Hallo,
ich meine sogar mal gelesen zuhaben, wenn Du für die beiden noch bei Dir lebenden Kinder weder KU vom KV noch UV bekommst, daß dieser
eigentliche Unterhalt zur Bereinigung Deines Einkommens (= Abzug) angesetzt werden darf.
Hallo,
ich meine sogar mal gelesen zuhaben, wenn Du für die beiden noch bei Dir lebenden Kinder weder KU vom KV noch UV bekommst, daß dieser
eigentliche Unterhalt zur Bereinigung Deines Einkommens (= Abzug) angesetzt werden darf.
Alles anzeigenAnsonsten gilt das was in der Düpsseldorfer Tabelle steht und das halbe Kindergeld darf immer abgezogen werden.
1450,00 € netto, bedeuten aber noch lange nicht, 1450,00 € bereinigtes Netto.
lg
Camper
Hallo,
der hälftige Abzug vom KG gilt aber nur so lange, wie es nicht zu einer Mangelfall-Berechnung kommt!
Hai,
solange mind. 75 % des KU`s gezahlt werden bleibt KFB bei 0,5!
ach so ein käse das ich mich in ne schwangerschaft flüchte....
wir probieren es schon seit nem halben jahr und der stress ist erst seit kurzen!
mein privates häng ich nicht an das berufliche ....
Wenn der Stress erst seit kurzem ist begründet dies erst recht kein Verbot!
Und 1/2 Jhr "üben" ist nun wirklich kurz!
Wenn Du Dein privates nicht an das berufliche hängst - wieso nimmste dann den Stress mit nach Hause (siehe Eingangsthread)?
ich habe ziemlichen nervigen stress mit meiner kollegin und ich nehm den stress mit nach hause, wovon dann alpträume etc.entstehen..nun sind wir doch fleißig am werkeln und wenn es doch mal klappen solte will mein freund das ich lieber daheim bleibe. ansich mir kein schöner gedanke, weil ich gerne auf arbeit gehe solange mich die kollegin in ruhe lässt, aber zu 100% aus dem weg gehen geht nicht! deswegen interessiert es mich.
ich habe ja auch die angst...
Hallo - bezweifle, daß das für ein Beschäftigungsverbot reicht - evtl. wird erst eine Versetzung versucht!
Wenn Du eh`noch nicht schwanger bist versuch doch lieber der Kollegin gegenüber auf Durchzug zu stellen.
Bisher war es so am 1/Monat Hartz IV, 28./Monats UVG und Wohngeld für meinen Sohn, am 15/Monats Kindergeld. Miete/Strom ect. wird alles am 1/Monats überwießen.
Jetzt ist es so:
28.4 UVG + Wohngeld, 1.4-10.4 anteilig HartzIV (wird am 1.4 Überwießen) 11.4-30.4 ALG I (wird aber est am 30.4 überwießen) jetzt fehlt mir am 1.4 Geld das ich für meine Fix Kosten brauche. Das heißt also ich muss Fett ins Minus gehen auf meinem Konto. :flenn Ab Mai geht das alles wieder aber im April eben nicht und ich bin im Minus und die ganze Zeit schon am Grübeln wie ich da wieder raus komme. Ich will einfach nur weg hier im Moment :nixwieweg
Hm - fett ins Minus? Es wird doch nur ein Teil des ehemaligen ALG II später überwiesen - ist der Teil so groß?
So langs keine Einschreiben sind für die Ide unterschrieben hat , kann er Post verschwinden lassen wie er will......
Soll ihm mal einer nachweisen, dass die Post auch sicher in seinem Briefkasten angekommen sind und nicht ausversehen woanders und der ein oder andere Brief könnte theoretisch ausversehen zwischem dem Altpapier gelandet sein.....
Hallo - leider falsch. Ein Mahnbrief o.ä. muss nicht mehr als Einschreiben mit Rückschein versandt werden - Wenn das gelbe Brieflein ins Kaschterl flattert genügt die Unterschrift des Zustellers, daß er es eingeworfen hat.
Erwischt er den falschen Kasten oder Du entsorgst evtl. die Mahnung mit dem Käseblatt und Du verpennst somit Fristen ist das Dein Pech (goggle mal - gängige Rechstsprechung und Bekannten selber passiert!).
Na ich kann mir vorstellen das man Dir verbal bestimmt nicht gewachsen ist auf Dauer - und das mein ich nicht böse.
Doch - wäre ich ( :strahlen @Laetitia)...aber gehört nicht hier her!
@Camper1955: :rainbow:
Hallo,
da die Tochter noch die Schule besucht gilt folgendes:
Unterhaltsansprüche
privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB)
Vorraussetzungen dafür:
· bis 21 Jahre und
· befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und
· sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und
· unverheiratet sind
ABER - da 18 sind nun BEIDE Elternteile KU-pflichtig.
Du hast nur rechnerisch einen Anspruch auf Unterhalt, da Ihr zusammen wohnt.
Eure Kleine und die 18-jährige sind derzeit im 1. Rang - Du im 2. Rang.
Die Aussagen Deiner Anwältin kann ich nicht nachvollziehen! :ohnmacht:
Hallo,
Hagenbeck`s Tierpark incl. Aquarium
Miniaturwunderland
:rainbow:
Hallo,
unter anderer Vertragspartei ist aber sicher Dein Vermieter zu verstehe und nicht Deine Freundin.
Der Vermieter kann ja nix für Eure Differenzen - warum sollte er also auf seine Miete verzichten?
Der nächste Alterssprung ist erst ab dem 50. Lebensjahr - es bleibt also bei 12 Monaten.
Goggle mal unter "Dauer Bezug Arbeitslosengeld" bzw. "Anwartschaftszeit Arbeitslosengeld"!
ALG1 wird auch länger als ein Jahr gezahlt, das hängt davon ab wie lang du in Beschäftigung warst.
...und wie alt man ist.
Da die TS 25 ist bleibt es bei max. 12 Monate!
Alles anzeigenLeoKitty, ohne dir nahetreten zu wollen...
Aber diese Energie, die du ins Scannen und hier antworten/erklären investiert hast, die hättest du gut dazu nutzen können, das Telefon in die Hand zu nehmen, bei der Caritas (wie es dir nun mehrmals angeraten worden ist) einen Termin diesbezüglich zu machen.
Du hast selbst von einer Hartz4 Hilfe gesprochen bei dir im Ort. Was hast du diesbezüglich getan?
Sorry, aber das Problem regelt sich nicht, indem du hier schreibst.... Du musst selbst die Zügel in die Hand nehmen.
Ich hatte auch mal Probleme bei der Arge und ich bin denen so auf die Nerven gegangen, dass ich irgendwann im Büro der Teamleitung saß, die höchstpersönlich bei meine Beisein meinen Antrag durchgerechnet und bewilligt hat.
Jetzt beweg dich doch bitte und tue irgendwas... :anbet
Genau DAS habe ich auch gedacht - was nützt es hier aus der Ferne - geh direkt zur ARGE und regel es dort!
...ich komme mit :kopf
Ääh. Niemand, keine einzige vertrauenswürdige Person - lediglich die Umgangspflegerin und der KV....
Weshalb ignoriert ihr eigentlich diese beiden Personen so beharrlich?
Dein Kind lebt hauptsächlich bei Dir - Du bist Bezugsperson Nr. 1.... :kopf
[quote='Raanan',index.php?page=Thread&postID=875661#post875661]
Auszeiten sind nach eurem Denken ja regelrecht strafbar!
Nein - das ist nicht strafbar - aber wenn man sich der Situation bewusst ist sollte man auch externe Hilfen in Anspruch nehmen!
Haste wohl völlig verpasst - umso mehr wirkt jetzt alles wie Ausrede!
[quote='Hexe_Boe',index.php?page=Thread&postID=875632#post875632]
Wie kommst du denn darauf, dass mein Sohn ALLEINE im KH gewesen wäre??? ZWEI Leute konnten sich kümmern, die Umgangspflegerin und vor allem der Vater... Ist das gar nix ??
...die Umgangspflegerin? Hattest Du nicht als Mutter das Bedürfnis an der Seite Deines kranken Kindes zu sein?
[quote='Raanan',index.php?page=Thread&postID=875661#post875661]
Was ich damit sagen will. Egal wie schwer das Kind ist, oder egal wie kaputt man selber ist, es gibt Situationen da wächst man über sich hinaus, zum Beispiel wenn es um die Gesundheit des Kindes geht.
Wenn es nicht mehr geht, dann geht es nicht mehr, aber das muss man dann auch irgendwann einsehen und sich helfen lassen.
:wink
:wink ...genau DAS meinte ich! :thanks: