Bald Wochenende Papa?

  • Ich kann mir nicht vorstellen das Du nicht zumindest temporär das ABR hast wenn ein Richter das bestimmt.
    Unter Auflagen der Mutter das sie Kind wieder bekommt wenn sie trocken ist wird von einem höheren Gericht nicht halten.
    Das wird also so nicht im Urteil stehen. (Hoffe ich zumindest fürs Gericht denn das wäre Rechtsbeugung)
    EIn Anwalt der zu mir sagt das ich schlechte Karten hätte den hätte ich schon abgeschossen und wäre beim nächsten.

  • die mutter hat das AHB weil ich die kleine nur zu Beaufsichtigung habe laut JA damit die kleine nicht ins heim muss

    Das klingt ja unglaublich !


    Wieso hast du die Kleine nur zur Beaufsichtigung, sowas hab ich noch nie gehört.
    Wieso überwacht dich das Jugendamt?
    Entweder verschweigst du hier etwas aus deiner Vergangenheit, oder du du hast absolut den falschen Anwalt.


    Das Kind hat doch jetzt ne Bindung zu dir, das JA kann keinen Punkt der Kritik an dir haben, wie du schreibst.
    Das muss vom Gericht gewürdigt werden.


    Wie hat denn die Mutter die letzten 3 Jahre ihr AHB ausgeübt?
    Wenn sie in Ausübung ihres AHB die Kleine zu dir geschickt hat, wird sie ja wohl Vertrauen in dich haben.

    Lob ist ein Weg, jemanden dazu bringen, daß er es verdient.

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  • wir haben das gemeinsame Sorgerecht, und sie das AHB wir waren nicht verheiratet


    klar bin ich der leibliche Vater. das JA hat zu mir gesagt das die kleine wieder zu der mutter kommt wenn sie die Auflagen erfüllt

  • das JA hat zu mir gesagt das die kleine wieder zu der mutter kommt wenn sie die Auflagen erfüllt


    Na das wäre ein gefundenes fressen für eine bissigen Anwalt.
    Suche Dir so einen. Bekommst ja auch PKH.
    Wer hat ihr das ABR zugesprochen?

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • die mutter wollte das Kind die ganze zeit über nicht sehen. hat nicht auf ihren Geburtstag angerufen. noch niemals eine SMS geschrieben.


    und jetzt kam sie vor 2 Monate an wollte Kontakt? ich sagte den kannst du haben aber nicht alleine entweder mit mir oder einer von Jugendamt oder so. ne das wollte sie auch nicht, sie wollte die kleine alleine sehen . was ist wenn sie rückfällig wird? und die kleine das mitbekommt?


    in Zukunft würde ich es so haben wollen, das sie die kleine so oft sehen kann wie sie will, wenn es zeitlich passt. aber übernachten nur alle 14 tage, und das erst nach einer gewissen zeit

    Und genau das kannst du versuchen, gerichtlich zu erreichen. ich glaub, daß deine Chancen gut stehen,
    wie gesagt, kommt auf den Anwalt an.
    Die Kindesbindung spielt ne wichtige Rolle
    und die ist ja nun wohl zum Vater wesentlich stärker als zur Mutter


    Ich drück dir die Daumen.

    Lob ist ein Weg, jemanden dazu bringen, daß er es verdient.

  • mein anwalt sagt das ihre Chancen gut stehen würden


    Sorry... aber, den Anwalt würd ich in den Wind schiessen, und mir schnellstens einen neuen geeigneteren Fachanwalt für Familienrecht suchen-


    :daumen


    Wenn ein Anwalt nicht von der Sache überzeugt ist, dann wird er m.E. nach viel zu schnell auf einen Vergleich drängen, und nicht wirklich mit Herz bei der Sache sein-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • hallo


    nach langer zeit melde ich mich mal wieder, es sind endlose briefe und 2 Gerichtstermine vorbei,


    die kinder leben bei der mutter , und JA und Psychologen haben ihr ok gegeben, also hatte ich keine Chancen mehr.


    ich werde auf jeden fall weiter kämpfen und mich weiter um die kinder kümmern, und hoffen das die beiden zu mir kommen


    gruß

  • Hi,


    shit wng ...
    Typisch für deutsche Gerichte :kopf :amok:


    Konntest du nicht vor´s OLG gehen ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • wir waren erst beim FA Gericht, und morgen hab ich meinen anwalt termin dann mal schauen, ich werde es nicht einfach so stehen lassen, die kinder sind leider zu jung um zu entscheiden wo sie hinwollen, das würde die sachen einfacher machen,

  • stimmt , es war doch nur von einer 4 jährigen tochter die rede :hae:


    ich hab nochmal alles nachgelesen ... ich verstehe es immer noch nicht : die familienhilfe hast du zwar beantragt , aber wußtest nicht das die JA dame eine ist ... das JA hatte dir das kind zur " beaufsichtigung" überlassen ( sowas kenne ich ja gar nicht)... sorry , ich unterstelle nichts , ich verstehe es nur nicht ..


    worum ging es konkret bei den 2 gerichtsterminen?

  • das große habe ich bekommen weil wir beide das sorgerecht haben, und bevor die das kind in ein heim stecken bekommt der erziehungsberechtigte das kind. für das andere kind habe ich kein sorgerecht, also kam es weg, ich hatte auch keine chance beide zu mir zu bekommen.


    ja ich hatte die vom JA hier also familienhilfe.


    bei den gerichtstermine ging es darum, bei wem die kinder sind, die kleine ist klar das es schwer werden würde, sie auch zu mir zu bekommen, aber hatte ja gehofft das ich erst al zumindest die große bekomme, und dann wollte ich kämpfen die kleine auch zu mir zu bekommen,


    aber leider kamen beide wieder zu der mutter

  • da ihr ja nicht verheiratet wart , hat sie dir für das erste kind ( wie alt ist das kind und wie ist die geschwisterbindung?) GSR gegeben?


    tut mir leid , das ich so nachfrage , aber ich verstehe deine geschichte nicht ...



    auch diese sache mit der " beaufsichtigung" ist etwas seltsam .. du bekamst die kleine ( wo war zu der zeit die große?) vom JA nur zur beaufsichtigung um einen heimaufenthalt zu vermeiden .. das kind/ die kinder haben über ein jahr mit nur sehr wenig mutterkontakt bei dir gelebt und dann sagen JA und psychologen( warum diese?) wieder ab zurück zur mutter ?


    kontinuität? war das irgendwan ein argument bei euch?


    was sagen schule und kiga?

    Einmal editiert, zuletzt von rübli1211 ()

  • Hallo,


    hast Du denn das alleinige Sorgerecht? Normalerweise muss Sie sich dann erstmal 2 Jahre bewähren!


    Leider urteilen Gerichte sehr verschieden! Wie alt ist Deine Kind und wenn es bei Dir als alleinerziehender Papa gut klappt
    und Deine Kind bei Dir bleiben möchte...wird es nicht ganz so leicht für Deine Exfrau!


    Viel Glück :winken:

    Gib jedem Tag die Chance,
    der Schönste Deines Lebens zu werden

    :sonne