Info an den KV bei Verlassen des Wohnortes bei GSR
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"Und täglich grüßt das Murmeltier."
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Vielleicht versucht juwi auch gerade den Camper "gebetsmühlenartig" zu überholen?
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Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Informationspflicht.
Der KV ist der Meinung, wenn ich mit unserer gemeinsamen Tochter unseren Wohnort verlasse und dabei eine Entfernung von mehr als 100km zwischen unseren Wohnort und den dann aktuellen Aufenthaltsort liegt, besteht eine Informationspflicht an den KV. Sollte diese Information nicht erfolgen bzw. ich trotz seine nicht gegebenen Zustimmung wegfahren, könnte er mich anzeigen und das ASR beantragen. Wir haben das GSR. Es geht dabei um Tage an denen kein Umgang stattfindet. Es handelt sich auch nicht um einen Urlaub.Wer kann mir zu diesem Thema etwas sagen. Bin dankbar für Tipps.
LG Sunshine
vielleicht könnte man mal auf die ausgangsfrage zurückkommen???? der TS ging es NICHT um wie auch immer geartete ausweise!
@ ts: du brauchst ihm nichts sagen , kannst es aber gern tun!
sein umgang ist nicht betroffen und von daher geht es ihn nichts an , wohin du tageweise fährst! genauso wie es dich umgekehrt nichts angeht , sofern das zurückbringen nicht berührt wird ...
lass dich nicht verunsichern :knuddel
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Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Informationspflicht.
Der KV ist der Meinung, wenn ich mit unserer gemeinsamen Tochter unseren Wohnort verlasse und dabei eine Entfernung von mehr als 100km zwischen unseren Wohnort und den dann aktuellen Aufenthaltsort liegt, besteht eine Informationspflicht an den KV. Sollte diese Information nicht erfolgen bzw. ich trotz seine nicht gegebenen Zustimmung wegfahren, könnte er mich anzeigen und das ASR beantragen. Wir haben das GSR. Es geht dabei um Tage an denen kein Umgang stattfindet. Es handelt sich auch nicht um einen Urlaub.da wir uns ja etwas "verzettelt" hatten in der beantwortung der frage... :hae:
oder auch nicht (?) die frage war ja, muss ich ihm rechenschaft ablegen, ihn informieren, um erlaubnis bitten, :wow wenn ich den wohnort verlasse... :rolleyes2:
nein, du benötigst seine erlaubnis nicht!
und zwar nicht nur bei inlandsreisen, sondern auch bei reisen ins ausland benötigst du seine "erlaubnis" nicht! :brille
es sei denn, du gefährdest durch die reise das kindeswohl...
hier hat ein anwalt das ganz gut erklärt:
(die mutter möchte nicht, dass der vater nach ägypten fliegt...)
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nein, du musst den KV nicht informieren, wenn du deinen Wohnort verlässt.
Es betrifft nicht seine Umgangszeit und du fragst ihn ja auch nicht, wann er wohin geht. Klar kann man sich gegenseitig solche Dinge mitteilen, aber auch nur, wenn man ein "gutes Verhältnis" hat. Die Kids werden es ihm schon mitteilen, wo ihr ward genauso anders herum!!
Da eine km-abhängige Grenze ziehen zu wollen ist ja wirklich schon fast lächerlich
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und zwar nicht nur bei inlandsreisen, sondern auch bei reisen ins ausland benötigst du seine "erlaubnis" nicht!
Es ist auch keine Kindesentziehung. Übrigens auch nicht für Vater wenn beide das ABR haben solange erkennbar ist das es ein Urlaub ist.
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nein, das stimmt nicht
den reisepass kann ,ohne zustimmung des anderen elternteils, der beantragen, bei dem das kind wohnt/lebt/gemeldet ist.
es gehört zur alltagssorge:http://www.muenchen.de/rathaus…epass/Minderjaehrige.html
daraus zitiert:
"Eltern, die dauernd getrennt lebend oder geschieden sind:
Obwohl seit der Änderung des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 die gemeinsame elterliche Sorge auch nach Trennung und Scheidung grundsätzlich beiden Elternteilen obliegt, kann die Ausstellung eines Ausweisdokumentes für unverheiratete Minderjährige ausschließlich von dem Elternteil beantragt werden, der die „Alltagssorge“ gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB für das Kind ausübt, da dies ein „Geschäft des täglichen Lebens“ darstellt.
Die Ausweisbehörde orientiert sich in erster Linie an den im Melderegister gespeicherten Informationen zum Antragsteller / zur Antragstellerin.
Antragsberechtigt ist somit der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich – mit Zustimmung des anderen Elternteils – aufhält. Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes wird bei dem Elternteil unterstellt, wo das Kind mit Hauptwohnung amtlich gemeldet ist."
:winken:
ups, das ist mir neu.... Bei unserer Gemeinde wollen die die Unterschrift des Vaters. Wobei ich da auch nichts schlimm dran finde, wenn Papa´s Unterschrift gefordert wird.
Ich denke auch, dass der KV nicht gefragt werden muss, aber ich finde es schon gut, wenn die Kommunikation soweit zw. den Eltern funktionieren würde, dass bei einer weiteren Entfernung eines Ausfluges die Eltern sich gegenseitig informieren. Braucht doch bloß mal unterwegs was passieren.... -
Es ist auch keine Kindesentziehung. Übrigens auch nicht für Vater wenn beide das ABR haben solange erkennbar ist das es ein Urlaub ist.du meinst sicher: auch wenn KEINER das abr (gerichtlich zugesprochen) hat :hae:
das abr wird ja nur im streitfall EINEM elternteil gerichtlich zugesprochen...
nö, ich denke, wenn er in einem eu-land urlaub macht, ist es keine kindesentziehung...
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Selbst wenn ich kein ABR habe und mit Kind in den Urlaub fahre während der Umgangszeit ist das kein Kindesentzug.
Mit Kinderreisepass ist in der Zeit sogar ein Übersee Aufenthalt zulässig.Wer das nötige Kleingeld hat kann jedes WE mit Kind wo anders hin jetten in der Umgangszeit.
Wie weit das dem Kindeswohl dient steht auf einem anderen Blatt. -
du meinst sicher: auch wenn KEINER das abr (gerichtlich zugesprochen) hat
Wenn es keiner hat dann wäre das schlecht. Dann dürfte niemand über den Aufenthalt bestimmen.
Wenn es nicht gereget ist dann haben beide das Sorgerrecht ohne besondere Regelung. Dieses beinhaltet dann auch das ABR.
Somit haben es beide.
Genaugenommen wird es auch nicht einem Zugesprochen sondern einem Weggenommen. Man kann nicht etwas bekommen was man schon hat.:ohnmacht:
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nein, du benötigst seine erlaubnis nicht!
und zwar nicht nur bei inlandsreisen, sondern auch bei reisen ins ausland benötigst du seine "erlaubnis" nicht!Alttagssorge ist bestimmt nicht eine spontane Reise an den Äquator!
Ich weiß nicht wo das Problem ist. Warum kann man dem anderen Elternteil nicht Bescheid geben wenn man für ein paar Tage an die See fährt
oder ein paar Tage zur Oma. Andersherum wünscht man es sicher auch. -
Ich weiß nicht wo das Problem ist. Warum kann man dem anderen Elternteil nicht Bescheid geben wenn man für ein paar Tage an die See fährt
oder ein paar Tage zur Oma. Andersherum wünscht man es sicher auch.natürlich KANN man dem anderen elternteil bescheid geben eigentlich :hae: kein problem :rolleyes2:
das wäre ja sogar super, wenn die eltern sich nach der trennung noch so gut verstehen und sich gegenseitig informieren und alles mögliche miteinander vernünftig besprechen :daumen
mir wird nur immer etwas flau im magen, wenn ein elternteil den anderen KONTROLLIEREN will und es mit dem "gemeinsamen sorgerecht" :tuedelue begründet
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mir wird nur immer etwas flau im magen, wenn ein elternteil den anderen KONTROLLIEREN will und es mit dem "gemeinsamen sorgerecht" begründet
Man kann es auch mit Interesse am eigenen Kind auslegen
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Nun ist es ja klar, dass sie es nicht mitteilen müsste und die Aussage des KV so nicht richtig ist.
Natürlich ist es schön, wenn eine offene Kommunikation beider ETs möglich ist, dann sollte doch eine Info- in diesem Fall an den KV- machbar sein.
Im Gegenzug natürlich dann auch. -
kommt halt immer darauf an wie man fragt , wenn freundlich aus interesse oder wegen meiner auch neugeir fragt "und wo solls hingehen " würd ich auch sagen wohinn es geht.
wenn es allerding lautet "ich verlange das du mir mitteilst wo hin du mit meinem kind hinfährtst" würde ich die frage auch nicht beantworten.egal ob als UET oder BET.
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In München reicht, wie zitiert, zur Beantragung des Ausweises die Unterschrift eines Elternteils. Da müssen Mami und Papi nicht gemeinsam auflaufen.
Wie woanders auch wird allerdings die Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils spätestens mit der Aushändigung fällig werden. Oder aber der beantragende Elternteil hat das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt...
brauchte ich nicht. Habe den Kinderpass allein beantragt und allein abgeholt. Unterschrift des anderen Elternteils wurde nirgends verlangt. Auch ein Einverständnis des anderen Elternteils brauchte man nicht zu erklären.
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natürlich KANN man dem anderen elternteil bescheid geben eigentlich :hae: kein problem :rolleyes2:
SOLLTE klingt besser.
Ich gehe davon aus das beide Elternteile wissen wollen wenn Ihr Kind längere Zeit weiter weg ist.Ist doch in einer normalen Ehe auch so. Oder?
brauchte ich nicht. Habe den Kinderpass allein beantragt und allein abgeholt. Unterschrift des anderen Elternteils wurde nirgends verlangt. Auch ein Einverständnis des anderen Elternteils brauchte man nicht zu erklären.
Auch Sachbearbeiter sind Menschen.