Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich der Absetzung des Betreuungsunterhalts bei nicht verheirateten getrenntlebenden Eltern.
Ich war heute beim Steuermenschen und wir haben die Anlage U ausgefüllt, welche ich jetzt meine Ex unterschreiben müsste, die sich aber weigert.
Meine frage, ist die Anlage U überhaupt richtig, da mir sowas im Kopf rumschwirrt das diese nur für verheiratete gilt, wenn ja wie müsste ich sonst diese Betreuungskosten steuerlich gelten machen, es sind für das Jahr ca. 4000 Euro angefallen.
Wenn du Anlage U richtig ist und meine Ex sich weigert ( sie hat nur einen 400 Euro Job ) trotz das sie keine finanziellen nachteile hat.
Da sie nur geringfügig arbeitet und keine Lohnsteuer zahlt, will sie das ich ihr die kosten für die lohnsteuererklärung bezahle, da sie ja ohne mich auch keine gemacht hätte.
Sorry aber mit dem Steuerzeug kenn ich mich wirklich null aus. Muss ich ihr die kosten für den Lohnsteuerhilfeverein übernehmen, wenn ja bis zu welcher Höhe.
Viele Fragen, ich hoffe ihr könnte meine fragen beantworten.
Grüße seb