1. Kind von KV; Unterhalt usw.

  • Ich hab mal wieder n paar Fragen......


    AAAAAlso, ich habe seit einem Monat Kontakt zur "immernochEhefrau" des KV. Die beiden haben auch einen Sohn zusammen, der diesen Monat 3 wir- es besteht keinerlei Kontakt.
    Im Gespräch kam raus, dass er ihr seit einem Jahr weder Ehegatten noch Kindesunterhalt bezahlt( das habe ich bis zu unserer Trennung immer überwiesen)
    Für unseren Sohn zahlt er ja jetzt zum Glück Unterhalt, zwar nicht immer ganz pünktlich, aber gut.... :kopf
    Nun wollte seine Frau eben wissen, wie ich es geschafft habe, dass er zahlt. Bei mir hat das JA nachdem keine Reaktion kam, sich vom Arbeitgeber ein Bescheid geben lassen, was er verdient
    und dann seinen Unterhalt berechnet....den Titel hat er dann freiwillig unterschrieben.....
    Nun hat seine Frau( die in Brandenburg lebt, wir wohnen in BW) dem zuständigen Jugendamt berichtet, dass er beim JA hier bekannt ist und dort noch einen Sohn hat, dessen Beistandschaft eben übers JA läuft...sprich die haben seine Daten. Unser JA hat mir auf Nachfrage geraten mich da nicht rein zu hängen in die Sache, da es mir nur schaden würde, denen wäre nämlich kein weiteres Kind bekannt, also er hat keins angegeben( sieht ihm ähnlich).
    Nun hat das JA in Brandenburg bei unserem JA angefragt und unser JA verweigert die Aussage. Mit der Tatsache, dass er für unseren Sohn bezahlt, für deren aber nicht gehen sie folgendermaßen um:
    Sie gehen davon aus, dass er den Unterhalt für unser Kind aus seinem Selbsterhaltsbetrag bezahle, da er ja nicht mehr verdiene.....
    Die gehen von irgendwelchen Gehaltszettel von vor 3 Jahren aus, keine Ahnung, ich weiss was er jetzt verdient..........


    Nun wie kann ,das sein, das ein JA das relativ einfach rausfindet, nen Titel geltend macht und er somit zahlt, bevor gepfändet wird und ein anderes JA kriegt das gleiche nicht hin?
    Wie kann es sein das die JA´s nicht zusammen arbeiten??????


    Ich will mich da ned reinhängen....ich bin nun zwar einigermaßen mit der Frau befreundet, immerhin sind unsere Kinder Halbgeschwister und wir sind beide auf den gleichen Lügenbold reingefallen
    somit teilen wir ein Schicksal........ich darf ihr auch keine Daten rausgeben laut JA und ich will es auch ned, das lässt der KV , wenn er es rausfinden würde eh wieder nur an den Kindern aus....ich will ihn auch nicht in die Pfanne hauen, ich fühle mich nur im Unrecht hier zu sitzen und das Geld zu bekommen( was klar gerechtfertig ist, denn Kinder kosten) aber hingegen sitzt dort eine Frau, die mittlerweile 2 Kinder hat( das 2. ist biologisch nicht seins, aber da sie noch verheiratet sind........)(der KV des 2. ist stiften gegangen, als er von der SS erfahren hat und seither unauffindbar)und bekommt nichts, ausser 133 ,- pro Kind, keine weitere Leistung und das JA gibt sich mit der Erklärung ab,er hätte nichts, wo das andere JA doch genau weiss, dass und wieviel er hat......


    Was würdet ihr tun???????? Was soll ich ihr raten??????


    Ich hoffe, dass jemand von euch mir nen schlauen Tip hat :sonne


    LG Mama

  • Mama2011


    1.) Verdient er denn genug, dass er 3 Kindern Mindestunterhalt zahlen kann? Das Kuckuckskind zählt ja offenbar auch noch als ehelich und ist damit dem Kuckucksvater gegenüber unterhaltsberechtigt.


    2.) Wenn nicht, würdest Du freiwillig auf einen Teil des KU verzichten, damit er mit den anderen Kiddis gerecht geteilt werden kann?


    lg


    Camper

  • Er verdient über 2000 Euro, bis dato waren es 710 Euro Ehegatten und Kindesunterhalt an die Ehefrau.
    Unser Sohn bekommt 241 Euro......


    Ich würde behaupten ihm bliebe ein guter Tausender und somit sein Selbsterhalt........Ehegattenunterhalt mal hintenangestellt und auch den 2. KV werden sie noch finden, das läuft ja........
    mit dem Gehalt kann man doch 2 Kinder unterhalten.........( dass er sich jetzt ein neues Auto kaufen will, sage ich lieber keinem)


  • das ist ein Durchschnitt, da er nach Stunden bezahlt wird, aber das ist der Betrag mit dem unser JA gerechnet hat...2100nochwas.......


    Schon Steuerklasse 1 oder noch Steuerklasse 3?


    lg


    Camper


  • da verheiratet wohl 3, weiss ned wie des zählt, da er in der Schweiz arbeitet......aber in Deutschland wohnt.


    Nun wird es natürlich schon schwieriger. Ich nehme nun mal an, dass Werbungskosten von 5 % dann nicht mehr ausreichen dürften, wie es die UHL vorsehen. Es sei denn, Arbeits- und Wohnort liegen maximal 9 km auseinander. Sind es mehr, dann dürften auch die Werbungskosten (wesentlich) höher sein.


    Verheiratet sagst Du. Läuft da die Scheidung schon?


    lg


    Camper

  • Werbungskosten???????????????????????????????????????????


    Also Scheidung lief mal, aber da er ja untergetaucht ist und keiner weiss wo er ist( ich und JA wissen es natürlich) läuft da nichts mehr, da ihn seine Post ja ned erreicht und er auch wohl gar ned geschieden werden will, keine Ahnung, den Kopf checkt keiner.


    Gemeldet mit Erstwohnsitz ist er 1000 km weit weg vom Arbeitsplatz.........2. Wohnsitz war in der Schweiz, bis letztes Jahr als er zu mir nach D gezogen ist. Jetzt fährt er knapp 100 km pro Weg zum Arbeitsplatz.

  • 100 km pro Weg zum Arbeitsplatz.


    Und schon haben wir 953,34 € Werbungskosten.


    Edit: sind "nur" 843,00 €


    Nochmal Edit: Das Kind wohnt ja in Brandenburg, da gilt eine Kilometerpauschale von 0,25 € für jeden gefahrenen Kilometer lt deren Unterhaltsrechtlichen Leitlinien 2008, die 2010 und 2011 nur um die geänderten Beträge ergänzt wurden. Ergo sind die Werbungskosten wie folgt zu rechnen:


    200 km (Hin und Rückweg) x 220 Tage x 0,25 € : 12 Monate = 916,00 €


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Hallo


    Zum Verständnis :


    Du freundest Dich gerade mit ihr an , sie weiss nicht wo er ist, Du aber ja, und sagst nix.
    hast ein schlechtes Gewissen, weil denen Geld fehlt , hast Infos, aber gibst sie nicht weiter ?


    Habe ich das richtig verstanden ?


    Also in meinen Augen gibt es da nur 2 Wege :


    1. Du brichst den Kontakt ab und schweigst weiter
    2. Du stehst dazu Dich mit ihr anzufreunden und hilfst ihr zu ihrem Recht und dem der Kinder zu kommen, auch wenn Du dann vielleicht weniger bekommst.



    Sorry, wenn ich das doch falsch verstanden habe :blume

  • Camper:


    ich habe immer noch nicht verstanden, was Werbungskosten sind????????? Und was deine Rechnung mir sagen soll......



    @ Pani: Anfreunden ist in dem Fall eine Definitionssache, bisher kannte ich von ihr nur Beschimpfungen, klar ich war die Neue ihres Mannes.......Langsam klären sich die Geschichten und wir merken, dass vieles von ihm gelogen war. Das JA hier hat mir klar gesagt, dass seine Adresse ( er ist dort nicht gemeldet, wohnt aber dort) und seine neue Nummer rein rechtlich nicht weitergeben darf-Datenschutz und so n Blabla. Aber man kann ja auch anders helfen..... ;) ( sie hat seine Adresse jetzt)
    Wie gesagt, ich weiss ned , ob da jetzt die große Freundschaft draus wird, denke es eher nicht, aber zumindest eine Bekanntschaft die so beständig ist, dass unsere Jungs, die nunmal Brüder sind
    sich kennen werden......ist ja auch ne Distanzsache bei 800 km..........
    Aber ja ganz ehrlich, bin ich da etwas geteilt, denn bis dato hatte ich mit dem KV und vorallem unser Bub endlich grade ein gutes Verhältnis und der Umgang klappte, da überlege ich mir natürlich 2 mal, ob ich da jetzt was tue, was ihn wütend macht.........denn leider ist der Herr so infantil, dass dann nicht trennen zu können....... Und nenn mir den Mann der gerne eine Exenverschwörung erleben würde :lach

  • ich habe immer noch nicht verstanden, was Werbungskosten sind????????? Und was deine Rechnung mir sagen soll......


    Zieh von den 2100,00 € die 916,00 € ab, dann kommen wir auf ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1274,00 €. Da er bei Dir schon 241,00 € Unterhalt bezahlt, sind die Werbungskosten durchaus legitim. Er bezahlt ja mehr wie Mindesunterhalt. Wenn er nun 2 oder 3 Kindern Unterhalt bezahlen soll, dann musst Du schon teilen. Denn er kann ja auch von seinem Bruttoeinkommen noch 4 % Altersvorsorge abziehen.


    lg


    Camper

  • Camper? du hast schon verstanden, dass der KV zu dem Kind in Brandenburg keinen Kontakt hat? und somit auch keine kilometer von oder nach dahin ansetzen kann.


    Die Monatskarte in die Schweiz kostet 120,- €, also hat sich was mit 1000,-€ Werbungskosten...

  • Die Monatskarte in die Schweiz kostet 120,- €, also hat sich was mit 1000,-€ Werbungskosten...


    Momentan ist es so, dass er (vielleicht auf ungesetzliche Art) nur einem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, da ist es vollkommen egal, wie hoch seine Werbungskosten sind, da er ja mehr als den Mindestunterhalt bezahlt.


    Wenn nun das Jugendamt in Brandenburg seine Adresse hat, wird sich der Vater schon entsprechend äußern. Das ist nicht mein Bier.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()



  • Wieso ist er nur einem Kind verpflichtet???????? Er hat vor einem Jahr einfach aufgehört den festgesetzen Unterhalt an seine Frau zu zahlen.........


    Und wieso mehr wie normal, die beim JA hat mir gesagt, dass sie nochmal prüft weswegen er eigentlich schon eine Stufe runtergesetzt wurde, obwohl er nur ein Kind angegeben hat.......
    Tante sagt: normal wäre ja für 1+2 Kind 257 Euro bei seinem Gehalt.

  • Tante sagt: normal wäre ja für 1+2 Kind 257 Euro bei seinem Gehalt.


    Stimmt nicht ganz. selbst wenn man die normalen Werbungskosten her nimmt, also 5 % vom Netto + die Altersvorsorge von 4 % vom Brutto, dann dürfte er schon unter 1900,00 € liegen.


    Zudem ist er verheiratet und hat zumindest eine Zählperson der er zum Unterhalt verpflichtet ist. Also insgesamt 2 Personen. Seit 2010 wird von 2 untrerhaltsberechtigten Personen ausgegangen, dann bleibt die Stufe gleich. Ist es nur eine unterhaltsberechtigte Person, dann steigt es um 1 Stufe, sind es 3 Personen, dann sinkt der Unterhalt um eine Stufe.
    Damit liegt er in Stufe 2 Der DDT.


    Wenn das Ganze nun aufgedröselt wird, dann rechne ich persönlich damit, dass Du weniger Unterhalt bekommst, als bisher. Das ist aber meine rein persönliche Meinung. Sein Anwalt, den er ja bestimmt zu Rate ziehen wird, sieht das vielleicht anders.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Der hat gar keinen Anwalt mehr........aber egal


    Und das würde auch erklären ,wieso er eine Stufe runtergestuft wurde, nur weiss unser JA ja gar nichts von den andern beiden Personen, denen er unterhaltspflichtig ist, die hat er ja nicht angegeben.


    Ich empfinde es einfach als ungerecht, dass mein Kind bekommt und das andere nicht.......aber da muss wohl echt die Frau sich auf die Hinterbeine stellen.......