Zustimmung des KV bei Umzug?

  • Hallo Leuts,


    Ich ziehe in 2 Wochen um,in eine andere Stadt...aber immer noch gleiche Region(also,Kennzeichen beim Auto würde gleichbleiben)
    Dazu hätte ich jetzt 2 Fragen..
    Muss ich den KVätern Bescheid sagen?
    Beim Kv meiner großen Tochter wäre es mir egal ob er weiss wo wir wohnen,er kümmert sich zurzeit eh nicht)
    allerdings hab ich beim KV meiner mittleren Tochter Bauchschmerzen,wenn er wüsste wo wir wohnen..
    (Thread dazu Vater,gewaltätig/agressiv zu mir und Kind.. )
    zur zweiten Frage:müssen die KVäter zum Umzug zustimmen?
    Ich mein es sind ja keine hunderte von Kilometern sondern höchstens 10 kilometer,Umgang zum KV der großen wäre möglich würde er denn wollen..


    Mit beiden zu sprechen ist nicht möglich...ziemlich schwieriges Verhältnis zu beiden..
    Wäre froh für ein paar Ratschläge..
    Gruß Jodi

  • nach allem , was ich zu dem thema hier im forum schon gelesen habe , sollten 10 km nun wirklich kein problem sein

  • so wie es rübli sagt, vielleicht bekommst du ein "dudu", weil du einfach fakten geschaffen hast, aber bei 10 KM hast du wahrscheinlich noch nichtmal den landkreis verlassen....

  • Muss ich den KVätern Bescheid sagen?
    zur zweiten Frage:müssen die KVäter zum Umzug zustimmen?


    mit GSR zu beiden fragen ein JA,


    alleridings reden wir hier über 10 KM im gleichen Landkreis, da wird dir keiner einen Umzug verwehren, wenn du diesen noch sinnvoll begründest.
    Damit du zumindest deiner Informationspflicht nachkommst würde ich an beide KV´s einen kurzen Brief schreiben, dass du zum XX Umgezogen bist und nun unter dieser Anschrift CC erreichbar bist.


    MFG

  • Schule und Kita müssten gewechselt werden...
    Allerdings der KV der Großen ist zurzeit nicht im Land und kommt vor Weihnachten nicht zurück....
    Beim KV der mittleren ist es etwas schwerer,da er auch ihren jetzigen Kita-Vertrag nicht unterschrieben hat..
    Der KV meint die mittlere wäre zu klein(wird 3 im Oktober)um in der Kita zu sein... :hm...
    Mein Anwalt sagt es wird wohl darauf hinaus laufen das wir die Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen,bzw. beantragen das meine Unterschrift ausreicht...

  • Für den Umzug musst Du sie wohl nicht fragen-


    wohl aber, falls Schule und/oder KiGaWechsel durch den Umzug ansteht



    Daran habe ich auch eben gedacht.
    Ich glaube auch, dass es viel darauf ankommt, ob ein Schul-/Kigawechsel dadurch ansteht.

  • Allerdings der KV der Großen ist zurzeit nicht im Land und kommt vor Weihnachten nicht zurück....
    Beim KV der mittleren ist es etwas schwerer,da er auch ihren jetzigen Kita-Vertrag nicht unterschrieben hat..
    Der KV meint die mittlere wäre zu klein(wird 3 im Oktober)um in der Kita zu sein...


    Ich würde alle drei per Einschreiben anschreiben- und gut ist´s ;)
    Somit haben sie die Möglichkeit sich zu äussern, wenn sie gegen den Wechsel sind :engel

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Fragst du danach, was der Gesetzgeber sagt, oder fragst du, was für die langfristige Kommunikation bzw fürs Kind gut ist?


    Das ist ja leider nicht immer das gleiche. Viele UET (und das sind nicht ausschliesslich Männer) fühlen sich durch die gesetzlichen Regelungen benachteiligt, was zu Groll und Hemmnissen in der Verständigung führt (juristisch zwar irrelevant, emotional aber nachvollziehbar).


    Wenn du in relativer Nähe bleibst, ist der Umzug sicher kein Problem.
    Aber wenn du sowieso vorhast, ihn (den Vater der mittleren Tochter) nach dem Umzug zu informieren (und das musst du, wenn er Umgang hat), warum willst du es nicht vorher tun?
    (Optimistisch: Wenn er sieht, daß du ihn einbeziehst: Vielleicht nimmt er die Kinder, wenn du umziehst?)


    Kurzer Dreizeiler, ab dem soundsovielten unter derundder Adresse+Telef. zu erreichen.
    Vielleicht müssen ja auch Absprachen bzgl Umgang neu geregelt werden? Ist der Umgang für ihn dann mehr Aufwand? Laut Gesetzgeber kann dir das "Wurscht" sein.
    Aber: Je früher er sich darauf einstellen kann, umso besser ists für alle Beteiligten.


    Wie oben schon gesagt wurde, bei Kiga/Schulwechsel brauchst du eh seine Unterschrift. Und selbst wenn die Einrichtung diese nicht verlangen sollte (was gesetzeswidrig wäre, aber leider gängiger Praxis entspricht), würde ich ihn danach fragen. Wenn du keine Antwort kriegst, gehst du zum JA, und holst dir dort die Ersatzunterschrift.


    Du weisst ja sicher schon ne Weile, daß du umziehst.
    Wovor hast Du Angst, weil du ihn erst vor vollendete Tatsachen stellen willst?
    Verlierst du was, wenn du deine Pläne rechtzeitig transparent machst (es geht ja ums Kind, sonst bräuchtest du ihm ja garnichts sagen) ?


    Ich denke, dieses Verhalten - vor vollendete Tatsachen stellen -, "it's just another brick in the wall", will sagen, schafft unnötig böses Blut.


    Vergiss nicht, daß du noch ein paar Jahre mit dem KV irgendwie kommunizieren musst. Ich würde jeden Schritt, der zur Deeskalation beitragen kann, versuchen (Auch sowas entspricht übrigens Vorgaben des Gesetzgebers, und gibt die später ein gutes Gefühl) - und natürlich schön dokumentieren.


    Viel Glück :sonne

    Lob ist ein Weg, jemanden dazu bringen, daß er es verdient.

  • Also ich brauchte wegen dem gemeinsamen Sorgerecht bei der Ummeldung am neuen Wohnort die Unterschrift/Einverständniserklärung meines Ex-Mannes, dass ich unser Kind dort anmelden darf.
    Wie wirst Du das handhaben, falls das Amt nachfragt?

  • Der KV meint die mittlere wäre zu klein(wird 3 im Oktober)um in der Kita zu sein... :hm...

    Diese Unsicherheit hatte wir früher auch (da waren wir noch nicht getrennt), daraufhin hat der Kiga einen Probemonat eingerichtet. Beim älteren Kind (zu der Zeit 2J 6Mon) war klar, daß er nach dem Monat weiterhin hingeht, beim jüngeren (zu der Zeit 2J 8Mon) stellte sich schnell raus, daß er nochmal 3 Monate zuhause bleiben soll.
    Wenn man zusammenlebt, ist sowas natürlich einfacher zu lösen, wenn man getrennt ist, hat man es viel schwerer zu überlegen, gehts jetzt um Kindeswohl oder um den eigenen Dickkopf.


    Lasst also diese Frage doch einfach von den Fachleuten beurteilen, in der Regel haben die Erzieherinnen da Erfahrung.
    Sollte die Erzieherinnen nach 4 Wochen der Meinung sein, das Kind ist weit genug in seiner Entwicklung, daß es weiterhin in den Kiga gehen kann, lässt du dir das schriftlich geben, hinterlegst es beim JA etc....


    Gegen eine Probezeit kann dein Ex auch keine Einwände haben, da es sich ja nicht um Kindeswohlgefährdung handelt.


    Viel Glück

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    Einmal editiert, zuletzt von ZweiKindPapa ()

  • Also,
    Beim letzten Umzug zu meinem jetzigen Wohnort hatte ich der SB beim Einwohnermelde gesagt das GSR ist,hat mich allerdings nicht nach Einverständnis von den Kindsvätern gefragt....


    Zu ZweiKindPapa:


    Dem Vater meiner großen Tochter kann ich nichts mitteilen da er z.Z. nicht im Land ist sondern in Afrika und nicht erreichbar,ausserdem ist aufrgrund einiger Vorfälle zwischen großer Tochter und KV zurzeit kein Umgang...Umgang findet erst wieder statt nach positiver Meldung seitens der Kinderpsychologin...
    Er wusste aber,bevor er vor 5 wochen geflogen ist das ich umziehen möchte auch das es vielleicht eine andere Stadt wird...er meinte nur das würde er dann sehen wenn er zurück kommt....


    Mit dem Vater der Mittleren ist das ne größere Kiste,denn da besteht Umgangspflegschaft.
    Sein Wohnort zu meinem neuen Wohnort wäre näher als mein jetziger Wohnort zu ihm...also ein Umgang könnte weiterhin stattfinden...
    Das er das Kind hat während ich umziehe ist nicht möglich,da er das Kind z.Z. nur mit Begleitung haben kann...
    Wovor ich Angst habe?Das er wieder anfängt mich zu stalken,das wäre nur eins der vielen Dingen bei denen ich Angst habe,Gewalt spielt bei diesem Mann auch eine große Rolle....ganzer Sachverhalt dazu zu finden in einem anderen Thread hier...
    Ich denke da müsste ich mich morgen früh auch mal mit meinem Anwalt kurzschliessen,inwieweit ich was,wann,wie und wo tun soll bzw. muss....
    Den der Vater der mittleren hat ja eine Einstweilige Verfügung,muss sich u.a mir und meiner Wohnung 200 m fern halten,einschliesslich der Kita...

  • Sie geht ja hier schon seit 29.08 in die Kita,von 09:00 uhr bis 15:30 uhr,die Erzieherinnen sehen kein Problem,meine Tochter fühlt sich wohl und hat kein Problem ohne Mama,auch das sie in einen neuen Kiga geht halten die Erzieherinnen für unbedenklich,sie würde sich dort auch schnell einleben da sehr kontaktfreudig..

  • Sie geht ja hier schon seit 29.08 in die Kita,von 09:00 uhr bis 15:30 uhr,die Erzieherinnen sehen kein Problem,meine Tochter fühlt sich wohl und hat kein Problem ohne Mama,auch das sie in einen neuen Kiga geht halten die Erzieherinnen für unbedenklich,sie würde sich dort auch schnell einleben da sehr kontaktfreudig..

    Na also, dann ists doch kein Problem, in der Situation kann das niemand verwehren.
    Der Vater MUSS ganz klar informiert werden, das tust du auch, und da es laut deiner Darstellung keine kindeswohlgefährdenden Einwände geben kann, muss er unterschreiben, will er das nicht (was bei der verfahrenen Situation wahrscheinlich ist) gehst du die entsprechenden Schritte, wie schon häufig hier im Forum beschrieben.
    Nur ohne eine zweite Unterschrift.. das würde ich nicht als Dauerlösung anstreben. Sonst machst du dich angreifbar.


    **********


    Männergewalt basiert oft auf Ohnmachtsgefühlen, wenn solche Leute das Gefühl bekommen, was zu sagen zu haben, werden sie plötzlich zahm.
    Die Kenntnis solcher Mechanismen hilft in der Diplomatie oft weiter.


    Hat er eigentlich Auflagen, zB Antiaggressionstraining etc?
    Wenns es hier Flensburg-Punkte gäbe, wäre nach deiner Beschreibung sein Konto wohl schon voll,
    und dort wird man zu einem Training gezwungen, obwohl die Elternschaft viel gravierender ist als die Verkehrsteilnahme
    (ich meine jetzt Strassenverkehr - sorry).

    Lob ist ein Weg, jemanden dazu bringen, daß er es verdient.

  • Bei einem Umzug, ca. 6-7 km weiter hat kein Hahn nach der Unterschrift gekräht, als ich dann aber 3 Kilometer zurückgezogen bin, hätten sie meinen Sohn ohne Vorlage der Unterschrift bzw. Negativbescheinigung (ich habe alleiniges Sorgerecht) nicht umgemeldet. Hab die Logik nicht verstanden und auch nicht, warum das nicht einheitlich gehandhabt wird, aber war so.


    Beim letzten Umzug hab ich die Negativbescheinigungen von mir aus vorgelegt, bin ein alter Umzugshase und hab vorgesorgt ;)


    Kann Dir also passieren, dass Du die Unterschriften brauchst. Ruf doch schonmal beim Meldeamt an und frag nach, wie es dort gehandhabt wird.