BU - KV weigert sich und nun?

  • Ob ihm das Geld spart, muss sich erst in Zukunft noch zeigen, denn zunächst hat der Wohnort der KM nichts mit dem BU zu tun. Jetzt erhöht es aber auf jeden Fall die Umgangskosten erheblich und macht die Ausbildung einer Vater-Kind-Bindung unmöglich. So zu argumentieren ist Schönfärberei.

    :wink Hast du zur Kenntnis genommen, dass Mutter und Kind aus der väterlichen Wohnung rausgeworfen wurden?
    Meinst du nicht, Hopeful, der Vater, der so treusorgend sein Kind fast obdachlos werden lies, darf die Kosequenzen seines Unwillens tragen dürfen?

  • Willkür ist sicher optimal um eine Zusammenarbeit in Zukunft zu ermöglichen.
    Die TS muss ohnehin davon ausgehen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind eine Bindung zum KV aufbauen kann, sehr gering ist. Die Trennung erfolgte bereits in der Schwangerschaft und die KM zog dann 400 km weg. Damit ist es praktisch unmöglich, dass das Kind eine Bindung zum KV aufbauen kann.


    Hallo hopeful,


    wir resümieren einfach mal:


    Ausgangslage ist: Kindsvater will keinen Betreuungsunterhalt zahlen, bzw. viel zu wenig. Ein Kompromiss ist nicht möglich.
    Themenstarterin klagt also und bekommt einen Titel über die reguläre Höhe.
    Das ist dann mehr Geld als ein Kompromiss gewesen wäre.


    Ist es denn nun wirklich verboten, wenn die Mutter willkürlich den Betrag dann wieder reduziert, damit der Vater das Kind besucht und eine Beziehung aufbaut? Ob sie das nun mit oder ohne Titel tut, dürfte dem Geldbeutel des Kindsvaters letztendlich komplett egal sein.


    Dass es nicht möglich ist, eine Beziehung aufzubauen, ist Deine Meinung, die ich nicht teile.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Bei BU gilt auch die Bedürftigkeit. Wenn Du also (als Beispiel) bei Mama/Papa für lau wohnst und Einkommen (Elterngeld/Erziehungsgeld//Kindergeld ...) erziehlst benötigst Du kein BU.


    Das genau und gerecht zu bemessen ist sehr schwer. Das sollte ein Anwalt mit dem anderen Anwalt auskaspern.
    Wenn Ihr Euch nicht einig seit oder werdet hilft nur der Gang vor das Gericht.

    er wird früher oder später eh unterschreiben müssen..

    Er muss gar nix. Wenn Mutter Summe X fordert und er zahlt X+1 wird in keiner zwingen können das zu unterschreiben.

  • Ist es denn nun wirklich verboten, wenn die Mutter willkürlich den Betrag dann wieder reduziert, damit der Vater das Kind besucht und eine Beziehung aufbaut? Ob sie das nun mit oder ohne Titel tut, dürfte dem Geldbeutel des Kindsvaters letztendlich komplett egal sein.


    Vielleicht habe ich es unklar geschrieben:
    Es macht einen großen Unterschied ob sie es ohne oder mit Titel tut.
    Fall A: Es gibt keinen Titel. Die KM sagt, wenn du kommst, um den Umgang wahrzunehmen, beteilige ich mich an deinen Kosten und du zahlst XXX EUR weniger Unterhalt. Das funktioniert sagen wir 12 Monate, dann gibt es Unstimmigkeiten. Die KM sagt, so haben wir nicht gewettet, zahl bitte ab jetzt den vollen Unterhalt. KV muss ab sofort den vollen Unterhalt zahlen. Was in den 12 Monaten war ist Vergangenheit.
    Fall B: Es gibt einen Titel. Nach mündlicher Absprache Verfahren wie oben. Dann nach 12 Monaten KM sagt: Ich will den kompletten Unterhalt, einschließlich des Rückstandes für die 12 Monate. KV: :wow
    Kommt er dem nicht nach, beauftragt die KM den Gerichtsvollzieher, der erledigt das dann durch Pfändung. Das wird bei einem Banker bestimmt seiner Reputation beitragen. Er wäre schön blöd, wenn er sich dieser Gefahr aussetzen würde.
    Ach: Da fällt mir eine Lösung für Fall B ein: KM zahlt ihrerseits ihren Unkostenbeitrag für den Umgang an den KV. Das könnte vielleicht funktionieren, weil der KV dann weiterhin seiner titulierten Unterhaltspflicht in voller Höhe nachgekommen ist und dies belegen kann.

  • Bei BU gilt auch die Bedürftigkeit. Wenn Du also (als Beispiel) bei Mama/Papa für lau wohnst und Einkommen (Elterngeld/Erziehungsgeld//Kindergeld ...) erziehlst benötigst Du kein BU.


    nein, es "muss" das einkommen ergänzt/gezahlt werden, das die mutter vor der geburt hatte...
    natürlich nur, wenn der vater leistungsfähig ist.

  • Bei BU gilt auch die Bedürftigkeit. Wenn Du also (als Beispiel) bei Mama/Papa für lau wohnst und Einkommen (Elterngeld/Erziehungsgeld//Kindergeld ...) erziehlst benötigst Du kein BU.


    Leider bemisst sich die Höhe des Anspruchs auf BU aber nicht danach was benötigt wird, sondern in erster Linie danach, was die KM verdient hat. Das Kind ist unterhaltsrechtlich ein "Schaden", den der KV der KM zugefügt hat und für dessen Folgen er aufkommen muss, wenn er finaziell dazu in der Lage ist.


    Wenn Ihr Euch nicht einig seit oder werdet hilft nur der Gang vor das Gericht.


    Stimmt leider und ist die teuerste Lösung, die am längsten dauert: kurz gesagt der totale Schei...., aber leider manchmal unvermeidbar.

    Er muss gar nix. Wenn Mutter Summe X fordert und er zahlt X+1 wird in keiner zwingen können das zu unterschreiben.


    Das stimmt leider ebenfalls nicht. Die KM hat einen Anspruch auf einen Titel, selbst wenn der KV immer regelmäßig zahlt. Unterschreibt er keinen freiwillig kann man nur deswegen ein Gerichtsverfahren führen.
    Wenn der Anspruch allerdings nur X ist und KV zahlt ohne Titel X+1, dann bekommt die KM natürlich nur einen Titel für X.

  • Hallo hopeful,


    tut mir Leid, ich kann so eine Denke nicht nachvollziehen.
    Ich habe wohl nicht Deine Phantasie und auch nicht Deine misstrauische Grundhaltung.
    Mir ist diese Denke zu kompliziert den Betrag xxx bei Bedingung xyz mit Zeitpunkt zzz unter Vertragsbedingung 23 Kapitel 11 klären zu wollen.


    Vielleicht einigen wir uns sowieso darauf, dass mein Rat einer Frau galt, deren Kindsvater keinen BU zahlen will?
    Ich glaube, Du bist da eher nicht in einer ähnlichen Lage?
    Ich war eher nicht geneigt, hier eine Diskussion über Anfälle plötzlicher Bosheit und geplanter Liderlichkeit von Kindsmüttern führen zu wollen.


    In meinem Hinterkopf war der lebenspraktische Fall C:
    Kindsvater überweist den titulierten Unterhalt und bekommt von der Mutter direkt beim Umgang dann Benzingeld.


    Zwinkernde Grüße
    FrauRausteiger

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • nein, es "muss" das einkommen ergänzt/gezahlt werden, das die mutter vor der geburt hatte...
    natürlich nur, wenn der vater leistungsfähig ist.


    Stimmt nur zum Teil. Wenn die KM weitere Einkünfte hat (z.B. mietfreies Wohnen, Einkünfte aus Vermögen o.ä.) wird dies berücksichtigt. Sie darf nicht besser gestellt sein als eine Ehefrau und deshalb wird der BU durch die Höhe begrenzt, die eine Ehefrau bekommen würde.
    Verdient der KV genug bedeutet das, dass die KM ihr ehemaliges Einkommen dann vom KV erhält. Sie ist dann sozusagen beim KV beschäftigt


    Fragt sich allerdings bei dieser Regelung: Wo ist da eigentlich noch die Unterhaltsleistung der KM? Die Verteilung des Unterhalts für das Kind sieht dann ja folgendermaßen aus:


    Barunterhalt: KV
    Naturalunterhalt: KM, die aber dann doch wieder vom KV bezahlt wird (er muss ja ihren Lohn ersetzen. Theoretisch könnte er da ja auch jemand anderen einstellen :D )

  • Ich habe wohl nicht Deine Phantasie und auch nicht Deine misstrauische Grundhaltung.


    Wenn du dasselbe erlebt hättest wie ich, dann hättest du vermutlich dieselbe misstrauische Grundhaltung. Ich gönne dir von Herzen sie nicht haben zu müssen und wünsche dir, dass das so bleibt.


    Vielleicht einigen wir uns sowieso darauf, dass mein Rat einer Frau galt, deren Kindsvater keinen BU zahlen will?
    Ich glaube, Du bist da eher nicht in einer ähnlichen Lage?


    Keine Ahnung wie du das jetzt gemeint hast. Ich bin sicher nicht in einer ähnlichen Lage, denn erstens bin ich ja keine Frau und zweitens lebt unser Kind deshalb ja auch nicht bei mir und ich habe deshalb keinen Anspruch auf BU.
    Ich hätte allerdings keinen BU gefordert, wenn ich dafür BET geworden wäre.


  • Stimmt nur zum Teil. Wenn die KM weitere Einkünfte hat (z.B. mietfreies Wohnen, Einkünfte aus Vermögen o.ä.) wird dies berücksichtigt. Sie darf nicht besser gestellt sein als eine Ehefrau und deshalb wird der BU durch die Höhe begrenzt, die eine Ehefrau bekommen würde.
    Verdient der KV genug bedeutet das, dass die KM ihr ehemaliges Einkommen dann vom KV erhält.


    stimmt, einkünfte werden angerechnet, elterngeld nur zum teil, schulden evtl. auch berücksichtigt und ihr einkommen darf dann, mit bu, nicht höher sein, als das des vaters ... oder so :hae:



    Sie ist dann sozusagen beim KV beschäftigt

    :dribbel


    sie betreut "sein" :schnuller:D

  • :wink Hast du zur Kenntnis genommen, dass Mutter und Kind aus der väterlichen Wohnung rausgeworfen wurden?
    Meinst du nicht, Hopeful, der Vater, der so treusorgend sein Kind fast obdachlos werden lies, darf die Kosequenzen seines Unwillens tragen dürfen?


    Ich habe das zur Kenntnis genommen und weiß auch, dass die TS deshalb nachvollziehbare Gründe für ihren Wegzug hatte. Aber es ändert leider nichts am Ergebnis: ich denke, dass unter diesen Bedingungen der Aufbau einer Vater-Kind-Bindung sehr schwer bis unmöglich sein wird. Und leider ist es so, dass die Konsequenzen das Kind tragen wird, nicht der Vater.
    Das ist ja gerade das ungerechte an diesen ganzen blöden Trennungsgeschichten. Diejenigen, die die Entscheidungen treffen sind oft nicht diejenigen die die Konsequenzen tragen müssen. Und da gibt es noch viel krassere Fälle als den der TS und ihre Kindes.


    stimmt, einkünfte werden angerechnet, elterngeld nur zum teil, schulden evtl. auch berücksichtigt und ihr einkommen darf dann, mit bu, nicht höher sein, als das des vaters ... oder so :hae:


    Elterngeld wird bis auf einen Sockelbetrag von 300 EUR voll angerechnet. Ob diese Anrechnungsfreiheit von 300 EUR Bestand hat, ist allerdings strittig weil bei HARTZ IV Empfängern inzwischen keine 300 EUR Elterngeld mehr gezahlt werden.



    :dribbel


    sie betreut "sein" :schnuller :D


    "Meine" KM redet allerdings immer nur davon, dass es IHR Kind ist. Das hindert sie aber natürlich nicht daran, für die Betreuung "ihres" Kindes BU von mir zu verlangen.


    Hätte ich die Wahl, ich hätte ihr schon gekündigt :D

  • ihr lieben, danke für die rege diskussion!


    da ich ja nun auch nicht wenig im vorfeld verdient hatte, kann der vater die differenz gar nicht ausgleichen. ich denke, er fürchtet den finanziellen abstieg - was ich auch verstehen kann. aber ich glaube, dass er ein wenig kurzsichtig auf unsere situation blickt. ich soll irgendwie über die runden kommen, während er seine standarts hält - und das ist das ungerechte an der situation. ich neide ihm weder seine eigentumswohnung, noch seine kinoleinwand usw.
    aber ich möchte jetzt auch nicht bis zum vollen wiedereinstieg ständig rechnen müssen. ich werde die ku/bu-berechnung mitte nächster woche einsehen können, dann können kv und ich uns auf augenhöhe und mit gleichen infos über finanziell machbares unterhalten. er hat ja noch bis zum 20. zeit, freiwillig beim JA den titel zu unterschreiben - an der summe wär ja theoretisch noch was zu ändern...

  • Ob diese Anrechnungsfreiheit von 300 EUR Bestand hat, ist allerdings strittig weil bei HARTZ IV Empfängern inzwischen keine 300 EUR Elterngeld mehr gezahlt werden.


    soweit ich informiert bin, wird es bei müttern, die vorher berufstätig waren, noch gezahlt (bzw. 300 euro vom elterngeld nicht! angerechnet auf alg2 leistungen) angerechnet wird es nur bei müttern, die vorher nicht gearbeitet haben...

  • nein, es "muss" das einkommen ergänzt/gezahlt werden, das die mutter vor der geburt hatte...
    natürlich nur, wenn der vater leistungsfähig ist.

    Ja "bedürftig" war nicht das richtige Wort.


    Ich wollte nur damit ausdrücken das die Berechnung sich nicht an irgendeiner Tabelle anlehnt sondern jeder Fall einzeln betrachtet werden muss.

    Das stimmt leider ebenfalls nicht. Die KM hat einen Anspruch auf einen Titel, selbst wenn der KV immer regelmäßig zahlt. Unterschreibt er keinen freiwillig kann man nur deswegen ein Gerichtsverfahren führen.
    Wenn der Anspruch allerdings nur X ist und KV zahlt ohne Titel X+1, dann bekommt die KM natürlich nur einen Titel für X.

    Anspruch auf einen Titel. Aber unterschreiben muss man den nicht.


    Und welcher Richter lässt die Klage zu wenn beteuert wird zu zahlen und nachweislich in der letzten Zeit gezahlt wurde?

  • Und welcher Richter lässt die Klage zu wenn beteuert wird zu zahlen und nachweislich in der letzten Zeit gezahlt wurde?


    In Deutschland jeder.
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Anspruch auf einen vollstreckbaren Titel besteht AUCH wenn vorher der Unterhalt regelmäßig und in voller Höhe bezahlt wurde. Der UET muss allerdings vorher aufgefordert worden sein einen solchen Titel zu erstellen (z.B. Jugendamtsurkunde). Verweigert er das wird jeder Richter die Klage zulassen. Das wird bei Gericht dann eine schnelle Nummer, weil ja eigentlich nichts strittig ist: Unterhalt wie beantragt. Urteil. Fertig ist dann der vollstreckbare Titel ohne Unterschrift des KV. Ach ja, plus Anwalts- und Gerichtskosten.
    Wird der KV allerdings nicht vorher aufgefordert und man klagt gleich, dann kann er vor Gericht anerkennen: Ergebnis, es gibt auch einen Titel, aber die ganzen Kosten des Verfahrens sind bei der KM.

    Einmal editiert, zuletzt von hopeful ()

  • Ich habe das zur Kenntnis genommen und weiß auch, dass die TS deshalb nachvollziehbare Gründe für ihren Wegzug hatte. Aber es ändert leider nichts am Ergebnis: ich denke, dass unter diesen Bedingungen der Aufbau einer Vater-Kind-Bindung sehr schwer bis unmöglich sein wird. Und leider ist es so, dass die Konsequenzen das Kind tragen wird, nicht der Vater.

    Nun, in diesem Fall hat der Vater die Verantwortung für die Erschwernisse. Es liegt an ihm, diese aus dem Weg zu räumen.

  • Und welcher Richter lässt die Klage zu wenn beteuert wird zu zahlen und nachweislich in der letzten Zeit gezahlt wurde?

    kv hat ku nur anteilig bezahlt - nachdem ich 5 monate die füße stillgehalten und dann doch mit anwalt "gedroht" hatte. das ist bis jetzt so, wobei: den ku für diesen monat habe ich noch nicht.
    bu habe ich noch gar keinen gesehen - trotz aufforderung. :kopf

  • Zitat von »Sarek«
    Und welcher Richter lässt die Klage zu wenn beteuert wird zu zahlen und nachweislich in der letzten Zeit gezahlt wurde?


    kv hat ku nur anteilig bezahlt - nachdem ich 5 monate die füße stillgehalten und dann doch mit anwalt "gedroht" hatte. das ist bis jetzt so, wobei: den ku für diesen monat habe ich noch nicht.


    na,dann...hole dir einen titel! :winken:


    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Anspruch auf einen vollstreckbaren Titel besteht AUCH wenn vorher der Unterhalt regelmäßig und in voller Höhe bezahlt wurde. Der UET muss allerdings vorher aufgefordert worden sein einen solchen Titel zu erstellen (z.B. Jugendamtsurkunde). Verweigert er das wird jeder Richter die Klage zulassen. Das wird bei Gericht dann eine schnelle Nummer, weil ja eigentlich nichts strittig ist: Unterhalt wie beantragt. Urteil. Fertig ist dann der vollstreckbare Titel ohne Unterschrift des KV. Ach ja, plus Anwalts- und Gerichtskosten.
    Wird der KV allerdings nicht vorher aufgefordert und man klagt gleich, dann kann er vor Gericht anerkennen: Ergebnis, es gibt auch einen Titel, aber die ganzen Kosten des Verfahrens sind bei der KM.

  • In Deutschland jeder.

    Klar. Und dann kommt die Stunde der Anwälte und es gibt nicht mehr Summe + X sondern deutlich weniger.

    kv hat ku nur anteilig bezahlt - nachdem ich 5 monate die füße stillgehalten und dann doch mit anwalt "gedroht" hatte. das ist bis jetzt so, wobei: den ku für diesen monat habe ich noch nicht.
    bu habe ich noch gar keinen gesehen - trotz aufforderung. :kopf

    Nun wenn es eben nicht anders geht. Dann bleibt nur der Rechtsweg oder waren das Rechtsmittel.

  • ...das geht echt nur über einen Anwalt zu klären,


    ABER...das Kinderzimmer gehört den KIND...dafür musst Du nicht bezahlen!!! Das wird Dir auch ein Anwalt sagen!!!!....Da wird er kein Geld für bekommen!!!


    Viel Glück :winken:

    Gib jedem Tag die Chance,
    der Schönste Deines Lebens zu werden

    :sonne