Betreuungsunterhalt von der Steuer absetzen

  • Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich der Absetzung des Betreuungsunterhalts bei nicht verheirateten getrenntlebenden Eltern.


    Ich war heute beim Steuermenschen und wir haben die Anlage U ausgefüllt, welche ich jetzt meine Ex unterschreiben müsste, die sich aber weigert.


    Meine frage, ist die Anlage U überhaupt richtig, da mir sowas im Kopf rumschwirrt das diese nur für verheiratete gilt, wenn ja wie müsste ich sonst diese Betreuungskosten steuerlich gelten machen, es sind für das Jahr ca. 4000 Euro angefallen.


    Wenn du Anlage U richtig ist und meine Ex sich weigert ( sie hat nur einen 400 Euro Job ) trotz das sie keine finanziellen nachteile hat.
    Da sie nur geringfügig arbeitet und keine Lohnsteuer zahlt, will sie das ich ihr die kosten für die lohnsteuererklärung bezahle, da sie ja ohne mich auch keine gemacht hätte.


    Sorry aber mit dem Steuerzeug kenn ich mich wirklich null aus. Muss ich ihr die kosten für den Lohnsteuerhilfeverein übernehmen, wenn ja bis zu welcher Höhe.


    Viele Fragen, ich hoffe ihr könnte meine fragen beantworten.


    Grüße seb

  • Anlage U ist falsch, und sie muss auch nichts unterschreiben. Du kannst den BU als aussergewöhnliche Belastung angeben.


    Edit: Da sie vermutlich Zusatzleistungen (Elterngeld, ALG) bezieht ist sie ohnehin zu einer Lohnsteuererklärung verpflichtet.

  • Also sie bezieht 400 euro aus einen teilzeitjob und den Unterhalt von mir.
    Sie wohnt aber bereits mit ihrem neuen Partner in einer gemeinsamen Wohnung und bezieht keine weiteren Sozialleistungen.


    Also brauch ich keine Unterschrift von mir.


    Kann das noch jemand bestätigen das man die BU aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen kann.


    Gruß seb

  • Hi,


    doch :D


    Die BU-Zahlungen für die KM sind bis zu einer Höhe von
    7680€ im Jahr als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehbar (§
    33a Abs. 1 EStG).


    Der KU für das Kind ist steuerlich nicht abziehbar.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Zuerstmal informiere Dich genau ob das überhaupt etwas bringt. Nur unter bestimmten Umständen ist das für Dich/Euch günstiger.


    Wenn ja, dann muss deine Ex vermutlich Steuern nachzahlen. All das musst du ihr aber ersetzen. Also alles was sie dadurch verliert bzw. nicht zurückbekommt musst du ihr erstatten. Dann ist sie verpflichtet, die Unterschrift zu leisten.


    Da Du dann eine Steuerersparnist hast ändert sich aber dein Netto aus dem wiederum KU und BU berechnet werden.

  • Ich habe jetzt mal etwas nachgelesen und habe Herausbekommen, das es auch ne Anlage Unterhalt ( nicht das selbe wie Anlage U ) ist. Was ist damit??


    Oer Lohnsteuer ist echt nen scheiß!


    Bloß gut das ich nächstes Jahr nix mehr mit Deutschland am Hut habe.


    Grüße seb

  • Ich habe jetzt mal etwas nachgelesen und habe Herausbekommen, das es auch ne Anlage Unterhalt ( nicht das selbe wie Anlage U ) ist. Was ist damit??


    wo hast du das nachgelesen - link? und was stand da noch dabei?

  • Also, ich weis das sie 400Euro netto bekommt und laut ihrer lohnzettel bezahlt sie keine Lohnsteuer, aber moment, sie hat in der Zeit Elterngeld bekommen.
    FUCK!!


    Sie hat von Januar bis Sept. 750 Euro Elterngeld erhalten. und ab Okt 2010 nur noch die 400Euro. Sie hat also nie Lohnsteuer bezahlt. Spielt das auch eine Rolle??



    Oer dieser scheiß!!

  • Für dich spielt das keine Rolle. Wie gesagt du brauchst weder Anlage U noch ihre Unterschrift und du musst auch nichts ausgleichen bei ihr.
    Nimm Anlage Unterhalt und setze es als aussergewöhnliche Belastung ab. Das Finanzamt wird sie schon dran erinnern eine Lohnsteuerbescheinigung zu machen, das hat mit dir aber nichts zu tun.
    Wäret ihr verheiratet würde es wegen der Progression eine Rolle spielen, so aber betrifft das nur sie.

  • Sorry verstehe es gerade nicht, Anlage Unterhalt UND außergewöhnliche Belastungen , oder Anlage Unterhalt ODER außergewöhnliche Belastungen.


    Wenn ich diese mache muss ich ihr keine ausgleich zahlen? Das wäre ja mega und stressfreier.