Mietvertrag - wer darf die Wohnung behalten?

  • Hallo,


    ich habe eine frage, und zwar geht es um eine freundin von mir.
    Sie lebt mit kind und freund zusammen in einer wohnung, beide haben den mietvertrag unterschrieben, er als hauptmieter.


    wer darf die wohnung dann behalten wenn die beiden sich trennen?
    eigentlich steht ihr die doch dann mit kind zu oder?


    was genau muss sie dann machen um die wohnung auf ihr zu überschreiben falls er sich weigern sollte sich aus den mietvertrag rausschreiben zu lassen?

    Beurteile einen Menschen nie nach seiner Fröhlichkeit,
    ich habe auch schon oft gelacht, um nicht weinen zu müssen!!!

  • Also wenn er Hauptmieter ist, dann ist das auch seine Wohnung. Moralisch hätte sie mit Kind sicher einen Vorrang, aber sowas sieht das Mietrecht nicht vor.


    Warum zieht sie nicht einfach aus?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • das weiß ich selbst nicht so genau, so wie ich das nun verstanden habe schafft sie es nicht übers herz zu bringen

    Beurteile einen Menschen nie nach seiner Fröhlichkeit,
    ich habe auch schon oft gelacht, um nicht weinen zu müssen!!!

  • Das ist so eine Sache, erstmal wichtig das sich beide einigen wer Wohnung behalten möchte und auch zahlen kann.
    Dem Vermieter ist es natürlich lieber das der zahlungsstarke Mieter in der Wohnung bleibt.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Da beide von ALG 2 leben wäre für ihn alleine im falle einer trennung die Wohnung sowieso zu groß

    Beurteile einen Menschen nie nach seiner Fröhlichkeit,
    ich habe auch schon oft gelacht, um nicht weinen zu müssen!!!

  • Rein rechtl. gesehen, ist er der Hauptmieter und kann dort wohnen bleiben.
    Die beiden sollten versuchen sich zu eineigen, dann kann sie den Vermieter informieren, das
    sie die Wohnung behalten möchte und er auszieht! Der Vermieter muss sich da aber nciht drauf
    einlassen! :winken: :winken:

    Gib jedem Tag die Chance,
    der Schönste Deines Lebens zu werden

    :sonne

  • Wenn sie sich beide die Wohnung gar nicht alleine leisten können, dann erübrigt sich die Frage doch eigentlich :hae:


    Soll sie zum Amt gehen und sich erkundigen , was ihr alleine zusteht, und den Vermieter informieren, ob er sie alleine aus dem Vertrag lässt, da sie ja nicht Hauptmieterin ist, oder ob gemeinsam gekündigt werden muss.


    Dann weiß sie schonmal wesentlich mehr.
    Nicht die Kaution vergessen, die wird sie für eine neue Wohnung brauchen.

  • Hauptmieter ist derjenige der den Mietvertrag unterschrieben hat. Haben ihn beide unterschrieben sind beide Hauptmieter.


    Daneben gibts noch die Untermieter ( das ist das Gegenstück zum hauptmieter) und Untermiete ist in den meisten Fällen eh nicht gestattet.


    Ist sie hier nicht die Hauptmieterin müsste sie also Untermieterin sein.. Und wenn sie das wäre müsste sie nur ihr Mietverhältnis mit dem Hauptmieter kündigen.

  • Der Vermieter muss einem Mieter nicht zustimmen.
    Das sollte als 1. geklärt werden - wen würde der Vermieter alleine akzeptieren ?

    das weiß ich nicht, ich denke mal beide, da beide die wohnung vom amt bezahlt bekommen und soweit ich weiß würde sie laut mietspiegel auch die wohnung mit kind alleine vom amt bezahlt bekommen.


    Hauptmieter ist derjenige der den Mietvertrag unterschrieben hat. Haben ihn beide unterschrieben sind beide Hauptmieter.


    Daneben gibts noch die Untermieter ( das ist das Gegenstück zum hauptmieter) und Untermiete ist in den meisten Fällen eh nicht gestattet.


    Ist sie hier nicht die Hauptmieterin müsste sie also Untermieterin sein.. Und wenn sie das wäre müsste sie nur ihr Mietverhältnis mit dem Hauptmieter kündigen.

    es ist so das beide unterschrieben haben, da steht aber nichts von hauptmieter und/oder untermieter oderso



    edit: beide haben unterschrieben als "mieter"

    Beurteile einen Menschen nie nach seiner Fröhlichkeit,
    ich habe auch schon oft gelacht, um nicht weinen zu müssen!!!

    Einmal editiert, zuletzt von herzchen90 ()

  • Wenn beide drin stehen, sind beide Mieter. Dann kann der Vertrag auch nur von beiden gekündigt werden. Wenn der Vermieter kulant ist und einer der Beiden sich das leisten könnte, dann könnte eben einer wohnen bleiben. Da das aber nicht der Fall ist, muss wohl der Vertrag von beiden gekündigt werden.

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Wie groß ist denn die Wohnung?


    Da die qm Anzahl ja beim Amt ja auf die Personenanzahl begrenzt ist, 1 Person bekommt weniger "erlaubt" als zwei Personen, ist das vielleicht ein Argument, das sie anbringen kann, um die Wohnung zu behalten. Denn was nützt es, wenn er die Wohnung behalten wollte - und nicht darf, da vom Amt bezahlt.


    Diesem Argument ist vielleicht auch er zugänglich!

  • Das kritische ist, daß der Vermiter der Kündigung eines Mieters gar nicht zustimmen muss.


    Also Beispiel:
    Freundin sagt: Na gut zeihe ich halt mit Kind aus und kündige beim Vermieter.
    Freundin zieht aus und kündigt.
    Vermieter akzeptiert Kündigung nicht.
    Dann-Ex-Freund der Freundin zahlt einfach keine Miete mehr.
    Vermieter geht zur Freundin und fordert Miete ein.
    Freundin zahlt auch nicht. Weil es ist ja nicht mehr "ihre" Wohnung.
    Wenn jetzt alles zum Inkasso, Anwalt oder vor Gericht geht, dann hat Freundin ganz ganz schlechte Karten...


    Also meine Empfehlung wäre, daß Freundin möglichst schnell mit Ex-Freund gemeinsam kündigt und sich anschließend was Neues sucht.
    Alles andere wird große Probleme geben.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • PapaT, der Vermieter muss die Kündigung nur dann nicht akzeptieren, wenn beide im Vertrag stehen und nur einer kündigt. Wenn nur einer im Vertrag steht und der dann kündigt, auf welcher Grundlage sollte der Vermieter dann das Recht haben, eine Kündigung nicht zu akzeptieren?

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • PapaT, der Vermieter muss die Kündigung nur dann nicht akzeptieren, wenn beide im Vertrag stehen und nur einer kündigt. Wenn nur einer im Vertrag steht und der dann kündigt, auf welcher Grundlage sollte der Vermieter dann das Recht haben, eine Kündigung nicht zu akzeptieren?


    Hast du wirklich den ganzen Thread gelesen?


    edit: beide haben unterschrieben als "mieter"


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • PapaT, versuch mal mit mind. einem Kind und ALG II innerhalb von 3 Monaten eine Wohnung zu finden... möglichst kein feuchtes Loch, möglichst keine Assi-Gegend, möglichst mit einer akzeptablen Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln... die der Arge nicht zu teuer ist... das geht nicht.