Post von der Ausländerbehörde

  • pünktlich zum Jahresabschluß bekam ich Post von der Ausländerbehörde, was ich ja fast schon vermutet habe das dies auf mich zukommt.


    KV ist Afrikaner und hat seine Aufenthaltserlaubsnis aufgrund unserer ( mittlerweile aufgelösten ) Lebensgemeinschaft und zur Ausübung der Personensorge für unseren Sohn.
    Jetzt soll ich mich schriftlich äußern, da uns ja mittlerweile über 200km trennen und seine Aufenthaltserlaubnis bald ausläuft :ohnmacht:


    Die ersten Fragen sind relativ einfach, ob weiterhin GSR besteht ( JA ), ob Ex Unterhalt zahlt ( naja, 133 Euro )... dann gehts aber schon los...


    Wird KV in die Betreuung eingebunden ( naja, NEIN ), gibts regelmäßige Besuche, wenn ja wieoft, wielang usw. ( JA, aber nur kurze ... ), werden Entscheidungen gemeinsam getroffen ( hmm wenns welche gibt - bisher nicht wirklich notwending da es ja ein Baby ist , aber JA - sonst entscheidet halt das Getricht :hae: )...


    So... und dann mein größtes Problem - Hat das Kind eine emotionale Bindung zum Vater !!!???


    Ich hab im Netz nen Gerichtsbeschluß gefunden wo diese Frage ausschlaggebend war für die Aufenthaltserlaubnis eines Vaters...
    Aber was schreib ich da???????


    Ganz ehrlich, es gibt keine Bindung !! Das ist aber auch gar nicht möglich bei kurzen Besuchen im Abstand von 2 Wochen !!! Hier gehts um ein Baby !!
    Im moment fremdelt der Kleine, beim letzten Besuch ganz arg, so das ihn KV nicht mal nehmen konnte ohne das er geweint hat. End vom Lied war das KV ihn mir wieder mitgegeben hat und den Umgang ausfallen lies.


    Ich will hier sicher nicht für KV Lügen, aber in die scheiße reiten will ich ihn auch nicht.
    Wir haben unsere Probleme, viele und große sogar, aber vielleicht liegt ihm ja wirklich was an seinem Sohn?!


    Dann kommen aber wieder Dinge hoch, wie Aussagen von ihm - ich mach alle 2 Wochen mal Stückvisite, ob du den Kleinen auch gut behandelst, mehr will und brauch ich nicht - ... meine - ganz ehrliche - Meinung ist leider auch das er mich ganz schön gelinkt hat um sich eben diese Aufenthaltserlaubnis zu holen ( z.B. hat er mir immer erzählt er hätte nen Europäischen Pass usw., emotionale Erpressung das ich das GSR unterschrieben hab - bitte hier KEINE DISKUSSION FÜR ODER GEGEN GSR !! Danke !... )


    Mann... ich finds total schwierig hier was objektives zu schreiben !?


    Vielleicht kann mir hier jemand Tipps geben !!??

  • Das ist ein schwieriges Thema.
    Wie wäre die Formulierung:
    "Die Vater-Kind Beziehung entwickelt sich zunehmend positiv. Eine Abbruch der 14tägigen Besuche halte ich persönlich nicht förderlich für die emotionale Entwicklung unseres gemeinsamen Kindes."


    Damit hast du gesagt, daß es besser werden kann, man dies aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend und umfassend beurteilen kann.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • hey blume :wink


    ich würd es so schreiben wie es ist. nichts verschönern, nichts verschlimmern. und nur mal so nebenbei, nicht du reitest ihn in die schei*e, sondern er sich selber...versuch die sache mal als aussenstehende person zu betrachten und versuch dann so sachlich wie möglich deine meinung zu schreiben. ist nicht einfach, ich weiss, aber du bekommst das bestimmt gut hin :knuddel

  • Antworte wahrheitsgemäß.
    Bindung aktuell nein, aber Kind ist noch klein und kann sich entwickeln.


    Er wird selbst um seine Situation wissen und kann diese aktiv beeinflussen, das musst Du nicht für ihn machen, er ist schon groß

  • nach meinen Erfahrungen reicht es (meist), dass er gemeinsames SR hat und regelmässig Unterhalt im Rahmen seiner Möglichkeiten zahlt...
    somit scheint er einen Job zu haben- diese Kombination reicht (zumindest in Köln) eigentlich in allen mir bekannten Fällen aus, um eine befr. ABR zu erhalten-


    wenn die Bindung mal deutlich bejaht wird, spricht dies auch dtl. für eine unbefr. ABR


    die Fragen würde ich wahrheitsgemäss (so wie PapaT geschrieben hat) beantworten-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • und vor allem - wenn nun ausgewiesen würde, wie soll denn jemals ne Bindung entstehen? Mit zunehmenden Alter können idR (es gibt Ausnahmen, ich weiß) die Väter erst was mit ihrem Kind anfangen...kenne ich bei vielen, daß es eben erst dann, wenn das Kind das kommunizieren beginnt, spannend wird für Väter..gerade, wen es so ist, daß er das Kind nicht täglich sieht.


    ich bewerte mal nciht, wie es zu der Situation kam und was ich davon halte...aber das ist doch Fakt - daß es schwer ist auf 200km eine Bindung zu einem Baby aufzubauen...wieso auch immer er nun 200 km weg gezogen ist.

  • nach meinen Erfahrungen reicht es (meist), dass er gemeinsames SR hat und regelmässig Unterhalt im Rahmen seiner Möglichkeiten zahlt...
    somit scheint er einen Job zu haben- diese Kombination reicht (zumindest in Köln) eigentlich in allen mir bekannten Fällen aus, um eine befr. ABR zu erhalten-


    in dem Brief steht das die Aufenthaltserlaubnis erforderlich sei die Personensorge innerhalb einer bestehenden Lebensgemeinschaft zw. den Eltern zu führen ...
    die Dame bei der Behörde war immer seeeehr sehr nett, als sie aber von der Trennung erfuhr war sie ummm not amused !! :ohnmacht:


    Job hat er EIGENTLICH nicht... er macht ( nach meinem Wissensstand ) das 2. Mal den Integrationskurs, hat nen 400 € Job und bezieht aufstockendes Hartz 4 ... allerdings verdient er mit Sicherheit schwarz und wollte partu die 133 € zahlen ( find ich ja nett... aber vielleicht ist das auch nur Berechnung um eben im jetztigen Fall besser dazustehen !? )




    @ Grinsekatze - ich würde leider nicht sagen das Bindung besteht nur weil er seinen Sohn alle 2 Wochen regelmäßig sieht... leider sah dies im Dezember so aus das es genau 1h war !!
    Diese Stunde bestand aus einem Gespräch beim JA, wo er sein Kind zwar gesehen hat, auch ein paar Minuten mit ihm gespielt hat, das tat der JA Mitarbeiter aber auch !! Danach hätte er Zeit mit ihm alleine verbringen können - dann hattte er keine Zeit !!
    Eine Woche später hab ich ihm das Kind gebracht, dann hat er eben geweint und Ex brach den Umgang noch am Auto ab !!
    Das Problem sind nicht nur die 2 wöchigen Termine sondern auch die wenige Zeit die KV in diese Termine investiert.


    Nun fragt die Ausländerbehörde... erhlich sein - natürlich !!!!
    Aber WIE ehrlich???? Sie fragen nach dem zeitlichen Rahmen der Umgänge!
    Ich kann schreiben - Umgänge finden regelmäßig alle 2 Wochen statt, meist in einem zeitlichen Rahmen von 1-2h... oder in einem zeitlichen Rahmen von wenigen Stunden !?!?
    Das war vor dem Umzug so und ist es immer noch, daran hat die Entfernung nix geändert :(

  • Wenn Du das nicht bescheinigen würdest, wäre es aus meiner Sicht eine Sauerei!


    Der Vater ist bemüht, er kümmert sich (in seinem Rahmen) und da geht es nicht darum, was für Wertvorstellungen Du von Bindung hast.
    Man kann auch sagen umgekehrt -> Wenn Du das nicht bescheinigst, wird das Kind keine Bindungen mehr aufbauen können!


    Eine Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft ist für Dein (vermutlich farbiges) Kind ja sicherlich bedeutender als für andere Kinder.


    Der Kater :brille

  • Liebe Grinsekatze...
    von "sauerei" wage ich hier mal nicht zu sprechen. KV bemüht sich .... hmmm ja, ich finde 1h im Monat verlangt nicht allzuviel "Mühe" von ihm ab zumal ich ihm das Kind sogar 1x gebracht habe !!
    Sorry, aber wenn mein Kind schon soweit weg wohnt nehme ich mir doch zumindest den ganzen Tag Zeit !!


    Ich will der Behörde mit Sicherheit NICHT den ganzen Ärger des letzen Jahres vor den Latz knallen, aber das ganze für ihn aufzuhübschen finde ich halt auch nicht OK !! Und deshalb fragte ich hier im Forum freundlich um Rat.

  • Habe letztes Jahr einen ähnlichen Brief von der ABH erhalten, war mit einem Afrikaner verheiratet.


    Obwohl ich alle Fragen negativ beantworten musste, da KV null Interesse am gemeinsamen Kind zeigte, weder Arbeit vorweisen konnte, noch Unterhalt zahlte oder irgend etwas für das Kind getan hat. reichte scheinbar hier das GSR aus, damit er seine Aufenthaltserlaubnis verlängert bekommen hat... owbohl diese eigentlich weiterhin zur Personensorge ausgestellt worden war. Es gab 3 Mal begleiteten Umgang durch DKSB, als die AE verlängert war, war KV wieder von der Bildfläche verschwunden.


    Ich würde an deiner Stelle einfach die Situation schildern , wie sie ist. Die ABH wird sich ihre Meinung bilden (oder die Gesetze wie in meinem Fall auslegen, wie sie es gerade möchten).


    Klar wünschte ich mir für meinen Sohn auch einen Vater, aber da es bei uns alleinig um die Aufenthaltserlaubnis geht, denke ich, es ist dann doch besser, keinen (aktiven) Vater zu haben, als so einen. Bei Euch stellt sich die Situation zwar etwas positiver dar und sicher machst du dir Gedanken über die Zukunft, über den Kontakt deines Kindes zum KV, aber besteht nicht auch die Gefahr, dass es hier um eine Aufenthaltserlaubnis geht und der Kontakt schon allein durch die Distanz früher oder später eher zurück gefahren wird oder gar ganz einschläft?! Dann ist zwar der KV hier, aber doch nicht für das Kidn da. Schwer einzuschätzen, wie sich das alles entwickelt, klar. Aber es liegt doch am KV, wie weit er den Kontakt zum Kind möchte, ist er wirklich interessiert, wird er trotz Fremdelns keinen Umgang ausfallen lassen. Das nächste Mal fremdelt Kind wieder und irgendwann erkennt es seinen Vater gar nicht mehr...?!


    Aber letztendlich liegt die Entscheidung ja erst mal im Ermessen der ABH und irgendwas beschönigen würde ich an Deiner Stelle nicht!