Hallo liebe Foristinnen und Foris,
Ich bin einer, bei dem das Verfahren noch läuft.
Mitte März 2008 erstattete die KM erneut Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Das erste Verfahren endete Mit in der Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung der 1. Instanz. Das war im Jahr 2005.
Im August 2008 durfte ich zur Anhörung bei der Polizeibehörde. Dort habe ich meine Personalien angegeben und einen Gehaltsbeleg.
Im Noveber 2008 kam dann ein Strafbefehl. Dagegen habe ich Einspruch erhoben.
Am 25.05.2009 kam es Zur Verhandlung in der ersten Instanz und zu einer Verurteilung: 4 Monate auf Bewährung
dagegen bin ich in Berufung gegangen.
Am 01.09.2009 kam es zur Verhandlung in der zweiten Instanz und zur Bestätigung des Urteils der ersten Instanz
dagegen habe ich Revision beantragt
am 15.03.2010 hat das OLG München meinem Antrag statt gegeben und zurück an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichtes verwiesen
am 21.03.2011 findet nun erneut eine Verhandlung in der zweiten Instanz statt.
Das Ganze ausführlich nachlesen kann man, wenn man unter 5St RR (II) 60/10 googelt. Dort stehen alle Urteile und wie es bisher weiter gegangen ist.
liebe Grüße
Camper