Ich bin einer, der wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wurde

  • ese Verhandlung werd ich nie vergessen. Und so was erlebt man auch so schnell nicht wieder. Halt bei dir...


    Wie ist es jetzt? wie viele Zeugen waren denn da?


    lg


    Camper

  • Hallo Camper,


    meine Ausführungen an anderer Stelle entsprechen durchaus gäniger Rechtssprechung.


    Ich fördere keine Hoffnungen. Ich stelle nur heraus, was in der Vergangenheit ausgeurteilt wurde.


    Ich stehe nicht vor Gericht, weil ich Unterhaltsforderungen vernachlässige.


    Vom Camper1955:

    Zitat

    Es sei denn, Du belegst das mit einer Gerichtentscheidung, die im Internet nachgelesen werden kann

    20-30 Bewerbungen oder ein Nebenjob entsprich durchaus der Rechtssprechung. Widerlege das bitte mal.


    Meine Aussagen möchte ich zunächet mit diesen Urteile untermauern: Danke an den support


    BVerfG - GG Art. 3 I, Art. 20 III; ZPO § 114; BGB § 1603 II


    (1. Kammer des 1. Senats, Beschluss v. 8.7.2005 - 1 BvR 1078/05)


    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dem Unterhaltspflichtigen fiktive Einkünfte zugerechnet werden, wenn er es unterlässt, eine mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben.


    BGH Urteil v. 3.12.2008 - XII ZR 182/06 [OLG Naumburg]


    1. Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt voraus, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte.


    2. Trotz der nach § 1603 II S. 1 BGB gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern können dem Unterhaltspflichtigen fiktive Einkünfte aus einer Nebentätigkeit nur insoweit zugerechnet werden, als ihm eine solche Tätigkeit im Einzelfall zumutbar ist.


    Das dann wieder in Verbindung mit dem erstgenannten Urteil...


    Camper, Du bist dran...


    LG nero

  • (1. Kammer des 1. Senats, Beschluss v. 8.7.2005 - 1 BvR 1078/05)


    In diesem Fall handelte es sich um einen Arbeitslosen, also ALG - II Empfänger. Natürlich kann einem ALG - II Empfänger ein Nebenjob zugemutet werden. Die Frage ist nur, ob es dann für KU reicht. Ein ALG - II Empfänger mit 400 € Job hat nur Anspruch auf 100 € Mehreinnahmen. die 300 € die er darüber hinaus verdient, senken lediglich seinen Anspruch auf ALG - II.


    Urteil v. 3.12.2008 - XII ZR 182/06 [OLG Naumburg]


    Da solltest Du die ganze Entscheidung lesen, nicht nur die ersten 3 Absätze.


    Wenn er 40 Std in der Woche arbeitet, kann eine Nebentätigkeit nicht mehr verlangt werden. (Siehe dazu Randziffer 29 und Randziffer 48)


    Diese Entscheidung ist keinesfalls die endgültige Entscheidung gewesen. Diese wurde mit genauen Vorgaben an das OLG Naumburg zurück verwiesen. (Siehe dazu Randziffer 46ff)


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Das Problem dabei war nur, dass das mein Nettoeinkommen war. Bereinigen um Fahrtkosten und Krankheitskosten wollten die Zivilrichter des OLG nicht, mit Verweis auf den § 1603 Abs. 2 BGB.

    Nun vielleicht war der Richter eben der Auffassung Urlaub in warmen Ländern gehört nicht zu Krankheitskosten.


    Ich glaube ich klinke mich aus.


    [Blockierte Grafik: http://www.animania.de/forum/images/smilies/trolls.gif]

  • Nun vielleicht war der Richter eben der Auffassung Urlaub in warmen Ländern gehört nicht zu Krankheitskosten.


    Nun wurde durch einen Gutachter das Gegenteil bestätigt. Abgesehen davon sind es ja nicht nur die Erholungsreisen, sondern es kamen noch sehr viele Fahrten zu den Ärzten im Jahr 2003 hinzu. Fahrtenbuch vorgelegt. Monatliche Kosten für die Fahrten zu den Ärzten 70 €.


    Nicht zur Bereinigung angenommen da Eigenbeleg. Was ich volegen hätte sollen, dass es anerkannt wird, weiß ich bis heute noch nicht. Aber vielleicht erfahre ich es bei der nächsten Verhandlung.


    lg


    Camper

  • Team-Mitteilung:

    Der Thread wurde vorübergehend geschlossen, bereinigt und steht nun wieder zur sachlichen Diskussion zur Verfügung.
    Fortan werden jegliche Verstöße gegen die Netiquette kommentarlos gelöscht bzw. geahndet.


    Was in anderen Foren war ist hier nicht das Thema und ob man besser den Thread schliessen sollte, ebenso wenig.
    Es ist immer wieder schade, daß man User, die man aus egal welchen Gründen sachlich nicht erreichen kann, in der Art und Weise wie es hier geschieht, angreifen muß statt diese zu ignorieren.


    Ich zitiere hierzu auch noch mal friday72`s Posting:


    Diskussionen über die Entscheidung des Teams werden hier ebenfalls kommentarlos gelöscht. Hier bitte nun rein sachlich weiter im Thema. Danke.


    Viele Grüße,


    Czeltik.

    2 Mal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Vergleich waren 300€. Seit 2001 hast Du nicht bezahlt. Somit ist es ein glatte Lüge


    Ich habe mal das älteste Urteil raus gekramt, dass in diesem Thread eine Rolle spielt. Es trägt das Aktenzeichen 4 F 2030/00 und ist im Jungs-Thread in den Postings # 11 und 13 als Aktenzeichen nachzulesen.


    Mein Einkommen wurde damals mit 1747 € berechnet, bereinigt um 5 % ergab das eine Summe von 1660 €


    Demnach war ich voll leistungsfähig und es wurde auch dementsprechend gepfändet.


    Nun aber ein kurzer Auszug aus der Urteilsbegründung des Verfahrens 4 F 2030/00


    Zitat

    Nicht in Abzug gebracht werden können die von ihm geltend gemachten Werbungskosten. Hierbei ist es unerheblich, ob diese vom Finanzamt anerkannt werden. Allein die steuerrechtliche Anerkennung rechtfertigt es nicht, die angegebenen Ausgaben auch unterhaltsrechtlich in Ansatz zu bringen.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Es gibt einiges das neu ist im Jungs-Forum


    Insbesondere die Postings ab # 68


    Das ist vor allem für unseren User @VTD gedacht, der ja mein Einkommen und meine Uterhaltszahlungen immer anzweifelt bzw. angezweifelt hat.


    Meine Voraussage ist, dass uns dieser Thread noch weiter beschäftigen wird, da am 16.01.2012 noch kein Urteil gefällt werden kann.


    Nicht weil anhand der jetzt schon feststehenden Sachlage ein Freispruch unumgänglich wäre, sondern weil ich die ca 70.000 € zurück haben möchte, die ich an Unterhalt bezahlt habe, + Schmerzensgeld.


    lg


    Camper

  • Ich krieg jedesmal Angst, wenn dieser Thread in der Liste auftaucht :lach


    :lach Ja, ich auch und beim Lesen hab ich auch gemerkt, wie lange ich hier schon nicht mehr reingeschaut habe. :lach


    Aber als ich das folgende Zitt gelesen habe, konnte ich mich doch einer gewissen Bewunderung nicht erwehren:

    ...ein Freispruch unumgänglich wäre, sondern weil ich die ca 70.000 € zurück haben möchte, die ich an Unterhalt bezahlt habe, + Schmerzensgeld.


    Da hab ich doch 2x hingeschaut! Auf solche Ideen muss man erst mal kommen. Positiv gedacht: Da steckt eine ganze Menge Kreativität drin - wenn auch etwas sehr fehlgeleitete.



    Camper, ich will dir ganz sicher nichts Böses. Bisher hab ich deine Posts mehr oder weniger überlesen, weil ich eine völlig andere Meinung vertrete und keine Lust habe, mit dir rumzudiskutieren. Aber diesmal hoffe ich doch sehr inständig für die Mutter deiner Kinder - oder wen auch immer du für den Klage-Stress ranziehen willst - dass sie


    a) weiterhin genügend Geduld und Stahlseil-Nerven hat (oder alternativ Lust, einfach auszuwandern!),
    b) genügend fachkompetente und privat-soziale Hilfe (sprich gute Freundinnen) und
    c) kein Geld


    :ohnmacht:

  • Hi Emma,


    ich hab mir mal die Mühe gemacht und nachgelesen... PKH abgelehnt.
    Sagt alles.


    Ex kann also ruhig schlafen, falls sie vor lauter Lachen nicht aus dem Bett fällt.


    Liebe Grüße
    maschenka

  • Kann man gegen keine PKH mittels PKH vorgehen? Oder müsste er am Ende mal für was ernsthaftes arbeiten?


    Das war im Jahr 2005. Ich denke nicht, dass das OLG/Zivilsenat heute noch damit davon kommen dürfte, nachdem gerade dieser Senat schon eines auf die Mütze bekommen hat vom Bundesverfassungsgericht.


    Camper, ich will dir ganz sicher nichts Böses. Bisher hab ich deine Posts mehr oder weniger überlesen, weil ich eine völlig andere Meinung vertrete und keine Lust habe, mit dir rumzudiskutieren. Aber diesmal hoffe ich doch sehr inständig für die Mutter deiner Kinder - oder wen auch immer du für den Klage-Stress ranziehen willst - dass sie


    a) weiterhin genügend Geduld und Stahlseil-Nerven hat (oder alternativ Lust, einfach auszuwandern!),
    b) genügend fachkompetente und privat-soziale Hilfe (sprich gute Freundinnen) und
    c) kein Geld


    Ich will das Geld doch nicht von meiner Exfrau oder den Kindern, sondern von Papa Staat. Ob die es sich dann, von wem auch immer wieder zurück holen, ist mir ehrlich gesagt vollkommen Wurst.


    Das heisst, ganz so Wurst ist es mir nicht. Am liebsten wre es mir, sie würden es von den Zivilrichtern holen. Ich würde gerne als Zeuge zur Verfügung stehen. Da muss ich dann die Wahrheit sagen, während ich jetzt als Angeklagter lügen darf, dass sich die Balken biegen. Nur tu ich das auch als Angeklagter nicht.


    lg


    Camper