Bescheinigungen die man noch gar nicht hat vorlegen!?

  • Hallo an Alle!!! :wink


    In 2 1/2 Wochen geht es ja endlich los mit meiner Ausbildung. :tanz


    Alles schön und gut.
    Hab alle Anträge eingereicht, schon vor längerem.


    Jetzt ist es aber so das verschiedene Bescheinigungen noch fehlen. :(


    Und zwar wollen die vom Wohngeldamt den BAfög Bescheid der noch gar nich ausgestellt ist weil noch alles berechnet wird. :rolleyes:


    Das BAföG Amt will den Wohngeldbescheid der ja auch noch nicht berechnet ist... :radab


    Und alle beide wollen einen Bescheid über meine Krankenkassenbeiträge die noch von der ARGE bis zu diesem Monat bezahlt wurden und der neue Satz ja auch erst berechnet werden kann wenn Wohngeld und BAföG Bescheid vorliegen. :wand


    Habe es jetzt soweit gebracht das die sich alle untereinander austauschen, ich bin doch nicht blöd. :kopf


    Verstehe das wer will, ich jedenfalls nicht.
    Hoffe nur ich bekomme nächsten Monat mein Geld, ich musste nämlich nen Vorschuss beantragen weil die ARGE in dem Monat ja nicht mehr zahlt weil ich dann Schüler bin.


    Wohngeld und BAfög werden aber erst rückwirkend gezahlt, daraus würde folgen einen Monat ohne Geld. :radab :radab :radab


    Ich muss ja nur Miete zahlen, mein Kind und mich mir Essen versorgen und Fahrtkosten zur Schule werden auch nicht übernommen.


    So ist das wohl in Deutschland wenn man weg will von der Arbeitslosigkeit. :dribbel

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ja ja so ist das hab auch momentan meinen Kampf ... Da ich seit Mitte juli wieder arbeite haben sie mir für den August schon 500 gestrichen , da ich ende August mein Gehalt bekomme .. supi
    sag ich nur das haut alles so nicht hin wie die sich das vorstellen

  • Ja, mehr als lachen kann man da wohl nicht.


    Da fällt mir noch was zu ein.


    Ihr habt doch bestimmt Asterix und Obelix gesehen.
    Und zwar Asterix erobert Rom!!!


    Da gibt es doch das Haus was Verrückte macht. :radab


    So stell ich mir das bei den Ämtern auch zu gerne vor... :lgh

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Moni,


    wirst du Schülerbafög bekommen, welches du dann nicht zurückzahlen musst?


    Soviel ich weiß, ist Bafög ja sonst ein Darlehen - also geht es dem Wohngeld vor. Damit darf das Bafög-Amt den Wohngeldbescheid nicht verlangen. Ein normaler Student hat gar kein Anrecht auf Wohngeld, mit Kindern ist man aber die Ausnahme und bekommt Wohngeld für's Kind.
    Die Höhe des Bafögs ist so ausgelegt, dass da Wohnkosten mit berücksichtig sind, also es gibt da quasi eine Pauschale inklusive. Ein normaler Student muss mit dem Bafög doch alle seine Kosten abdecken können, auch die Miete.


    Als Schüler/Student ist man quasi freiwillig versichert. Allerdings bezahlt man da nur einen recht geringen Beitrag. Hast du schon deinen Ausbildungsvertrag bzw. den Schülerausweis? Dann nimm den, trab zur Krankenkasse und du müsstest gleich den Bescheid kriegen, wie hoch sich der monatliche Beitrag bemisst.


    Lass dich nicht kirre machen, dein Bafög darf nicht nach deinem Wohngeld berechnet werden. Die brauchen den Zettel gar nicht. :radab


    Manchmal fragt man sich wirklich... :kopf

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj


    Also, meine Schule beginnt am 6.8. und ich bekomme meine Schulbescheinigung auch erst an dem Tag.


    BAfög Amt, Wohngeldamt und Krankenkasse wollen diesen eigentlich auch schon vorher haben... :kopf


    Ich bekomme Schüler BAfög und muss das nicht zurück zahlen. :schwitz


    Aber ich finde es echt eine Knaller.
    Sogar für den Vorschuss sollte ich eine Schulbescheinigung vorlegen. :radab
    Die sollten doch wissen das ich die erst mit Beginn, also am ersten Schultag bekomme... :wand

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    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Na, hast du nicht irgendeine schriftliche Bestätigung oder einen Bescheid, dass du zur Ausbildung zugelassen bist? Dann leg doch das auf den Tisch. :frag

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  • Ja, hab den Brief vorgelegt in dem mir gesagt wurde ich bin angenommen und wann es los geht.


    Das reicht wohl erstmal. :kopf

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    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Ich drück dir die Daumen, dass du pünktlich dein Geld bekommst!


    :daumen

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  • Jaaa...so macht das leben doch mal richtig spass :radab
    Das sind die Deutschen Ämter :wand Hab auch schon einen Bürokratenwust hinter mir mit Elterngeld,Unterhalt,Krankenkasse,Kindergeld,etc... Ich drück Dir fest die Daumen, dass Du Dein geld pünktlich bekommst!!!

  • Das mit dem Unetrhalt für meinen Sohn hab ich ja seit Februar hinter mir.
    Da hatte ich auch Theater zwecks Klage und so...


    Aber das hier ist schon merkwürdig... :hm...


    Naja, mal sehen.
    Ich freu mich nur so das es endlich losgeht.
    3 Jahre nur Windeln wechseln und Haushalt sind endlich vorbei.


    Erwachsene Leute kennen lernen, das wird toll... :D

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
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  • Ich kenne es auch nur so, dass beim Schüler-BaföG der Wohngeldbescheid nicht bei der BaföG-Beantragung vorgelegt werden muß. Wohngeld kann es zzgl. geben, denn die Berechnung beim BaföG beläuft sich auf 64 € maximal für die Unterkunft..... :lgh da kriegst`e nicht mal `n Zimmer .....

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.