Umgang ohne Sorgerecht?

  • verstehe die Frage auch nicht nicht ganz.
    Rein rechtlich ist das ein ganz klares Ding.


    Geht es Dir eher darum, daß es Mütter gibt, die den Vater aus dem Leben des Kindes kicken wollen? (sorry daß ich nochmal nachfrage. Mir erschliesst sich der Kern deiner Frage nicht)


    Genau darum geht es. Das heißt nicht unbedingt, dass die betreffende Mutter eine totale Umgangsboykotteuse sein muss, aber dass sie den Vater möglichst weit aus dem Leben des Kindes ausschließen will, das er halt (notgedrungen?) Besuche wahrnehmen darf, er aber ansonsten aus allem ausgeschlossen bleiben soll. Ist das dann noch Elternschaft? Ein "Onkel" wäre dann doch dasselbe.


    Aber bei dem Umgangsrecht geht es ja um noch sehr viel mehr - nämlich um das Kind an sich, ein Lebewesen, das vom UET abstammt, das vom UET als Vater/Mutter angenommen sein möchte, auch geliebt werden möchte. Das Kind sieht diese finanziellen und Zeit-Aspekte so gar nicht wie zB du, sondern es sieht nur - das ist mein(e) Vater/Mutter, und den/die möchte ich kennen lernen, mit dem/der möchte ich Zeit verbringen, Spaß haben, reden können. Das Kind möchte seine Wurzeln kennen lernen und so auch etwas über sich selbst lernen, sich selbst verstehen, mit all seinen Charakterzügen, die es vielleicht auch vom UET genetisch bedingt geerbt hat

    .
    Das ist schön in der Theorie gesprochen. Aber nach deinen Posts weißt du doch aus eigener Erfahrung, dass Theorie und Praxis da weit auseinander gehen. Weshalb sonst wehrst du dich dagegen, dass euer Kind zum Vater kommt?


    eine Gegenfrage ...


    ... ist es einem Kind irgendwo irgendwas anders wenn ein Elternteil Alleinige Sorge hat oder gemeinsame Sorge besteht?


    Dem Kind wird es egal sein, denn es weiß ja nicht mal was Sorgerecht ist. Aber für die Möglichkeiten des UET Verantwortung zu übernehmen und als Elternteil auch wahrgenommen zu werden hat das große Bedeutung.


    für mich hat das eine absolut nix mit dem anderen zu tun :frag
    Ich kümmer mich um das/ um die, die ich liebe (Punkt)


    Für dich mag das ja vielleicht so sein, aber für viele ist es offenbar nicht so. Weshalb gibt es sonst so viele Sorgerechtsstreite insbesondere, wenn es um den Aufenthalt der Kinder geht, also wer das ABR hat?


    Mir persönlich fällt es schwer, mich nur so um etwas bemühen zu können, wie es eine dritter bestimmt.


    Wenn es doch so viele gute Gründe gibt, dass der andere ET so wichtig ist, warum muss er dann der Prüfung des Menschen unterliegen, mit dem er in der Paarbeziehung gescheitert ist?
    Und auch der zwar gut klingende Aufruf, der Blick vom UT sollte direkt auf´s Kind gerichtet sein, ist nicht wirklich richtig...
    Beide Elternteile sollten den Blick auf´s Kind richten und sich trotzdem in die Augen schauen können.
    Elternschaft ist immer auch eine Dreiecksbeziehung.


    Den Blick direkt auf das Kind zu richten ist doch gerade das Problem für den UET. Dadurch dass der UET nicht am Alltag des Kindes teilnehmen kann ist er doch gerade in seinem direkten Blick aufs Kind benachteiligt, und zwar ganz besonders, wenn der Kontakt zum BET schwierig ist. Ohne Sorgerecht ist die Situation noch verschärft, denn der UET darf noch nicht einmal selbst Erkundigungen über das gemeinsame Kind bei Dritten (z.B. Kiga, Schule) einholen. Auch diese Informationen kann er nur über den BET bekommen. Wie soll da der direkte Blick aufs Kind funktionieren?

    Was entscheidet man denn wirklich? Nix- bzw. verdammt wenig-
    Ich brauche dazu keine nach aussen demonstrierte "Macht"
    man erzieht, man begleitet- aber die echten Entscheidungen sind doch minimal :frag


    Naja, ich dachte halt das man durch Erziehung, Kiga-Wahl, Schulwahl etc. schon Entscheidungen trifft, die für das Kind von Bedeutung sind. Wenn das alles so unwichtig wäre, weshalb gibt es soviele Prozesse darum?

  • :schiel Ich bin grad etwas geschockt...


    Es ist ein Menschenrecht des Kindes, seine Wurzeln und seine Eltern zu kennen.
    Es ist ein Menschenrecht des Kindes, zu beiden Eltern eine Beziehung aufzubauen und zu leben.


    Dieses Menschenrecht ist nicht von einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung abhängig.


    Was schockiert dich dabei genau? Dass Mütter dem Sorgerecht nicht zustimmen und damit dem Vater die rechtliche Anerkennung als gleichberechtigter Elternteil verweigern?


    Wie schon im Ausgangspost steht, weiß ich, dass Umgangs- und Sorgerecht nicht voneinander abhängen. Aber hat ein Kind nicht Umgang mit vielen, aber Sorgerecht und natürlich auch -pflicht im Regelfall nur die Eltern. Ist es nicht auch ein Menschenrecht des Kindes, dass BEIDE Eltern sorgeberechtigt und auch -verpflichtet sind? Weshalb ist ein Elternteil nur verpflichtet zu zahlen aber nicht berechtigt sich zu sorgen?

  • Zitat

    Wenn es doch so viele gute Gründe gibt, dass der andere ET so wichtig ist, warum muss er dann der Prüfung des Menschen unterliegen, mit dem er in der Paarbeziehung gescheitert ist?


    Das ist ja eine Sache, die er mit der/dem Ex aushandeln muss. Davon sollte das Kind unbehellgit sein.
    Das mag relevant sein...aber der Fehler ist es ja, das Kind anders zu behandeln wegen einer Sache die ganz klar nur ein Problem zwischen den Eltern ist.

  • Das ist ja eine Sache, die er mit der/dem Ex aushandeln muss. Davon sollte das Kind unbehellgit sein.
    Das mag relevant sein...aber der Fehler ist es ja, das Kind anders zu behandeln wegen einer Sache die ganz klar nur ein Problem zwischen den Eltern ist.


    Aber das Problem ist doch gerade, dass es dabei nichts auszuhandeln gibt. Der KV kann nur schön Bitte Bitte sagen und die KM genehmigt das dann nach Gutdünken oder eben nicht. Naja und die Rechtsstellung zum eigenen Kind beeinflusst halt mehr oder weniger unbewußt irgendwie schon, wie man das Kind behandelt.
    Ein Beispiel: Kind soll auf die weiterführende Schule. Weshalb soll sich der KV an einer Entscheidungsfindung auch nur gedanklich beteiligen, wenn er ohnehin nur erleben dürfte, dass seine Meinung hier vollkommen irrelevant ist. Im Gegenteil, hätte er hierzu eine Meinung, wäre er gut beraten diese dem Kind gegenüber nicht zu äußern, würde dem Kind doch sonst nur allzudeutlich vorgelebt, dass Papa ohnehin nichts zu melden hat. Das ist ein hübsches Vaterbild, das man da vermitteln kann.

  • Dann wird das Kind eben an Deiner Unfähigkeit leiden, dies zu trennen. :frag


    Kennst du diesen Spruch:
    Gott gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    Gib mir die Gelasseneheit Dinge hinzunehmen die ich nicht ändern kann
    und gib mir die Weisheit zwischen beiden zu unterscheiden.

  • Ein Beispiel: Kind soll auf die weiterführende Schule. Weshalb soll sich der KV an einer Entscheidungsfindung auch nur gedanklich beteiligen, wenn er ohnehin nur erleben dürfte, dass seine Meinung hier vollkommen irrelevant ist. Im Gegenteil, hätte er hierzu eine Meinung, wäre er gut beraten diese dem Kind gegenüber nicht zu äußern, würde dem Kind doch sonst nur allzudeutlich vorgelebt, dass Papa ohnehin nichts zu melden hat. Das ist ein hübsches Vaterbild, das man da vermitteln kann.

    Die Frage ist für mich hier wie sehr den Vater diese Frage interessieren würde wenn die Familie noch heile wäre.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

    Einmal editiert, zuletzt von Käsekuchen ()

  • Was schockiert dich dabei genau? Dass Mütter dem Sorgerecht nicht zustimmen und damit dem Vater die rechtliche Anerkennung als gleichberechtigter Elternteil verweigern?


    Mich schockt die Frage als solches.
    Ich bin entsetzt darüber, dass die Bereitschaft - der grundlegende Wille - sich um sein Kind zu kümmern, von einem Zettel Papier abhängig gemacht werden soll, der im Zweifelsfalle nicht die Tinte wert ist, mit der dieser beurkundet wurde; gibt es doch auch genügend Eltern mit GSR, die gleichgültig oder gleichberechtigtes Elternsein unterbindend sind.


    Die Rechte eines Kindes sind nicht vom gleichberechtigten Empfinden oder ungleichberechtigtem Missstand abhängig.
    Die Menschenrechte eines Kindes sind nicht vom gerechtigkeitsempfinden eines Elternteils abhängig.


    Die Menschenrechte eines Kindes haben vorrang vor der Abhilfe der Menschenrechtsverletzung, einem Elternteil das GSR zu verweigern.
    - Eltern, denen das noch lang und breit erklärt werden muss, haben sich für mein Empfinden für das GSR disqualifiziert.

  • Weshalb ist ein Elternteil nur verpflichtet zu zahlen aber nicht berechtigt sich zu sorgen?


    Im Januar habe ich den Vater meiner Kleinen kontaktiert, als sie kurz davor stand, ins Krankenhaus eingeliefert zu werden, weil sie so krank war. Ich schrieb ihm, ich gebe ihm jetzt mal Sorgerecht, er möchte bitte kommen, von seinem Sorgerecht Gebrauch machen und sich um sie mitkümmern. Und was glaubst du, was er gemacht hat? Sagte, er habe keine Zeit, kam auch nicht.


    ICH mit meinem Sorgerecht kann es mir NICHT leisten, einfach zu sagen - du, Kind, ich hab' jetzt keine Zeit, kümmer' dich um dich selbst.


    Da fehlt es einfach schon am Realakt der Ausübung des Sorgerechts. Für was braucht so jemand das Sorgerecht auf dem Papier, wenn er es schon nicht in die Tat umsetzen kann bzw will?

  • Die Menschenrechte eines Kindes sind nicht vom gerechtigkeitsempfinden eines Elternteils abhängig.


    Traurig aber wahr, die gelebte Realität sieht anders aus. Und dies meint sowohl BETs wie UTs.


    - Eltern, denen das noch lang und breit erklärt werden muss, haben sich für mein Empfinden für das GSR disqualifiziert.


    Dann aber auch bitte so konsequent, dass Elternteile denen das trotz Erklärung nicht gelingt um zu setzen, sich auch für das ASR disqualifizieren.... ;)



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    Aber ist eh immer die gleiche Leier, je nach Tagesstimmung oder nach welchen Gründen auch immer, ist es mal nicht wichtig, dann ist es falsch wenn ein Vater das GSR ablehnt/nicht will oder, oder oder....


    Allein die Tatsache, dass so ganz lapidar per Einwurf, gesagt werden kann: Na er kann doch klagen.... :kopf


    Zu welcher Form von Elternschaft soll dass denn führen?


    lg von overtherainbow :rainbow:


    ( :tuschel nix persönliches Lovrel ;) )

  • Hallo

    Die Frage ist für mich hier wie sehr den Vater diese Frage interessieren würde wenn die Familie noch heile wäre.


    Deine Frage ist berechtigt, lenkt aber hier nur vom Thema ab. Das hier ist ein Forum von (mehr oder weniger) allein Erziehenden oder Umgangserziehenden oder Umgangselternteilen oder wie immer man das nennen will und da ist die Frage wie es in einer intakten Familie wäre, ist oder sein könnte, zumindest für mich, vollkommen irrelevant. Und hypothetisch.

    btw. inzwischen kann man das gemeinsame Sorgerecht doch eh einklagen. :frag


    Auch wenn Du (sicher?!) beantragen meintest, schwingt in der Aussage ja doch eine ganze Menge mit. Die paar Worte sind schnell geschrieben ...
    Erhebe ich Klage? Ja?/Ja! Und wenn ja, gegen wen? Und warum muss ich Klage erheben? Und wenn, klage ich dann etwas oder jemanden an oder klage ich etwas ein? ...
    Und was klage ich dann an oder ein? Rechte, Verpflichtungen, Verantwortungen?
    Und für wen klage ich das dann an oder ein?
    Mindestens bei der letzten Frage bin ich der Meinung, dass nicht nur mein Kind ein Recht auf seine Eltern hat. Das lese ich ja oft hier. Habe ich aber auch ein Recht an meinem Kind?


    Instetten

    "Er hatte sich zuende gelebt, war ausexistiert." T. Bernhard - Der Untergeher

  • Ich bin entsetzt darüber, dass die Bereitschaft - der grundlegende Wille - sich um sein Kind zu kümmern, von einem Zettel Papier abhängig gemacht werden soll, der im Zweifelsfalle nicht die Tinte wert ist, mit der dieser beurkundet wurde; gibt es doch auch genügend Eltern mit GSR, die gleichgültig oder gleichberechtigtes Elternsein unterbindend sind.


    Naja, es ist ja nicht so, dass ein Elternteil sich nicht kümmert. Es ist dann halt genau so wie es der Gesetzgeber sich vorgestellt hat: einer leistet Naturalunterhalt durch Betreuung und der andere leistet Barunterhalt durch Unterhaltszahlungen. Gerade in den ersten 3 Jahren, wo der BU noch voll dazu kommt, ist das nicht wenig Unterhalt, der erst einmal erarbeitet werden muß. Das sollte man fairerweise schon auch als "kümmern" anerkennen.


    Die Menschenrechte eines Kindes haben vorrang vor der Abhilfe der Menschenrechtsverletzung, einem Elternteil das GSR zu verweigern.
    - Eltern, denen das noch lang und breit erklärt werden muss, haben sich für mein Empfinden für das GSR disqualifiziert.


    Und von den beiden "Disqualifizierten" behält halt einer das ASR als Belohnung und der andere bleibt "sorglos". Das sollte man halt immer im Auge behalten, wenn die Empfehlung ausgesprochen wird dem GSR nicht zuzustimmen. Es ist halt ein Widerspruch in sich auf der einen Seite sich den KV zu wünschen, der sich neben dem Unterhalt auch noch an der Betreuungsarbeit beteiligt und ihn auf der anderen Seite als Elternteil 2. Klasse zu behandeln.


    Lovrel
    Ja, man kann das GSR einklagen. Aber weshalb muss der KV vor Gericht dann erst seine "Sorgeeignung" nachweisen, während man dies jeder KM von Anfang an zugesteht? Und ein notwenigiger Gang vor Gericht wird die Kommunikationsfähigkeit der Eltern wahrscheinlich nicht fördern.

  • Aber ist es nicht auch ein Armutszeugsnis für den, der sein interesse am kind daran fest macht , ober das GSR hat ohne nicht? Sollte man sich nicht immer für sein kind interessieren und für es da sein??

  • Und von den beiden "Disqualifizierten" behält halt einer das ASR als Belohnung und der andere bleibt "sorglos".



    :Hm , mmh, "sorglos"


    Schöne Formulierung. Weil wenn es der andere ET ist, sorglos und ob er das ist und wie sehr, liegt nun ja häufig im Auges des betrachtenden BETs, ist das ja nun auch nicht richtig, oder?


    Die Frage zum Interesse oder Teilhabe in der noch gelebten Partnerschaft, finde ich übrigens nicht ganz so unerheblich.


    Dafür wird mir hier in diesem AE-Forum zu oft verlangt, dass sich der ehemalige Ernährer, nach dem Ende der Beziehung, zum Unterhaltszahler und Wochend-ET, aber bitte zu den Bedingungen und nach den Vorstellungen des BET, entwickelt.


    ....auch wenn es oft eine Trennungsgrund war , dass genau dieses Verhältnis in der Beziehung nicht gestimmt hat :rolleyes:


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Es gibt ja verschiedene Perspektiven aus denen man das betrachten kann


    1.) Allgemeine Grundsatzdiskussion über die Gerechtigkeit, für wen was gerecht ist, Kind, Vater, Mutter etc.


    2.) Spezieller Fall. Dabei nimmt man die momentanen gesetzlichen Gegebenheiten für gegeben und sucht für den eigenen speziellen Fall nach einer Lösung.


    Ich hab jetzt für Fall 2 geantwortet.


    Und ob ich das SR einfordere/klage hinge für mich eben davon ab in wie weit ich dadurch etwas für das Kind zum besseren wenden kann.
    Nachtrag: bevor ich klagen würde würde ich es natürlich erst auf anderem Weg versuchen.

  • Aber ist es nicht auch ein Armutszeugsnis für den, der sein interesse am kind daran fest macht , ober das GSR hat ohne nicht? Sollte man sich nicht immer für sein kind interessieren und für es da sein??


    Es gibt einfach keinen Grund, jemandem das Sorgerecht zu geben, der so zu seinem Kind eingestellt ist.
    Wie sollte da die Argumentation laufen?


    "Weil du dich so schön nicht kümmerst, möchte ich unbedingt, dass du auch das Sorgerecht hast." :hae:

  • Im Januar habe ich den Vater meiner Kleinen kontaktiert, als sie kurz davor stand, ins Krankenhaus eingeliefert zu werden, weil sie so krank war. Ich schrieb ihm, ich gebe ihm jetzt mal Sorgerecht, er möchte bitte kommen, von seinem Sorgerecht Gebrauch machen und sich um sie mitkümmern. Und was glaubst du, was er gemacht hat? Sagte, er habe keine Zeit, kam auch nicht.


    ICH mit meinem Sorgerecht kann es mir NICHT leisten, einfach zu sagen - du, Kind, ich hab' jetzt keine Zeit, kümmer' dich um dich selbst.


    Da fehlt es einfach schon am Realakt der Ausübung des Sorgerechts. Für was braucht so jemand das Sorgerecht auf dem Papier, wenn er es schon nicht in die Tat umsetzen kann bzw will?


    Auch wenn es eigentlich ein bisschen OT ist:


    Du scheinst nicht zu verstehen was es mit dem Sorgerecht auf sich hat. Als euer Kind mal krank war, da hast du beschlossen "ihm mal Sorgerecht zu geben", damit er sich mitkümmert. Du bist überhaupt nicht berechtigt irgendjemandem temporär mal "Sorgerecht" zu geben. Du hast das ASR und bestehst darauf dass das auch so bleibt. Wieso beklagst du dich dann, dass du es dir nicht leisten kannst zu sagen, du hättest jetzt keine Zeit? Das ist doch genau der Inhalt des ASR, dass du dich ALLEINE kümmern darfst aber natürlich auch musst. Ich verstehe deshalb dein Problem nicht. Du würdest dich zu recht beschweren, wenn ihr GSR hättet, habt ihr aber nicht und willst du ja auch nicht.

  • Hi,


    immerhin hat ein Vater der sich kümmert, und das GSR hat, die Chance das Kind zu sich zu nehmen !
    Ansonsten NO Chance !


    Außerdem ist es -für mich- schon wichtig, bei Dingen wie Schule etc., mitreden zu können.


    Nicht umsonst hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkannt, daß das ASR für die Mutter, für Männer diskriminierend ist !
    ...und damit dem Deutschen Gesetzgeber die Aufgabe übergeben, dieses Gesetz zu korrigieren.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Du scheinst nicht zu verstehen was es mit dem Sorgerecht auf sich hat. Als euer Kind mal krank war, da hast du beschlossen "ihm mal Sorgerecht zu geben", damit er sich mitkümmert. Du bist überhaupt nicht berechtigt irgendjemandem temporär mal "Sorgerecht" zu geben. Du hast das ASR und bestehst darauf dass das auch so bleibt. Wieso beklagst du dich dann, dass du es dir nicht leisten kannst zu sagen, du hättest jetzt keine Zeit? Das ist doch genau der Inhalt des ASR, dass du dich ALLEINE kümmern darfst aber natürlich auch musst. Ich verstehe deshalb dein Problem nicht. Du würdest dich zu recht beschweren, wenn ihr GSR hättet, habt ihr aber nicht und willst du ja auch nicht.


    Du drehst es dir auch, wie du es gebrauchen kannst, oder?


    Der Vater in meinem Fall beschwert sich, weil er kein Srgerecht hat, aber wenn er mal welches ausüben soll, dann will er nicht.


    Ich glaube, manche Leute haben einfach ein Luxusproblem, wenn sie sich darüber beschweren, kein Sorgerecht zu haben, aber es auch nicht ausüben wollen, wenn sie voll beteiligt werden. Ihr Luxusproblem besteht darin, dass sie etwas nicht auf dem Papier stehen haben, was sie aber durchaus real ausüben können.

  • Ich hab auch das ASR und der KV ( der sich oft monatelang nicht meldet, kein bezug zum kind hat etc) hat angesprochen das er das GSR möchte? Da frag ich mich wieder wozu? Für ein kind das er kaum kennt, will er das GSR und für es entscheiden bzw soll ich einfach sagen - hier bitte GSR damit du dich weiterhin nicht kümmert wie du es solltest?


    Nicht immer ist das GSR nur nach dem zu richten was der BET will - es geht um grundlagen sich einfach um sein kind zu kümmern weil es sein eigen fleisch und blut ist und nicht weil man das GSR haben will