Betreuungsunterhalt pro & contra

  • hallo liebe foris,


    ich befinde mich gerade in nem dilemma und wüsste gern, was ihr für pro- und contra-punkte bzgl. bu zu nennen wisst. ich drehe mich gerade irgendwie im kreis und weiß nicht, wie ich mich letztendlich entscheiden soll.
    :thanks:


    lg, sangreal

  • Welche Entscheidung hast du?


    Wie sehen eure Situationen aus, finanziell, persönlich?


    Ich bin jeweils nach 12 bzw. 15 Monaten wieder arbeiten gegangen, aber nur halbe Stelle und hatte das Glück, dass mein Einkommen so zum Leben reichte, habe nur noch Wohngeld beantragt. Ich wollte nie BU haben, zuviel Stolz und Unabhängigkeitsdrang, und konnte es ohne schaffen, in Teilzeit. Das geht aber wahrscheinlich nicht vielen so.


    Liebe Grüße
    Gießkanne

  • Auch ich habe schnell wieder in TZ gearbeitet und auch wenn wir so nicht reich werden, irgendwie langts. Hätte auch nie Betreuungsunterhalt haben wollen, dafür bin ich dann auch zu stolz, wollt emit dem KV so wenig wie möglich zu tun haben und hätte deswegen auch sein Geld nie haben wollen...

  • die frage ist in etwa so, als ob ich fragen würde welches auto ich mir kaufen solle...ein bisschenmehr infos rund um deinen fall wäre nicht schlecht...

  • hm, also die kurzform:
    kv und ich kennen uns ca. 3 jahre. erst als "lockere" beziehung", welche er reichlich uncharmant beendete. nach monaten wieder kontakt, ich wurde schwanger, er bestand darauf, dass ich wohnung, job, soziales umfeld verlasse, zu ihm ziehe und mir alles neu einrichte. wir eröffneten auf sein betreiben ein gemeinsames konto, suchten uns in seinem arbeitsumfeld ein haus (kam nie zum einzug) und zwei tage, bevor der umzugswagen mit meinen möbeln kommen sollte, setzte er mich in der 37. ssw mit der brgründung, es wäre ihm alles zu viel, auf die straße.
    ich also - ohne wohnung - zog vorübergehend zu meinen eltern, dann in eine wohnung in der nähe meiner eltern (alte heimat, viel familie und freunde). kv hat noch immer nicht anerkannt, zahlt kein ku - forderte aber €1000 von mir für sachen, die er für unser kind in der ss gekauft hatte. :radab
    so, ich steh nun da, habe diesen monat noch €30 zum leben. theoretisch hätte ich ausreichend eg, mit kg und uvs, aber ich zahle diesen monat mein bafög zurück.
    kv ist mit über €60.000 p.a. finanziell gut gestellt.

  • Mal so ganz locker gefragt.... Kannst Du denn arbeiten, um Deinen Lebensunterhalt (incl. Bafög-Rückzahlung) zu verdienen (hast Du eine Kinderbetreuung)?


    Ist es auch sein Kind??????


    Für mich hat BU einfordern nichts mit Stolz o. ä. zu tun, sondern einfach damit das ein Kind auch einen Vater hat der Verantwortung übernehmen kann und muss.


    Also BU einfordern, ja!

    möchte mal wieder Palmen sehen


    und immer :sleep:sleep:sleep

  • Für mich hat das auch nichts mit Stolz zu tun. Es ist auch sein Kind und er wollte, dass du dich seinem Leben unterwirfst. Dann hatte er keine Lust mehr und du eben Pech.....So einfach gehts auch nicht. BU steht dir zu und ich würde es auf jeden Fall einklagen. Die Zeit, die du dann weniger oder gar nicht arbeiten musst, hast du mit deinem Kind. Und kümmere dich um den KU.

  • Mal so ganz locker gefragt.... Kannst Du denn arbeiten, um Deinen Lebensunterhalt (incl. Bafög-Rückzahlung) zu verdienen (hast Du eine Kinderbetreuung)?


    Ist es auch sein Kind??????

    Also hier kann ich nicht einfach arbeiten gehen, ich bin Beamtin in NRW und lebe derzeit in Thüringen. Ohne die Unterstützung meines Umfelds kann ich nicht arbeiten gehen, da Junior erst 3 Monate ist und keine Betreuung in Sicht ist.
    Und ja, es ist sein Kind, er hat einen Test gefordert, das Ergebnis liegt seit 7 Wochen vor - und nichts passiert. Ich trete dem JA wöchentlich auf die Hacken, aber die geben dem KV immer neue Fristen.



    BU steht dir zu und ich würde es auf jeden Fall einklagen. Die Zeit, die du dann weniger oder gar nicht arbeiten musst, hast du mit deinem Kind. Und kümmere dich um den KU.

    Das JA übernimmt in meinem Fall KU und BU, das ist relativ selten und beansprucht wohl einige SB-Stunden. :crazy
    Es ist jetzt so, dass KV bis Ende des Monats die Unterlagen zur Berechnung eingereicht haben muss...
    Ich bin schwer gespannt, wie lang sich das noch ziehen wird. :hae:

  • Also hier kann ich nicht einfach arbeiten gehen, ich bin Beamtin in NRW und lebe derzeit in Thüringen. Ohne die Unterstützung meines Umfelds kann ich nicht arbeiten gehen, da Junior erst 3 Monate ist und keine Betreuung in Sicht ist.

    Dann beantwortet sich die Frage doch von selbst, oder?
    Du hast keine Möglichkeit arbeiten zu gehen, BU steht dir zu, also darf der Vater ran.
    Das hat nichts mit falschem Stolz zu tun.


    Vielleicht möchtest du ja wieder in absehbarer Zeit nach NRW ziehen. Ein Verzicht auf BU ab diesem Zeitpunkt, könnte den Vater eher von deinem Vorhaben überzeugen. Verzichtest du jetzt und schaffst es "irgendwie" (lies: auf deine Kosten, auf Kosten des Kindes und auf Kosten der Allgemeinheit) hat der Vater doch gar keinen Grund mit Kind einem evtl. Umzug zuzustimmen.

  • Vielleicht weil er ja Zustimmen muss wenn die Mutter mit kInd in ein anderes BUndesland zeihen will....Beamte auc NRW können nun mal nicht so einfach woanders arbeiten als in ihrem Bundesland...

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • er hat ja weder die vaterschaft anerkannt, noch das gemeinsame sorgerecht beantragt ...

    stimmt soweit. allerdings hat er dem JA signalisiert, dass er das gsr anstrebt. aus welcher motivation heraus ist mir schleierhaft - zumal er sich ja weder für gesundheitliche (z.b. impfung), noch finanzielle belange interessiert, bzw. sich kümmert. :rolleyes2: ist für ihn offensichtlich eine kosten-nutzen-geschichte: wenn ich zahle, will ich ne gegenleistung. :wand

  • BU steht dir zu und ich würde es auf jeden Fall einklagen. Die Zeit, die du dann weniger oder gar nicht arbeiten musst, hast du mit deinem Kind. Und kümmere dich um den KU.

    Das Kind hat ein Recht auf Unterhalt durch beide Eltern. Beide Eltern haben die gesetzliche Pflicht, Unterhalt zu leisten.


    Die Unterhaltspflicht des >Betreuenden Elternteils< = BET wird durch
    Wohnraum, Versorgung und Betreuung erbracht, dort, wo das Kind gemeldet
    ist.


    Die Unterhaltspflicht des >Unterhaltspflichtigen Elternteil< = UET, also der, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, wird in Form von Barunterhalt = BU erbracht. BU gehört nicht dem BET, sondern dem Kind. BET verwaltet das Geld, setzt es zum Wohle des Kindes ein. Allerdings sagt der Gesetzgeber, BET kann mit dem Geld machen, was er/sie will.
    Wenn das Kind 18 ist, zahlt UET direkt ans Kind, sofern noch in Ausbildung.



    Ausnahme: ihr macht ein 50/50 Modell. Selbst bei 60/40 muss der 40-Teil vollen Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle zahlen. (ob das gerecht ist, muss woanders diskutiert werden).


    Das Geld steht also dem Kind zu. Wenn du das Geld nicht willst / brauchst, solltest du es zugunsten des Kindes auf einem Sperrkonto anlegen. Zur Kontoeröffnung brauchst du die Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils, ersatzweise vom Jugendamt.



    Die Höhe des BU hat nix damit zu tun, wieviel Einkommen die Mutter hat. Wenn die Mutter durch den BU ermutigt wird, nicht arbeiten zu gehen, läuft meiner Meinung nach was falsch. Hängt aber auch vom Alter des Kindes ab.

    Lob ist ein Weg, jemanden dazu bringen, daß er es verdient.

    Einmal editiert, zuletzt von ZweiKindPapa ()

  • Nein, das ist nicht korrekt. BU gehört nicht dem Kind bzw. den Kindern. Die bekommen KU


    BU heisst nicht Barunterhalt. BU heisst Betreuungsunterhalt. Das ist für denjenigen, der das Kind betreut

  • Nein, das ist nicht korrekt. BU gehört nicht dem Kind bzw. den Kindern. Die bekommen KU


    BU heisst nicht Barunterhalt. BU heisst Betreuungsunterhalt. Das ist für denjenigen, der das Kind betreut


    richtig!



    Die Höhe des BU hat nix damit zu tun, wieviel Einkommen die Mutter hat.



    doch!


    wenn die eltern nicht verheiratet waren, bekommt die nichteheliche mutter nicht mehr als ihr gehalt vor der schwangerschaft, bzw. die differenz zur höhe des einkommens vorher (und anteilige betreuungskosten)
    und wenn sie ohne ausreichendes einkommen war, 770 euro mindestens...

  • wieso müßte er denn von diesem vorhaben überzeugt werden??? :wow :hae: :brille

    Weil er wegen dem Umgangsrecht ein Veto einlegen könnte - Vaterschaftsanerkennung natürlich vorausgesetzt.


    Die Überlegung, die Vaterschaftsanerkennung vom GSR abhängig zu machen, ist irgendwie faszinierend. So wenig Hirn kann doch kein Mensch haben, oder?


    Wenn du außerhalb von NRW aufgrund deines Beamtenstatuses nicht so einfach arbeiten kannst, würde ich dafür sorgen wollen, dass ich so bald als möglich für mich vertretbare Arbeitsbedingungen vorfinde - alternativ "dürfte" der Vater mich mindestens im gleichen Umfang "versorgen" (Renten-/Pensionsasprüche incl.).