Wer soll das glauben?
Glaub mir, ich weiß wo die Richter inzwischen sind, die teilweise ja nicht mehr einen Richterposten begleiten, sondern bereits höhere Weihen erlangt haben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichte ich darauf, Namen und Anschrift der Behörde mitzuteilen, der sie mittlerweile angehören.
Denn auch für diese Personen gilt zunächst einmal die Unschuldsvermutung.
Zitat...z.B. indem man gutachterlich eine kaum noch zu klärende Frage in den Raum werfen läßt, ob man zu einem bestimmten Zeitraum, der in der Vergangenheit liegt, leistungsfähig/gesund gewesen sei...
Das ich von Geburt an nicht gesund war steht in dem Gutachten
das hier
http://www.trennungsfaq.de/for…hread.php?tid=3980&page=2
in dem Beschluss des Landgerichtes vom 10.05.2011
unter Punkt III. angeführt wird und auf das das Gericht Bezug nimmt. Der Gutachter muss nur noch erklären, was darunter zu verstehen ist. Wie sich das auf eine Leistungsfähigkeit/Unterhaltspflicht auswirkt. In dem Gutachten steht eindeutig, dass ich eingeschränkt Leistungsfähig, seit Geburt, bzw. nach meiner Herzoperation im Alter von 8 Jahren war.
Da es sich um ein Gutachten für das Sozialgericht gehandelt hat, stehen dort natürlich keine Zahlen. Nun muss der Gutachter meine Leistungsfähigkeit eben in Zahlen ausdrücken. Wenn er sich dazu nicht in der Lage sieht, dann hat er einen anderen Gutachter zu benennen. Steht alles Eindeutig in dem Beschluss.
Einen Freispruch 2. Klasse hätte ich schon am 21.03.2011 haben können. Ich will aber einen Freispruch 1. Klasse. Deshalb der ganze Aufwand jetzt. Mit einem Freispruch erst Klasse kann ich gegen die Zivilrichter vorgehen. Mit einem Freispruch 2. Klasse wäre das nicht möglich gewesen.
lg
Camper