilfe zu nutzen.

  • Einschreiben mit Rückantwort sind sicherlich kein Nachweis über ein freundliches Kommunikationsangebot. Viel aggressiver und bedrohlicher geht es kaum.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Fraglich halt ob ein Anwalt für sowas wirklich nötig ist? Die einen sagen ja, die anderen nein. Oder wäre das jetzt nur, um sich mal vorab einen Überblick über die rechtliche Lage zu holen?


    Mit Anwalt ist man IMMER besser beraten.


    Der klärt Dich auf und sagt Dir im Zweifel auch, welche Taktik die klügste ist.


    Wenn Du wenig verdienst kostet der Dich gerade mal 10€.


    @Volley: Das Einschreiben ging ans Jugendamt, die sollten den Brief dann normal weiterleiten.

  • @Volley: Das Einschreiben ging ans Jugendamt, die sollten den Brief dann normal weiterleiten.


    Klar. Hab ich gelesen. Eben darum die Aussage: Provokanter und aggressiver geht es kaum.

    Fraglich halt ob ein Anwalt für sowas wirklich nötig ist? Die einen sagen ja, die anderen nein. Oder wäre das jetzt nur, um sich mal vorab einen Überblick über die rechtliche Lage zu holen?



    Du kannst Dich je nach Klage allein vertreten. ABER Du hast dann im Verfahren keine rechtliche Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Das darf nur der Anwalt. Je nach Verlauf des Prozesses (und wie der Richter drauf ist) verlierst Du den Prozess, weil Du diesen nötigen Antrag im Verfahren nicht stellen darfst. Menschlicher Mumpitz, aber juristisch korrekt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Fraglich halt ob ein Anwalt für sowas wirklich nötig ist? Die einen sagen ja, die anderen nein. Oder wäre das jetzt nur, um sich mal vorab einen Überblick über die rechtliche Lage zu holen?


    Immer mit Anwalt vor Gericht! Da zu sparen, hieße am falschen Ende zu sparen. Bei geringem Einkommen/hoher Belastung ist eine Prozesskostenhilfe möglich... Das Ausfüllen des Antrages (PKH) und Einreichen ist auf jeden Fall kostenfrei und mehr als "nein" kannste im schlimmsten Fall nicht erreichen... Ansonsten kriegste den Anwalt und die Prozesskosten bezahlt, du musst lediglich einen Anteil von 10 euro beim RA bezahlen....

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Einschreiben mit Rückantwort sind sicherlich kein Nachweis über ein freundliches Kommunikationsangebot. Viel aggressiver und bedrohlicher geht es kaum.

    Zum nochmaligen Verständnis: Das Einschreiben geht an das Jugendamt, mit einem freundlichen Brief für das JA. Inhalt: den beiliegenden Brief (Anlage zum Schreiben an das JA) bitte an die Mutter weiterzuleiten, die Bitte um vermittelnde Gespräche, etc.


    Benötige ich für mich einen Nachweis, daß ein Brief abgesandt wurde, was mach ich dann, wenn ein Einschreiben aggressiv und bedrohlich ist? - Vorschlag bitte.


    Ich empfände es als aggressiver, wenn direkt zu Gericht gegangen wird.

  • Benötige ich für mich einen Nachweis, daß ein Brief abgesandt wurde, was mach ich dann, wenn ein Einschreiben aggressiv und bedrohlich ist? - Vorschlag bitte.


    Wie wäre es, nach einer entsprechenden Zeit einfach beim JA nachzufragen, ob eine Reaktion der KM auf den Brief gekommen ist. Dann muss das JA ja wohl Stellung dazu nehmen, ob sie den Brief überhaupt abgesandt haben. Wenn es keine Reaktion gibt, dann kann man dem JA informationshalber ja gleich die Klage ankündigen. Die werden dann wahrscheinlich ja auch nichts dagegen haben.