Ich bin einer, der wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wurde


  • Wer soll das glauben?


    Glaub mir, ich weiß wo die Richter inzwischen sind, die teilweise ja nicht mehr einen Richterposten begleiten, sondern bereits höhere Weihen erlangt haben.


    Aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichte ich darauf, Namen und Anschrift der Behörde mitzuteilen, der sie mittlerweile angehören.


    Denn auch für diese Personen gilt zunächst einmal die Unschuldsvermutung.



    Zitat

    ...z.B. indem man gutachterlich eine kaum noch zu klärende Frage in den Raum werfen läßt, ob man zu einem bestimmten Zeitraum, der in der Vergangenheit liegt, leistungsfähig/gesund gewesen sei...


    Das ich von Geburt an nicht gesund war steht in dem Gutachten


    das hier


    http://www.trennungsfaq.de/for…hread.php?tid=3980&page=2


    in dem Beschluss des Landgerichtes vom 10.05.2011



    unter Punkt III. angeführt wird und auf das das Gericht Bezug nimmt. Der Gutachter muss nur noch erklären, was darunter zu verstehen ist. Wie sich das auf eine Leistungsfähigkeit/Unterhaltspflicht auswirkt. In dem Gutachten steht eindeutig, dass ich eingeschränkt Leistungsfähig, seit Geburt, bzw. nach meiner Herzoperation im Alter von 8 Jahren war.


    Da es sich um ein Gutachten für das Sozialgericht gehandelt hat, stehen dort natürlich keine Zahlen. Nun muss der Gutachter meine Leistungsfähigkeit eben in Zahlen ausdrücken. Wenn er sich dazu nicht in der Lage sieht, dann hat er einen anderen Gutachter zu benennen. Steht alles Eindeutig in dem Beschluss.


    Einen Freispruch 2. Klasse hätte ich schon am 21.03.2011 haben können. Ich will aber einen Freispruch 1. Klasse. Deshalb der ganze Aufwand jetzt. Mit einem Freispruch erst Klasse kann ich gegen die Zivilrichter vorgehen. Mit einem Freispruch 2. Klasse wäre das nicht möglich gewesen.




    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Was bezweckst du eigentlich ganz genau? Ich verstehe es einfach nicht...


    Weißt du, ich kenne einige Leute, die krank sind. Schwerbehindert, psychisch krank, etc. ... die alle gehen arbeiten!!!


    Auch bei dir, denke ich mal, wo ein Wille ist....


    Wenn man Kinder in die Welt setzt, hat man sich gefälligst um sie zu kümmern!!! :kopf

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Weißt du, ich kenne einige Leute, die krank sind. Schwerbehindert, psychisch krank, etc. ... die alle gehen arbeiten!!!


    er geht ja arbeiten. Und hat dabei immer exakt soviel verdient, dass er keinen Unterhalt zahlen mußte. (Vor der Trennung hat er besser verdient :brille ).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Rovena,deine Signatur ist grad so herlich passend :rolleyes2:


    Er ist halt beratungsresistent...


    Zitat

    Was bezweckst du eigentlich ganz genau? Ich verstehe es einfach nicht



    Er möchte sich halt mitteilen :rolleyes2:

  • Den Unterschied zwischen einem Beschluss und einem Urteil darfst du erklären - bist ja Fachmann...


    Als Staatsanwaltschaft würde mich brennend interessieren, welche Maßnahmen du in dem fraglichen Zeitraum ergriffen hast, um deine Leistungsfähigkeit zu steigern.
    Also, lag die Empfehlung einer psychotherapeutischen Begleitung vor, wirst du diese ja wohl motiviert umgesetzt haben - Name, Adresse, Entbindung von der Schweigepflicht...
    Wurde dringend angeraten, eine stationäre Maßnahme durchzuführen, wirst du dich ja wohl nicht gewunden haben. - Bescheinigung vom Kostenträger, Entbindung von der Schweigepflicht...


    Motiviert und rechtschaffend wie du bist, ist das ja wohl ein Kinderspiel.


    *reusper*
    Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit kann auch dahingehend ausgelegt werden, dass man alles tut, um leistungsfähiger/gesünder zu werden... - Ähnlich wie beim Nachweis der Unterhaltswürdigkeit.
    Das kannst du sicher.
    Wenn es noch keine höchstrichterlichen Urteile dazu gibt, kannst du dem ja abhelfen.

    Einmal editiert, zuletzt von maschenka ()


  • Weißt du, ich kenne einige Leute, die krank sind. Schwerbehindert, psychisch krank, etc. ... die alle gehen arbeiten!!!



    Zitat

    er geht ja arbeiten. Und hat dabei immer exakt soviel verdient, dass er keinen Unterhalt zahlen mußte. (Vor der Trennung hat er besser verdient


    Ich habe nach der Trennung ca 80.000,00 bis 100.000,00 € Unterhalt bezahlt.


    Die will ich zurück. Nicht von unseren Kindern und/oder der Exfrau, die können nichts dafür, auch nicht von Papa Staat, der kann auch nichts dafür, sondern von den Zivilrichtern, die trotz vorliegender Beweise nichts getan haben, um den Raubbau an meinem Geldbeutel zu verhindern.


    Die gerade deshalb dafür gesorgt haben, dass meine psychisch schon immer vorhandene Krankheit so massiv zu Tage getreten ist, und zwar in Ausübung ihres Richteramtes unter Mißachtung der Gesetze.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ich habe nach der Trennung ca 80.000,00 bis 100.000,00 € Unterhalt bezahlt.


    Die will ich zurück. Nicht von unseren Kindern und/oder der Exfrau, die können nichts dafür, auch nicht von Papa Staat, der kann auch nichts dafür, sondern von den Zivilrichtern, die trotz vorliegender Beweise nichts getan haben, um den Raubbau an meinem Geldbeutel zu verhindern.



    :lach



    (mir war gerade danach)



    :ohnmacht:

  • Ich habe nach der Trennung ca 80.000,00 bis 100.000,00 € Unterhalt bezahlt.


    Die will ich zurück. Nicht von unseren Kindern und/oder der Exfrau, die können nichts dafür, auch nicht von Papa Staat, der kann auch nichts dafür, sondern von den Zivilrichtern, die trotz vorliegender Beweise nichts getan haben, um den Raubbau an meinem Geldbeutel zu verhindern.

    Hallo Camper,


    ich verstehe nicht, das ist doch vollkommen unrealistisch!
    Solche Gesetze gibt es nicht, die dir das erlauben werden.


    Selbst wenn du diesen Irrsinn durchkriegst..letztendlich holst du dir das Geld doch von deiner Ex und deinem Kind wieder...wir sind ein Sozialstaat. Was meinst du, woher der herr Zivilrichter sein Geld bekommt!


    Ach menno, ich wünschte ich hätte auch mal soviel Zeit mich um solche Weltinteressen zu kümmern/drüber nachzudenken.

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Ich habe nach der Trennung ca 80.000,00 bis 100.000,00 € Unterhalt bezahlt.


    Die will ich zurück. Nicht von unseren Kindern und/oder der Exfrau, die können nichts dafür, auch nicht von Papa Staat, der kann auch nichts dafür, sondern von den Zivilrichtern, die trotz vorliegender Beweise nichts getan haben, um den Raubbau an meinem Geldbeutel zu verhindern.


    Ich steh auf dem Schlauch, WARUM willst du denn Unterhalt zurück?
    Und warum können Frau/Kinder/Staats nichts dafür, aber die Zivilrichter?? :hae:


    Du hast Kinder, die offentsichtlich nicht bei dir lebten, also bist/warst du unterhaltspflichtig. Warum streitest du dann da?? Oder siehst du es nicht ein für Kinder Unterhalt zu zahlen? Ich versteh das ganze nicht. :ohnmacht:

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Echt du bist so egoistisch,so selbstgefällig. Ich hoffe der Staatsanwalt findet Beweise !!!!


    und Tschüss

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Du hast Kinder, die offentsichtlich nicht bei dir lebten, also bist/warst du unterhaltspflichtig. Warum streitest du dann da?? Oder siehst du es nicht ein für Kinder Unterhalt zu zahlen? Ich versteh das ganze nicht.


    Das Haarklein auszuführen, würe jetzt zu weit führen, da Deinem jugendlichen Alter auch zu entnehmen ist, dass Du gerade mal 8 Jahre alt warst, als ich gesetzlich unterhaltspflichtig wurde. Damals waren die Beträge noch wesentlich geringer, trotzdem die Richter alle Mühe gehabt, mir den Mindestunterhalt unterzujublen. Weil ich mich weigerte, den Unterhalt in dieser Summe zu bezahlen, wurde gepfändet. Ein großer Bruch kam dann zum Jahreswechsel 2000/2001, als du also gerade mal 14 Jahre alt warst stieg der gesetzliche Mindestunderhalt mit einem Schlag um ca 200 € für meine damals drei Kinder. Die Spirale ging immer weiter nach unten, trotz eines realtiv guten Einkommens, was aber noch lange nicht das bereinigte Netto ausmachte, und daraus wird schließlich der notwendige Selbtbehalt ermittelt. Es wurde munter weiter gepfändet.


    In der Jeztzeit und nachdem die Zivilgerichte mehrmals vom Bundesverfassungsgericht etwas auf den Deckel bekommen haben, urteilen diese anders und wesentlich fairer, als damals.


    wenn du es genauer wissen willst, such im Internet mal nach den Unterhaltstabellen von 1994 bis jetzt. Du wirst dich wundern, wie der Mindestunterhalt in diesem Zeitraum in die Höhe geschnellt ist. Ein Mindestunterhalt der ca 90 % der Unterhaltspflichtigen spätestens ab dem 2. Kind zum Mangelfall macht, während zur Anfangszeit meiner Unterhaltspflicht knapp noch 3 Kindern der Unterhalt bezahlt werden konnte. wohlgemerkt, Kindern in der allen Altersstufen.


    Heute reicht es oft nicht mehr für 2 Kinder in der ersten Altersstufe, auch wenn man eine gute Ausbildung genossen hat.


    Echt du bist so egoistisch,so selbstgefällig. Ich hoffe der Staatsanwalt findet Beweise !!!!


    Dann müsste er Beweise finden, dass die ärztlichen Atteste und Gutachten eine Fake sind. Dass ich pumperlgsund bin und in Wahrheit ein anderer als ich beim Gutachter war. Und das zu beweisen, das wird sehr sehr schwierig, da man ja zumindest beim Gutachter immer seinen Personalausweis vorlegen muss, damit der Gutachter auch weiß, dass er den Richtigen untersucht. Zudem ist ein gerichtlich angeforderter Gutachter verpflichtet, wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen sein Gutachten zu erstellen.


    Dem behandelnden Arzt kann man als Privatperson ein Gefälligkeitsattest unterstellen, als Richter in Ausübung seines Amtes dürfte er das nicht, bevor er nicht ein gerichtsverwertbares Gutachten hat.


    lg


    Camper

  • wenn du es genauer wissen willst, such im Internet mal nach den Unterhaltstabellen von 1994 bis jetzt. Du wirst dich wundern, wie der Mindestunterhalt in diesem Zeitraum in die Höhe geschnellt ist. Ein Mindestunterhalt der ca 90 % der Unterhaltspflichtigen spätestens ab dem 2. Kind zum Mangelfall macht, während zur Anfangszeit meiner Unterhaltspflicht knapp noch 3 Kindern der Unterhalt bezahlt werden konnte. wohlgemerkt, Kindern in der allen Altersstufen.


    Wie heißt es immer so schön: "Alles wird teurer - Früher war alles billiger". Also muss sich auch der Unterhalt anpassen, oder?



    Dann frag ich doch mal anders rum: Was ist für DICH ein angemessener Unterhalt für Kinder in den verschiedenen Altersgruppen?

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Als Staatsanwaltschaft würde mich brennend interessieren, welche Maßnahmen du in dem fraglichen Zeitraum ergriffen hast, um deine Leistungsfähigkeit zu steigern.
    Also, lag die Empfehlung einer psychotherapeutischen Begleitung vor, wirst du diese ja wohl motiviert umgesetzt haben - Name, Adresse, Entbindung von der Schweigepflicht...
    Wurde dringend angeraten, eine stationäre Maßnahme durchzuführen, wirst du dich ja wohl nicht gewunden haben. - Bescheinigung vom Kostenträger, Entbindung von der Schweigepflicht...


    Die Antworten auf diese Fragen dürften die notwendigen Beweise oder Entlastungen bringen... :dribbel


    Hattest du nicht vor ein paar Wochen hier noch geschrieben, du fährst zur Reha... jetzt ist es eine "krankheitsbedingte Erholungsreise".
    Was die Richter von einem Attest für eine krankheitsbedingte Erholungsreise halten, ist bereits hinlänglich bekannt.


    Insbesondere die Frage wäre interessant, ob das Tun oder Unterlassen der empfohlenen Schritte Auswirkungen auf deine Leistungsfähigkeit hätte haben können, und wenn ja, welche.


    Die Antwort ist grundsätzlich ganz einfach... hast du eine stationäre Reha verweigert, eine ambulante Therapie nicht durchgeführt, dann liegen die Folgen in deiner Verantwortung - oder hast du einen Vormund?, der dir das verbieten kann, und du hast billigend in Kauf genommen, durch dein Unterlassen deine Leistungsfähigkeit in keinster Weise zu verbessern. Dabei reicht es für mein Gerechtigkeitsempfinden bereits aus, dass du die Maßnahmen nicht angenommen, sondern statt dessen lieber "krankheitsbedingte Erholungsreisen" gemacht hast.

  • Hi,

    Wie heißt es immer so schön: "Alles wird teurer - Früher war alles billiger". Also muss sich auch der Unterhalt anpassen, oder?

    aber doch nicht in dem Maße....Einkommen stagniert....Unterhalt ist ungleich gestiegen.....


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Dann frag ich doch mal anders rum: Was ist für DICH ein angemessener Unterhalt für Kinder in den verschiedenen Altersgruppen?


    Wenn man Geringverdiener ist und/oder mehreren Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist genausoviel, wie den Einzelkindern oder den Kindern von Besserverdienern.


    Nur mit dem Unterschied, dass bei Geringverdienern eben beide Eltern auch barunterhaltspflichtig sein sollten.


    In den meisten Fällen wird das jetzt ja schon so gehändelt. Nicht umsonst steigt die Zahl der Mangelfallberechnungen. Da ist es ja faktisch schon so. Da kann Mama noch so sehr jammern, Mangelfall ist Mangelfall. Wenn Mama meint, das Kind braucht mehr als die Mangefallberechnung hergibt, dann muss eben arbeiten, dass das Kind mehr bekommt, als das was Papa zahlen muss.


    Dieser Wertung gilt übrigens meinerseits Geschlechterübergreifend. Es gibt ja auch Väter die BET und Mütter die UET sind.


    In bestehenden Beziehungen ist das ja auch so, dass Beide auch zum Barunterhalt ihrer Kinder beitragen. Vor allem dann, wenn ein Einkommen nicht ausreicht. Erst dann, wenn man getrennt ist, dann soll plötzlich ein Elternteil alleine für den Barunterhalt sorgen und notfalls unter der Brücke schlafen.


    Das war jetzt off Topic und ich bitte nun mit dem nächsten Beitrag zum Thema zurück zu kehren. Wenn Du mehr über meine Ansichten wissen willst, dann eröffne bitte einen eigenen Thread.


    Ich verspreche Dir, auch dort mitzumischen, auch wenn ich nur Prügel dafür bekomme. :nudelholz


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Das Haarklein auszuführen, würe jetzt zu weit führen, da Deinem jugendlichen Alter auch zu entnehmen ist, dass Du gerade mal 8 Jahre alt warst, als ich gesetzlich unterhaltspflichtig wurde.


    Herrje, fehlen langsam die Argumente oder warum spielst du auf ihr Alter an? Das hat hier rein garnichts mit zu tun.Es wäre schön wenn du es erklären würdest. Damit man es vielleicht nachvollziehen kann, warum du so ein Theater veranstaltest.

  • Hi,
    Zitat von »BigBianka« Wie heißt es immer so schön: "Alles wird teurer - Früher war alles billiger". Also muss sich auch der Unterhalt anpassen, oder?


    aber doch nicht in dem Maße....Einkommen stagniert....Unterhalt ist ungleich gestiegen.....


    Cool... Und trotzdem muss der BET irgendwie die Gelder zusammentreiben, um z.b. KiTa, Essen, das Fahrrad zu bezahlen...



    @Camper: Hast du nun stationäre Therapien und Reha und Kuren gemacht, damit du wieder gesund und leistungsfähig wirst? Oder bist du lieber nur in den Urlaub nach Italien gefahren, weil das Klima da besser für dich ist? :kopf



    Damit man es vielleicht nachvollziehen kann, warum du so ein Theater veranstaltest.


    Weil er so viel Zeit und Energie hat... :lgh:lgh

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

    2 Mal editiert, zuletzt von bimbambule ()

  • Hi,

    Cool... Und trotzdem muss der BET irgendwie die Gelder zusammentreiben, um z.b. KiTa, Essen, das Fahrrad zu bezahlen...

    was hat das damit zu tun, wenn Unterhalt schneller steigt, als das reale Einkommen ?
    Ich würde mal über den Tellerrand blicken, ohne immer auf die pösen pösen UET zu schimpfen.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.