Erfolgsmeldung!

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    heute möchte ich mal einer Erfolgsmeldung verbreiten. Nachdem unser Kindesunterhaltsverfahren nun 10 Monate gedauert hat, bekam ich heute den Gerichtsbeschluß von meiner Anwältin zugestellt.


    Die Freude ist groß, meinem Antrag auf Zahlung von 100% des Mindestunterhalten wurde vollumfänglich stattgegeben. :sonne Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.


    Das von ihm behauptete Wechselmodell ist ein Fantasiegebilde und wenn er mit seiner Selbstständigkeit nicht genügend Einkommen generieren kann, wird ihm nahegelegt, sich einen normal bezahlten sozialversicherungspflichtigen Job zu suchen. :respekt


    Er hat zwar nun noch eine 4 wöchige Beschwerdefrist, hier bleibt abzuwarten, ob er tatsächlich zum OLG geht. Trotzdem freue ich mich, nunmehr diese erste Hürde genommen zu haben. :party


    Der Gartenfrosch :wink


    Warte auf nichts im Leben. Am Ende ist es zu spät....


    Vertipper verschenke ich :rainbow:

  • Naja dann entspanne erst einmal ein bisschen! :) So ein Rechtsstreit kostet immer nicht nur Geld, sondern auch Kraft!

  • sich einen normal bezahlten sozialversicherungspflichtigen Job zu suchen.


    Hat er denn eine Ausbildung?


    Das Gericht müsste dann schon sagen könne, welcher Job dem Gericht da vorschwebt. Wenn er nun seinen Beruf als Musiker ausgibt, und Taxifahrer wird, kommt auch kein Unterhalt rüber. Den kann man nicht einmal auf einen Nebenjob verweisen, da Taxifahrer in der Regel schon eine 60-Stunden-Woche haben.


    lg


    Camper

  • erstmal :Flowers glückwunsch zur ersten hürde !!



    ach , camper , man hat es ihm "nahegelegt" ...nicht mehr und nicht weniger....dein kristallkugel-befrag-artigen-schwarzmalerein sind so daneben...gell, kannst dich auch mit keinem weib hier mal freuen ?? :kopf

  • Na supi Glückwunsch Gartenfrosch


    :daumen:daumen:daumen:daumen:daumen


    Viele :strahlen Grüße


    Thomas :winken:

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum :strahlen
    don't dream your life, live your dream :strahlen

  • ach , camper , man hat es ihm "nahegelegt" ...nicht mehr und nicht weniger....dein kristallkugel-befrag-artigen-schwarzmalerein sind so daneben...gell, kannst dich auch mit keinem weib hier mal freuen ??


    Ne, aufgrund der am Montag abgelaufenen Gerichtsverhandlung, und im übrigen auch aufgrund mehrer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes weiss ich, dass dem Unterhaltspflichtigen nichts Unmögliches abverlangt werden darf.


    Mit anderen Worten. Hat er eine abgeschlossene Berufsausbildung, dann kann man ihm auch fiktiv einen Vollzeitjob, aus eben diesem Beruf als Einkommen anrechnen. Das aber auch wiederum nur, wenn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt so ein Vollzeitjob vorhanden wäre, und man davon ausgehen könnte, dass ihn der Arbeitgeber aufgrund seiner bisherigen Erwerbsbiografie auch einstellen würde.


    Nun bin ich mir nicht sicher, ob der Kindesvater in Berufung geht. Hat er aber einen nur halbwegs vernünftigen Anwalt, dann setzt der - symbolisch gesehen - dem OLG das Messer auf die Brust.


    Mein Anwalt hat das am Montag mit dem Gutachter so gemacht, indem er ihn gefragt hat, welche Berufe denn ich ergreifen könnte. Es kam nur ein hilfloses Gestammel und das Wort "Pförtner" rüber. So steht es im Wortprotokoll.


    lg


    Camper

  • Super. Das freut mich für euch beide. :strahlen

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Vielen Dank für eure Glückwünsche! Ich bin auch erstmal erleichtert, obwohl ich mir fast sicher bin, das er noch zum OLG geht. Das ist dann zwar nervig, ich glaube aber nicht, daß er damit durchkommt.


    @Camper: Der Mann hat eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bankkauffmann und ein BWL Studium. Damit kann man Einkommen generieren, gell? Das er lieber auf einer Bühne rumspringt, ist seine Entscheidung, kann aber kein Grund sein, ein Kind in die Welt zu setzen und dann keine Verantwortung zu übernehmen, weil arbeiten doof ist.



    Der Gartenfrosch :wink


    Warte auf nichts im Leben. Am Ende ist es zu spät....


    Vertipper verschenke ich :rainbow:

  • Der Mann hat eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bankkauffmann und ein BWL Studium


    Schon sehe ich Deinen Fall aus einem ganz anderen Blickwinkel.


    Als Du ihn kennen und lieben gelernt hast, als Du mit ihm das Kind gezeugt hast. Was hat er da getan? Auch schon nur Musik gemacht, oder ist er da einem "ordentlichen" Beruf nachgegangen.


    lg


    Camper

  • Als Du ihn kennen und lieben gelernt hast, als Du mit ihm das Kind gezeugt hast. Was hat er da getan? Auch schon nur Musik gemacht, oder ist er da einem "ordentlichen" Beruf nachgegangen


    Ich rate mal und schieße ins Blaue:
    Da war es cool, dass er nicht so war wie alle anderen. Dass er nicht jeden Tag um 6:00 aufstehen musste. Dass er tagsüber vielleicht flexibel Zeit hatte für Mutter und Kind. Und was weiß ich noch alles.
    Das ist jetzt aber nicht mehr wichtig. Jetzt zählt nur noch, dass er genug Geld erwirtschaftet. So schnell kann ein Blickwinkel sich ändern ;)

  • Das ist jetzt aber nicht mehr wichtig. Jetzt zählt nur noch, dass er genug Geld erwirtschaftet. So schnell kann ein Blickwinkel sich ändern


    Das zählt aber dann, wenn der UET sich bis zum Bundesverfassungsgericht durchbeisst.


    Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nennt man so was. § 2 Abs 1 GG


    Wenn der BET schon während der Beziehung mit der Wahl der Entfaltung seiner Persönlichkeit einverstanden war, dann kann sie nicht nach Ende der Beziehung ihr Einverständnis zurück ziehen. Auch ein Gericht kann dann nicht fiktives Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis beim UET vermuten.


    lg


    Camper

  • Huch, da ist aber jemand gehässig unterwegs, gell? @3papa, du hat Recht, um 6 Uhr morgens brauchte er in der Regel nicht aufstehen, da war er nämlich meistens von seinen Sauftouren noch nicht zurück...falls er überhaupt zu Hause war.


    Allerdings ist das gar nicht die Frage. Es ist doch wohl unbestritten, daß ein Mensch, egal ob Männlein oder Weiblein, die Verantwortung für sein Kind übernehmen muß. Oder willst du das hier bestreiten? Womit der KV sein Geld verdient ist mir, gelinde gesagt, völlig egal. Von mir aus kann er sich so viel entfalten, wie er will. Trotzdem ist er ein Vater, dessen Kind nicht von alleine groß wird. Ich gehe ebenfalls den ganzen Tag arbeiten um Sohn und mich zu ernähren. Dann kann der KV das wohl auch. Oder vertrittst du auch die Ansicht, daß er sich nicht mehr kümmern muß, weil ich ja genug Geld verdiene? :nixwieweg



    Der Gartenfrosch :wink


    Warte auf nichts im Leben. Am Ende ist es zu spät....


    Vertipper verschenke ich :rainbow:

  • ach gartenfrosch lass sie granteln udn freu dich erst mal in ruhe!


    glückwunsch :blume

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Oder vertrittst du auch die Ansicht, daß er sich nicht mehr kümmern muß, weil ich ja genug Geld verdiene?


    Ich nehme an, dass @3erPapa nur das in Worte gefasst hat, was das Gesetz vorschreibt, aber eben in seinen Worten.


    Meine Frage hast Du noch nicht beantwortet. Dehalb nochmals


    War der UET bereits ausschließlich Musiker, als Ihr Euch kennen gelernt habt, oder ist er da einem anderen Broterwerb nachgegangen?


    Seine Erwerbsbiographie wird eine entscheidende Rolle spielen, wenn er vor das OLG zieht und er einen halbwegs vernünftigen Anwalt hat.


    lg


    Camper

  • Oder vertrittst du auch die Ansicht, daß er sich nicht mehr kümmern muß, weil ich ja genug Geld verdiene?


    Nein, tue ich nicht. Zumindest nicht uneingeschränkt. Kommt für meinen Geschmack u.a. auf die Einkommensdifferenzen vor und nach der Schwangerschaft an.
    Ich habe mit meinem Kommentar auch nicht dich persönlich gemeint. Es steht nur zufällig in deinem Thread.
    Mir fällt nun mal oft auf, dass es häufig vorkommt, dass während einer normalen Beziehung und auch noch ohne Kind, es gar kein Problem war, wenn einer von beiden bspw. nicht gearbeitet hat oder - nicht ganz so extrem - einen Job hatte der nicht besonders viel einbringt.
    Nach einer Trennung und auch noch mit Kind sieht das dann oft ganz anders aus. Da werden plötzlich Gründe und Argumente gesucht wie der jeweilige Ex-Partner zu mehr Einkommen verpflichtet werden kann. Genau das finde ich merkwürdig bis bedenklich...

  • Nach einer Trennung und auch noch mit Kind sieht das dann oft ganz anders aus. Da werden plötzlich Gründe und Argumente gesucht wie der jeweilige Ex-Partner zu mehr Einkommen verpflichtet werden kann. Genau das finde ich merkwürdig bis bedenklich...


    Man muss da vielleicht noch differenzieren, ob das Kind geplant war von beiden und es Absprachen dazu gab, wie das Kind versorgt werden soll, finanziell etc. was alles so dazu gehört.
    Oder ob das Kind ungeplant oder nur von einer Seite geplant/gewollt/wie auch immer entstanden ist.

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.