Beiträge von delphi2

    ...ich verstehe zwar, das Du keinen Kontakt zum Vater Deines Sohnes möchtest....aber Unterhalt steht Dir nun mal zu. In dem Punkt hilft
    Dir das Jugendamt. Pro Familia ist auch ok!


    Ich finde es aber SUPER, das Du trotz Deiner Situation Dein Leben meistern willst...sogar mit studieren!!! :respekt


    Viel Glück :winken:

    Gefallen lassen musst Du Dir das nicht....ist ja DEIN EX!!


    Aber der Kinder wegen, lässt man ja viel über sich ergehen! Versuch es den Kindern zu ermöglichen HALLO zu sagen und dann einfach weiter! Du musst ihm keine Rechenschaft abgeben und auch
    nicht DEINE Zeit für ihn opfern!


    Versuch ihn zu umgehen! Viel Glück :winken:

    ....das ist doch ein Gutschein für ein Geschenk für das Kind!!!!


    Was hat das mit Unterhalt oder Jobcenter zu tun!


    Unterhaltszahlungen müssen klar als solche definiert sein und nicht als Gutschein!


    Also ich würde mir da keine Sorgen machen. Es ist ein Gutschein für Weihnachten zum Geschenk kaufen...mehr nicht!!!


    Viel Glück und FROHE WEIHNACHTEN!!!! :winken:

    ...wenn ihr es nicht schafft Euch so zu einigen und dies auch eingehalten wird, dann
    geht das nur über einen Anwalt und Gericht.
    Sollte sich dann nicht an den Gerichtsbeschluss gehalten werden, dann hast Du was in der Hand
    und kannst gegen an gehen


    Viel Glück :winken:

    ...das hätte er beim Scheidungstermin erwähnen müssen.


    Wenn das in den letzten 4 Jahren nie Thema war, kann er jetzt nicht mehr ankommen!
    Bei der Scheidung wird doch alles verkündet, ob es noch Klärungsbedarf gibt oder Ausgleiche!


    Er kann jetzt kein Geld dafür verlangen...nicht auf einmal nach 4 Jahren!


    Viel Glück :winken:

    ...das geht echt nur über einen Anwalt zu klären,


    ABER...das Kinderzimmer gehört den KIND...dafür musst Du nicht bezahlen!!! Das wird Dir auch ein Anwalt sagen!!!!....Da wird er kein Geld für bekommen!!!


    Viel Glück :winken:

    Hallo,


    hast Du denn das alleinige Sorgerecht? Normalerweise muss Sie sich dann erstmal 2 Jahre bewähren!


    Leider urteilen Gerichte sehr verschieden! Wie alt ist Deine Kind und wenn es bei Dir als alleinerziehender Papa gut klappt
    und Deine Kind bei Dir bleiben möchte...wird es nicht ganz so leicht für Deine Exfrau!


    Viel Glück :winken:

    Frag erstmal, Deinen Ex, ob er es Dir freiwillig gibt, das spart viell. einiges aber ums Gericht kommt Ihr nicht drum herum, da
    Du das dann schriftl. bekommst.


    gibt er es Dir nicht


    ..ab zum Anwalt...ihm das ALLES schildern und dann wird Dein Ex halt so damit konfrontiert.
    Es gibt leider Fam.-Gerichte, denen dies hier noch zu wenig ist, aber viel normal müßtest Du es bekommen!


    Viel Erfolg!!! :winken:

    ...teilweise hast Du ja Recht, mit der Zeit Arbeit /Kind und das alles unter einen Hut
    zu bekommen, ist schwer!!!
    ABER...es geht den meisten AE-Frauen ja nicht anders!!!


    Ich denke mal, es ist der Gedanke wieder eine Familie zu sein ggf. halt PATCHWORK-Familie!
    Gerade Frauen mit nur einem Kind...warum dann nicht noch ein Fertiges dazu bekommen!!!



    LG :winken:

    Rein rechtl. gesehen, ist er der Hauptmieter und kann dort wohnen bleiben.
    Die beiden sollten versuchen sich zu eineigen, dann kann sie den Vermieter informieren, das
    sie die Wohnung behalten möchte und er auszieht! Der Vermieter muss sich da aber nciht drauf
    einlassen! :winken: :winken: