Ist das so richtig? Wer kennst sich mit Unterhaltszahlungen bzw. deren Berechnung aus?

  • Liebe Forengemeinde,
    insgesamt habe ich 4 Kinder, 3 aus erster Ehe & 1 mit meinem jetzigen Mann.
    Mein Großer 12 Jahre lebt seit Anfang Juli bei seinem Papa. Die anderen 3 Kinder leben in meinem Haushalt.


    Mein jetziger Mann geht Vollzeit Arbeiten, sein Nettoeinkommen incl. Spesen liegt i.d. Regel zwischen 1650 und 1800 Euro.
    Ich arbeite ebenfalls Vollzeit und mein Nettoeinkommen liegt bei knapp 1000 Euro incl. Spesen.
    Zusätzlich bekommen wir 589 Euro Kindergeld.


    Wie der Anwalt meines Ex Mannes gewünscht hat, habe ich ihm meine Gehaltsbescheinigungen geschickt, woraufhin ich heute Post bekam, die mir erstmal komplett die Schuhe ausgezogen hat.
    Ich muss nun 334 Euro an Unterhalt für Zwerg Nr 1 Zahlen.
    .....


    Kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist?

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

  • Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, allerdings, Du bist wieder verheiratet, spielt da nicht das Gehalt Deines Mannes auch mit rein? Dann vielleicht schon...


    EDIT: Ähm, ich hab gedacht das wäre das Einkommen vom Ex. Verlesen, sorry. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, daß das sein kann. Kommt Ihr da nicht unter das Existenzminimum? Verdient Dein Ex auch?

    Liebe Grüße von TwoboysMuc
    mit dem Großen (5einhalb) und dem Kleinen (2) :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von TwoboysMuc ()

  • Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, allerdings, Du bist wieder verheiratet, spielt da nicht das Gehalt Deines Mannes auch mit rein? Dann vielleicht schon...


    Sicher, aber nicht in dieser Höhe, außerdem hat der Gegenanwalt "vergessen" die Werbungskosten abzuziehen.


    Nimm einen eigenen Anwalt für Familienrecht und der wird eine ganz andere Rechnung aufmachen.


    lg


    Camper

  • Hey,
    danke für deine Antwort TwoboysMuc.


    Ja das Gehalt meines Mannes spielt insoweit eine Rolle, dass der Anwalt davon ausgeht, dass sein Gehalt reicht um meinen Bedarf zu decken.


    Allerdings muss ich vielleicht dazu sagen, wollte dieser ja keine weiteren Papiere, sprich Gehaltsnachweise meines Mannes, Kosten der Miete oder der gleichen. Ich frage mich auf welcher Grundlage das berechnet wurde, anscheinend ja nur aufgrund meiner Lohnzettel.


    Ich mein ich bin doch auch den Kindern die in meinem Haushalt leben gegenüber Unterhaltspflichtig oder nicht?


    Boahr ich hab´keine Anhnung und davon jede Menge :ohnmacht:

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

  • Nein, seit unserer Trennung 2001 geht Papa nicht mehr arbeiten.


    Das sie das Gehlat meines Mannes miteinrechnen war mir ja klar....aber puh....*luft hol


    Bei unserer Versicherung habe ich gerade angerufen, die zahlen nur die erst Beratung, mir bleibt dann noch eine Selbbeteiligung von 150 Euro....alles was danach kommen sollte, muss ich selber zahlen und ganz ehrlich, ich wüsste nicht wovon....

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

  • Boahr ich hab´keine Anhnung und davon jede Menge


    Mein Rat, geh zum Amtsgericht und Beantrage dort einen Beratungsschein. Den müsstest Du aufgrund Deiner Einkommenssituation auch bekommen und der kostet 10,00 € + MwSt.


    Dann such Dir einen Anwalt für Familienrecht. Der wird dann eine ganz andere Rechnung aufmachen.


    Zahlt der KV denn für die 2 Kiddis, die bei Dir leben Unterhalt?


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • nein Camper,


    Papa zahlt keinen Unterhalt, da er seit unserer Trennung nicht mehr arbeiten geht.
    Habe damals Unterhaltsvorschuss bekommen, dessen Zahlungszeitraum wir auch komplett ausgeschöpft haben.


    Danke für den Tipp mit dem Beratungsschein, dann werde ich mal sehen dass ich umgehend einen bekomme

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

  • Der Anwalt ist ganz ordnungsgemäß nach der Düsseldorfer Tabelle gegangen - findest Du im Leitfaden hier im Forum. Für einen 12-Jährigen sind bei einem Einkommen bis 1500 Euro an Unterhalt 426 Euro aufzubringen als Regelsatz. Runtergerechnet hat er das halbe Kindergeld, also 92 Euro. So kommt er auf die geforderte Summe.


    So weit, so gut.



    Nun hast Du aber nur ein Einkommen von 1000,-(?) Euro (Tue die Spesen raus, die ersetzen deine realen Kosrten!). Dir stehen als Selbstbehalt 950,- + Fahrtkosten (oder sind die Spesen Fahrtkosten?)zu. Eigentlich bleibt nichts übrig.



    Zusätzlich müsstest Du von Deinem Unterhalt den Unterhalt für drei weitere Kinder bestreiten. Wenn man diese Rechnung aufmacht, bist Du überhaupt nicht unterhaltspflichtig. Also: Ein braves Schreiben aufsetzen und mitteilen, wie Du rechnest - und dann gucken, was der Anwalt sagt.


    Es kann sein, dass er Dich nicht ernst nimmt, wenn ihm kein Kollege antwortet...



    Andere Frage: Wie ist denn der bisherige Unterhalt berechnet worden, den der Vater zahlen muss(te)? Und wie jetzt? Denn das muss ja irgendwie gleichgeschaltet werden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nun hast Du aber nur ein Einkommen von 1000,-(?) Euro (Tue die Spesen raus, die ersetzen deine realen Kosrten!). Dir stehen als Selbstbehalt 950,- + Fahrtkosten (oder sind die Spesen Fahrtkosten?)zu. Eigentlich bleibt nichts übrig.


    das ist so nicht richtig....


    ich vermute mal, dass das niedrige EK daher kommt, dass sie die "schlechtere" Steuerklasse gewählt hat-
    dies darf dem Kind nicht negativ angerechnet werden...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hi,


    das Gehalt deines Mannes darf nicht herangezogen werden. Höchstens einen Wohnvorteil, bzgl. gemeinsamer Haushaltsführung.
    Damit könnte dein Selbstbehalt auf 750 € gesenkt werden (normal 950).
    Der gegn. RA hat wohl bißchen falsch gerechnet. ;) Regel 1: glaube nie einem gegnerischen RA :brille
    Wie sieht den genau die Berechnung aus ?
    Sind die 1000€ Verdienst bereinigtes Netto, oder dein Netto vom Gehaltszettel ?


    Versuche beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein einzuholen. Damit gehst du dann zum RA deiner Wahl.
    Du könntest aber auch der Gegenseite, deinem EX, nicht dem RA, eine eigene Rechnung aufmachen.
    Mach dich aber vorher schlau...


    Bekommst du für die anderen Kids KU ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo Volleybap,


    nein die Spesen sind keine Fahrtkosten, sondern Zuschläge für Sonntags- und Nachtschichten.


    Bisher haben die Kinder keinen Unterhalt bekommen, anfangs Unterhaltsvorschuss und nachdem ich wieder Geheiratet haben wir den Unterhalt vom Verdienst meines Mannes, dem Kindergeld und Kinderzuschlag bestritten. Letzterer ist jedoch nach Weggefallen, da mein Mann eine Erhöung seines Gehaltes bekommen hat und wir somit 40 Euro über dem Satz lagen.


    Deswegen gehe ich ja nun auch wieder Vollzeit arbeiten, da wir ansonsten unsere Fixkosten und Lebenskosten gar nicht decken könnten.

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

  • Mein Mann und ich haben beide damals die Steuerklasse gewählt, auf anraten des Finanzamtes.


    Babbedeckel ich habe keine Aufschlüsselung der Berechnungsgrundlage bekommen, lediglich ein Schreiben mit der Aufforderung diese 343 Euro zu bezahlen.
    Nun habe ich mich direkt bei ihm gemeldet, bzw. wollte es, allerdings hatte der Gute keine Zeit und nun soll ich bis Montag warten.


    Ausserdem steht im letzten Absatz folgendes:
    Um die Zahlungen sicherzustellen, ist der Anspruch zu titulieren. Sie können kostenfrei einen Titel beim Jugendamt errichten, ein kostenpflichtiges notarielles Schuldanerkenntnis abgeben oder sich gerichtlich auf Unterhaltszahlungen in Anspruch nehmen lassen. Die letztgenannte Möglichkeit ist gleichzeitig die teuerste und deshalb unserer Auffasung nach nicht zu empfehlen. Legen sie den Vollstreckungstitel bitte bis zum 17.08 vor, damit in jedem Fall weitere kostenauslösende Maßnahmen vermieden werden können.






    Das sind die 1000 Euro von meinem Gehaltszettel....

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

    Einmal editiert, zuletzt von Cera ()

  • Hallo,


    ich meine sogar mal gelesen zuhaben, wenn Du für die beiden noch bei Dir lebenden Kinder weder KU vom KV noch UV bekommst, daß dieser
    eigentliche Unterhalt zur Bereinigung Deines Einkommens (= Abzug) angesetzt werden darf.

    Ich bin verantworlich für das, was ich sage - nicht für das, was Du verstehst :strahlen....Gruß, die Mau

  • Auf die Titulierung des KU hat das Kind ein Recht... daran kommt man als Unterhaltspflichtiger nicht vorbei-


    dennoch würde ich dringend dazu raten, einen Anwalt zu beauftragen, und einen entsprechende Gegenberechnung aufzustellen, und vorerst nur diesen zu titulieren...
    evtl. auch mal beim JA nach der Berechnung fragen- es gibt dort (manchmal) super tolle SB, die das gut hinbekommen (würd ich parallel zum Anwalt machen)-
    als Drittmeinung sozusagen-


    Wie hoch wäre denn Dein Netto bei StKl IV? (ich denke, das wird die Berechnungsgrundlage werden)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Zuschläge sind keine Spesen. Das zählt mutmaßlich direkt zum Verdienst.


    Luchsie hat Recht. Ihr seid mutmaßlich in Lst. 3 und 5. Da solltest Du das Fin-Amt um eine Aufschlüsselung bitten. Dann weisst Du ungefähr, wo Du im Falle eines Falles landest. Der gegnerische RA hat diese Daten allerdings nicht zur Verfügung ...


    Du kannst Dich auf jeden Fall erst einmal sehr begründet gegen die Standardforderung wehren. Der andere Anwalt wird dann mit so Dingen wie Lst und Wohnvorteil ankommen. Im Gegenzug müsste er aber auch die Unterhaltspflicht den anderen drei Kindern gegenüber anerkennen. Pi mal Daumen bleibt da für den Unterhalt relativ wenig übrig... Im Prinzip, wenn der Ex "hartzt", soll er doch, statt einen Anwalt zu beauftragen, auch Hartz für den sohn beantragen. Das Amt käme dann und würde berechnen. Das ist jedenfalls objektiver als die Anwaltsberechnung ...



    Viel besser wäre es, es würde über die Beistandschaft JA laufen. Die können das nämlich ... Aber das liegt nicht in Deiner Macht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    Wie hoch wäre denn Dein Netto bei StKl IV? (ich denke, das wird die Berechnungsgrundlage werden)

    nein, es wird die LstKl. III als Grundlage genommen, falls man verheiratet ist. Hatte ich vergessen zu sagen....Danke für den Hinweis Luchsie.
    Gehe auf keinen Fall auf das JA, um einen Titel zu unterschreiben ....erstmal !
    Wenn der gegn. RA noch nichtmal die Berechnung vorgelegt hat, dann glaub ihm erst recht nicht.


    Wie bap schreibt, schreibe einen netten Brief, mit deiner Berechnung, und mach dich vorher schlau.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich habe Lohnsteuerklasse 4, der Kinderfreibetrag liegt bei 2,5


    Mein Lohnzettel sah im Juni folgendermaßen aus:
    008 Stundenlohn 166,00 Std 6 Euro
    009 Nachtzuschlag 25% 103,50 Std
    010 Sontagszuschlag 50 % 25,00 Std



    macht ein Gesamtbrutto von 1226,25 Euro
    davon gehen kapp 217 Euro runter an Steuern, bleibt ein Auszahlungsbetrag von 1008,00





    Nachtrag: mein Mann und ich sind beide inLlohnsterkl.4





    Und wenn ich so lese, was ihr antwortet, dann werde ich mir eben auch einen Anwalt nehmen Danke!!!

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet

    Einmal editiert, zuletzt von Cera ()

  • Und wenn ich so lese, was ihr antwortet, dann werde ich mir eben auch einen Anwalt nehmen Danke!!!


    Ich empfehle, es erst einmal mit einem eigenen Schreiben zu probieren. Wenn man das ohne Anwalt hinbekommt, spart man schon eine Menge. Schnell überschlagen könnte ein Anwalt hier rund 1500 Euro verlangen, 3/10 vom geforderten Jahresunterhalt ...


    Wenn der Anwalt nicht verhandeln will, kann man immer noch in den teuren Apfel beißen ...


    Problem ist: Vor Gericht verlierst du immer. Egal, ob Du auf Null gesetzt wirst oder die geforderte Summe zahlen musst. Dein Ex hat ein Recht auf den Titel. Und kann Dir im doofen Fall sämtliche Verfahrenskosten ans Bein binden. Darum solltest du ihn auffordern, dasJA mit beistandschaft einzuschalten, weil das keine Kosten verursacht. Das hilft manchmal später vor Gericht bei der Kostenverteilung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • hallo.


    ich würde dir auch dazu raten, es beim amtsgericht zu versuchen um einen beratungshilfeschein zu bekommen und dann ab zum anwalt zu gehen.


    mit dem gegnerischen anwalt zu telefonieren bringt dir rein gar nichts. ich kann dir aus meiner beruflichen erfahrung sagen, dass mit gegnern eher selten und wenn nur ungern telefoniert wird, und was bringen wirds dir nicht,. wahrscheinlich wird dir aber auch nur gesagt, dass der anwalt nicht da sei.


    ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du diesen recht hohen unterhaltsbetrag zahlen musst, wenn du selber noch 3 kinder im haushalt leben hast. also unterschreib auf keinen fall das schuldanerkenntnis oder den titel beim jugendamt einfach so. da investiere lieber das geld für eine beratung beim rechtsanwalt, auch wenn du keine beratungshilfe bekommen solltest.

  • Volleybap,
    an wen soll ich denn dieses Schreiben aufsetzen, direkt an den Anwalt?


    Bleiben mir denn in jedem Fall 750 euro Selbstbehalt und kann ich mich darauf in dem Schreiben berufen, mit dem Hinweis, dass unter den neuen Gesichtspunkten ja somit nur knapp eine Verteilermasse von überschlagenen 260 Euro bleiben würde für alle 4 Kinder (wenn ich das richtig verstanden habe)?!


    Den Unterhalt vom Jugendamt regeln zu lassen, habe ich meinem Ex ja vorgeschlagen, dies wies er jedoch wehement zurück, denn das JA würde eh nur betrügen und mich komplett "nackig" machen. Somit maschierte er also direkt zum Anwalt, weil man ihm geraten hatte, das dies die einfachste Lösung für Alle wäre. Außerdem war es ja ein Abwasch, lt seiner Aussage, da er ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hat.



    Das Einschalten eines Anwaltes wollte ich ja von vornherein vermeiden..... aber durch das erste Lesen des Schreibens jetzt, fühlte ich mich nun doch sehr in die Ecke gedrückt.

    Ich so: "Och bitte...." Und mein Leben so: "Nöö!!!!" :bet